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  • Brückenbau oder Klassenkampf – Was im ländlichen Raum aus dem Etat landet

    Gedanken, Anmerkungen und Beobachtungen mit dem Blick aufs Land und auf die Bundespolitik Liebe Leserin, lieber Leser, die Reform unseres Sozialstaates ist das große Thema, das die schwarz-rote Koalition in den nächsten Monaten wohl mehrfach an den Rand ihrer möglichen Sollbruchstellen bringt. Das betrifft jeden von uns in Stadt und Land. Die Empfehlung der dazu gebildeten Kommission ist mit den Stichworten bündeln, vereinheitlichen, digitaler unlängst zwar weitgehend auf Zustimmung gestoßen. Jetzt zeigen sich auf Parteiebene harte Gegensätze, wenn es in Zahlen darum geht: was wir uns leisten können und woher das Geld kommen soll. Das hat in dieser Woche in der Innenpolitik fast alles überlagert. Wie immer in dieser Kolumne kommen wir dann vom Allgemeinen aufs Land und auf die Jagd. In den Landtagen werden dazu immer wieder Detailgesetze beschlossen und verändert. Deshalb erneut ein aktualisierter Blick auf die Wahlen der Landtage in Stuttgart und Mainz im März. Alle erinnern wir uns an die Aussage von Friedrich Merz aus der Zeit, als er noch auf der Oppositionsbank saß. Im August letzten Jahres lauteten Zitate von ihm etwa im Deutschlandfunk so: „Sozialstaat von heute nicht finanzierbar“ oder in der Tagesschau mit Blick auf unsere Volkswirtschaft „Können uns das System nicht mehr leisten“ . Daran wird der Kanzler immer wieder – aus der Opposition gerne süffisant – erinnert, wenn er mit Rücksicht auf den Koalitionspartner auf dieses Thema eher mit weichgespülten Worten zu sprechen kommt. Eben weil dort die größte Sprengkraft in der Koalition liegt. So überrascht jetzt eine Forsa-Untersuchung im Auftrage von Stern und RTL, dass Merz vielleicht doch nicht so unrecht hatte. Oder es ist doch stärker ins breitere Bewusstsein gerückt, dass mehr als 30 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung oder 41 Prozent als Anteil im Bundeshaushalt vielleicht zu viel des Guten an Sozialem sind? Jedenfalls sind nach dieser Forsa-Umfrage 64 Prozent der Deutschen der Meinung, dass der Sozialstaat in seiner heutigen Form nicht mehr finanzierba r ist. Nur 34 Prozent sind anderer Meinung und nur zwei Prozent beantworteten die Frage der Meinungsforscher nicht. Brückenbau zwischen Klassenkampf und Marktwirtschaft? Gleichwohl verengt sich diesbezüglich vor Parteitagen und Wahlen eine neue Auseinandersetzung über alte Gräben , über die am Ende Merz und Klingbeil/Bas Brücken bauen sollen. Jedenfalls ist ihre Begehbarkeit die Schlüsselfrage dieser „Koalition der Mitte“ . Den vorsichtigeren Tönen etwa von Merz und Klingbeil stehen die härteren Positionsblöcke um Linnemann und Bas nach den Prinzipien Sparen im System oder Griff in die (besonders größeren) Taschen gegenüber. Bei der Gesundheitsfinanzierung hieße das in der klassenkämpferischen Linie auch starker Teile der SPD: Einbeziehung von Kapital- und Mieteinkünften oder gar Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze. Dagegen betonen mehr marktwirtschaftlich orientierte Unionspolitiker gerade mit Blick auf den CDU-Parteitag in Stuttgart, und das unmittelbar vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg, Stichworte wie „ aktivierende Sozialpolitik“ , „Fördern und Fordern“, Leistungskürzungen, mehr Eigenbeiträge und Abschaltungen von Missbrauch. Der Kompressor, der Druck erzeugt, heißt „Demografie“. Dabei weiß noch niemand, ob es am Ende beim noch offenen Thema Rente überhaupt Kompromisslinien geben wird, wenn die dafür eingerichtete weitere Kommission Vorschläge auf den Tisch gelegt hat. Nur mal zum Vergleich oder zur Einordnung für unsere Themen Ländlicher Raum, Agrar- und Forstwirtschaf t: Der Bundeshaushalt für Landwirtschaft (Einzelplan 10) beträgt 2026 rund 6,99 Milliarden Euro, was einem leichten Anstieg gegenüber 2025 entspricht. Der Großteil, etwa 60 % (rund 4,2 Mrd. Euro), fließt dabei allein in die landwirtschaftliche Sozialpolitik, insbesondere in die Alterssicherung. Für die Tierwohl-Vorschläge der Borchert-Kommission ist bei diesen kleinen Haushaltsanteilen praktisch nicht mehr viel übrig. Die Strukturförderung im ländlichen Raum in Deutschland (2024/2025) ist primär auf die Stärkung der regionalen Wirtschaft, die Verbesserung der Agrarstruktur sowie die Steigerung der Lebensqualität ausgerichtet. Ein zentrales Instrument ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ GAK. Dafür gibt es Rahmenpläne, die für den Zeitraum 2021 bis 2024 in der Größenordnung von 4,5 Milliarden Euro lagen. Für die folgende Planung sind „Anpassungen vorgenommen “ worden. Das verspricht nichts Gutes für die nächsten Jahre … Es geht um schwarz, grün oder rot in Stuttgart und Mainz In gut drei Wochen wählt Baden-Württemberg und zwei weitere danach Rheinland-Pfalz . Die Landeslisten stehen. In Stuttgart hat der Landeswahlleiter 21 Parteien dazu anerkannt und in Mainz 16. Da sind jetzt auch erste Trends in den Wahlkämpfen zu beobachten. Unser Autor Wolfgang Molitor wird in der nächsten Woche für unseren Blog aktuelle Beobachtungen und Einschätzungen aus dem Südwesten liefern. Dazu gehört etwa die Feinheit, dass die Grünen ihren Spitzenkandidaten Cem Özdemir ohne Parteihinweis plakatieren. Molitor kommt damit auch auf ein vergleichbares Beispiel aus der SPD zurück. Weiter hängt viel von der FDP ab, die sich in ihrem Stammland offensichtlich gegen den Trend über fünf Prozent stabilisiert. Ob der CDU-Spitzenkandidat Hagel mit dem Rückenwind seiner Partei oder der frühere Bundeslandwirtschaftsminister mit seiner führenden Persönlichkeitszustimmung in die Villa Reitzenstein einzieht, bleibt die spannende Frage. Kretschmann zieht jedenfalls aus dem bekannten Amtssitz des Ministerpräsidenten im Stuttgarter Osten aus. Wer zieht dann ein? Die Frage ist hier spannend. Zum Spendenformular In Mainz bleibt es beim engen Rennen zwischen CDU und SPD. Dort in Rheinland-Pfalz führt gerade Ministerpräsident Alexander Schweitzer den „Wahlkampf meines Lebens“. Er will für die SPD, die hier seit 35 Jahren die Regierung anführt, das fortsetzen, was er als „Ampel“  von Malu Dreyer übernommen hat, aber wohl nicht mehr mit der FDP fortsetzen kann. Mit den Grünen würde er gerne weiter regieren. Sie werden von Katrin Eder angeführt, die auf ihr Kernthema Umwelt setzt. Das passt irgendwie zu der von ihr durchgeboxten, aber aus der Sicht von Landnutzern wie Jägerschaft und privaten Waldbesitzern verunglückten Novelle des Landesjagdgesetzes. Das kann nur korrigiert werden, wenn die CDU es schafft, die Grünen in Mainz aus der Koalition zu drängen. Der Winter ist noch nicht zu Ende Bleiben wir nach diesen Hinweisen noch in der Natur. Wer aufmerksam hinhört, vernimmt in diesen Tagen das laute Trompeten der Kraniche, die in ihre Brutgebiete zurückkehren . Das gibt Hoffnung auf ein baldiges Winterende, ist aber keine Gewähr, dass es nicht noch zu erheblichem Frost, Schneefall und Eisregen kommt. Bei solchen Witterungsbedingungen hat besonders das wiederkäuende Schalenwild kaum eine Chance, an Äsung zu kommen. In diesen Notzeiten, die von den Landkreisen amtlich festgestellt werden, sind Jäger nach § 23 des Bundesjagdgesetzes verpflichtet, im Rahmen des Jagdschutzes das Wild „angemessen und artgerecht zu füttern“. In einem weiteren Blog-Beitrag beleuchtet unser Autor Christoph Boll in der kommenden Woche verschiedene Aspekte der Winterfütterung, von den rechtlichen Vorgaben des richtigen Futterangebotes über die Wildlenkung bis hin zur Verbiss-Reduzierung. Diese Wochenkolumne wird in einer Region geschrieben, wo jetzt Karneval gefeiert wird. Für manchen heißt das: raus aus dem Getümmel und in die ruhige, in den letzten Tagen aber feuchte Natur. Ich kann mich noch an Schneeberge in dieser Zeit erinnern. Das passt zum letzten Absatz dieser Kolumne, zu der wie jede Woche auch persönliche Eindrücke und Meinungen gehören. Ohne besonderen Karnevalsgruß verbleibe ich somit für dieses Wochenende Ihr Jost Springensguth Redaktionsleitung / Koordination

