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  • Neues LJagdG RLP vom Landtag beschlossen: Welche Fallstricke enthält das Gesetz für die jagdliche Praxis?

    Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, in dem ein „grünes“ Jagdgesetz verabschiedet worden ist. In den anderen Ländern konnte der Versuch, die Axt an die Wurzel des Jagdwesens zu legen, bisher erfolgreich verhindert werden Foto: jens / pixelio.de Von Rechtsanwalt Klaus Nieding, Frankfurt am Main/Meddersheim, Justiziar des LJV Rheinland-Pfalz    Das Gesetz wird erst 2027 in Kraft treten. Dennoch gibt es gute Gründe, sich schon jetzt darüber klar zu sein, was sich in der Praxis ändert. 1.) Bejagung des Schalenwildes a.) Die Jagd ist so auszuüben, dass die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes durch Wild nicht beeinträchtigt wird und übermäßige Wildschäden im Wald vermieden werden (§ 5 Abs. 2 Ziff. 3). Die Feststellung, ob eine solche Beeinträchtigung vorliegt, wird von der unteren Forstbehörde getroffen (§ 23 Abs. 1). Anhand der bereits jetzt vorliegenden neuen forstbehördlichen Stellungnahme kann man erahnen, dass es darin nicht mehr um die Hauptbaumarten gehen wird, um das waldbauliche Betriebsziel zu beurteilen, sondern um alles, was irgendwie wächst, vom Ginster bis zur Pappel. Mit anderen Worten: Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit einer außerordentlich weiten Feststellung von Beeinträchtigungen. b.) Bei einer erheblichen Beeinträchtigung wird ein Mindestabschlussplan (MAP) festgesetzt – beim Rehwild durch die untere, beim Rotwild durch die obere Jagdbehörde. c.) Die Nichterfüllung des Mindestabschlussplans stellt wie bisher eine Ordnungswidrigkeit dar. Risiko für den Jagdpächter/Revierinhaber: Im Wiederholungsfalle ist der Jagdschein in Gefahr (§ 41 BJG), neben anderen Rechtsfolgen wie Kündigung des Pachtvertrages (Schadensersatz!) etc. (siehe die nachfolgenden Ausführungen unter Buchstabe e). d.) Aber selbst diejenigen, die ihren Abschlussplan erfüllen, müssen mit Weiterungen rechnen: Bei allen Wildarten, also auch beim Schwarzwild, kann die zuständige Jagdbehörde (beim Rotwild die obere Jagdbehörde) eine Wildbestandssenkung bei gleichzeitiger Aufhebung der Schonzeit anordnen (§ 25). Dies ist auch bereits bei (einfacher) „Gefährdung“ möglich. Bei wiederholter (2mal?) Feststellung einer „erheblichen Gefährdung“ ist sie dazu gehalten („soll“). Die Senkung des Bestandes hat binnen Jahresfrist zu erfolgen, ansonsten wird sie mit Verwaltungszwang durchgesetzt. Die Kosten einer solchen Ersatzvornahme, nämlich einer dann behördlich angeordneten Jagd, trägt der Revierinhaber. e.) Wenn Abschussvereinbarungen wiederholt (2mal?) nicht eingehalten werden oder behördlichen Anordnungen (Senkung des Wildbestandes, Erfüllung des MAPs) wiederholt in erheblichem Maße nicht nachgekommen wird (§ 19 Abs. 5). In diesen Fällen zahlt der Pächter die Pacht weiter abzüglich der Einnahmen aus Anschlussverpachtung. f.) Dam- und Muffelwild darf außerhalb der Duldungsgebiete (wahrscheinlich die bisherigen Bewirtschaftungsgebiete) nicht gehegt (wie bisher) und auch nicht geduldet werden (§ 27). Der Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (Gefahr Jagdscheinentzug). g.) Auch Rotwild ist in Sonderkulturen komplett zu erlegen. Unter den Begriff der Sonderkulturen fallen nun auch die Forstkulturen bislang im Jagdbezirk nicht vorkommender Baumarten (§ 3 Abs. 10). h.) Das Kirren ist grundsätzlich verboten (§ 26 Abs. 1 Nr.11, Ausnahmen durch VO möglich). i.) Insgesamt ist festzuhalten, dass ein jagdlicher Paradigmenwechsel vollzogen wird: Entscheiden über das, was im Hinblick auf den Wildbestand im Revier jagdlich passiert, tun das nicht mehr die eigentlich dazu berufenen Vertragsparteien des Jagdpachtvertrages, sondern die zuständigen Behörden (siehe oben) vom grünen Tisch, im Fall der oberen Jagdbehörde von Mainz aus. 2.) Wildschaden a.) Der Begriff des Wildschadens wird ausgeweitet. Jede Beschädigung von Grundflächen und Bodenerzeugnissen fällt darunter (§ 3 Abs. 9). b.) Die Schadensregulierung bei Forstpflanzen erfolgt bei Schälschäden durch den entgangenen Gewinn zum angenommenen Nutzungszeitpunkt, ansonsten zum Wiederherstellungswert (§ 37 Abs. 3). Beim zu ersetzenden entgangenen Gewinn zum Nutzungszeitpunkt spielen hypothetische Ereignisse wie Windwurf, Blitzschlag, Borkenkäferschäden etc. keine Rolle. Ersatzpflichtig ist dabei im Grundsatz zunächst die Jagdgenossenschaft. Es ist daher genau zu prüfen, was vertraglich auf den Jagdpächter überlagert wird. c.) Angemeldet werden muss der Wildschaden im Feld binnen 2 Wochen nach Kenntnis des Geschädigten. Soweit der Jagdpächter die Ersatzpflicht übernommen hat, kann er sich auf eine Fristversäumnis aber nicht berufen, wenn er den Schaden vorhergesehen und den Landwirt nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat. Die Ausschlussfrist ist damit praktisch wirkungslos . d.) Die Kosten des Vorverfahrens sind teilweise auch bei völligem Obsiegen vom Revierinhaber zu tragen (§ 40 Abs. 4). e.) Der Jagdpächter ist im Falle einer „erheblichen Gefährdung“ für die Anlage und den Unterhalt von Weiserflächen verantwortlich (§ 23 Abs. 2, Nichtbeachtung ist eine Ordnungswidrigkeit). Die Kosten dafür trägt er gemeinsam mit der Jagdgenossenschaft zur Hälfte. 3.) Jagdhund, Jagdbetrieb a.) Die Ausbildung der Jagdhunde an der „Müller-Ente“ ist zwar nicht ausdrücklich verboten worden. Man hat sich auf die „salomonische Formel“ des Verbots der Ausführung der Baujagd mit Hund oder Frettchen ohne gesonderten Fachkundenachweis bzw. auf das Verbot der Ausbildung mit tierschutzwidrigen Methoden geeinigt (§ 26 Abs. 1 Buchstaben I, r), insbesondere Letzteres eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die Frage, was gestattet ist, wird praktisch nur verlagert. Es besteht durch die jetzt beschlossene Formulierung die Gefahr, dass neben der Ausbildung mit der „Müller-Ente“ auch andere Ausbildungsmethoden auf den Prüfstand kommen und ggfs. als tierschutzwidrig eingestuft werden. Die Frage, wer diese Einstufung vornimmt und ob zusätzlich zur Jägerprüfung weitere (welche?) Befähigungsnachweise zur Baujagd vorzuweisen sind, wird im Gesetz nicht beantwortet. b.) Verantwortlich für die Nachsuche, wenn ein krankes Stück in ein Revier hinein wechselt, ist nun nicht der Schütze oder der Revierinhaber, in dessen Bereich die Nachsuche begonnen hat, sondern der, in dessen Revier das Stück hinein wechselt (§ 33 Abs. 3). c.) Die Baujagd bleibt zwar möglich, aber erforderlich ist ein Fachkenntnisnachweis (siehe vorstehende Ausführungen unter Ziff. 3. a.). d.) Wildernde Hunde dürfen erst nach vorheriger Anzeige bei der zuständigen Behörde getötet werden. Bei wildernden Katzen gibt es mehrere Voraussetzungen, insgesamt ist damit faktisch kein Schutz des Wildes mehr möglich (§ 31 Abs. 2, 3). e.) Eine Bejagung des Wolfes ist nach dem Gesetz noch bei weitem nicht möglich. Manche Auswirkungen wird man erst sehen und dann auch beurteilen können, wenn die entsprechenden Verordnungen, auf die an 50 (!) Stellen verwiesen wird, vorliegen.

