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Abschuss-Stopp für den Goldschakal

  • natur+mensch
  • 31. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Jäger und Landwirte warnen: Der Artenschutz darf nicht zur Gefahr für heimische Nutztierhaltung werden


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Die Abschussgenehmigung für den Goldschakal, der im Mai zahlreiche Schafe auf Sylt riss, ist ausgelaufen. Darauf hat am Donnerstag das Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein hingewiesen. Es hatte wegen der Ereignisse auf Sylt Anfang Juni eine entsprechende artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung erteilt, die befristet galt.


Landwirte und Jäger äußern weiter Sorge um ihre Herden: Nach dem dramatischen Verlust von mehr als 70 Lämmern fordern viele weiterhin einen wirksamen Schutz ihrer Tiere. Sie beklagen die strikten Abschussregeln für streng geschützte Arten wie den Goldschakal – und fühlen sich mit den Herausforderungen im Herdenschutz allein gelassen. Aus Sicht des Naturschutzes bleibt der Goldschakal hingegen ein seltener, schutzbedürftiger Gast. Neue Sichtungen oder Risse wurden zuletzt nicht gemeldet.


Die Abschussgenehmigung hatte eine Naturschutzinitiative aus Hessen auf den Plan gerufen, die dagegen vor das zuständige Oberverwaltungsgericht in Schleswig gezogen war. Das traf Mitte Juni eine Entscheidung zum Vollzug der Entnahme – also Tötung – des Tieres. Eine Beschwerde dagegen wies das OVG dann Anfang Juli ab. Möglicherweise geht der juristische Streit weiter. Gleichwohl hat nun das Landesamt ausdrücklich auf die Befristung seiner Entscheidung hingewiesen. Demnach gilt ab dem 1. August die Zulassung eines Abschusses nicht mehr – egal ob der Goldschakal noch auf der Insel ist oder nicht.

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