  • Das Land braucht weiter eigene Mittel

    Wohin steuert der ländliche Raum, wenn er finanziell knappgehalten wird? Für den Bund der Deutschen Landjugend ist der Weg, den die EU-Kommission in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 einschlagen will, „hochproblematisch“ Symbolbild: ChatGPT Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU basiert – vereinfacht ausgedrückt – bislang auf zwei Säulen. Hier die Direktzahlungen an die Landwirte und Marktmaßnahmen, dort die Gelder für die Entwicklung des ländlichen Raums und Investitionen in die Nachhaltigkeit, den Erhalt von Umwelt und den Schutz des Klimas. Agrar- und Regionalpolitik als gemeinsame Aufgabe – so der Grundgedanke der EU. Die EU-Kommission hat sich für die Legislaturperiode bis 2029 selbst strategische Prioritäten gesetzt, erfüllt aus Sicht von Kritikern aber mit ihren Vorschlägen zur Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Räumen ihre eigenen Ziele bislang nicht. Der Deutsche Bauernverband, der Anfang Dezember bei der Agrarministerkonferenz in Brüssel einen Zehn-Punkte-Katalog mit vielen Anregungen überreichte, hadert mit den aus seiner Sicht massiven Kürzungen im GAP-Budget, befürchtet eine faktische Abschaffung der Zwei-Säulen-Struktur und die Integration vieler Aufgaben in einen allgemeinen „Partnerschaftsfonds“ je Mitgliedstaat. Die Forderung der deutschen Bauern ist klar: Die GAP muss trotz aller Veränderungen eigenständig bleiben, mit einem inflationsfesten Budget, klaren Zuständigkeiten und praxistauglichen Instrumenten. „ In den EU-Vorschlägen fehlt Verlässlichkeit“ Zu Wort meldete sich jetzt auch der Bund der Deutschen Landjugend, der ebenso vom Kommissionsmodell alles andere als angetan ist. Ländliche Räume brauchten Verlässlichkeit, doch genau die fehle in den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission, kritisiert der mitgliederstarke Verband. Mehr noch: Die Unterstützung der Entwicklung ländlicher Räume sei in den Plänen nicht vorgesehen. Tatsächlich will die Kommission die ländliche Entwicklung künftig als sogenanntes „Rural Target“ einordnen, sprich: eine Art finanzielle Zielquote für den ländlichen Raum festlegen. Zehn Prozent eines nicht zweckgebundenen Budgets innerhalb der Nationalen Regionalen Partnerschaftspläne (NRP) sollen den Landregionen zugutekommen. Ein schwammiges und undurchsichtiges Verfahren droht, denn schon heute tun sich Länder schwer damit, Mittel für allgemeine Maßnahmen genau territorialen Kategorien zuzuordnen. Bei vielen Vorhaben verschwimmen die Grenzen zwischen Stadt und Land. Der BDL bezweifelt, dass das Geld für den ländlichen Raum ohne eine feste Zweckbindung in den Dörfern ankommt. Ländliche Entwicklung werde „zur freiwilligen Zusatzaufgabe“ und stehe im Wettbewerb mit anderen politischen Zielen. EU und Bund sollten die Gelder so einsetzen, dass das Leben auf dem Land attraktiv bleibt. „Junge Menschen sollen hier wohnen, lernen und arbeiten können“, sagt Anne-Kathrin Meister, stellvertretende Bundesvorsitzende des mit fast 100.000 Mitgliedern stärksten Jugendverbands auf dem Land. Entwicklung funktioniert, wo Regionen selbst Verantwortung tragen Bewährte EU-Programme wie LEADER, die genau auf die Bedürfnisse der ländlichen Regionen zugeschnitten sind, drohten unterzugehen. Für maßgeschneiderte Förderinstrumente müsse es auch künftig ein verbindliches Mindestbudget geben. Der Zugang sollte zudem flexibler und einfacher als bisher gestaltet werden. „Wer sich engagiert, soll unterstützt werden, nicht gebremst“, sagt die stellvertretende BDL-Bundesvorsitzende. Aus Sicht der Landjugend funktioniert Entwicklung am besten dort, wo Regionen selbst Verantwortung tragen und Vertrauen von Bund und EU erhalten. Anne-Kathrin Meister: „Förderpolitik darf Landwirtschaft und regionale Entwicklung nicht gegeneinander ausspielen. Ländliche Regionen brauchen Landwirtschaft und Landwirtschaft braucht Menschen.“ Der Deutsche Bauernverband (DBV) will auf jeden Fall verhindern, dass die Zielquote der EU-Kommission die bisherige zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik vollständig ersetzt. Die ländliche Entwicklung, so eine Kernforderung des DBV, brauche in der Mehrjährigen Finanzplanung der EU weiter ein eigenes Budget.

  • Wandernde Hirsche sind ein erster Schritt zum Genaustausch

    Baden-Württemberg vollzieht eine radikale Kurskorrektur: Hirsche dürfen wieder ihrem natürlichen Wandertrieb folgen. Das außerhalb der fünf klar definierten Rotwildgebiete festgelegte Abschussgebot gilt nicht mehr Foto: Silvio Schulze / pixelio.de Seit 1958 galt die Rotwildgebiete-Verordnung des Landes. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat sie nun geändert. Was nach außen unspektakulär klingt, ist im Kern eine grundlegende Neuausrichtung. Von einem historischen Wendepunkt zu sprechen, ist allerdings übertrieben. Unsere größte Wildart darf sich auch im Ländle weiterhin nicht ihren Lebensraum frei wählen. Es bleibt bei den fünf räumlich klar begrenzten Rotwildgebieten auf vier Prozent der Landesfläche. Die Änderung ermöglicht Hirschen lediglich, zwischen diesen Bereichen zu wandern. Die Vorschrift, sie bei diesen Wanderungen zu erlegen, ist entfallen. Ein Fortschritt, aber keine wildbiologische Revolution. Ob dieser Schritt in die richtige Richtung auch Signalwirkung für andere Bundesländer hat, ist mehr als ungewiss. Dabei ist die Problematik überall gleich, mal gravierender, mal weniger ausgeprägt. In diesem Blog wurde mehrfach auf die genetische Verarmung des Rotwildes hingewiesen. Sie macht sich in Abhängigkeit von Größe und Isolation des jeweiligen Vorkommens bemerkbar. Für Baden-Württemberg kam die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) des Landes in ihrem im März vergangenen Jahres veröffentlichten Abschlussberichts zum Projekt „Weiterentwicklung des Rotwildmanagements in Baden-Württemberg auf wissenschaftlichen Grundlagen“ zu dem Ergebnis: „Die genetischen Analysen im Projekt haben gezeigt, dass der aktuelle genetische Austausch zwischen den Rotwildgebieten zu gering ist, sodass die genetische Diversität in den Rotwildvorkommen BWs in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist. Ohne eine Anpassung der aktuellen Rotwildbewirtschaftung wird sich dieser Trend fortsetzen und die Wahrscheinlichkeit für negative Effekte in Form von zurückgehender Anpassungsfähigkeit gegenüber sich ändernden Umweltbedingungen, höhere Inzuchtkoeffizienten und Inzuchtdepression wird zunehmen. Die genetische Diversität in den Rotwildvorkommen und der genetische Austausch zwischen diesen sind somit aktuell nicht ausreichend, um langfristig einen gesunden und anpassungsfähigen Rotwildbestand zu erhalten.“ Ohne Wanderung droht Exit Im Klartext heißt das, wenn nichts geschieht, droht das Aussterben des baden-württembergischen Wappentieres. Die FVA war zu dem Ergebnis gekommen, das über die Rotwildrichtlinie bestehende Abschussgebot außerhalb der Rotwildgebiete habe sich als „sehr effektives Instrument erwiesen, um eine Ansiedlung von Rotwild außerhalb der fest-gelegten Gebiete zu verhindern“. Gleichzeitig sei das Abschussgebot neben der großen geographischen Distanz und bestehenden Barrieren vermutlich einer der Hauptfaktoren, die einer besseren Vernetzung entgegenstehen. „Damit wandernde Individuen die benachbarten Rotwildpopulationen erreichen können, ist eine Schonung, das heißt eine Aufhebung des Abschussgebotes außerhalb der Rotwildgebiete, zumindest in den identifizierten Verbundkorridoren, erforderlich.“ Die Forschungseinrichtung wies zugleich darauf hin, dass die Wanderbereitschaft eines Rothirsches je nach Geschlecht und Alter variiert, wobei junge Hirsche zwischen zwei und fünf Jahren am wanderwilligsten sind. Daraus wird gefolgert: „Die aktuell geringen Anteile an jungen Hirschen und die niedrigen Dichten in den Randbereichen der Rotwildgebiete begrenzen das Wander- bzw. Ausbreitungspotential. Zur Unterstützung einer zielgerichteten Vernetzung kann es daher ebenfalls zielführend sein, den Anteil an jungen Hirschen in den Randbereichen der bestehenden Vorkommen zu erhöhen.“ Änderung darf nur erster Schritt sein Dieser Hinweis ist mindestens ebenso wichtig wie die seit langem von Wissenschaftlern, Naturschützern und Jagdverbänden geforderte Möglichkeit den Genaustausches durch Wandermöglichkeiten. René Greiner, Hauptgeschäftsführer des Landesjagdverbandes (LJV), bewertet die nun erfolgte Anpassung als „ein starkes Zeichen für das Wildtier des Jahres 2026 und eine wichtige Grundlage für ein modernes, zukunftsfähiges Rotwildmanagement“. Der Verband hatte sich intensiv dafür eingesetzt, wissenschaftliche Erkenntnisse zur genetischen Vielfalt in jagdliche und politische Praxis zu überführen. Mit den Kampagnen „Platz!Hirsch“ und „Wanderhirsch“ machte er gemeinsam mit Partnern deutlich, wie essenziell funktionierende Wanderräume für den Erhalt gesunder Rotwildpopulationen sind. Der nun erreichte Fortschritt kann aber auch für den LJV nur ein erster Schritt zu einer echten Zukunftsperspektive des Rotwildes sein. Das sieht die FVA ähnlich, die in ihrem Bericht erklärt, dass „eine zielgerichtete, nachhaltige und gesamtgesellschaftlich akzeptierte Vernetzung der Rotwildvorkommen vermutlich nicht mit alleinstehenden, eindimensionalen Maßnahmen zu erreichen sein wird. Vielversprechender ist dagegen die Erarbeitung eines zielgerichteten Populationsverbundkonzepts unter Einbeziehung der betroffenen Akteursgruppen.“