  • Kitzrettung ist aktiver Tierschutz

    Ob beim Gespräch mit Freunden, kritischen Mitmenschen oder Begegnungen im Revier – Jäger stehen oft im Fokus und müssen ihr Handeln erklären Foto: Sora Die Jagd steht in der Öffentlichkeit oft im Fokus und wird kritisch hinterfragt. Ob im Gespräch mit Freunden, am Stammtisch, bei Begegnungen im Revier oder in Diskussionen mit Menschen, die der Jagd skeptisch gegenüberstehen – Jäger geraten immer wieder in Situationen, in denen sie ihr Handeln erklären und rechtfertigen müssen. Die Sammlung von Argumenten des Forums lebendige Jagdkultur erklärt fundiert, sachlich und verständlich, was Jägerinnen und Jäger tun. Sie bietet kurze und prägnante Kernpunkte zu zentralen Themen wie Tierschutz, Wildhege, Zusammenarbeit mit Landwirten, Naturschutz und gesellschaftliche Verantwortung. Ziel ist es, am Beispiel einzelner Themen ein positives und realistisches Bild der Jagd zu vermitteln: Jagd ist mehr als der Abschuss von Wild, sie bedeutet Verantwortung, nachhaltiges Handeln und aktiven Naturschutz. Im Folgenden geht es heute um die Kitzrettung. Sie ist vor der Mahd notwendig und sinnvoll. 1. Verantwortung für Wildtiere Jäger haben nach dem Bundesjagdgesetz die Pflicht, das Wild zu hegen und unnötiges Leiden zu vermeiden. Kitzrettung ist gelebter Tierschutz: Rehkitze sind in den ersten Lebenswochen nicht fluchtfähig und können sich nicht selbst retten. 2. Vermeidung von Tierleid und Wildschäden Ohne Rettungsmaßnahmen sterben jährlich Tausende Kitze bei der Mahd qualvoll. Jäger zeigen durch aktives Eingreifen (Absuchen, Vergrämer, Drohnen) ihre Verbundenheit mit dem Wild. 3. Zusammenarbeit mit Landwirten Gemeinsame Kitzrettung verbessert das Verhältnis zwischen Jagd und Landwirtschaft. Landwirte sind gesetzlich verpflichtet, vermeidbares Tierleid zu verhindern. Daraus ergibt sich indirekt eine Pflicht, vor der Mahd zumutbare Schutzmaßnahmen zu ergreifen – wie das Absuchen von Flächen, den Einsatz von Vergrämern oder die Zusammenarbeit mit Jägern (inkl. Drohnen). Vermeidung von Kadavern im Futter schützt landwirtschaftliche Nutztiere (Botulismusrisiko). Jäger können durch Organisation und Technik (z. B. Drohnen) einen wertvollen Beitrag leisten. 4. Öffentliches Bild der Jagd Kitzrettung ist ein starkes Signal an die Gesellschaft, dass Jagd nicht nur Abschuss, sondern aktiver Naturschutz ist. Es stärkt die Akzeptanz von Jagd und Jägern in der Bevölkerung. 5. Moderne Technik nutzen Wärmebilddrohnen und Vergrämer sind effiziente Mittel, die Rettung planbar und erfolgreich machen. Jäger können mit Know-how und Ausrüstung Vorreiter in diesem Bereich sein. Kernaussage: „Jagd bedeutet Verantwortung für das Wild. Kitzrettung ist aktiver Tierschutz, verbessert die Zusammenarbeit mit Landwirten und zeigt, dass Jäger moderne, verantwortungsbewusste Naturschützer sind.“

  • KI für Kraut und Kühe: Agrarforschung im Reallabor

    Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Landwirtschaft wird in einem Wissenschaftsprojekt in Niedersachsen – dem KI-Reallabor Agrar – erprobt. Acht Partner beteiligen sich Foto: ChatGPT Die künstliche Intelligenz (KI) schreitet rasant voran: Künstlich erzeugte Stimmen klingen täuschend echt – und KI-generierte Bilder unterscheiden sich kaum noch von Fotografien. Unsere Berufswelt wandelt sich spürbar: Bäckereien nutzen KI, um Überproduktion zu vermeiden, Flughäfen optimieren damit ihre Abläufe bei der Abfertigung und Ärzte erhalten Unterstützung in der Diagnose. Und wie kann KI die Arbeit der Landwirte verbessern? Dieser Frage widmet sich ein interdisziplinäres Forschungsprojekt unter Leitung der Universität Osnabrück. Es ist auf fünf Jahre angelegt, bis Mitte 2030. Die Volkswagen-Stiftung zahlt dafür über das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur 18,9 Millionen Euro im gemeinsamen Programm „zukunft.niedersachsen“. Die Wissenschaftler versprechen sich von den Forschungen eine nachhaltigere Landwirtschaft, die dank KI und Robotik weniger Wasser, Dünger und chemische Pflanzenschutzmittel braucht und die Böden schont. Auch rechtliche Fragen zum Einsatz von KI im Agrarbereich sollen geklärt werden. Acht Einrichtungen beteiligen sich am Forschungsprojekt Neben der Uni Osnabrück sitzen sieben weitere namhafte Partner mit im Boot: das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (Fachbereich Planbasierte Robotersteuerung), die Hochschule Osnabrück, das Agrotech Valley Forum e. V., die Technische Universität Braunschweig, das Johann Heinrich von Thünen-Institut, das Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie (ATB) und das Netzwerk Ackerbau Niedersachsen e.V., das sich für nachhaltigen Ackerbau einsetzt. Niedersachsen, Deutschlands wichtigstes Agrarland, bietet ideale Bedingungen für die Forschung. Während die Region rund um Osnabrück mit dem Oldenburger Münsterland den Fokus auf die Tierhaltung legt, steht in der Region Braunschweig der Ackerbau im Mittelpunkt. Für die Forschung entsteht das sogenannte „KI-Reallabor Agrar“ (RLA). Auf einem Versuchshof im Landkreis Osnabrück, dem sogenannten FiedLab, wollen die Wissenschaftler den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Landwirtschaft erforschen, entwickeln und testen, und zwar eng verzahnt mit der Wirtschaft. Ergänzend bietet der Leibniz-Innovationshof in Brandenburg des ATB Vergleichsmöglichkeiten für eine andere Region. Wie praxisnah werden die Ergebnisse sein? Das KI-Reallabor Agrar will die Bedürfnisse der Landwirte aufnehmen, die Forschung daran ausrichten und Hürden zwischen Forschung und Anwendern überwinden. Es geht darum, Erkenntnisse über die Wirtschaftlichkeit zu gewinnen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und die Akzeptanz neuer Technologien bei den Bäuerinnen und Bauern zu fördern. Ein Projekt untersucht beispielsweise, wie sich Daten zur Bestimmung von pflanzlicher Vielfalt auf Feldern nutzen lassen, die Drohnen, Satelliten, Roboter und smarte Anbaugeräte liefern. In den Pressemitteilungen der beteiligten Einrichtungen stehen klingende Begriffe wie KI, Robotik, Reallabor, FieldLab, Innovationsplattform, Use-Case-Projekte und interdisziplinäre Forschung. Das weckt hohe Erwartungen. Entscheidend wird jedoch sein, wie praxisnah die Ergebnisse ausfallen und wie leicht sie sich auf den Höfen umsetzen lassen. Schon jetzt verwenden Landwirte KI in ihren Betrieben, um punktgenau Unkraut zu bekämpfen, sodass sie weniger Herbizide versprühen müssen. Dafür scannen Kameras den Boden und steuern die Spritzdüsen. In der Milchviehwirtschaft analysieren Sensoren das Fress- und Bewegungsverhalten von Kühen. Auch die Ernteplanung profitiert: Satellitenaufnahmen, kombiniert mit Wetterdaten und Bodenmodellen, ermöglichen präzisere Prognosen. Was früher oft einem Blick in die Glaskugel glich, wird nun berechenbarer.

