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- Gericht: Kein persönliches Erscheinen zur Lösung des Jagdscheins
Die Untere Jagdbehörde kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln nicht mehr das persönliche Erscheinen zur Verlängerung des Jagdscheins anordnen Foto: ChatGPT Die Verlängerung eines Jagdscheins wird in den Unteren Jagdbehörden in den Bundesländern und damit in den gut 400 Rathäusern der Stadtkreise sowie Kreisverwaltungen unterschiedlich behandelt. Teilweise und nach verschiedenen Kriterien wird nach dem Antrag zur Jagdscheinverlängerung das persönliche Erscheinen angeordnet. Das führte jetzt in einem Kreis in Nordrhein-Westfalen zu einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln, der zugunsten des klagenden Jägers ausfiel. Er braucht nicht, schon gar nicht aufgrund seines Alters, persönlich zur Verlängerung seines Jagdscheins bei der Unteren Jagdbehörde erscheinen. Zum Hintergrund: Es geht um die Umsetzung der Frage, die bereits in der Fassung von 1952 im Bundesjagdgesetz so formuliert wurde: Der Jagdschein muss Personen versagt werden, die wegen körperlicher oder geistiger Mängel unfähig sind, ein Jagdgewehr sicher zu führen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Jagdrecht (BJagdG) und das Waffenrecht (WaffG) „eigenständige Ordnungsrechtsbereiche“ sind. 2002 stellte dann der Gesetzgeber dazu weiter klar, dass für die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis und jagdrechtlichen Erlaubnis die gleichen Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung gelten sollen. In der Praxis ist den Jägerinnen und Jägern in der Regel klar, dass die Waffenbesitzkarte von der zuständigen Polizeidienststelle ausgestellt wird und der Jagdschein von der Unteren Jagdbehörde. Hier handelt es sich um einen Fall in NRW, wo im Unterschied zu den Städten mit Polizeipräsidien in den Kreisen beide Behörden in eine Zuständigkeit des Landrates fallen; also hier unter einem Dach, aber getrennt. Der Fall im Rhein-Erft-Kreis Aktueller Anlass des Rechtsstreits war die praktische Umsetzung im Rhein-Erft-Kreis in der Nähe von Köln. Dort lautete die Anordnung 2023 noch: „Zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache jedes Antragstellers erforderlich“. Dort werde diese Regelung wie folgt umgesetzt: „Nur bei Erstausstellung oder Neuausstellung (wenn keine Felder im Jagdschein frei sind), bei Zuzug in den Rhein-Erft-Kreis oder bei Antragstellern, die älter als 70 Jahre sind, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich“. Dagegen hat ein langjähriger Jäger beim für ihn zuständigen Verwaltungsgericht Köln geklagt und vor wenigen Wochen Recht bekommen. Die Jagdbehörde kann demnach und nach aktueller Gesetzeslage das persönliche Erscheinen nicht verlangen. Der klagende Jäger aus dem Rhein-Erft-Kreis wollte die „Untersuchung bzw. Taxierung“ nicht hinnehmen, da den Mitarbeitern der Unteren Jagdbehörde für die medizinische Bewertung jedwede Ausbildung fehle. Dem Antrag zur Jagdscheinverlängerung hat er den Übungsnachweis des Schießkinos beigefügt und damit nachgewiesen, dass er Ziele erkennt (also sehen kann), trifft (also sicher mit der Waffe umgehen und schießen kann) und den Anweisungen der Schießaufsicht folgen (also hören) kann. Er war außerdem der Überzeugung, dass das persönliche Erscheinen nicht verlangt werden kann, weil das im Gesetz nicht vorgeschrieben ist. Die Untere Jagdbehörde blieb bei ihrer Forderung und