  • Wald und Jagd als feste Bestandteile der Naturnutzung

    Die Stiftungsprojekte natur+mensch zeigen, wie wichtig es ist, handfeste Aktivitäten zu unterstützen, wenn wir unseren Nachkommen ein Leben mit einer intakten Natur gewähren wollen Foto: Rainer Sturm / pixelio.de Zum Wald gehört von jeher die Jagd als fester Bestandteil in der Naturnutzung. Die Jagd hat den Kompetenzanspruch, im Einklang mit wirtschaftlichen Eigentumsinteressen ihren Beitrag zu leisten . Unterschiedliche Forstwirtschaftsformen geben dem Wild angemessen Raum oder verfolgen das Konzept Wirtschaftswald mit bis auf null zu reduzierenden Wildbeständen – insbesondere Rot- und Rehwild. Die „Stiftung natur+mensch – Zukunft gestalten“ wendet sich aktuell dem Thema zu. Sie hat sich entschieden, sich an diesen gesellschaftlichen, politischen und fachlichen Diskussion zu beteiligen. Nach ihrer Satzung verfolgt sie diese Grundprinzipien: Schutz der Naturlandschaften, Pflege der Artenvielfalt, Erhalt artenreicher Kulturlandschaften. Ihren Zweck sieht sie in der Förderung „von Umweltschutz, Naturschutz, Tierschutz und Landschaftspflege durch Förderung der Entwicklung, der Erhaltung und des Schutzes einer artenreichen und gesunden Tierwelt und der Sicherung ihrer Lebensgrundlage“. Dazu zählen Maßnahmen und Projekte im Rahmen des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes und der Landschaftspflege (z. B. Erhaltung, Gestaltung und Vernetzung von Biotopen, Renaturierungsmaßnahmen, Artenschutzprogramme für bestimmte Tierarten). Ein Rucksack für den Lernort Natur Wie laut wächst ein Baum? – Natürlich wachsen Bäume scheinbar lautlos, aber nicht jeder weiß, was sich beim Wachstum tut. Der „8. Jugendreport Natur 2021“ offenbart, dass vielen Kindern und Jugendlichen die Erfahrungsräume, Möglichkeiten und Anregungen für freies Naturerleben fehlen. Entfremdung und Irrtümer prägen deshalb oft das Naturbild der Kinder. Immer weniger Kinder erleben den Zauber der heimischen Natur hautnah. Nur noch selten haben sie die Chance, den Wald mit seiner grandiosen Tier- und Pflanzenwelt zu erkunden. Dabei können Exkursionen in Wald, Feld und Flur spannender sein als jedes Fernsehprogramm oder Computerspiel. Das wissen auch zahlreiche ehrenamtlich engagierte Jäger, die seit 15 Jahren im Rahmen der Initiative Lernort Natur ihre Zeit dafür einsetzen, Mädchen und Jungen die heimische Natur nahezubringen. Unsere Stiftung hat einen Themen-Rucksack für Grundschulen entwickelt , mit dem sie diese Initiative unterstützt. In dem Rucksack finden sich didaktisches Material und Hilfsmittel zur Erkundung der Natur: zum Beispiel Tierfelle zum Betasten, Becherlupen, Augenbinden zur Schärfung des Gehörs und des Tastsinns und ein gut verarbeitetes Fernglas zur Naturbeobachtung. Ein Stethoskop ermöglicht zudem, zu hören, wie Bäume das Wasser als unverzichtbaren Lebenssaft aus dem Boden bis in die Spitze transportieren.

  • Warten auf den großen Wurf

    Gedanken, Anmerkungen und Beobachtungen mit dem Blick aufs Land und auf die Bundespolitik Liebe Leserinnen und Leser, in unserem Wochenkommentar gehen wir auf die sozialpolitische Diskussion in Berlin und die möglichen Folgen für die bevorstehenden Landtagswahlen ein. Deren Ausgang wird auch Auswirkungen auf politische Entscheidungen in den Bereichen Jagd, Naturschutz und Forstwirtschaft haben, mit denen wir uns näher befassen. Des weiteren folgen ein Blick zurück auf die Fachmesse Jagd und Hund und eine positive Nachricht aus Baden-Württemberg zum Thema wanderndes Rotwild. Kälte, viel Schnee und teils spiegelglatte Straßen – der Winter hat Deutschland fest im Griff. Wer kann, bleibt zu Hause und richtet sich am Ofen oder im Homeoffice gut gewärmt ein. Niemand weiß momentan so genau, wann es mit diesen frostigen Zeiten vorbei ist. War es dieses Wetter, das einige Wirtschaftsvertreter aus dem Unionslager zu ihren Ideen einer sozialpolitischen Kälte inspiriert habt? Der politische Schaden, den sie mit ihren radikalen Forderungen angerichtet haben, ist beträchtlich. Wer Vertrauen verspielen und Wähler ohne Not vor wichtigen Urnengängen verschrecken möchte, kann von diesen Lobbyisten einiges lernen. Die CDU-Wahlkämpfer in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind jedenfalls nicht amüsiert.  Sie befürchten, dass ihnen diese Vorschläge trotz aller Distanzierungen mehr oder minder offen zugerechnet werden. Auch die Spitze der Union, voran der Kanzler und die zuständige Ministerin, gehen auf Abstand. Sie wollen weiterhin die politische Mitte erreichen und nicht in den Ruf einer unsolidarischen Partei von Besserverdienenden geraten. Klar ist aber auch: So wie bisher kann und darf es nicht weitergehen. Das Sozialsystem ist überlastet, die Arbeitnehmer und Betriebe können die entsprechenden Beiträge immer schwerer erbringen. Hinzu kommt eine überalterte Beschäftigungsstruktur, was sich in naher Zukunft auch in den Rentenkassen bemerkbar machen wird. Bundeskanzler März hat deshalb vernünftigerweise grundlegende Reformen noch in diesem Jahr angekündigt. Man kann nur hoffen, dass es dabei auch bleibt und tatsächlich ein großer Wurf gelingt – bestehend aus Bürokratieabbau, Konzentration auf wirklich wesentliche Leistungen und Bekämpfung von Missbrauchsmöglichkeiten. Auch Jagd und Forstwirtschaft betroffen Was hat all dies mit dem ländlichen Raum zu tun, der uns in unserem Blog besonders interessiert? Sehr viel, da zum einem auch jenseits der großen Metropolen das Geld bei vielen Beschäftigten immer knapper wird. Hinzu kommen schwer kalkulierbare Auswirkungen auf die bevorstehenden Landtagswahlen und die dortigen Chancen der demokratischen Parteien. Auch die Themen Jagd, Naturschutz und Forstwirtschaft könnten kurz- oder mittelfristig davon betroffen sein. Denn wenn Parteien, die in diesen Bereichen bislang für Naturnutzer gut ansprechbar und kompromissbereit waren, an Bedeutung verlieren, geht der Trend in die falsche Richtung. Das gilt es zu verhindern. Ziel sollte eine Politik mit Augenmaß und Tatkraft sein,  und zwar in allen Bereichen. Radikale Parolen mögen sich gut anhören und anfühlen, aber die Risiken und Nebenwirkungen sind beträchtlich. Es heißt daher, kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht zu unüberlegten Aktionen hinreißen zu lassen – ein Grundsatz, der nicht nur für die Politik, sondern auch für nahezu alle anderen Lebensbereiche Richtschnur des eigenen Handels sein sollte. Denn die Herausforderungen sind überall groß, nicht zuletzt in der Jagd. Zwar hat die europaweit führende Fachmesse Jagd und Hund in Dortmund gerade weiter an ihrer Erfolgsgeschichte geschrieben, doch die gute Stimmung ist in den vergangenen Wochen leider durch mehrere Fehlschüsse und einen tödlichen Unfall getrübt worden. Darauf hat jetzt die Präsidentin des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, Nicole Heitzig, nachdrücklich hingewiesen. So müsse man immer wieder von Verwechslungen lesen, bei denen einzelne Weidetiere oder falsch angesprochene Stücke Wild versehentlich erlegt werden. Da bleiben laut Heitzig Fragen: „ Nämlich die nach dem möglicherweise bei dem ein oder anderen Jäger bestehenden sozialen und psychischen Druck, bei der Jagd auch unbedingt etwas erlegen zu müssen und sich ja keine vermeintlich gute Chance entgehen zu lassen. Ein fataler Druck, der zu menschlichen Fehlleistungen führt.“ Die Landesjagdpräsidentin appellierte deshalb an jede Jägerin und jeden Jäger, „niemals die grundlegenden Sicherheitsregeln außer Acht zu lassen und beim geringsten Zweifel auf den Schuss zu verzichten“. Dem kann man sich nur anschließen. Rundum positiv für Jäger, aber nicht nur für sie, ist nur eine politische Entscheidung aus Baden-Württemberg. Dort dürfen sich Rothirsche endlich wieder ungehindert zwischen verschiedenen Gebieten bewegen. Das seit 1958 bestehende pauschale Abschussgebot für wandernde Hirsche außerhalb der ausgewiesenen Rotwildgebiete wurde aufgehoben . Damit wird der dringend benötigte genetische Austausch zwischen den Populationen wieder gestärkt. In Baden-Württemberg dürfen Rothirsche nur vier Prozent der Landesfläche besiedeln. Auf den übrigen 96 Prozent der Fläche dieses Bundeslandes waren Jäger gesetzlich verpflichtet, bis auf wenige Ausnahmen jeden Rothirsch zu erlegen. Wenn die Rothirsch-Vorkommen zu Inseln in der Landschaft werden, verliert die Art mehr und mehr genetische Vielfalt. Populationsgenetiker sprechen bereits vom Beginn eines Aussterbeprozesses. Unser Autor Christoph Boll wird sich in unserem Blog noch einmal ausführlich mit diesem Thema befassen. Sie dürfen gespannt sein. Vor politischen Richtungsentscheidungen Angesichts der gesetzlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit den Themen des ländlichen Raumes kommt es in dieser Zeit gerade vor Wahlen aus Sicht der Jagd darauf an, starke Stimmen und Argumente wirken zu lassen. Darauf werden wir ebenfalls in unserem Blog natur+mensch in mehreren Beiträgen eingehen. In diesem Jahr geben die anstehenden Wahlen von fünf Landesparlamenten  mit den folgenden Regierungsbildungen entsprechende Anlässe. Am 22. März hoffen viele Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz, dass nach der dortigen Wahl das aus ihrer Sicht in vielen Punkten verfehlte Jagdgesetz von einer anderen Mehrheit und in einem neuen Kabinett wieder korrigiert wird. Eine Woche später steht die Landtagswahl in Baden-Württemberg an. Für den dortigen Landesjagdverband werden damit auch in der Politik die Karten neu gemischt. Um den Positionen der Jägerschaft Gewicht zu verleihen , hat das Präsidium Kernbotschaften zur Landtagswahl formuliert. Sie sollen Orientierung bieten, das Bewusstsein für eine sachgerechte Praxis im Umgang mit Natur, Wald und Wild stärken sowie als Grundlage für Gespräche mit Kandidaten in den Wahlkreisen dienen. Darüber berichten wir in der nächsten Woche in einem weiteren Beitrag. Zum Spendenformular All dies geschieht vor dem Hintergrund, dass auch nach unserer Auffassung die politischen Kräfteverhältnisse in den Landesparlamenten für Praxis und Zukunft der Jagd entscheidend sind. Was 2015 mit einer Großdemonstration auf der Rheinbrücke am Düsseldorfer Landtag begann, haben bis in die jüngste Zeit die Jagdverbände in mehreren Landeshauptstädten mit beeindruckenden Demonstrationen fortgesetzt. Ein vorgelagertes Kampagneninstrument dazu sind zunächst Wahlprüfsteine oder Kernbotschaften, mit denen nicht nur die Jäger die Kandidaten vor den Wahlen zu Antworten und entsprechendem Handeln aufrufen. Damit stehen wir nicht allein. Viele Interessengruppen nutzen dieses Instrument. So auch in Stuttgart etwa Nabu und BUND. Auch sie stellen Fragen zu ihren Themen mit Stichworten wie Renaturierung, forstlichem Umbau mit weniger Nutzung und mehr Urwaldbildung bis hin zum Tempolimit. Wir gehen natürlich mehr auf die Kernpunkte aus Sicht der Jagd ein. Lebensqualität im ländlichen Raum Ungeachtet aller Probleme und Herausforderungen für Jäger und andere Naturnutzer: Der ländliche Raum bietet viel Lebensqualität. Gewiss gibt es vielerorts auch Defizite. Stichworte hier sind etwa schlechte Versorgung mit Internet oder allzu dürftige Verkehrsinfrastruktur. Doch wer darüber zu laut klagt, möge auch einmal einen Blick in einen langen Artikel der Süddeutschen Zeitung mit der Überschrift „Wenn die Stadt krank macht“ werfen. Dort heißt es etwa, dass Menschen in den Städten westlicher Industriestaaten mindestens doppelt so häufig an Schizophrenie erkranken wie Landbewohner. Noch größer, bis hin zum Faktor drei, sei der Unterschied bei Menschen, die bereits in der Stadt geboren und dort aufgewachsen sind. Das  Depressionsrisiko liege in Städten um 50 Prozent höher,  das für Angststörungen um 20 Prozent. Nach einer Studie des Robert-Koch-Institutes leiden in deutschen Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern 32 Prozent der Menschen in einem Zeitraum von zwölf Monaten unter einer psychischen Störung. In Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern sind es 27 Prozent. Diese wissenschaftlichen Zahlen zeigen wieder einmal, wie lohnenswert es ist, sich intensiv um den Schutz und die Belange des ländlichen Raums zu bemühen. Im Politbetrieb der Hauptstadt Berlin droht dies leider gelegentlich aus dem Blick zu geraten. Die Autoren unseres Politblogs sehen es als ihre Aufgabe an, dem entgegenzuwirken. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und einen gelungenen Start in eine für Sie positive Woche. Mit besten Grüßen Ihr Jürgen Wermser Koordination/Redaktionsleitung