  • Unsere Kolumne zum Wochenende: Finanzbeschlüsse und Stimmungen auf dem Lande

    Liebe Leserin, lieber Leser, nicht überall ist der Sommer zu genießen. Zu kalt, zu regnerisch und windig – also usselig, sagt man im Rheinland. Die Stimmung könnte man auch auf die Politik dieser Woche übertragen. Bevor sich die überwiegende Zahl der Kabinettsmitglieder in den Urlaub verabschiedet hat, wurden in Berlin noch die angekündigten Etat- und Finanzbeschlüsse gefasst. Die Schuldenaufnahme und die schwächelnde Konjunktur machen auch Sorgen. Im Folgenden gehen wir weiter auf Stimmungen und Leistungen in unseren ländlichen Regionen ein. Sie bilden einen bedeutenden Wirtschaftsraum. Mit Blick auf Fauna und Flora ist nicht alles ungetrübt. Ein neuer Schädling ist im Anmarsch. „Gut Ding braucht Weile“ , gehört dann zu unseren weiteren Feststellungen, wenn es wieder einmal um den Wolf geht. Die auslaufende Woche begann mit viel Aufregung und endete mit der letzten Dienstreise des Kanzlers vor einem kleinen Urlaub . Nach einer ersten Erleichterung, dass mit dem Zoll-Deal zwischen dem US-Präsidenten und der EU-Kommissionschefin das Schlimmste letzten Sonntag verhütet wurde, macht sich doch weiter Ernüchterung breit. In Europa lassen sich bei 27 Mitgliedstaaten der Union solche Verabredungen nun einmal nicht so einfach durchsetzen wie das Donald Trump in den USA per Dekret mit einfacher Unterschrift erledigt. Jetzt herrscht neben der Kritik etwa aus Frankreich erst einmal Unsicherheit, ob der schottische Handschlag wirklich gilt und ob diesseits des Atlantiks überhaupt umzusetzen ist, was Präsidentin und Präsident vereinbart haben. Nicht alle Folgen sind abseh- und kalkulierbar. Die Auswirkungen auf Agrar- und Ernährungsprodukte scheinen weitgehend ausgenommen zu sein. Das hat unser Autor Ludwig Hintjens in Brüssel recherchiert und gestern in seinem Beitrag analysiert . Sowohl Friedrich Merz als auch sein Koalitionspartner Finanzminister Lars Klingbeil haben sich bis zur Sommerpause große Ziele gesetzt . Und sie haben pünktlich die aktuelle Etatplanung durch das Kabinett gebracht. Trotz der hohen Schuldenaufnahme, über die wir in diesen Tagen überall gelesen und gehört haben, bleibt Klingbeil zuversichtlich: „ Wir investieren jetzt in die Zukunft“ , verteidigte der Finanzminister seine Investitions-, Schulden- und 2027 folgenden Konsolidierungspläne. „Es braucht natürlich Zeit, bis das beschlossene Investitions-Sofortprogramm mit Steueranreizen wirkt .“ Konjunkturerholung und Hoffnungsschimmer So verabschiedete man sich erst einmal in kurze Ferien. Der Kanzler hatte gestern noch seinen dritten Antrittsbesuch in den Bundesländern  im Kalender, danach will er sich daheim im Sauerland erholen. Klingbeil zieht´s mit Familie ein paar Tage ans Meer und dann in die Berge. Entspannend kann das für beide gleichwohl kaum werden, wenn sie im Urlaub die Medienauswertungen aus ihren Büros erhalten. Bei der beschlossenen Rekordhaushaltsplanung tun sich große Lücken auf, die durch die erhoffte Konjunkturentwicklung geschlossen werden sollen. In diese Hoffnung passen allerdings die aktuellen Wirtschaftsdaten aus dieser Woche noch nicht. Das Statistische Bundesamt musste seine jüngsten Schätzungen leicht nach unten korrigieren. Demnach ist das Bruttoinlandsprodukt weiter um 0,1 Punkte geschrumpft. Mit Wohlwollen kann man das vielleicht noch als Querbewegung interpretieren. Aufwärts geht´s jedenfalls damit noch nicht. Und die Statistik aus der Bundesanstalt für Arbeit passt dazu. Die Zahl der Arbeitslosen liegt jetzt knapp unterhalb von drei Millionen. Leistungsstärken im ländlichen Raum Zu diesen Hinweisen passt eine Einordnung der Bedeutung ländlicher Räume für unsere gesamte Wirtschaftsentwicklung. Sie wurde in dieser Woche durch den Präsidenten der Deutschen Industrie und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, vorgenommen. „Der ländliche Raum wird unterschätzt . Er bietet nicht nur Natur und Erholung, sondern ist auch ein bedeutender Wirtschaftsraum – und das weit über die Landwirtschaft hinaus. Es sind ländliche Räume, die die Transformation vorantreiben.“ Das sagte der Wirtschaftsmann in einem Interview des Redaktionsnetzwerkes Deutschland (RND). Dazu gehört zunächst sein Hinweis, was allein vom Lande aus für die Energiewende geleistet werde. In dem zitierten Gespräch, das in einer Reihe von Regionalzeitungen erschien, erläuterte er, warum die Wirtschaft in den Regionen stärker ist als oft gedacht. Rund die Hälfte der gesamten Bruttowertschöpfung finde dort statt und bei der industriellen Wertschöpfung sind es sogar fast zwei Drittel. Der Erfinder des Begriffs „Hidden Champions“ , Hermann Simon, habe ermittelt, dass 46 Prozent aller heimlichen Weltmarktführer aus Deutschland aus dem ländlichen Raum stammen; 70 Prozent haben dort ihren Sitz. „Nicht Berlin und Hamburg geben auf den Weltmärkten den Takt vor, sondern die Schwäbische Alb, das Allgäu oder Ostwestfalen-Lippe.“ Ein neuer Schädling im Anmarsch Wenn es dort wiederum um Agrar, Forst und Jagd geht, werden gegenseitige strukturelle Abhängigkeiten und ein Zusammenspiel verschiedener Wirtschaftsbereiche immer wieder deutlich. Blicken wir auf unsere Wälder, sehen wir in vielen Regionen noch die Folgen des Schädlingsbefalls durch den Borkenkäfer, der seit 2018 auf viele Schadens-Milliarden beziffert wird. Das steht immer wieder in Zusammenhang aktueller Wechselwirkungen mit Klimaverwerfungen wie Trockenheit, Orkanen oder Erosionen bei Hochwasserereignissen. Auf den Feldern droht uns nun aktuell ein anderer Mega-Schädling mit möglicherweise kaum beherrschbaren Folgen. Die Rede ist von der Schilfglasflügelzikade. Sie hat das Potenzial, Kartoffelbauern sowie Rüben- und Gemüsebauern das wirtschaftliche Überleben unmöglich zu machen. Gerade Biobauern sind aufs Schwerste betroffen. Das Insekt – es steht immer noch auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten – hat sich mit krankmachenden Bakterien infiziert und ist aus dem angestammten Lebensraum Schilf übergesprungen auf Kulturpflanzen. Die Zikade saugt mit ihrem Rüssel an den Pflanzen und infiziert sie so. Sie werden welk, die Früchte ungenießbar. Schon jetzt sind in weiten Teilen Südwestdeutschlands Zuckerrüben, Spargel, Rote Beete und Kartoffeln massiv geschädigt. Die Zikade ist auf einem Siegeszug von Süden nach Norden. Beunruhigend ist, dass buchstäblich noch nichts gefunden wurde, um sie zu stoppen . Weil sie so mobil ist, machen Insektizide nur einem Bruchteil der Populationen den Garaus. Experten gehen davon aus, dass gegen die Erreger nur resistente Arten helfen würden. Dafür müsste aber die bislang verbotene „Neue Gentechnik“ erlaubt werden. Außerdem würde es wohl mindestens zehn Jahre dauern, resistente Arten zu finden. Nicht nur die Bauern sind in einer ausweglosen Lage. Zucker- und Pommes-Frites-Fabriken stehen vor dem Aus, wenn Wertschöpfungsketten reißen. Die Lebensmittelsicherheit ist bedroht. Damit befasst sich ebenfalls unser bereits zitierter Autor Ludwig Hintjens in unserem Blog mit fast täglich erscheinenden Meldungen. Goldschakal und Wolf als „Never Ending Stories“ Zu unseren Blog-Texten unter der Woche gehörte am Donnerstag auch unsere Nachricht darüber, dass die „artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“  zum Abschuss des inzwischen nicht mehr gesichteten Goldschakal auf Sylt zum 1. August abgelaufen ist . Das Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein ist damit erst einmal das Thema los, die Gerichte vielleicht und die Weidetierhalter aber noch nicht. Das ist eine „Never Ending Story“  und ein Beispiel dafür, wie politisch und juristisch ein Handlungsstau aufläuft und Betroffene weiter im Regen stehen. Das gilt natürlich auch im streitigen Umgang mit dem Wolf. In dieses Thema kommt nun allerdings langsam Bewegung. Während wir in dieser Woche das zitierte Ablaufdatum für den Sylter Goldschakal gemeldet haben, war am 31. Juli noch ein anderer Stichtag: Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat pünktlich seinen Bericht zum Erhaltungszustand der EU-weit geschützten Arten und Lebensräume fristgemäß an die Europäische Kommission übermittelt. Darunter befindet sich der Wolf, dessen Erhaltungszustand für den „atlantischen Teil“ der Bundesrepublik neu bewertet wurde. (Der andere und im Bericht noch nicht so bewertete Teil unseres Landes heißt übrigens im Behördendeutsch „kontinentale biogeografische Regionen“. ) Damit gilt jetzt für die Nordseeküste und Schleswig-Holstein, Niedersachsen sowie Nordrhein-Westfalen der amtliche Begriff „Günstiger Erhaltungszustand“ für die Population von Wölfen. Einfach übersetzt heißt das wohl: Inzwischen sind genug da. Also ein erster Schritt zu einer veränderten FFH-Einordnung und damit dem politischen Umgang mit dem Wolf. Die letzte, 2019 vorgenommene Einstufung der Wolfspopulation lautete übrigens noch „ungünstig“ . Rainer will Änderung des Bundesjagdgesetzes einleiten Alois Rainer (Foto: Inga Haar) Durch die neue Einstufung sieht sich Landwirtschaftsminister Alois Rainer veranlasst, die angekündigte Änderung des Bundesjagdgesetzes nun einzuleiten. „Ich will den Schutz der Weidetiere verbessern – auf dieses zentrale Vorhaben hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verständigt, hierzu soll auch der Herdenschutz gestärkt werden“, wird Rainer dazu aktuell in einer Pressemitteilung seines Hauses zitiert. „Gut Ding braucht Weile“ , möchte man da anfügen. So wird es noch etwas dauern, bis die von der EU nun angestrebte Herabstufung in das nationale Recht übernommen wird. Der Nabu feiert die Entwicklung der Wolfspopulation seit der Geburt der ersten Wolfswelpen in freier Natur im Jahr 2000 als großen Erfolg aus Naturschutzsicht. Wenn die Meldung stimmt, dass in Deutschland ungefähr 1.600 Wölfe in gut 200 Rudeln leben, gibt es aus anderer Sicht inzwischen nun einmal ein großes Problem. Dazu muss bemerkt werden, dass es für die Erfassung dieser Zahlen kein einheitliches Bild gibt. Umweltminister Carsten Schneider geht den Weg mit und will, dass den Interessen sowohl des Naturschutzes als auch der Tierhalter entsprochen werden kann. Derweil scheint das näher zu rücken, was schon vielfach befürchtet wurde. Das sind Wolfsattacken auf Menschen. So wurde aus Holland gestern gemeldet, dass bei Utrecht ein Kind angegriffen worden sei. Im niederländischen Sender NOS wurde die Mutter des sechsjährigen Jungen so zitiert: „Ich dachte erst, es wäre ein verspielter Hund.“ Danach stellte sich heraus, dass es offiziellen Behördenangaben zufolge ein Wolf war, der das Kind in den Rücken griff und in das Unterholz eines Waldes in der Gemeinde Woudenberg zerrte. Dann wären die Eltern entschlossen dazwischengegangen und hätten das Tier mit Stockschlägen vertrieben. Experten haben den Verdacht, dass es sich um einen dort bekannten Problemwolf handelte. Zum Schluss dieser regelmäßig erscheinenden Wochenkolumne wünsche ich Ihnen nun, liebe Leserinnen und Leser, ein problemfreies Wochenende Ihr Jost Springensguth Redaktionsleitung / Koordination