berief sich auf Vorgaben aus dem Ministerium. Der Jäger klagte am Verwaltungsgericht und bekam Recht (VG Köln 8 K 1648/23 vom 15. Dezember 2025). In der Begründung stellt das Gericht klar, dass das persönliche Erscheinen nicht verlangt werden kann, weil es im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) nicht vorgesehen ist und den ministeriellen Vorgaben/Erlassen als innerdienstliche Verwaltungsvorschrift keine Rechtsnormqualität zukommt. Die Behörde muss zwar den Jagdschein versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dem Antragsteller die körperliche bzw. persönliche Eignung fehlt. Tatsachen sind aber Dinge, die bekannt sein müssen. Zuständigkeit der Waffenbehörde Die Untere Jagdbehörde ordnete die persönliche Vorsprache jedoch an, um das Fehlen der körperlichen Eignung festzustellen. Und das ging dem klagenden Jäger zu weit. „Die Forderung zum persönlichen Erscheinen ist somit eine wissentliche, vorsätzliche und fortgesetzte Missachtung von Recht und Gesetz und ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes.“ Ergänzt und klargestellt wurde diese Frage durch einen Änderungsbeschluss des Bundestages (§ 17 BJagdG), wonach die Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung stets der zuständigen Waffenbehörde obliegt. Es handelt sich demnach um ein Teilmodul der jagdlichen Erlaubnis, das sich nach dem Waffenrecht richtet. Zur Begründung hieß es: „Eine parallele Prüfung durch die Jagdbehörde ist dann nicht nur redundant, sondern bindet auch unnötig Ressourcen der Sicherheitsbehörden.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; allerdings sei – so der Kläger – es unwahrscheinlich, dass die angestrebte Berufung aufgrund der eindeutigen Rechtslage am Oberverwaltungsgericht Münster zugelassen werde. Kernpunkte sind nach diesem Urteil demnach: dass es keine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Jagdbehörde gibt, zu einem Pauschalkriterium (Alter) das Erscheinen anzuordnen Es ist die Waffenbehörde (also Polizei) und nicht die Jagdbehörde, die zu beurteilen hat, ob jemand eine Waffe sachgerecht und sicher führen kann Die Verlängerung des Jagdscheins (regelmäßig wiederkehrend) von persönlichem Erscheinen abhängig zu machen, ist nicht zulässig keine parallele Prüfung neben der Waffenbehörde, bei der die Jagdscheinstelle ggf. Auskunft einholen kann, ob Tauglichkeit nicht gegeben ist Waffenbehörde ermittelt, kann Erkundigungen einholen und handelt bei begründeten Einzelfällen (Tatsachen müssen Bedenken begründen) Es fehlt eine Ermächtigungsgrundlage zur generellen Anordnung zum persönlichen Erscheinen > begründete Einzelfälle > Waffenbehörde In Augenscheinnahme kann bei begründeten Anhaltspunkten vor Ort von der Polizei angeordnet und durchgeführt werden Wenn der Anordnung der Jagdbehörde nicht nachgekommen wird, können daraus keine schematischen Schlüsse zu Lasten des Beteiligten gezogen werden Ein ministerialer Erlass stellt nach Feststellung des Gerichts keine gesetzliche Grundlage dar, sondern sei eine „rein innerdienstliche Verwaltungsvorschrift“. (Im vorliegenden Fall geht es um einen 2002 vom Kreis zitierten ministeriellen Erlass in NRW zum Verlangen des persönlichen Erscheinens)
- Rekordbesuch und starkes Signal für den ländlichen Raum