  • Kalte Dusche im Schweriner Schloss

    Wasser ist ein rares und damit teures Gut. Das mussten jetzt auch die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern leidvoll erfahren Foto: Sora Am Ende stand die linke Regierungsmehrheit im Schweriner Schloss. Mit den Stimmen der SPD und der Linken beschloss der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern jetzt eine deutliche Anhebung der Wasserpreise – gegen die Stimmen der oppositionellen CDU und AfD. Dies wird für die Menschen im nordöstlichen Bundesland die jährlich zu begleichende Wasserrechnung für den privaten Verbrauch deutlich erhöhen. Die Entnahmegebühr für Trinkwasser steigt demnach von 10 auf 20 Cent je Kubikmeter. Auf der Gegenseite darf sich die Landeskasse freuen: Laut Umweltministerium steigen die Einnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern damit von 11 auf 21 Millionen Euro im Jahr. „Das Geld wird vollständig dem Gewässerschutz zugutekommen. Die Einnahmen werden zweckgebunden eingesetzt und nicht irgendwo im Haushalt versickern“, sagte Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD). Landwirtschaft besonders hart getroffen Für private Haushalte bedeute die höhere Entnahmegebühr voraussichtlich ab 2027 eine moderate Steigerung des Wasserpreises. Eine Durchschnittsfamilie muss demnach zwischen 12 und 17 Euro pro Jahr mehr zahlen. Viel härter durfte es aber die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im ohnehin strukturschwachen Land an der Ostsee treffen. Mit der Reform müssen die Agrarbetriebe für Oberflächenwasser bald zwei Cent je Kubikmeter zahlen, für Grundwasser sechs Cent. Dies kann für einen mittleren Ackerbau-Betrieb sich durchaus auf mehrere Hundert Euro im Jahr summieren. „Unsere Betriebe stehen ohnehin von allen Seiten unter Druck – sie brauchen klare Unterstützung vom Land und keine zusätzlichen Belastungen ohne Mehrwert“, übte der Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Trunk, klare Kritik. Worte, die im Jahr der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern noch Gewicht erhalten könnten. Die Neuerungen des seit 1992 in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Wassergesetzes betreffen neben der Wassernutzung für Verbraucher und Wirtschaft auch den Gewässer- und Küstenschutz. Neben den finanziellen Belastungen sieht das jetzt geänderte Wassergesetz dabei weitere Auflagen für die Landwirtschaft vor. So gilt zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern für Landwirte künftig ein Nachhaltigkeitsgebot. Konkret: In fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen sind tiefes Pflügen und Düngen sowie das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln verboten. Ausgenommen von den strengen Auflagen in dem Bundesland sind laut Gesetz nur „effektive Tröpfchenbewässerung und Frostschutzberegnung im Obstanbau“. Wasserpreise im Norden niedrig Die Wasserkosten in der deutschen Landwirtschaft variieren stark zwischen den Bundesländern, primär durch unterschiedliche Wasserentnahmeentgelte, und liegen meist zwischen 0,5 und 31 Cent pro Kubikmeter für Grundwasser. Während Norddeutschland teils niedrige Sätze hat, verlangen Länder wie Berlin hohe Entgelte, wobei oft Bagatellgrenzen gelten. In einigen Bundesländern ist die Entnahme für die Landwirtschaft (insbesondere Oberflächenwasser) teils günstig, etwa in Bremen, Hamburg oder Teilen des Saarlands. Deutschland als positiver Vorreiter Dabei ist Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern der Erde ein wasserreiches Land. Nach Verrechnung von Zu- und Abflüssen aus dem bundesdeutschen Gebiet sowie Abzug der Verdunstung verbleiben nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes erneuerbare Wasserressourcen von ca. 188 Milliarden Kubikmetern zur Nutzung, das sogenannte jährliche Wasserdargebot aus Grund-, Oberflächen- und Quellwasser. Alle Wirtschaftsbereiche und privaten Haushalte zusammen nutzten 2016 ca. 28,5 Mrd. Kubikmeter, also nur rund 15 Prozent der 188 Mrd. Kubikmeter. Während im Weltmaßstab rund zwei Drittel des Wasserverbrauchs auf die Landwirtschaft entfallen, setzen Land-, Forstwirtschaft und Fischerei in Deutschland insgesamt nur zwei Prozent des Gesamtwassereinsatzes ein. Darin ist bereits die Wassernutzung für die Bewässerung enthalten. Damit nutzen diese Bereiche nur 0,3 Prozent des insgesamt verfügbaren Wassers. Ein Grund für den im Vergleich zu anderen Ländern sehr geringen Anteil des Verbrauchs durch Landwirtschaft ist die Tatsache, dass hierzulande in der Landwirtschaft zu 99 Prozent Regenwasser genutzt wird.