  • Europas Bauern kommen glimpflich weg

    Deal zwischen USA und EU: Auf Agrarprodukte aus der EU werden 15 Prozent Zoll in den USA fällig, bei Importen aus den USA entfallen die Einfuhrabgaben vielfach ganz Der Handschlag zwischen Donald Trump und Ursula von der Leyen tut den Landwirten Europas nicht besonders weh. Damit wurde der Deal zwischen den USA und der EU besiegelt und ein Handelskrieg abgewendet. Lange war die Befürchtung groß gewesen, dass Trump für bäuerliche Wähler etwas herausschlagen wollte. Doch Ursula von der Leyen ist dem Vernehmen nach bei den Verhandlungen am Rand eines Golfplatzes in Schottland an diesem Punkt einigermaßen standfest geblieben. Noch liegen zwar die schriftlichen Erklärungen nicht vor, in denen die Details der Verhandlungen festgezurrt werden sollen. Die Richtung bei den Zöllen auf Agrarprodukte ist aber klar. US-Zölle in Höhe von 30 Prozent, die Trump angedroht hatte, hätten die Lebensmittelbranche hart getroffen. Deutsche Lebensmittelhersteller exportierten 2024 Waren im Wert von 2,5 Milliarden Euro in die USA. Dies entspricht lediglich einem Anteil der deutschen Agrarexporte von 1,3 Prozent. Zollsätze von 30 Prozent hätten hierzulande vor allem Kaffeeröster und die Süßwarenindustrie unter Druck gesetzt. Laut Statistischem Bundesamt exportierte Deutschland in die USA vor allem Kaffee, Kakao und Kakaoprodukte, Zucker sowie Zuckererzeugnisse. Nutzviehhalter voller Sorgen wegen des Handelsstreits mit Trump Nun zeichnet sich ab, dass auf die meisten Importprodukte aus der EU 15 Prozent entfallen werden. Die EU hat zugesagt, bei einigen Agrarprodukten die Zölle komplett abzuschaffen. Dazu sollen dem Vernehmen nach Nüsse, Mais, Futter für Haustiere, einige Molkereiprodukte einschließlich Käse gehören. Aus der Kommission, die die alleinige Kompetenz für den Handel hat, verlautet, dass auf die meisten Produkte kaum oder gar keine Zölle mehr von der EU erhoben werden. Viele davon würden von den Europäern auch gebraucht. So hatten gerade Nutzviehhalter in der EU sorgenvoll auf den Handelsstreit geschaut. Sie befürchteten, dass ohne eine Einigung die EU etwa Futtergetreide aus den USA mit Einfuhrzöllen belegt hätte. Viele sind aber auf die US-Importe angewiesen und hätten hohe Aufschläge verkraften müssen. Es bleibt aber dabei, dass Mais, Soja und Sojaschrot aus den USA zollfrei eingeführt werden können. Keine Zugeständnisse habe die EU bei sensiblen Produkten gemacht, heißt es weiter. Bei Rind- und Hühnerfleisch, Zucker, Reis und Ethanol sei die EU nicht auf die USA zugegangen. Dafür werden die Milchbauern, Molkereien und Käser einen Preis zahlen müssen. Molkereien aus der EU exportierten im vergangenen Jahr Waren im Wert von 2,1 Milliarden Euro in die USA. An der Spitze standen Käse und Butter. Die deutsche Branche dürfte es nicht so sehr treffen. Hauptexportländer für Butter und Käse in die USA sind Frankreich, Irland und Italien. Bei Fleischwaren finden die Ausfuhren der Europäer in die USA in überschaubaren Mengen statt. Es sind vor allem Wurst- und Schinkenprodukte. Die Kommission hält zudem fest, dass die hohen Standards der Lebensmittelprodukte in der EU nicht angetastet werden. Zwar sollten Handelshemmnisse abgebaut werden. Aber: „Wir ändern unsere Regeln nicht“, sagte ein Kommissionsbeamter im Hinblick auf Standards bei Gesundheits- und Lebensmittelsicherheit. Eine öffentliche Debatte wie seinerzeit bei den TTIP-Verhandlungen über das Chlorhühnchen soll von Anfang an vermieden werden.

  • Abschuss-Stopp für den Goldschakal

    Jäger und Landwirte warnen: Der Artenschutz darf nicht zur Gefahr für heimische Nutztierhaltung werden Symbolbild: Вых Пыхманн , Golden jackal , CC BY-SA 3.0 Die Abschussgenehmigung für den Goldschakal, der im Mai zahlreiche Schafe auf Sylt riss, ist ausgelaufen. Darauf hat am Donnerstag das Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein hingewiesen. Es hatte wegen der Ereignisse auf Sylt Anfang Juni eine entsprechende artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung erteilt, die befristet galt. Landwirte und Jäger äußern weiter Sorge um ihre Herden: Nach dem dramatischen Verlust von mehr als 70 Lämmern fordern viele weiterhin einen wirksamen Schutz ihrer Tiere. Sie beklagen die strikten Abschussregeln für streng geschützte Arten wie den Goldschakal – und fühlen sich mit den Herausforderungen im Herdenschutz allein gelassen. Aus Sicht des Naturschutzes bleibt der Goldschakal hingegen ein seltener, schutzbedürftiger Gast. Neue Sichtungen oder Risse wurden zuletzt nicht gemeldet. Die Abschussgenehmigung hatte eine Naturschutzinitiative aus Hessen auf den Plan gerufen, die dagegen vor das zuständige Oberverwaltungsgericht in Schleswig gezogen war. Das traf Mitte Juni eine Entscheidung zum Vollzug der Entnahme – also Tötung – des Tieres. Eine Beschwerde dagegen wies das OVG dann Anfang Juli ab. Möglicherweise geht der juristische Streit weiter. Gleichwohl hat nun das Landesamt ausdrücklich auf die Befristung seiner Entscheidung hingewiesen . Demnach gilt ab dem 1. August die Zulassung eines Abschusses nicht mehr – egal ob der Goldschakal noch auf der Insel ist oder nicht.