Die Internationale Grüne Woche in Berlin hat zu ihrem 100. Jubiläum neue Maßstäbe gesetzt. 350.000 Besucher strömten zehn Tage lang auf das Berliner Messegelände – ein Plus von rund 40.000 gegenüber dem Vorjahr Foto: © Messe Berlin GmbH Die weltweit bedeutendste Messe für Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Gartenbau bewies eindrucksvoll: Auch nach einem Jahrhundert ist sie relevanter denn je. Am Sonntag, dem letzten Messetag, konnte mit dem Besucher-Plus eine positive Bilanz dieser Jubiläumsmesse am Berliner Funkturm gezogen werden. Das gilt nicht nur für die Besucherzahl, sondern auch für Veranstalter, Aussteller, beteiligte Verbände und die Inhalte im großen Rahmenprogramm. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte die Jubiläumsausgabe eröffnet. Bundeskanzler Friedrich Merz informierte sich bei einem eigenen Rundgang über die Leistungsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft. Insgesamt sieben Bundesminister nahmen sich Zeit für Gespräche mit Bürgern und Fachbesuchern. Die Grüne Woche bestätigte damit erneut ihre Rolle als zentraler politischer Treffpunkt zu Jahresbeginn. Rainer sieht sich im Kurswechsel seines Ministeriums bestätigt Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer nutzte die Messe als Plattform für intensive Gespräche und hob die Bedeutung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft hervor. Der Minister, der die Grüne Woche erstmals in seinem Amt erlebte, lobte den Austausch auf Augenhöhe und zeigte sich zufrieden mit der Resonanz auf den politischen Kurswechsel der Bundesregierung. Auch die Akteure aus dem ländlichen Raum nutzten das Forum intensiv. Beim Parlamentarischen Abend von Deutschem Jagdverband (DJV), Deutschem Schützenbund (DSB) und dem Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) kamen rund 400 Gäste aus Verbänden, Politik und Gesellschaft zusammen. Minister Rainer fühlte sich bei dieser Veranstaltung nach eigener Aussage „zu Hause unter Freunden“. Im Zentrum der Gespräche standen die Ausbreitung des Wolfes und seine geplante Aufnahme ins Bundesjagdgesetz sowie die Evaluierung des Waffenrechts. DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke begrüßte die Gesetzesänderung beim Wolf als großen Fortschritt, kritisierte aber das geplante Schnellabschussverfahren für Problemwölfe. Er forderte ein konsequenteres Vorgehen: „Wir sollten zudem in allen Rudeln 40 Prozent des Nachwuchses entnehmen. Der Wolf muss lernen: Menschliche Witterung bedeutet Gefahr." Schulterschluss der Landnutzer Max von Elverfeldt, Vorsitzender des AFN, unterstrich den notwendigen Schulterschluss der Landnutzer und betonte die Hauptaufgabe, für eine stärkere Wahrnehmung des ländlichen Raums in Politik und Gesellschaft einzutreten. Die Akteure im ländlichen Raum wirkten gemeinsam als Eigentümer, Pächter oder Nutzer in der Natur und mit der Natur – nach dem Motto: natürlich nutzen und schützen. Die Grüne Woche war nicht nur politischer Treffpunkt, sondern auch wirtschaftlicher Impulsgeber. Über 1.100 Reisebusse brachten Besucher aus ganz Deutschland und dem Ausland nach Berlin, die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben lagen bei rund 150 Euro. Mehr als 1.800 Medienschaffende aus 21 Ländern berichteten von der Veranstaltung. Die Bilanz der Branchenvertreter fiel durchweg positiv aus. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, zeigte sich erfreut über das große Besucherinteresse und die Gespräche mit hochkarätigen politischen Gästen. Die Grüne Woche im 100. Jahr sei ein voller Erfolg gewesen. Die nächste Grüne Woche findet vom 15. bis zum 24. Januar 2027 statt.