  • Klage gegen Nachtjagd auf Muffel

    Wenn Politikern und Behörden das Wild zu viel wird, heben sie Schonzeiten auf. Oder sogar das Nachtjagdverbot. Wie nun im thüringischen Saale-Orla-Kreis. Der Landesjagdverband hat inzwischen Klage eingereicht Foto: Margit Völtz / pixelio.de Das Geschehen in Ostthüringen ist gleich in mehrfacher Hinsicht exemplarisch. Es zeigt, wie hilflos Gesetzgeber und örtliche Verwaltungen oft vor Problemen stehen, die Wild verursacht. Zugleich belegt es anschaulich, dass sich die Natur und damit auch Wildvorkommen eben nicht selbst regulieren, wie es Jagdgegner oft behaupten. Greifen Jäger nicht ausreichend in Bestände ein, läuft die Sache aus dem Ruder. Die Probleme entstehen nicht schlagartig. Sie entwickeln sich. So war es auch in Ostthüringen. Im dortigen Schiefergebirge sind die Muffel schon rund 100 Jahre zu Hause. Es bietet den Wildschafen einen optimalen Lebensraum. Also gedeihen sie prächtig und vermehren sich kräftig. Es kam zu einer unkontrollierten Ausbreitung, in deren Zuge das Muffelwild von ehemals anderthalb inzwischen in mehr als 60 Revieren im Saale-Orla-Kreis vorkommt. Von Großrudeln mit bis zu 300 Tieren ist die Rede. Die überhöhten Bestände führten in der Region zu rasant steigenden Schäden durch die Wildschafe. Vor allem dem Wald machen die vielen Tiere zu schaffen. Neben Schäl- und Verbissschäden reklamiert die Forstpartie auch Trittschäden. Das Wild trete schlicht die Vegetation kaputt. Ähnliche Klagen kommen auch aus der Landwirtschaft. Um Abhilfe zu schaffen, hob der Landkreis erstmals 2023 und dann auch in den beiden Folgejahren per Allgemeinverfügung für die Monate Juni und Juli die Schonzeit für Widder, Schafe, Schmalschafe und Lämmer auf. Regulär beginnt die Jagdzeit erst im August. Doch konnte damit die gewünschte Reduzierung der Mufflon-Bestände nach Darstellung der Behörde nicht erzielt werden. Dass das gut äugende Muffelwild alles andere als leicht zu bejagen ist, tut das Seine dazu. Wolf und Luchs sind keine Problemlöser Gezeigt hat sich auch, dass Wolf und Luchs, die beide in der Region wieder heimisch sind, entgegen manchen gegenteiligen Behauptungen nur sehr begrenzt zu einer Lösung des Problems beitragen. Im Gegenteil. In Teilen verschärfen sie Lage. Denn aus Angst vor den Beutegreifern finden sich die Wildschafe zu immer größeren Rudeln zusammen oder verstecken sich an immer schwieriger zu erreichenden Orten. Ende vergangenen Jahres erfolgte dann die nächste Verschärfung des Reduktions-Kurses: Das Landesministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten und der Landkreis hoben in zwei Allgemeinverfügungen das Nachtjagdverbot auf Muffelwild auf. Seit 4. November ist der Einsatz von Nachtsichttechnik und künstlichen Lichtquellen erlaubt. Zwar gilt auch dabei der Muttertierschutz. Doch wie der gewährleistet werden soll, ist offen. Kontrollen wie der körperliche Nachweis der nächtens erlegten Stücke oder eine Evaluation dieses heftigen Eingriffs sind vorgesehen. Der Landesjagdverband (LJV) hat inzwischen gegen die beiden Allgemeinverfügungen Klage beim Verwaltungsgericht Gera eingereicht, nachdem er bereits zuvor zusammen mit der Interessengemeinschaft Muffelwild Thüringen das Vorgehen mit klaren Worten abgelehnt hatte. Sie sprechen von einer „zu korrigierenden Fehlentscheidung eines falsch beratenen Landrats“. Auch der Verein Wildes Bayern läuft „Sturm gegen diese hanebüchene Anordnung“. Die Allgemeinverfügung sei nicht geeignet, das Problem binnen einer vertretbaren Zeitspanne zu lösen, bemängeln die Kritiker. Die ausführliche Begründung zur Klage erarbeitet derzeit ein Münchner Fachanwalt für Verwaltungs- und Jagdrecht. Er vertritt den LJV auch vor dem Verwaltungsgericht. Bruch des Nachtjagd-Tabus Dabei ist unstrittig, dass die Muffelwildbestände in der Region überhöht sind. Die Nachtjagdfreigabe aber ist aus Sicht der Kritiker das völlig falsche Mittel. Sie sehen darin nicht nur einen Bruch der Tabus von Nachtjagd auf wiederkäuendes Wild und einen Verstoß gegen das Verbot des Einsatzes von Nachtzielhilfen zu dessen Bejagung. Durch die Maßnahme drohe zudem wegen der verstärkten Beunruhigung nicht nur der Muffel ein wesentlich höherer Verbissschaden, besonders im Wald. Der LJV-Chef betont: „Die in der Region entstandenen Probleme wären auf anderen Wegen und mit bestehenden gesetzeskonformen Regularien bei deren konsequenter Anwendung und mit entsprechenden Kontrollen im Zusammenwirken Hegegemeinschaften-Jagdbehörde-Jägerschaften eher zu lösen gewesen. Grundvoraussetzung aber ist, dass sich auch die auf Trophäenjagd und deren Verkauf orientierten Gemeinschaftsjagdbezirke incl. die aus hohen Jagdpachtpreisen nutznießenden Jagdgenossenschaften an der Problemlösung beteiligen.“ Mit diesen kryptischen Andeutungen ist der Blick auf ein oft verschwiegenes Problem gelenkt: Wegen des schnöden Mammons sind manchmal Revier- und Jagdrechtsinhaber an sehr hohen oder gar überhöhten Wildbeständen interessiert.

  • Innenpolitische Erwartungen – aktuelle Themen der Jagd

    Gedanken, Anmerkungen und Beobachtungen mit dem Blick aufs Land und auf die Bundespolitik Liebe Leserin, lieber Leser, in dieser Woche wurde deutlich, dass es in diesem Jahr mit notwendigen Reformen offensichtlich auch ans Eingemachte unseres Sozialstaates gehen wird. Die harsche Antwort der Gewerkschaften auf Forderungen aus der Union und die Erwartung weiterer Streiks im öffentlichen Dienst lassen eine spannungsreiche Zukunft für die Koalition erwarten. Dazu trägt auch die nervöse Stimmung vor den vier Landtags- und Kommunalwahlen im März bei. Die Trends der Prognosen mischen sich zwischen Berlin und den Landeshauptstädten. Die Landespolitik ist ein Hauptfaktor für die Entwicklung der ländlichen Räume. Da könnten sich in diesem Wahljahr Grundlinien gerade regional und insbesondere im Osten verschieben. Traditionell gehören Messen für den ländlichen Raum zum Jahresbeginn. Bei der Grünen Woche in Berlin war die Jagd dabei. Jetzt steht sie großflächig in den Westfalenhallen im Mittelpunkt – auch mit politischen Positionen. Die Zahl der Jäger ist in den letzten Jahren um 42 Prozent gestiegen. Und offensichtlich auch deren Akzeptanz in der Gesellschaft. Die Regierungserklärung des Bundeskanzlers stand diese Woche im politischen Brennpunkt. So wirkte die Parlamentsdebatte nach Davos mit der Rolle Europas im internationalen Machtgefüge als innenpolitische Fortsetzung globaler Themen . Es wurde im Bundestag weniger sichtbar, was uns in Deutschland alles noch auf den Nägeln brennt. Obwohl: Internationale Allianzen oder auch Isolierungen bestimmen für die Zukunft die nationalen Handlungsspielräume. Auch wirtschaftlich. Über Fragen, wie wir das am besten regeln, bleibt unser Land gespalten. Während deutsche Unternehmen ausbleibende Reformen des Sozialstaats als größtes Hindernis für eigenen Erfolg und Investitionen im Inneren Deutschlands betrachten, bangen Gewerkschaften und linke Parteien um soziale Standards. Genau zu diesem Thema versuchen sich gerade die Spitzen von Union und SPD in Berlin zusammenzuraufen. Jedenfalls scheint eine gemeinsame Erkenntnis im Koalitionsausschuss zu reifen, dass allein der demografische Wandel eine Reform der Sozialsysteme unumgänglich macht. Nur der Weg dorthin und das anzustrebende Ergebnis teilen die Geister. Das gilt gerade nach der Konzeptvorlage der Sozialstaatskommission mit umfassenden Ideen zum Umbau der Sozialsysteme. Aus allen Richtungen kommt Druck von unten. Themenansätze wie die in der Union andiskutierte Mehrarbeit bei flexibleren Regeln bei den Arbeitszeiten oder die Regelung von Krankschreibungen lösen entsprechende Widerstandsankündigungen aus. Für Friedrich Merz steht bei dem kurz vor der Landtagswahl in Stuttgart angesetzten Bundesparteitag die Bewährungsprobe als CDU-Vorsitzender bevor. Die Programmkommission wird derzeit überhäuft von wirtschafts- und sozialpolitischen Ideen aus allen Teilen der Partei. Als Kanzler muss er das alles mit dem zusammenbringen, was Klingbeil und Bas aus ihrer Partei auf den Kabinettstisch legen. „ Migration, schlanke Verwaltung, ländlicher Raum“ Erneut werfen wir einen Blick mit Vollzugsmeldung noch einmal auf Sachsen-Anhalt . In Magdeburg wurde der CDU-Landesvorsitzende und Spitzenkandidat Sven Schulze zum Nachfolger des langjährigen Regierungschefs Reiner Haseloff gewählt. Und das mit zwei Stimmen mehr als die Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP hat. Die dort beheimatete Mitteldeutsche Zeitung fasst in ihrer Schlagzeile das, was Schulze vorhat, so zusammen: „ Migration, schlanke Verwaltung, ländlicher Raum“. Sein Ministerium übernimmt Finanzminister Michael Richter (CDU) nur administrativ. Seine bisherigen Themen Wirtschaft, Landwirtschaft und Forst will er inhaltlich auch aus der Staatskanzlei heraus bearbeiten. Anlässlich der Novelle zum Landesjagdrecht mit Aufnahme des Wolfes hat Schulze die Reform als praxistaugliches und rechtlich einwandfreies Regelwerk bezeichnet. Er wird in diesem Zusammenhang weiter so zitiert: „ Wir bringen Naturschutz, Tierschutz, die berechtigten Interessen der Land- und Forstwirtschaft sowie die Anliegen der Jägerschaft in ein neues Gleichgewicht.“   Das hört sich doch vielversprechend an. Während Schulze nach den letzten Umfragen mit seiner CDU noch 13 Prozent Abstand zum Hauptgegner AfD aufzuholen hat, hofft er auf einen Trend, der sich für seine SPD-Amtskollegin in Mecklenburg-Vorpommern neuerdings abzeichnet. Manuela Schwesigs Partei hat sich dort gegen den Bundestrend seit September um sechs auf 25 Prozent verbessert. Die AfD verlor dagegen drei Prozent, bleibt aber wie in Magdeburg immer noch klar vorn (Quelle: NDR/Infratest dimap). Beide Wahlen sind im September. Informationen und Austausch rund um Jagd und Natur Wechseln wir zur Jagd & Hund, die am Dienstag eröffnet  wurde. Erneut suchen viele tausend Menschen in Dortmund bis morgen Informationen rund um Jagd und Natur. Neben der Breite an Produkten verschaffen viele Bühnenshows den Besuchern einen umfassenden Überblick zu allen Trends und Themen. Dazu gehört auch die Ernte der Jäger: Beim Wildfoodfestival in der Westfalenhalle präsentieren Köche neue Rezepte aus der Wildküche. Europas größte Jagdmesse zeigt sich in ihrer Breite selbst als „die ideale Plattform für den politischen Austausch, aber auch den innerhalb der Jagd-Community“. Nicole Heitzig, die Präsidentin des Landesjagdverbandes, bekräftigte bei der Eröffnung die gesellschaftliche Rolle der Jagd. Sie kommt auch durch neue Zahlen zum Ausdruck, die der DJV in dieser Woche bekanntgab: Mit knapp 468.000 gibt es in Deutschland so viele geprüfte Jägerinnen und Jäger wie noch nie. Damit ist die Jägerschaft binnen 30 Jahren um rund 42 Prozent gewachsen. In Verbänden organisiert sind deutschlandweit sieben von zehn Jägern. Gerichtsurteil zur Lösung des Jagdscheins Voraussetzung, die Jagd auszuüben, ist die regelmäßige Beantragung und Verlängerung des Jagdscheins bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde. Verbunden ist damit natürlich die Erlaubnis, die entsprechenden Waffen zu führen. Im Rahmen der anhaltenden Debatten über die Innere Sicherheit steht das Thema Überprüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit immer wieder im Fokus. Die Frage, wie das in der Behörden-Praxis mit der Verlängerung des Jagdscheins als Voraussetzung für den Waffenbesitz geschieht, haben wir in unserem Blog natur+mensch diese Woche aufgegriffen . Es ging um die Anordnung des persönlichen Erscheinens bei der Unteren Jagdbehörde in einem Kreis im Rheinland. Damit hat sich das Verwaltungsgericht Köln jetzt beschäftigt und geurteilt: Danach gibt es keine Ermächtigungsgrundlage für die Jagdbehörde, zu einem Pauschalkriterium wie einem bestimmten Alter das Erscheinen anzuordnen, um den Jagdschein zu verlängern (VG Köln 8 K 1648/23 vom 15. Dezember 2025). Zum Spendenformular Entscheidend bleiben also die gesetzlichen Grundlagen . Marc Henrichmann, MdB, Innenpolitiker und Waffenrechtsexperte der CDU, hat dazu vor einiger Zeit im ARD-Magazin „Report Mainz“ betont: „Statt Sportschützen und Jäger müssen wir die Täter stärker in den Blick nehmen.“  Er plädiert dafür, die kommunalen Waffenbehörden durch digitale und schlankere Verfahren zu entlasten. natur+mensch hat ihn auch zu diesem Fall befragt. Gegenüber unserem Blog erklärte er jetzt: „Der Gesetzgeber hat aus guten Gründen die Anordnung des persönlichen Erscheinens – auch zur Vermeidung von Willkürentscheidungen – auf sogenannte begründete Ausnahmefälle begrenzt. Das müssen tatsachenunterlegte Zweifel an Zuverlässigkeit oder Eignung des Antragstellers sein. Das Alter ist zwar eine Tatsache. Auf Zuverlässigkeit oder Eignung lässt sie aber sicher keine pauschalen Rückschlüsse zu.“ Umstrittene Nachtjagdfreigabe vor einem weiteren Verwaltungsgericht Misserfolge im Waldumbau und Schäden bei Aufforstungsmaßnahmen werden manchmal zurecht, manchmal aber auch vorschnell als entscheidende und oft als alleinige Ursachen beim Waldum- und Aufbau benannt. Die verstärkte Jagd mit Außerkraftsetzung von gesetzlich vorgeschriebenen Normen wie Ruhezeiten  sowie Ausnahmen für den Einsatz von Nachtoptik und Licht ist und bleibt umstritten – bald auch vor einem Verwaltungsgericht. Einen aktuellen Fall in Thüringen greift mit seinen unterschiedlichen Facetten nächste Woche unser Autor Christoph Boll in seinem Bericht für unseren Blog natur+mensch auf. Dort im Saale-Orla-Kreis geht es um die angeblich unkontrollierte Verbreitung des Muffelwildes. Da die vor drei Jahren verfügte Vorziehung der Jagdzeit um zwei Monate (regulär ab August) nicht den gewünschten Erfolg brachte, wurden das Nachtjagdverbot aufgehoben und der Einsatz von Nachtsichttechnik mit künstlichen Lichtquellen erlaubt. Unstrittig ist, dass hier die Muffelbestände zu hoch sind und etwas getan werden muss. Nur was? Der Landesjagdverband (LJV) hat dort inzwischen gegen die beiden Allgemeinverfügungen Klage beim Verwaltungsgericht Gera eingereicht. Die Nachtjagdfreigabe ist für Praktiker und Kritiker eine „hanebüchene Anordnung“. Dazu steht die Frage im Raum, wie der Muttertierschutz gewährleistet werden soll. Der LJV drängt auf eine konsequente Anwendung gesetzeskonformer Regeln unter Einschluss entsprechender Kontrollen. Gleichzeitig läuft eine ständige gesellschaftliche Debatte voller Widersprüche. Auf der einen Seite wird den Jägern oft pauschal eine verbreitete Tötungslust unterstellt. Auf der anderen hören und lesen wir weitgehend unwidersprochene radikale Abschussforderungen zwischen Jagd und Forst. Danach ist ebenso pauschal für den Wald „jedes tote Reh ein gutes Reh“ . Das auch für mich wünschenswerte Kontrastprogramm hieße: mehr politische und gesellschaftliche Anerkennung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Jagd und Forst. Mit diesen Bemerkungen zum Wochengeschehen und besonderem Fokus auf Themen der Jagd verbleibe ich diesmal mit guten Wünschen Ihr Jost Springensguth Redaktionsleitung / Koordination