  • Möwenangriffe und Lärm weiter als Plage an der Küste

    Kilometerlanger Sandstrand, rauschende Wellen und … kreischende Möwen auf Beutezug. Die Möwenplage auf Sylt hat ein Ausmaß angenommen, das selbst altgediente Inselbewohner mit dem Kopf schütteln lässt  Foto: JACLOU-DL Mit großer Flügelspannweite und Spitzschnabel stürzen sich die „fliegenden Diebe“ gnadenlos auf alles, was nach Pommes, Eis oder vor allem Fischbrötchen aussieht. Im Sturzflug entreißen sie Urlaubern und Einheimischen ihre Snacks teils direkt aus der Hand, gerne aber auch mal vom Balkon einer Ferienwohnung, wie eine entsetzte Mieterin in Westerland berichten konnte – trotz Plastikschale und aller menschlichen Vorsicht. Das Thema hatten wir schon vor einem Jahr im Blog. Es weitet sich aus. So viele wie noch nie“, sagt ein Händler auf der Insel der Sylter Rundschau. Zehntausende Möwen werden diesen Sommer von der Innenstadt angelockt, wo sie von den wimmelnden Menschen und vor allem dem überquellenden Müllangebot profitieren. Denn Möwen sind pfiffig und lernfähig – sie haben schnell verstanden, dass der Mensch sich mit einem Snack auf der Promenade oder einem offenen Abfalleimer quasi selbst zur Zielscheibe macht. Was in den Städten das Problem mit Tauben ist, ist auf Sylt eben das Möwenproblem. Und die Insel ist damit nicht allein. Auch von Norderney und anderen Inseln, den Seebädern an der Ostsee von Glücksburg bis Warnemünde wird Ähnliches berichtet. Füttern verboten – das steht auf Sylt mittlerweile an der Promenade und Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Denn direktes Anfüttern ist der Hauptgrund für die Dreistigkeit der Vögel – und auch Essensreste in offenen Müllbehältern bieten ein Festmahl für den neugierigen Schnabel. Nun auch der Nervenkrieg auf den Flachdächern Auf Flachdächern, insbesondere in Westerland, finden Sturm- und auch Silbermöwen offensichtlich ideale Nistplätze. Mit ihrer Brut verteidigen die Vögel ihr „Revier“ mit ordentlicher Lautstärke und gelegentlicher Angriffslust – sehr zum Leidwesen der Nachbarn. Netze oder gespannte Drähte sollten den Nestbau erschweren, doch die Möwen sind einfallsreich. Hightech-Methoden wie Habicht-Attrappen, Lautsprecher mit Greifvogelrufen oder sogar Schalldrucksysteme wurden schon getestet – mit oft zweifelhaftem Erfolg. Immerhin: Möwen gehören zur Küste wie Sand und Wind. „Wir plädieren für mehr Toleranz“, rufen Naturschützer aus – nicht alles müsse man regeln, manchmal helfe Gelassenheit. Bewohner und Gäste sehen das wohl inzwischen grundlegend anders. „Möwen gehören zur Küste wie das Meeresrauschen oder der Sand am Strand! Wer sich über die Lautäußerungen der Tiere beschwert, dem wird wohl auch in den Tropen das Rauschen der Palmen zu viel. Mehr Toleranz ist angebracht“, tröstet der Nabu Schleswig-Holstein. Bewohner und Gäste sehen das wohl inzwischen grundlegend anders. Rechtlicher Rundflug – Möwen unter Schutz Nun denkt sich mancher: „Dann schießt sie doch einfach ab!“ Doch so einfach ist es nicht. Die Europäische Vogelschutzrichtlinie schützt alle wildlebenden Vogelarten – Möwen eingeschlossen. Auch das Bundesjagdgesetz zählt bestimmte Möwenarten (wie Silber- und Heringsmöwe) zwar zu den jagdbaren Arten, doch nur unter strengen Auflagen und außerhalb der Brutzeit. Abschuss ist nur eingeschränkt erlaubt. Dabei sind diese Vögel für den menschlichen Gaumen ohnehin uninteressant: Möwenfleisch gilt als ausgesprochen „wild“ im Geschmack – kaum jemand betreibt folglich Jagd wegen des Wildbrets. In Siedlungsbereichen wie Westerland ist die Jagd zudem praktisch unmöglich. Das Einzige, was Insel- und Küstenbewohner gelegentlich tun: Möweneier aus Nestern entfernen. Die gelten durchaus als Delikatesse, werden aber auch streng reglementiert eingesammelt. Und das wirkt gegen die Vermehrung der für viele lästigen Vögel – allerdings nur in Grenzen. Ob nervenzerreißende Flugangriffe auf Fischbrötchen oder das nächtliche Möwengeschrei am Dachfenster – Sylt bleibt Schauplatz dieses tierisch-menschlichen Dramas. Die echte Lösung? Wenig zufriedenstellend, aber aktuell alternativlos: keine schnellen Snacks unbeaufsichtigt offen herumliegen lassen. Das wird im Urlaubsalltag und überhaupt zu wenig befolgt. Weggeworfene Essensreste gelten übrigens in anderen Fällen als mögliche Ursache für ansteckende Tierkrankheiten wie die ASP bei Wildschweinen. Weniger Müll liegenlassen, nichts in offene Abfallbehälter oder überhaupt nichts achtlos wegwerfen. Und: konsequent nicht füttern. Dann bleibt vielleicht nicht nur der Möwenwahnsinn etwas beherrschbarer.

  • Von Brauchtumsverstoß bis Straftat

    Jäger sind nicht die besseren Menschen. Auch hier gibt es schwarze Schafe, die Fehler, Verstöße und Straftaten begehen. Manches lässt sich schmunzelnd zur Kenntnis nehmen, anderes beim besten Willen nicht schönreden Foto: Andreas Zöllick / pixelio.de Da sind zunächst die Fehler und Vergehen gegen Traditionen und das jagdliche Brauchtum. Der falsche Gebrauch der Jägersprache, falsches Legen der Jagdstrecke oder Treten über selbige, die Verwendung nicht bruchgerechter Gehölze. Solche Verstöße bringen das Blut manches in Ehren ergrauten Lodenträgers in Wallung. Sie haben aber keinerlei zivilgesellschaftliche Bedeutung und werden deshalb – wenn überhaupt – ausschließlich innerhalb der grünen Zunft thematisiert und sanktioniert, etwa in Form humorvoller Jagdgerichte nach Gesellschaftsjagden. Schwieriger wird es schon, wenn etwa die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) missachtet werden. Allzu schnell ist, gerade auf Gesellschaftsjagden, ein unbedachter Schuss abgegeben. Niemand gefährdet vorsätzlich andere Menschen. Aber auch Fahrlässigkeit ist bei der Schussabgabe kaum entschuldbar. Denn auch wenn jemand aus Versehen verletzt oder gar getötet wird, ist das nicht weniger schlimm. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften für eine sichere Waffenhandhabung wird daher kräftig geahndet, oft genug mit dem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis und des Jagdscheins. So hat gerade das Amtsgericht Zweibrücken in der Westpfalz einen 82-jährigen Landwirt zu 1.200 Euro Geldstrafe und einem Jagdverbot von einem Jahr verurteilt. Der Mann hatte im Februar auf einer Koppel bei Hornbach versehentlich drei Pferde erschossen. Die toten Tiere waren auf der Koppel nebst einem erlegten Fuchs gefunden worden. Nach Angaben des Gerichts, das auch die Tatwaffe beschlagnahmte, hatte der Landwirt angesessen, um einen Fuchs zu erlegen, der in den Tagen zuvor seine Hühner und Lämmer angegriffen hatte. Zwei der getöteten Pferde gehörten übrigens dem Landwirt selbst, das dritte einem anderen Besitzer aus dem Landkreis Südwestpfalz. Angepasster Wildbestand als Ziel der Jagdausübung Nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern auch im Bundesjagdgesetz sind Straftaten normiert. Je nach Schwere des Gesetzesverstoßes muss der Jäger entweder eine Freiheitsstrafe oder zumindest eine Geldstrafe verbüßen. Diese kann etwa verhängt werden, wenn gegen Abschussvorgaben verstoßen wird. Denn wild lebende Tiere dürfen grundsätzlich nicht ohne Weiteres getötet werden. Es muss vielmehr ein vernünftiger Grund vorliegen. Ziel der Jagdausübung ist daher immer, zu einem gesunden, artenreichen und den landschaftlichen Bedingungen angepassten Wildbestand beizutragen. Dabei muss der Tierschutz zu jeder Zeit gewährleistet sein. So sind auch Schonzeitvergehen und Missachtung des Muttertierschutzes nicht tolerierbar. Selbst wenn sie aus Unwissenheit geschehen, gilt der alte Spruch „Dummheit schützt vor Strafe nicht“. Wenn sie mit Vorsatz begangen werden, ist es umso schlimmer. Richtig übel wird es, wenn Jäger bewusst Greifvögel oder andere geschützte Arten wie Luchse oder Wölfe töten, also vorsätzlich Straftaten begehen. So hat sich nun herausgestellt, dass ein bereits vor zwei Jahren in Thüringen tot aufgefundener Isegrim nicht einem Verkehrsunfall zum Opfer gefallen ist, sondern illegal geschossen wurde. Täter erweisen mit solch einem Vorgehen der gesamten grünen Zunft einem Bärendienst. Denn sie gießen Wasser auf die Mühlen der Jagdgegner. Kuriose Reaktion auf Straftat Eher kurios ist dabei noch die Reaktion des Nabu auf den thüringischen Fall. Die Organisation will nicht nur Belohnungen für Hinweise auf den Täter ausloben, sondern hat auch ihre Forderung an die Politik wiederbelebt, „endlich eine Stabsstelle zur Bekämpfung von Umweltstraftaten in Thüringen einzurichten“. Andere Naturschutzverbände reden sogar von einer bundesweiten unabhängigen Einheit, die in solchen Fällen ermitteln soll. Ihnen sei ein Blick nach Nordrhein-Westfalen empfohlen. Dort gibt es im Zuständigkeitsbereich des grünen Justizministers Benjamin Limbach seit 2023 als Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund die Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität (ZeUK). Sie ist landesweit zuständig für herausgehobene Verfahren im Bereich des Umweltstrafrechts und hat im ersten Jahr ihres Bestehens in fast 100 Verfahren ermittelt. Mit klarem Schwerpunkt im Bereich der Abfallkriminalität. Von nennenswerten Erfolgen im Rahmen von jagd- und artenschutzrechtlich relevanten Straftaten wurde hingegen nichts bekannt. Mit Blick auf diesen Themenbereich steht vielmehr zu befürchten, dass jede weitere Einrichtung einer solchen Stelle ein ebensolcher Schuss in den Ofen wird wie die Anschaffung des bundesweit ersten Wolfskrankenwagens im Jahr 2017 in Hannover für rund 11.000 Euro. Der eigens für den Weitertransport von verunfallten Wölfen konzipierte Spezialanhänger hatte unter anderem wildtiersichere Innenwände, ein Transportbrett mit Fixiergurten, Stabschlingen und Netze zum Einfangen der Tiere, Bissschutzhandschuhe, einen Maulkorb und sogar eine Heizdecke für die verletzten Wölfe. Sechs Jahre später wurde bekannt, dass die Investition teurer Aktionismus ohne praktischen Nutzen war. Denn der Wolfskrankenwagen bot zwar alles Erforderliche für eine erfolgreiche Wolfsrettung. Aus verschiedenen Gründen fand er aber nie einen Patienten. Der Bund der Steuerzahler sprach in seinem Schwarzbuch von Steuerverschwendung. Heute dient das Gefährt der Beseitigung von Tierkadavern.