- Von Davos bis Dortmund: Handelspolitik, Wahlen und die Zukunft von Wald und Jagd
Gedanken, Anmerkungen und Beobachtungen mit dem Blick aufs Land und auf die Bundespolitik Liebe Leserin, lieber Leser, während Bundes- und Vizekanzler durch das verschneite Davos und damit durch die Ansammlung von Spitzen aus internationaler Politik und Wirtschaft bis Donnerstag im mehrdeutigen Sinne rutschten, bleibt bis morgen in Berlin Grün angesagt. Die Welt zwischen Feld und Wald, Ernten und Genießen: Allein am letzten Wochenende sind bereits über 100.000 Besucher in die Messehallen am Funkturm geströmt. Der politische Betrieb an der Spree hat neben der Grünen Woche dagegen kaum Schlagzeilen produziert. Allenfalls die Brandmauer, die durch die EU-Grünen in Brüssel bei der Blockade des Mercosur-Abkommens ins Wanken geraten ist, sorgte für Gesprächsstoff. Die gemeinsame Abstimmung mit AfD-Abgeordneten in Brüssel hat jedenfalls auch innenpolitisches Entsetzen ausgelöst. Politisch war es natürlich auch Thema bei der Grünen Woche und ebenso wird die größte Jagdmesse Europas, die Jagd & Hund in Dortmund, zur Plattform für den Austausch. Das Thema Wald und Wild ist auch politisch. Es gibt weiter Diskussionsstoff. Wir wissen, dass vom Mercosur-Abkommen unter dem Strich für Europa gesamtwirtschaftlich Vorteile zu erwarten sind. Dadurch soll für 750 Millionen Verbraucher die weltweit größte Freihandelszone entstehen. Im Prinzip ist das ein Kontrastprogramm zu der Zollpolitik Trumps mit dessen Werkzeugkasten in der Machtausweitung und politischen Erpressung. Mercosur sieht unter anderem geringere Zölle auf wichtige Rohstoffe und Folgeprodukte vor. Importe aus den lateinamerikanischen Partnerstaaten sollen Vorteile für Weiterverarbeiter und Verbraucher bei uns und dort bringen. Wir wissen aber auch: Wenn bei uns dadurch vieles günstiger wird, bleibt zu befürchten, dass in der europäischen Agrarwirtschaft neue Belastungen entstehen werden. Das wäre die abzusehende Billigkonkurrenz für heimische Produkte. Dagegen haben europäische Landwirte bis in diese Woche hinein mit guten Gründen heftig protestiert. Die Abwägung aller Aspekte hat aber dazu geführt, dass am Ende im Rat der 27 EU-Staaten eine qualifizierte Mehrheit von 15 Ländern einen 25-jährigen Verhandlungs- und Abstimmungsmarathon beendet hat. Mein Kollege Christian Urlage hat sich in unserem Blog natur+mensch mit der Abwägung von Vor- und Nachteilen dieser schwierigen Vertragsgeburt bereits ausführlich befasst . Entsetzen über die Grünen in Brüssel – auch aus den eigenen Reihen Nach der Einigung im Rat ist neuer Streit entstanden. Ausgerechnet fast zeitgleich zum Weltwirtschaftsforum in Davos mit Trump, von der Leyen, Merz, Macron & Co. hat das EU-Parlament nicht die Ratifizierung, sondern eine absehbar langwierige Überprüfung dieses unterschriebenen Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof beschlossen. Das war im Fußball-Deutsch so etwas wie eine Blutgrätsche zur Blockade. Europa wollte gerade einmal die Muskeln spielen lassen , schon behindert es sich selbst mit Fallstricken im eigenen System. Das hat Schockwellen ausgelöst. Sie gingen insbesondere von acht deutschen Abgeordneten der EU-Grünen aus, die gemeinsam mit AfD (!) und Linken gestimmt und damit letztlich die knappe Mehrheit der Ablehnungsfront gesichert haben. Entsetzt sind inzwischen selbst die eigenen Parteifreunde im Bundestag, die sich laut und mit starken Argumenten für ein handlungsfähigeres Europa im internationalen Wettbewerb