  • Gericht: Kein persönliches Erscheinen zur Lösung des Jagdscheins

    Die Untere Jagdbehörde kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln nicht mehr das persönliche Erscheinen zur Verlängerung des Jagdscheins anordnen Foto: ChatGPT Die Verlängerung eines Jagdscheins wird in den Unteren Jagdbehörden in den Bundesländern und damit in den gut 400 Rathäusern der Stadtkreise sowie Kreisverwaltungen unterschiedlich behandelt. Teilweise und nach verschiedenen Kriterien wird nach dem Antrag zur Jagdscheinverlängerung das persönliche Erscheinen angeordnet. Das führte jetzt in einem Kreis in Nordrhein-Westfalen zu einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln, der zugunsten des klagenden Jägers ausfiel. Er braucht nicht, schon gar nicht aufgrund seines Alters, persönlich zur Verlängerung seines Jagdscheins bei der Unteren Jagdbehörde erscheinen. Zum Hintergrund: Es geht um die Umsetzung der Frage, die bereits in der Fassung von 1952 im Bundesjagdgesetz so formuliert wurde: Der Jagdschein muss Personen versagt werden, die wegen körperlicher oder geistiger Mängel unfähig sind, ein Jagdgewehr sicher zu führen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Jagdrecht (BJagdG) und das Waffenrecht (WaffG) „eigenständige Ordnungsrechtsbereiche“ sind. 2002 stellte dann der Gesetzgeber dazu weiter klar, dass für die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis und jagdrechtlichen Erlaubnis die gleichen Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung gelten sollen. In der Praxis ist den Jägerinnen und Jägern in der Regel klar, dass die Waffenbesitzkarte von der zuständigen Polizeidienststelle ausgestellt wird und der Jagdschein von der Unteren Jagdbehörde. Hier handelt es sich um einen Fall in NRW, wo im Unterschied zu den Städten mit Polizeipräsidien in den Kreisen beide Behörden in eine Zuständigkeit des Landrates fallen; also hier unter einem Dach, aber getrennt. Der Fall im Rhein-Erft-Kreis Aktueller Anlass des Rechtsstreits war die praktische Umsetzung im Rhein-Erft-Kreis in der Nähe von Köln. Dort lautete die Anordnung 2023 noch: „Zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache jedes Antragstellers erforderlich“. Dort werde diese Regelung wie folgt umgesetzt: „Nur bei Erstausstellung oder Neuausstellung (wenn keine Felder im Jagdschein frei sind), bei Zuzug in den Rhein-Erft-Kreis oder bei Antragstellern, die älter als 70 Jahre  sind, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich“. Dagegen hat ein langjähriger Jäger beim für ihn zuständigen Verwaltungsgericht Köln geklagt und vor wenigen Wochen Recht bekommen. Die Jagdbehörde kann demnach und nach aktueller Gesetzeslage das persönliche Erscheinen nicht verlangen. Der klagende Jäger aus dem Rhein-Erft-Kreis wollte die „Untersuchung bzw. Taxierung“ nicht hinnehmen, da den Mitarbeitern der Unteren Jagdbehörde für die medizinische Bewertung jedwede Ausbildung fehle. Dem Antrag zur Jagdscheinverlängerung hat er den Übungsnachweis des Schießkinos beigefügt und damit nachgewiesen, dass er Ziele erkennt (also sehen kann), trifft (also sicher mit der Waffe umgehen und schießen kann) und den Anweisungen der Schießaufsicht folgen (also hören) kann. Er war außerdem der Überzeugung, dass das persönliche Erscheinen nicht verlangt werden kann, weil das im Gesetz nicht vorgeschrieben ist. Die Untere Jagdbehörde blieb bei ihrer Forderung und berief sich auf Vorgaben aus dem Ministerium. Der Jäger klagte am Verwaltungsgericht und bekam Recht (VG Köln 8 K 1648/23 vom 15. Dezember 2025). In der Begründung stellt das Gericht klar, dass das persönliche Erscheinen nicht verlangt werden kann, weil es im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) nicht vorgesehen ist und den ministeriellen Vorgaben/Erlassen als innerdienstliche Verwaltungsvorschrift keine Rechtsnormqualität zukommt. Die Behörde muss zwar den Jagdschein versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dem Antragsteller die körperliche bzw. persönliche Eignung fehlt. Tatsachen sind aber Dinge, die bekannt sein müssen. Zuständigkeit der Waffenbehörde Die Untere Jagdbehörde ordnete die persönliche Vorsprache jedoch an, um das Fehlen der körperlichen Eignung festzustellen. Und das ging dem klagenden Jäger zu weit. „Die Forderung zum persönlichen Erscheinen ist somit eine wissentliche, vorsätzliche und fortgesetzte Missachtung von Recht und Gesetz und ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes.“ Ergänzt und klargestellt wurde diese Frage durch einen Änderungsbeschluss des Bundestages (§ 17 BJagdG), wonach die Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung stets der zuständigen Waffenbehörde obliegt. Es handelt sich demnach um ein Teilmodul der jagdlichen Erlaubnis, das sich nach dem Waffenrecht richtet. Zur Begründung hieß es: „Eine parallele Prüfung durch die Jagdbehörde ist dann nicht nur redundant, sondern bindet auch unnötig Ressourcen der Sicherheitsbehörden.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; allerdings sei – so der Kläger – es unwahrscheinlich, dass die angestrebte Berufung aufgrund der eindeutigen Rechtslage am Oberverwaltungsgericht Münster zugelassen werde. Kernpunkte sind nach diesem Urteil demnach: dass es keine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Jagdbehörde gibt, zu einem Pauschalkriterium (Alter) das Erscheinen anzuordnen Es ist die Waffenbehörde (also Polizei) und nicht die Jagdbehörde, die zu beurteilen hat, ob jemand eine Waffe sachgerecht und sicher führen kann Die Verlängerung des Jagdscheins (regelmäßig wiederkehrend) von persönlichem Erscheinen abhängig zu machen, ist nicht zulässig keine parallele Prüfung neben der Waffenbehörde, bei der die Jagdscheinstelle ggf. Auskunft einholen kann, ob Tauglichkeit nicht gegeben ist Waffenbehörde ermittelt, kann Erkundigungen einholen und handelt bei begründeten Einzelfällen (Tatsachen müssen Bedenken begründen) Es fehlt eine Ermächtigungsgrundlage zur generellen Anordnung zum persönlichen Erscheinen > begründete Einzelfälle > Waffenbehörde In Augenscheinnahme kann bei begründeten Anhaltspunkten vor Ort von der Polizei angeordnet und durchgeführt werden Wenn der Anordnung der Jagdbehörde nicht nachgekommen wird, können daraus keine schematischen Schlüsse zu Lasten des Beteiligten gezogen werden Ein ministerialer Erlass stellt nach Feststellung des Gerichts keine gesetzliche Grundlage dar, sondern sei eine „rein innerdienstliche Verwaltungsvorschrift“. (Im vorliegenden Fall geht es um einen 2002 vom Kreis zitierten ministeriellen Erlass in NRW zum Verlangen des persönlichen Erscheinens)