  • Mehr Hilfe für Hospitäler auf dem Land

    129 Krankenhäuser im ländlichen Raum können inmitten der Reformphase durch eine Finanzspritze etwas durchatmen und regional wichtige Fachabteilungen erst mal weiterführen. Bei den Milliardenlücken nur ein Tropfen auf dem heißen Stein Die Defizit-Uhr auf der Homepage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) steht nicht still. Pro Stunde wächst der Verlust aller deutschen Krankenhäuser um rund 300.000 Euro. In Summe sind es nach Berechnungen der DKG aktuell schon über 14 Milliarden Euro. Da löst die Nachricht über einen Extra-Zuschlag in Höhe von 79 Millionen Euro keinen Jubelsturm aus. Doch dieser Betrag hilft 129 Hospitälern in ländlicher Lage dabei, ein oder zwei notwendige Fachabteilungen auch im Jahr 2026 durchzubringen. Der sogenannte Sicherstellungszuschlag wird seit Jahren ausgezahlt. 2025 profitieren 121 Krankenhäuser davon. Im kommenden Jahr werden es 129 Hospitäler sein, die zwischen 500.000 und einer Million Euro erhalten. Dass sich die Spitzenverbände der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung mit der DKG auf die gestaffelten Extra-Zahlungen geeinigt haben, ist zunächst einmal positiv. „Die Sicherstellungszuschläge sind ein wichtiger Schritt zur Stützung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum“, betont auch Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. Es handle sich aber nicht um „zusätzliches Geld der Krankenkassen“, sondern die Mittel stammten aus dem Gesamtvolumen der Fallpauschalen-Finanzierung. Gaß: „Klar ist aber auch: Diese Zuschüsse reichen bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten der Kliniken zu decken. Ohne solche Unterstützungsmaßnahmen könnten viele dieser Häuser angesichts unzureichender Fallpauschalen längst nicht mehr bestehen.“ Die Liste der Krankenhausschließungen in Deutschland ist lang. Bis zum Juni haben allein in diesem Jahr schon neun Häuser ihre Pforten für immer geschlossen. Dabei soll die im Oktober 2024 verabschiedete Krankenhausreform helfen, die wirtschaftliche Stabilität der Kliniken zu sichern. Die Krankenhäuser müssen sich aber landauf, landab auf bestimmte Fachgebiete konzentrieren und so eine höhere Behandlungsqualität gewährleisten. Mehr Gestaltungsspielraum für die neuen Bundesländer Doch durch die geänderten Finanzierungssysteme geraten immer mehr Häuser in eine schwierige wirtschaftliche Lage. Im von Nina Warken (CDU) geführten Bundesministerium für Gesundheit wird auch deshalb mit Hochdruck daran gearbeitet, die Krankenhausreform anzupassen. Ein Ansatz soll vor allem den Häusern im ländlichen Raum zugutekommen. Für sie sollen die Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten erweitert werden. Den Bundesländern soll mehr Gestaltungsspielraum eingeräumt werden, wenn sie die Notwendigkeit von Ausnahmen beurteilen. Bis dahin müssen Extras wie die Sicherstellungszuschläge helfen. Damit werden Krankenhäuser unterstützt, die für die „regionale Basisversorgung der Bevölkerung“ notwendig sind, die aber – aufgrund geringer Fallzahlen – die relevanten Fachabteilungen nicht kostendeckend finanzieren können. Das Defizit ist also nicht selbstverschuldet, sondern strukturbedingt. Und betroffen sind nicht nur die 129 Häuser, sondern viele darüber hinaus. Für die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist es höchste Zeit, die Regelungen weiterzuentwickeln. Gerald Gaß: „Aufgrund der bisher sehr restriktiv festgelegten Voraussetzung der Bevölkerungsdichte kommen viele Krankenhäuser allein aufgrund dieses Kriteriums nicht infrage, obwohl sie die Versorgung der Region sicherstellen.“ Zurzeit wird die Gefahr für eine flächendeckende Versorgung maßgeblich von der Erreichbarkeit bestimmt. Diese besteht zum Beispiel dann, wenn durch die Schließung des Krankenhauses zusätzlich mindestens 5000 Einwohner mehr als 30 Minuten mit dem Pkw fahren müssen, um zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus zu gelangen. Die Erreichbarkeitsschwelle für die Fachabteilung Geburtshilfe oder Gynäkologie und Geburtshilfe beträgt 40 Pkw-Fahrzeitminuten. Auf dem Land leben viele Bewohner mit dieser Situation. Auch sie schauen darauf, wie die Krankenhausreform jetzt noch einmal angepasst wird. Versprochen wird im Ministerium eine bessere „Alltagstauglichkeit“. An den Grundsätzen der Reform soll sich allerdings nichts ändern.