einsetzen. Der SPD-Fraktionsgeschäftsführer im Bundestag, Dirk Wiese, sagte dazu kurz und knackig in der RP: „Dumm und instinktlos“. Die dem Beschluss folgende Einsicht, dass das ein Fehler war, kommt bei den Grünen zu spät. Wenn hohe Zölle weiter den Autoexport – hier nach Südamerika – belasten, wird das natürlich auch auf den Wahlkampf von Cem Özdemir schlagen. Er kämpft bei der Wahl im März um das grüne Ministerpräsidenten-Erbe im Autoland Baden-Württemberg. Sein krampfhafter Versuch der Schadensbegrenzung ist sein Appell, den übrigens auch der Bundeskanzler an die EU-Kommissionspräsidentin richtet: Sie soll den Handelsteil des Abkommens wenigstens vorläufig in Kraft setzen. Das wäre möglich. Umfrage in Rheinland-Pfalz dämpft Hoffnung auf Revision des Jagdgesetzes Apropos Landtagswahlen: Wir blicken regelmäßig darauf, was sich in unseren Ländern tut. Und das aus dem Grund, weil hier viel Gesetzes- und Regelungskompetenzen für ländliche Strukturpolitik, Agrar-, Umwelt- und Forstpolitik liegen. Einbezogen sind vernetzte Themen wie Jagd und Natur. Neben Baden-Württemberg stehen in Deutschland mit Berlin damit fünf Landtags- und drei Kommunalwahlen an. In Mainz, Stuttgart, Schwerin und in Magdeburg geht es neben dem Roten Rathaus in der Hauptstadt um mögliche Regierungswechsel. In unserer letzten Kolumne haben wir uns mit den strategischen Gründen für einen vorzeitigen Rückzug von Rainer Haseloff beschäftigt. Das ist nun vollzogen und am Dienstag soll sein Nachfolger, der amtierende Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze, gewählt werden. Zum Spendenformular In Rheinland-Pfalz wird am 22. März gewählt. Nachdem von der noch bestehenden Ampelkoalition im letzten Jahr gegen viele Proteste von Jägern und Waldbesitzern ein neues Jagdgesetz durchgeboxt wurde, liegt jetzt eine Hoffnung auf Gordon Schnieder von der CDU. In allen Umfragen liegt er vorn. Auch wird die FDP aus der Ampel stürzen. Nun ist die Frage: Was kommt danach? Ministerpräsident Alexander Schweitzer hat sich seit seiner Übernahme von der am Ende glücklosen Malu Dreyer vor knapp zwei Jahren im Amt gefestigt. In dieser Woche hat der SWR eine neue Demoskopie von Infratest-Dimap mit einer stabilisierten SPD (26 %) vorgelegt. Die CDU bleibt mit 29 Prozent danach stärkste Kraft; die angestrebte Große Koalition unter Schnieders Führung wackelt aber, weil Schweitzer auch mit Grünen (10 %) und Linken (6 %) koalieren könnte. Katrin Eder, die als grüne Umweltministerin das umstrittene Jagdgesetz mit massiven Einschränkungen bei Waldbauregelungen für die Praxis in den Revieren angetrieben hat, bliebe dann wohl im Amt. Die Jägerschaft aber setzt auf Korrekturen durch die CDU. Da heißt es also nicht nur abwarten, sondern auch kämpfen. Bleibt noch die Situation in Mecklenburg, wo Manuela Schwesig bei einer wie fast überall im Osten starken AfD ums Amt bangt. Damit befassen wir uns in einem unserer nächsten Beiträge. Wald und Jagd als Generationenthema Bei der Messe Jagd & Hund in Dortmund steht der veranstaltende Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen im Vordergrund. Die Messe strahlt aber weit über das Land hinaus. Sie hat den Anspruch, die größte Messe dieser Art in Europa zu sein. Rund um die Westfalenhalle ist sie ab Dienstag wieder sechs Tage lang der internationale Treffpunkt für Jäger, Jagdinteressierte, Outdoor-, Hunde- und Naturfreunde . Beim Eröffnungsprogramm und vielen Treffen am Rande geht es nicht nur um Information aus der und für die Praxis, sondern