  • Rekordbesuch und starkes Signal für den ländlichen Raum

    Die Internationale Grüne Woche in Berlin hat zu ihrem 100. Jubiläum neue Maßstäbe gesetzt. 350.000 Besucher strömten zehn Tage lang auf das Berliner Messegelände – ein Plus von rund 40.000 gegenüber dem Vorjahr Foto: © Messe Berlin GmbH Die weltweit bedeutendste Messe für Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Gartenbau bewies eindrucksvoll: Auch nach einem Jahrhundert ist sie relevanter denn je. Am Sonntag, dem letzten Messetag, konnte mit dem Besucher-Plus eine positive Bilanz dieser Jubiläumsmesse am Berliner Funkturm gezogen werden. Das gilt nicht nur für die Besucherzahl, sondern auch für Veranstalter, Aussteller, beteiligte Verbände und die Inhalte im großen Rahmenprogramm. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte die Jubiläumsausgabe eröffnet. Bundeskanzler Friedrich Merz informierte sich bei einem eigenen Rundgang über die Leistungsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft. Insgesamt sieben Bundesminister nahmen sich Zeit für Gespräche mit Bürgern und Fachbesuchern. Die Grüne Woche bestätigte damit erneut ihre Rolle als zentraler politischer Treffpunkt zu Jahresbeginn. Rainer sieht sich im Kurswechsel seines Ministeriums bestätigt Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer nutzte die Messe als Plattform für intensive Gespräche und hob die Bedeutung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft hervor. Der Minister, der die Grüne Woche erstmals in seinem Amt erlebte, lobte den Austausch auf Augenhöhe und zeigte sich zufrieden mit der Resonanz auf den politischen Kurswechsel der Bundesregierung. Auch die Akteure aus dem ländlichen Raum nutzten das Forum intensiv. Beim Parlamentarischen Abend von Deutschem Jagdverband (DJV), Deutschem Schützenbund (DSB) und dem Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) kamen rund 400 Gäste aus Verbänden, Politik und Gesellschaft zusammen. Minister Rainer fühlte sich bei dieser Veranstaltung nach eigener Aussage „zu Hause unter Freunden“. Im Zentrum der Gespräche standen die Ausbreitung des Wolfes und seine geplante Aufnahme ins Bundesjagdgesetz sowie die Evaluierung des Waffenrechts. DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke begrüßte die Gesetzesänderung beim Wolf als großen Fortschritt, kritisierte aber das geplante Schnellabschussverfahren für Problemwölfe. Er forderte ein konsequenteres Vorgehen: „Wir sollten zudem in allen Rudeln 40 Prozent des Nachwuchses entnehmen. Der Wolf muss lernen: Menschliche Witterung bedeutet Gefahr." Schulterschluss der Landnutzer Max von Elverfeldt, Vorsitzender des AFN, unterstrich den notwendigen Schulterschluss der Landnutzer und betonte die Hauptaufgabe, für eine stärkere Wahrnehmung des ländlichen Raums in Politik und Gesellschaft einzutreten. Die Akteure im ländlichen Raum wirkten gemeinsam als Eigentümer, Pächter oder Nutzer in der Natur und mit der Natur – nach dem Motto: natürlich nutzen und schützen. Die Grüne Woche war nicht nur politischer Treffpunkt, sondern auch wirtschaftlicher Impulsgeber. Über 1.100 Reisebusse brachten Besucher aus ganz Deutschland und dem Ausland nach Berlin, die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben lagen bei rund 150 Euro. Mehr als 1.800 Medienschaffende aus 21 Ländern berichteten von der Veranstaltung. Die Bilanz der Branchenvertreter fiel durchweg positiv aus. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, zeigte sich erfreut über das große Besucherinteresse und die Gespräche mit hochkarätigen politischen Gästen. Die Grüne Woche im 100. Jahr sei ein voller Erfolg gewesen. Die nächste Grüne Woche findet vom 15. bis zum 24. Januar 2027 statt.

  • Von Davos bis Dortmund: Handelspolitik, Wahlen und die Zukunft von Wald und Jagd