  • Milliardeninvestitionen, Ferienpolitik und Jagddebatten prägen die Sommerzeit

    Gedanken, Anmerkungen und Beobachtungen mit dem Blick aufs Land und auf die Bundespolitik Liebe Leserin, lieber Leser, wir schauen üblicherweise in dieser Wochenbetrachtung samstags erst einmal kommentierend auf die Politik, konzentrieren uns dabei auf ländliche Regionen und greifen einzelne Themen auf. In der Urlaubszeit gibt es vielleicht Aufreger wie das von Protesten begleitete ARD-Interview mit Alice Weidel. Die politischen Beobachter haben derzeit überwiegend nur typische „ Sommerthemen“ im Auge. So picken wir uns im weiteren Text diesmal unter anderem raus, was die Ferienordnungen mit dem Landleben zu tun haben. Oder wie die Folgen von Landesjagdgesetzen bei angestrebten Veränderungen in den Revieren auf Betroffenheit treffen. Mit einem kleinen Ausflug nach England runden wir die nachfolgende Kolumne ab. Der politische Betrieb wechselt langsam in eine Ruhe- und vielleicht auch Erholungsphase . Der Kanzler hat in dieser Woche aus seinem spektakulär vorbereiteten Treffen mit Wirtschaftsführern Investitionszusagen von über 600 Milliarden durch Großunternehmen mitgenommen. Für ihn sei das ein Vertrauensbeweis in den Wirtschaftsstandort und belege den Stimmungswechsel in Deutschland. Der Initiative „Made for Germany “ gehören 61 Unternehmen verschiedener Branchen an. Etwas zurückgesetzt fühlen sich – wie man so hört – viele mittelständische Unternehmen, von denen zahlreiche in ländlichen Regionen ansässig sind. Natürlich geht auch für sie Signalwirkung von dem Treffen im Kanzleramt aus. Die Debatten auf politischer Ebene und darüber, wie andere angekündigte Milliarden aus dem sogenannten Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ Wirkung entfalten können, halten derweil an. In den Bundesländern wird gerade hochgerechnet, was vom schuldenfinanzierten Anteil bei den Ländern und Kommunen in Höhe von 100 Milliarden am Ende „unten“ ankommt und wie das Geld im Detail weiter verteilt wird. Im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW geht man von über 20 Milliarden aus, etwa 15 sollen nach Bayern fließen und Niedersachsen rechnet mit knapp 10 Milliarden. Das sind nur einige Beispiele. In Mainz soll durch einen Parlamentsbeschluss beispielsweise bereits ein „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Kultur und Infrastruktur“ mit einem Volumen von 4,8 Milliarden entstehen. Mit den Kommunen, der Wirtschaft und den Gewerkschaften werden dort aktuell die wichtigsten Zukunftsprojekte des Landes definiert. Das Motto heißt überall: Tempo machen . Das gilt also auch in Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern (1,9 Milliarden), Berlin (5,2), Bremen (0,9), Brandenburg (3), Sachsen (4,8) und Sachsen-Anhalt (2,6). Im kleinsten Flächenland Schleswig-Holstein wird gerade darüber diskutiert, wie viel der 3,4 Milliarden in den Kommunen ankommen kann. So umstritten die Finanzierung ist, so wirksam soll sie gleichwohl in der Breite werden. Also: abwarten. Was hat heute Erntearbeit mit der Planung von Schulferien zu tun? Mit dem ländlichen Raum wurde in dieser Woche eine hitzig wirkende Debatte unter den Länderchefs in Verbindung gebracht. Es geht um die jährliche Festlegung der Schulferien als schönste und erlebnisreichste Zeit für viele Familien. Es ist schon ein Ritual, dass sich alle Bundesländer außer Bayern und Baden-Württemberg wechselnd abstimmen, um etwas zu vermeiden, was man in Anlehnung an die Bankensprache auch „Klumpenrisiko“ nennen könnte. Es geht um die Vermeidung von übermäßigen Anhäufungen von Touristen an Urlaubsorten, in Warteschlangen auf Autobahnen und an Flughäfen. Die Zeit der Schulferien soll durch eine regelmäßige Planungsvereinbarung der Kultusminister für einen Zeitraum zwischen Mitte Juni und September so entzerrt werden, dass sich das Land nicht gleichzeitig entleert, wie wir etwa in Frankreich beobachten können. Jetzt wird für den nächsten Abstimmungszeitraum die Frage auf die Tagesordnung genommen, warum sich die beiden südlichen Bundesländer partout weiter nicht in das rollierende System der Ferientermine einreihen wollen. Die bisherige Praxis geht zurück auf das „Hamburger Abkommen“   aus dem Jahre 1964.  Die beiden Südländer machten dabei geltend, dass dort die Familien und insbesondere die Kinder auf dem Lande bei der Ernte helfen müssen und dafür statt zur Schule vom August bis in den September hinein auf die Äcker zu gehen haben. Kartoffeln sammeln, Getreide binden, Garben aufladen war damals noch zeitgemäß für diese Ansage, die zum Argument der Ausnahme für die Südländer herhalten musste. Heute erledigen das Vollernter und Mähdrescher im großen Stil – oft durch Lohnunternehmen. Und wo Saisonarbeit gefragt ist, treten in der Regel inzwischen Osteuropäer in Aktion. In der aktuellen Wirklichkeit dürfen auch in Bayern und Baden-Württemberg ihre Kinder die Sommerzeit wohl so genießen, wie Ferien eigentlich zur Erholung nun einmal gedacht sind. Übrigens haben Bundesländer wie Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen ähnliche Agrarstrukturen. Gleichwohl beteiligen sich die beiden Südländer bis heute nicht an der Ferienabsprache. Inzwischen geht’s nicht mehr um die Arbeit auf den Äckern, sondern im Zeitalter des Massentourismus um Preisvorteile in der Nebensaison. Diese Erkenntnis hat die Schulministerin in NRW, Dorothee Feller , auf den Plan gebracht: „Wir hätten auch gerne mal einen späteren Ferienstart.“ Das traf sofort auf den erbitterten Widerstand von Markus Söder: Der „Ferienrhythmus ist fest in der DNA der Bayern drin“ . Basta. Da Beschlüsse in der Kultusministerkonferenz mit Verbindlichkeit einstimmig fallen müssen, werden die Nord-, West- und Ostlichter weiter mehr zu bezahlen haben, wenn es für Familien mit Schulkindern (und auch Lehrerinnen und Lehrer) in den Sommerurlaub geht. Netzwerkerinnen als Rückgrat auf dem Lande Diese ganze Diskussion hat auch etwas mit Strukturen und der Soziologie des ländlichen Raums  und den Veränderungen im Laufe der Jahre zu tun. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat einmal diesen Wandel vor Landfrauen beschrieben, als er sie so begrüßte: „Liebe Ernährungsfachfrau und Equal-Pay-Beraterin, Bäuerin und IT-Influencerin, Existenzgründerin und Mutter, Kommunalpolitikerin und Ehrenamtlerin, Vereinskollegin und Nachbarin – ich könnte in dieser Aufzählung noch eine ganze Weile fortfahren, um alle hier Anwesenden anzusprechen.“ Alte Klischees über das Leben auf dem Lande passen also nicht mehr. Steinmeier drückte das so aus: Das Alltagsleben hat sich geändert. Die Landfrauen sind Netzwerkerinnen, die sich nicht nur um ihre Familien kümmern, sondern ein „Rückgrat im ländlichen Raum“  bilden. Das Thema sei: Einmischen und Einbringen. Somit hat sich also nicht nur mit Blick auf die Familienarbeit auf den Feldern, sondern insgesamt das Gefüge im ländlichen Raum entwickelt. Themen, die aus der Jagd interessieren Was ist eigentlich mit dem Goldschakal auf Sylt?  Das OVG Schleswig hat die Abschussgenehmigung erteilt. Seitdem wurde das Raubtier, das ca. 100 Lämmer auf der Insel getötet haben soll, nicht mehr gesichtet. Wie auch immer ist dieses Thema des Verhaltens dieses einzelnen bestätigten Goldschakals nach vielen Schlagzeilen und Berichten in der Region damit wohl erledigt. Nicht jedoch für die klagende Naturschutzinitiative aus Rheinland-Pfalz, die in einer Mitteilung nach dem Beschluss des OVG ankündigt, man werde die Klage weiterführen. Wenn es sein müsse, bis zum Bundesverwaltungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof. Das ist dann offensichtlich noch ein langer juristischer Weg… Im Zusammenhang oder in Folge der aktuellen Diskussionen über neue Landesjagdgesetze wie etwa in Rheinland-Pfalz und entsprechenden Überlegungen im Saarland gibt es fortgesetzt weitere Debatten, die das Thema Wald und Wild  betreffen. Ausgangspunkt neuer Regelungen sind Bestrebungen aus dem Forst, dem Wald mit möglichst wenig Wild wieder auf Stämme zu helfen. Wir sind in unserem Blog mehrfach darauf eingegangen. Anlässlich des Jubiläums zum 150-jährigen Bestehen jagdlicher Organisationen in Baden-Württemberg kündigte der Minister für „Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz“, Peter Hauk (CDU), Jagdzeitänderungen beim Rehwild an. Darüber wird in der aktuellen Ausgabe des Magazins des dortigen Landesjagdverbandes berichtet. So soll die Jagdzeit bereits einen Monat früher als aktuell am 1. April beginnen; vom 16. Juni bis zum 15. Juli soll dann eine Jagdpause verordnet werden und das Ende der Jagdzeit auf den 15. Januar vorgezogen werden. Aber: Im Rahmen von Gesellschaftsjagden soll mit Genehmigung die Jagd auf Rehwild bis Ende Januar möglich sein. Es geht am Ende um das Ernährungsverhalten und notwendige Ruhezeiten für Rehwild. Ein umstrittenes Thema. Die Zeitschrift und damit der Verband resümiert: Mit diesen Vorschlägen erntet der Minister harsche Kritik bei vielen Jägerinnen und Jägern . „Bei aller Notwendigkeit des durch Klimawandel erforderlichen Waldumbaus dürfen wir unsere naturethischen Grundsätze im Umgang mit unseren heimischen Tierarten nicht über Bord werfen“ , wird der Hauptgeschäftsführer des LJV, René Greiner, zitiert. Hauk ist übrigens gelernter Forstwissenschaftler. Nach meiner Einschätzung wachsen derzeit die Konfliktlinien zwischen Forst und Jagd. Wachsendes Interesse für den Waldrucksack der Stiftung natur+mensch v.r.: Silke Laskowski (Schulleiterin der Schule am Steinautal, Büchen ), Uwe Asmuß ( Rotary Club Herzogtum Lauenburg-Mölln ) und Andreas-Peter Ehlers (Präsident International Rotary Fellowship of Hunters ). (Foto: privat) Schon mehrfach haben wir über das wachsende Interesse am Lernort-Natur-Waldrucksack berichtet, der das erlebnisorientierte Lernen über die Natur unterstützt. Initiatoren und Partner sammeln sich immer wieder auch dazu in Service-Clubs wie Lions und Rotary. Das bezieht sich auf eines der wichtigen Projekte der Stiftung natur+mensch, die auch Absender unseres Blogs und dieses Newsletters ist. So überreichten jetzt im Kreis Herzogtum Lauenburg auf dem liebevoll dekorierten Schulacker der Schule am Steinautal in Büchen die Rotarier Andreas-Peter Ehlers und Uwe Asmuß die Rucksäcke an die Vertreterinnen und Vertreter der Grundschulen aus Geesthacht, Lütau, Wohltorf, Breitenfelde, Escheburg und Büchen. Schulleiterin Silke Laskowski begrüßte die Gäste und sorgte mit viel Engagement für einen würdigen Rahmen der Übergabe. Bereits im vorletzten Jahr hatte Rotary dort zwölf Schulen mit dem Vorgängermodell – dem Lernort-Natur-Koffer – ausgestattet. Mit den neuen Rucksäcken, die die moderne Nachfolgeversion der Stiftung natur+mensch darstellen, verfügen nun alle 18 teilnehmenden Grundschulen im Kreis über die naturnahe Lehrmittelausstattung. „Mit dem Lernort-Natur-Rucksack können Kinder wieder unmittelbare Naturerfahrung sammeln – das ist heute wichtiger denn je“, betonte Andreas-Peter Ehlers. Die Ausstattung enthält didaktisches Material für den Unterricht sowie praktische Hilfsmittel für Naturerkundungen im Wald, auf Wiesen und Feldern. Sie wurde von der Jägerstiftung natur+mensch entwickelt und wird bundesweit in Schulen und Kitas eingesetzt. In Sachen Natur ist dieser Club übrigens besonders aktiv. So konnten wir bereits in unserem Blog über den aufwendigen Bau einer Bienenburg am Rande eines Naturerlebniszentrums in Mölln berichten. Das ist ein an sich nachahmenswertes Projekt für Gruppen, die sich (wie wir) für Natur, Artenschutz und Biodiversität einsetzen. Der zitierte Andreas-Peter Ehlers ist übrigens auch Präsident der internationalen Vereinigung von Rotariern, die Anfang August zum Jahrestreffen der „International Rotary Fellowship of Hunters“ im Münsterland einladen. Bleiben wir kurz international: In England findet am Wochenende die „Game fair“ statt, eine traditionelle Messe wie unsere „Jagd und Hund“ in Deutschland. Das ist nicht nur Messebetrieb, sondern auch für viele Passionierte eine Zusammenkunft für Jagd, Fischerei, Falknerei – alles im Zusammenhang mit dem traditionellen ländlichen Leben dort. In einem Vorbericht darüber lese ich diesen Hinweis: „Die Jagdpolitik kann ein sensibles und emotionales Thema sein, das man mit vielen Politikern ansprechen muss, von denen viele keinerlei Erfahrung oder Kenntnisse über die Jagdszene haben.“ Vielleicht schauen Sie mal rein: https://thegamefair.org/ Auch wir arbeiten daran, weiter das Gespräch mit unserer Politik zu pflegen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein gutes Wochenende, das bei dem einen oder anderen unserer Leserschaft in die zitierten Familienferien zur Sommerzeit fällt. Ihr Jost Springensguth Redaktionsleitung / Koordination

  • Eine Bienenburg als Gemeinschaftswerk

    Besonders rührig in Sachen Natur ist ein Rotary Club im Norden. In Mölln wurde in dieser Woche am Rande eines bestehenden Naturerlebniszentrums ein imposanter Lebensraum für Wildbienen geschaffen Foto: Rotary Club Herzogtum Lauenburg-Mölln Mit Schaufel, Schweiß und starkem Gemeinschaftssinn hat der Rotary Club Herzogtum Lauenburg-Mölln im Sommer 2025 ein besonderes Projekt verwirklicht: „Die Bienenburg am Uhlenkolk“. In direkter Nähe zum Naturerlebniszentrum, das in einem Möllner Waldgebiet liegt, hat der Club einen imposanten Lebensraum für Wildbienen geschaffen. Die Bienenburg wurde von den Mitgliedern des Clubs in echter Hands-on-Manier gebaut. Von der Idee zum Projekt Die Initialzündung kam im Mai 2024 durch einen Vortrag von Britta Lehnert zum Thema Wildbienen. Daraus entstand die Idee zur Einrichtung der Bienenburg als Initiative zur Umsetzung durch die Clubmitglieder. Projektleiter Andreas Peter Ehlers entwickelte als Bauingenieur ein Konzept mit einem angepassten Bauplan – praktisch, robust und naturnah. Warum eine Bienenburg? Insektenhotels gibt es viele – doch eine Bienenburg geht weit darüber hinaus. Sie bietet Wildbienen und anderen bestäubenden Insekten einen geschützten Lebensraum, der ihren natürlichen Bedürfnissen entspricht. Während Honigbienen in ihren Völkern leben, sind viele Wildbienenarten Einzelgänger und auf kleine, warme Hohlräume im Boden, in Lehmwänden oder altem Holz angewiesen. Die Bienenburg enthält strukturreiche Elemente wie Lehmwände, Totholz, Sandlinsen und pflanzenreiche Umgebung, um eine möglichst große Vielfalt an Nistplätzen zu bieten. So trägt sie aktiv zum Erhalt der Artenvielfalt bei, wirkt dem massiven Rückgang von Bestäubern entgegen und unterstützt das ökologische Gleichgewicht. Für Besucher – insbesondere Kinder und Schulklassen – ist die Bienenburg zudem ein Ort zum Beobachten und Lernen. Sie macht biologische Zusammenhänge sichtbar, weckt Interesse für die heimische Tierwelt und schafft Verständnis für die Bedeutung intakter Lebensräume. Von der Planung zur Umsetzung Bevor der Bau beginnen konnte, waren Genehmigungen einzuholen – sowohl vom Forst- und Grünflächenamt der Stadt Mölln als auch von der unteren Naturschutzbehörde des Kreises. Trotz einer anonymen Anzeige, die die Arbeiten um sechs Wochen verzögerte, blieb der Club unbeirrt – die Vision war klar: ein sichtbares Zeichen für Biodiversität und Umweltschutz schaffen. Für den Bau selbst war schweres Gerät nötig – ein Telelader mit Anhänger diente dem Materialtransport und dem Aufschütten des Erdreichs. Was dann folgte, war echtes Teamwork unter erschwerten Bedingungen: schweißtreibende Sommerhitze, körperlich fordernde Arbeiten und dennoch eine durchweg positive Stimmung. Ein Gemeinschaftswerk Insgesamt haben sich zwölf Mitglieder des Clubs und einige ihrer Kinder zum Bau der Bienenburg zusammengefunden. Fotografisch begleitet wurde das Projekt von Freund Florian Leibold, dessen Bilder die Entstehung der Bienenburg und das Engagement der Freunde dokumentieren. Ein Projekt mit Vorbildcharakter „Heute habe ich der Aktion einen Namen gegeben: die Bienenburg am Uhlenkolk“, sagt Andreas-Peter Ehlers. Und ergänzt: „Nun sind die Voraussetzungen für weitere Bienenburgen geschaffen – ohne Gefahr der Verwechslung.“ Der Rotary Club hat damit nicht nur ein ökologisches Zeichen gesetzt, sondern ein Modellprojekt realisiert, das zur Nachahmung einlädt.

  • Ohne Rücksicht und Vorsicht geht es nicht

    Gerade in der Erntezeit kommen sich Landwirte, Radfahrer und Spaziergänger oft bedenklich nah. Mit einer nachahmenswerten Kampagne werben Landwirte, Verkehrswacht und Provinzial Versicherung für mehr gegenseitige Rücksichtnahme Foto: Thorsten Neuhaus In NRW fiebern Radsportler dem „Sparkassen Münsterland Giro“ entgegen. Im August werden Tausende Freizeitpedaleure und ambitionierte Sprinter auf die Strecken gehen. Trainiert wird schon jetzt. Auf Wegen, die durchs weite Münsterland führen, wo parallel die Ernte mit schweren Maschinen auf Hochtouren läuft. Dass gefährliche Begegnungen an der Tagesordnung sind, erzählen viele Landwirte. „Rennradfahrer sind besonders schnell unterwegs“, weiß auch Susanne Schulze Bockeloh. Auf dem Hof der Vorsitzenden des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Münster und Vizepräsidentin des Deutschen Bauernverbandes fiel jetzt der Startschuss für die Kampagne „Rücksicht macht Wege breit“. Wer sich mit offenen Augen durch die Bauerschaften bewegt, wird das Kampagnenmotiv, das einen Radfahrer und einen Treckerfahrer zeigt, die Abstand halten und sich grüßen, auf vielen Wegen finden. 450 Schablonen und ausreichend Kreide werden den Landwirtinnen und Landwirten in diesem Jahr zur Verfügung gestellt. In vielen Orts- und Kreisverbänden wurde das große Piktogramm bereits auf den Asphalt gesprüht und wirbt dort bei jedermann für Rücksicht und erhöhte Vorsicht. Trecker sind bekanntlich groß. Schlepper mit Doppelbereifung kommen auf eine Breite von bis zu drei Metern und erreichen mit Anhängern eine Gesamtlänge von mehr als 18 Metern. Ein Feld- und Wirtschaftsweg ist meist nur drei Meter breit, ist er für Gegenverkehr ausgelegt, maximal fünf Meter. Zahlen, die schon viel über Konflikte aussagen, die entstehen können, wenn Landwirt und Radfahrer sich dort begegnen. Ein 1,5 Meter großer Seitenabstand zum Fahrradfahrer, der in der Straßenverkehrsordnung seit 2020 vorgeschrieben ist, kann auf den Wirtschaftswegen nicht einmal theoretisch erreicht werden. Landwirte und Pedalritter kommen sich näher. Da hilft nur ein Rezept: gegenseitige Rücksichtnahme und erhöhte Vorsicht. Die auf die Wege gesprühten Hinweise erinnern Landwirte, Spaziergänger, Jogger und Radfahrer gleichermaßen daran, dass sie nicht allein auf weiter Flur unterwegs sind, sondern sich partnerschaftlich verhalten sollten. Geringer Aufwand – großer Effekt „Der Aufwand ist gering, der Effekt groß: Durch die aufgesprühten Symbolbilder kommen Verkehrsbeteiligte ins Gespräch, jeder wird für gegenseitige Rücksicht sensibilisiert – das ist insbesondere zur Erntezeit der große Gewinn dieser Aktion“, ist Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, überzeugt. „Die Schablonen bleiben im Besitz der Landwirte und Verkehrswachten. Es kann also dieses Jahr wie auch die kommenden Jahre überall nach Bedarf nachgesprüht werden“, erklärte Maria Brendel-Sperling, Vizepräsidentin der Landesverkehrswacht NRW, in Münster. Die Provinzial Versicherung unterstützt die Aktion und hat zudem spezielle Aufkleber entwickelt, die gut sichtbar an landwirtschaftlichen Fahrzeugen angebracht werden können. Aufkleber sowie Flyer mit weiterführenden Informationen sind in ganz Westfalen-Lippe in den Geschäftsstellen der Versicherung erhältlich. Radelnde Stadtbewohner haben oft wenig Bezug zur Landwirtschaft Mit der Kennzeichnung der Wirtschaftswege zur Erntezeit wurde schon vor einigen Jahren begonnen. Doch da die Zahl der Fahrradstrecken wächst, gibt es immer wieder Nachholbedarf. Vor allem dort, wo viele Stadtbewohner, die oft wenig Bezug zur Landwirtschaft haben, in ihrer Freizeit aufs Rad steigen. Sie vergessen im Sattel allzu schnell, dass ihr Ausflug ins Grüne durch eine bewirtschaftete Region führt. „Einerseits begrüßen wir es, wenn die Menschen sich im Sommer nach draußen begeben und auch sehen, was die Landwirtschaft hier leistet. Andererseits müssen wir hier arbeiten können“, sagt Susanne Schulze Bockeloh. Noch ein wichtiger Hinweis: Ein Trecker mit vollbeladenem Anhänger kann nicht auf die Seitenstreifen eines Wirtschaftsweges ausweichen. Das Gespann würde sich dort festfahren oder umkippen. Zum guten Miteinander gehört, dem Traktor den Vortritt zu lassen und als Radfahrer oder Ausflügler kurz anzuhalten und Platz zu machen.

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