    Gedanken, Anmerkungen und Beobachtungen mit dem Blick aufs Land und auf die Bundespolitik Liebe Leserin, lieber Leser, während Bundes- und Vizekanzler durch das verschneite Davos und damit durch die Ansammlung von Spitzen aus internationaler Politik und Wirtschaft bis Donnerstag im mehrdeutigen Sinne rutschten, bleibt bis morgen in Berlin Grün angesagt. Die Welt zwischen Feld und Wald, Ernten und Genießen: Allein am letzten Wochenende sind bereits über 100.000 Besucher in die Messehallen am Funkturm geströmt. Der politische Betrieb an der Spree hat neben der Grünen Woche dagegen kaum Schlagzeilen produziert. Allenfalls die Brandmauer, die durch die EU-Grünen in Brüssel bei der Blockade des Mercosur-Abkommens ins Wanken geraten ist, sorgte für Gesprächsstoff. Die gemeinsame Abstimmung mit AfD-Abgeordneten in Brüssel hat jedenfalls auch innenpolitisches Entsetzen ausgelöst. Politisch war es natürlich auch Thema bei der Grünen Woche und ebenso wird die größte Jagdmesse Europas, die Jagd & Hund in Dortmund, zur Plattform für den Austausch. Das Thema Wald und Wild ist auch politisch. Es gibt weiter Diskussionsstoff. Wir wissen, dass vom Mercosur-Abkommen unter dem Strich für Europa gesamtwirtschaftlich Vorteile zu erwarten sind. Dadurch soll für 750 Millionen Verbraucher die weltweit größte Freihandelszone entstehen. Im Prinzip ist das ein Kontrastprogramm zu der Zollpolitik Trumps mit dessen Werkzeugkasten in der Machtausweitung und politischen Erpressung. Mercosur sieht unter anderem geringere Zölle auf wichtige Rohstoffe und Folgeprodukte vor. Importe aus den lateinamerikanischen Partnerstaaten sollen Vorteile für Weiterverarbeiter und Verbraucher bei uns und dort bringen. Wir wissen aber auch: Wenn bei uns dadurch vieles günstiger wird, bleibt zu befürchten, dass in der europäischen Agrarwirtschaft neue Belastungen entstehen werden. Das wäre die abzusehende Billigkonkurrenz für heimische Produkte. Dagegen haben europäische Landwirte bis in diese Woche hinein mit guten Gründen heftig protestiert. Die Abwägung aller Aspekte hat aber dazu geführt, dass am Ende im Rat der 27 EU-Staaten eine qualifizierte Mehrheit von 15 Ländern einen 25-jährigen Verhandlungs- und Abstimmungsmarathon beendet hat. Mein Kollege Christian Urlage hat sich in unserem Blog natur+mensch mit der Abwägung von Vor- und Nachteilen dieser schwierigen Vertragsgeburt bereits ausführlich befasst . Entsetzen über die Grünen in Brüssel – auch aus den eigenen Reihen Nach der Einigung im Rat ist neuer Streit entstanden. Ausgerechnet fast zeitgleich zum Weltwirtschaftsforum in Davos mit Trump, von der Leyen, Merz, Macron & Co. hat das EU-Parlament nicht die Ratifizierung, sondern eine absehbar langwierige Überprüfung dieses unterschriebenen Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof beschlossen. Das war im Fußball-Deutsch so etwas wie eine Blutgrätsche zur Blockade. Europa wollte gerade einmal die Muskeln spielen lassen , schon behindert es sich selbst mit Fallstricken im eigenen System. Das hat Schockwellen ausgelöst. Sie gingen insbesondere von acht deutschen Abgeordneten der EU-Grünen aus, die gemeinsam mit AfD (!) und Linken gestimmt und damit letztlich die knappe Mehrheit der Ablehnungsfront gesichert haben. Entsetzt sind inzwischen selbst die eigenen Parteifreunde im Bundestag, die sich laut und mit starken Argumenten für ein handlungsfähigeres Europa im internationalen Wettbewerb einsetzen. Der SPD-Fraktionsgeschäftsführer im Bundestag, Dirk Wiese, sagte dazu kurz und knackig in der RP: „Dumm und instinktlos“. Die dem Beschluss folgende Einsicht, dass das ein Fehler war, kommt bei den Grünen zu spät. Wenn hohe Zölle weiter den Autoexport – hier nach Südamerika – belasten, wird das natürlich auch auf den Wahlkampf von Cem Özdemir schlagen. Er kämpft bei der Wahl im März um das grüne Ministerpräsidenten-Erbe im Autoland Baden-Württemberg. Sein krampfhafter Versuch der Schadensbegrenzung ist sein Appell, den übrigens auch der Bundeskanzler an die EU-Kommissionspräsidentin richtet: Sie soll den Handelsteil des Abkommens wenigstens vorläufig in Kraft setzen. Das wäre möglich. Umfrage in Rheinland-Pfalz dämpft Hoffnung auf Revision des Jagdgesetzes Apropos Landtagswahlen: Wir blicken regelmäßig darauf, was sich in unseren Ländern tut. Und das aus dem Grund, weil hier viel Gesetzes- und Regelungskompetenzen für ländliche Strukturpolitik, Agrar-, Umwelt- und Forstpolitik liegen. Einbezogen sind vernetzte Themen wie Jagd und Natur. Neben Baden-Württemberg stehen in Deutschland mit Berlin damit fünf Landtags- und drei Kommunalwahlen an. In Mainz, Stuttgart, Schwerin und in Magdeburg geht es neben dem Roten Rathaus in der Hauptstadt um mögliche Regierungswechsel. In unserer letzten Kolumne haben wir uns mit den strategischen Gründen für einen vorzeitigen Rückzug von Rainer Haseloff beschäftigt. Das ist nun vollzogen und am Dienstag soll sein Nachfolger, der amtierende Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze, gewählt werden. Zum Spendenformular In Rheinland-Pfalz wird am 22. März gewählt. Nachdem von der noch bestehenden Ampelkoalition im letzten Jahr gegen viele Proteste von Jägern und Waldbesitzern  ein neues Jagdgesetz durchgeboxt wurde, liegt jetzt eine Hoffnung auf Gordon Schnieder von der CDU. In allen Umfragen liegt er vorn. Auch wird die FDP aus der Ampel stürzen. Nun ist die Frage: Was kommt danach? Ministerpräsident Alexander Schweitzer hat sich seit seiner Übernahme von der am Ende glücklosen Malu Dreyer vor knapp zwei Jahren im Amt gefestigt. In dieser Woche hat der SWR eine neue Demoskopie von Infratest-Dimap mit einer stabilisierten SPD (26 %) vorgelegt. Die CDU bleibt mit 29 Prozent danach stärkste Kraft; die angestrebte Große Koalition unter Schnieders Führung wackelt aber, weil Schweitzer auch mit Grünen (10 %) und Linken (6 %) koalieren könnte. Katrin Eder, die als grüne Umweltministerin das umstrittene Jagdgesetz mit massiven Einschränkungen bei Waldbauregelungen für die Praxis in den Revieren angetrieben hat, bliebe dann wohl im Amt. Die Jägerschaft aber setzt auf Korrekturen durch die CDU. Da heißt es also nicht nur abwarten, sondern auch kämpfen. Bleibt noch die Situation in Mecklenburg, wo Manuela Schwesig bei einer wie fast überall im Osten starken AfD ums Amt bangt. Damit befassen wir uns in einem unserer nächsten Beiträge. Wald und Jagd als Generationenthema Bei der Messe Jagd & Hund in Dortmund  steht der veranstaltende Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen im Vordergrund. Die Messe strahlt aber weit über das Land hinaus. Sie hat den Anspruch, die größte Messe dieser Art in Europa zu sein. Rund um die Westfalenhalle ist sie ab Dienstag wieder sechs Tage lang der internationale Treffpunkt für Jäger, Jagdinteressierte, Outdoor-, Hunde- und Naturfreunde . Beim Eröffnungsprogramm und vielen Treffen am Rande geht es nicht nur um Information aus der und für die Praxis, sondern wie beim zitierten Beispiel Rheinland-Pfalz um die gesellschaftliche Akzeptanz und die politische Zukunft der Jagd. Sie ist wie der Wald ein Generationenthema. Gern zitieren wir aus einem im Presseservice der Messe angebotenen Interview mit dem Biologen Dr. Michael Petrak, bis 2023 Leiter der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des Landes : „Die Jäger kümmern sich um das große Wild. Jagd ist eine Form der nachhaltigen Nutzung. Gerade weil es bei uns keine natürliche Regulation mehr gibt, ist Bejagung notwendig. Es muss auch genügend Wild erlegt werden. Die Forstwirtschaft hat die Aufgabe, den Wald zu erhalten und wieder aufzubauen, dabei aber auch den Lebensraum insgesamt im Blick zu haben. Dabei spielen wirtschaftliche Aspekte natürlich auch eine Rolle, weil Holz ein wichtiger Rohstoff ist.“ Und dann sei da der Tourismus. Der Wald sei für viele Menschen Erholungsraum – zum Wandern, Radfahren, für den Wintersport. „Das ist grundsätzlich positiv, bringt aber auch Belastungen für Wildtiere und ihre Lebensräume mit sich.“ Das Thema „Wirtschaftliche, generationengerechte Waldentwicklung im Einklang  mit einer angemessenen und nachhaltigen Wildbewirtschaftung“ bildet einen der Schwerpunkte der Stiftungsarbeit von „natur+mensch“ . Darauf sind wir schon mehrfach eingegangen. Mit unserem Praxis-Partner Andreas Kohnen ( forst.kohnen@vodafone.de ) bauen wir Kontakte zu Besitzern von Forstgrundstücken auf, mit denen dieser Nachweis geführt wird: Waldaufbau kann in Verbindung mit einer natürlichen Ablenkung wildgerecht, ertragreich und werthaltig auch für die nächsten Generationen gestaltet werden. Auch das wäre ein Thema für den Austausch in Dortmund … Die zur Jagd & Hund einladende Präsidentin des Landesjagdverbandes, NRW, Nicole Heitzig, erinnert in der Verbandszeitschrift daran, dass es in dem urban geprägten Bundesland „leider immer wieder zu Diskussionen mit sogenannten Balkon-Biologen“  komme. Das gilt sicher auch über NRW hinaus. Und sie fügt an: „Die jagd- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen werden also nicht weniger, aber wir nehmen sie an. Wir werden nicht müde, für unsere Sache – die Jagd, die Jägerschaft und die Wildtiere – zu streiten.“ Weil viele Menschen draußen Erholung suchen, lautet für das letzte Wochenende auf der Grünen Woche ein Programmangebot: „ Wo die Reise hingeht – Urlaub bei deutschen Landwirtinnen und Landwirten“.  Wer Inspirationen also für den nächsten Urlaub sucht, findet ihn über die Grüne Woche : Ein neuer Radweg in Schleswig-Holstein, Reiturlaub in Mecklenburg-Vorpommern oder Genussmomente in Hessen seien nur einige der Highlights, die es zu entdecken gibt. Das passt doch diesmal zu unseren Wünschen! Ihr Jost Springensguth Redaktionsleitung / Koordination

  • Waldumbau ertragreich, wildfreundlich und generationenfest

    Den Wald, wie wir ihn kennen, wird es Experten zufolge bald nicht mehr geben. Viele erinnern sich an unsere Wälder aus Kindheitszeiten. Gesund, ertragreich, vielfältig, aber auch mit überwiegend Fichten- und Buchenbeständen. Beim Blick von oben prägte in den Mittelgebirgen saftiges Grün die Bilder der Regionen. Sie sind in dieser Zeit und nach den aktuellen Waldzustandsberichten in den Ländern im Vergleich zu früheren Jahrzehnten heute nicht mehr wiederzuerkennen. Waldbauern und Förster stehen vor grundlegenden Herausforderungen, unter diesen Bedingungen Reviere umzubauen, aktuell und für kommende Generationen zukunftsfest zu machen. Der Wald ist von je her ein Generationenthema. Dessen Funktionen und aktuelle gesellschaftliche Ansprüche wachsen dramatisch mit den unterschiedlichen Bestrebungen zwischen wirtschaftlich verpflichtetem Eigentum und öffentlichem Wohl. Zum Wald gehört von je her die Jagd als fester Bestandteil in der Naturnutzung. Die Jagd hat den Kompetenzanspruch, im Einklang mit wirtschaftlichen Eigentumsinteressen ihren Beitrag zu leisten. Unterschiedliche Forstwirtschaftsformen geben dem Wild angemessen Raum oder verfolgen das Konzept Wirtschaftswald mit bis auf null zu reduzierenden Wildbeständen – insbesondere Rot- und Rehwild. Die Stiftung natur+mensch wendet sich aktuell dem Thema zu . Sie hat sich entschieden, sich an dieser gesellschaftlichen, politischen und fachlichen Diskussion zu beteiligen. Nach ihrer Satzung verfolgt sie diese Grundprinzipien: Schutz der Naturlandschaften, Pflege der Artenvielfalt, Erhalt artenreicher Kulturlandschaften. Mit unserem Praxis-Partner aus der Forstwirtschaft, Andreas Kohnen, ( forst.kohnen@vodafone.de ) baut die Stiftung natur+mensch Kontakte zu Besitzern von Forstgrundstücken auf. Den Partnern geht es darum, gemeinsam den Nachweis zu führen, dass das System auf Grundlage einer natürlichen Ablenkung zu einem ertragsfähigen und wildgerechten Waldbau möglich ist. Es geht darum, Forstgrundstücke ertragreich auch für die Jagd über Generationen werthaltig zu gestalten.

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