wie beim zitierten Beispiel Rheinland-Pfalz um die gesellschaftliche Akzeptanz und die politische Zukunft der Jagd. Sie ist wie der Wald ein Generationenthema. Gern zitieren wir aus einem im Presseservice der Messe angebotenen Interview mit dem Biologen Dr. Michael Petrak, bis 2023 Leiter der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des Landes : „Die Jäger kümmern sich um das große Wild. Jagd ist eine Form der nachhaltigen Nutzung. Gerade weil es bei uns keine natürliche Regulation mehr gibt, ist Bejagung notwendig. Es muss auch genügend Wild erlegt werden. Die Forstwirtschaft hat die Aufgabe, den Wald zu erhalten und wieder aufzubauen, dabei aber auch den Lebensraum insgesamt im Blick zu haben. Dabei spielen wirtschaftliche Aspekte natürlich auch eine Rolle, weil Holz ein wichtiger Rohstoff ist.“ Und dann sei da der Tourismus. Der Wald sei für viele Menschen Erholungsraum – zum Wandern, Radfahren, für den Wintersport. „Das ist grundsätzlich positiv, bringt aber auch Belastungen für Wildtiere und ihre Lebensräume mit sich.“ Das Thema „Wirtschaftliche, generationengerechte Waldentwicklung im Einklang mit einer angemessenen und nachhaltigen Wildbewirtschaftung“ bildet einen der Schwerpunkte der Stiftungsarbeit von „natur+mensch“ . Darauf sind wir schon mehrfach eingegangen. Mit unserem Praxis-Partner Andreas Kohnen ( forst.kohnen@vodafone.de ) bauen wir Kontakte zu Besitzern von Forstgrundstücken auf, mit denen dieser Nachweis geführt wird: Waldaufbau kann in Verbindung mit einer natürlichen Ablenkung wildgerecht, ertragreich und werthaltig auch für die nächsten Generationen gestaltet werden. Auch das wäre ein Thema für den Austausch in Dortmund … Die zur Jagd & Hund einladende Präsidentin des Landesjagdverbandes, NRW, Nicole Heitzig, erinnert in der Verbandszeitschrift daran, dass es in dem urban geprägten Bundesland „leider immer wieder zu Diskussionen mit sogenannten Balkon-Biologen“ komme. Das gilt sicher auch über NRW hinaus. Und sie fügt an: „Die jagd- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen werden also nicht weniger, aber wir nehmen sie an. Wir werden nicht müde, für unsere Sache – die Jagd, die Jägerschaft und die Wildtiere – zu streiten.“ Weil viele Menschen draußen Erholung suchen, lautet für das letzte Wochenende auf der Grünen Woche ein Programmangebot: „ Wo die Reise hingeht – Urlaub bei deutschen Landwirtinnen und Landwirten“. Wer Inspirationen also für den nächsten Urlaub sucht, findet ihn über die Grüne Woche : Ein neuer Radweg in Schleswig-Holstein, Reiturlaub in Mecklenburg-Vorpommern oder Genussmomente in Hessen seien nur einige der Highlights, die es zu entdecken gibt. Das passt doch diesmal zu unseren Wünschen! Ihr Jost Springensguth Redaktionsleitung / Koordination
- Waldumbau ertragreich, wildfreundlich und generationenfest
Den Wald, wie wir ihn kennen, wird es Experten zufolge bald nicht mehr geben. Viele erinnern sich an unsere Wälder aus Kindheitszeiten. Gesund, ertragreich, vielfältig, aber auch mit überwiegend Fichten- und Buchenbeständen. Beim Blick von oben prägte in den Mittelgebirgen saftiges Grün die Bilder der Regionen. Sie sind in dieser Zeit und nach den aktuellen Waldzustandsberichten in den Ländern im Vergleich zu früheren Jahrzehnten heute nicht mehr wiederzuerkennen. Waldbauern und Förster stehen vor grundlegenden Herausforderungen, unter diesen Bedingungen Reviere umzubauen, aktuell und für kommende Generationen zukunftsfest zu machen. Der Wald ist von je her ein Generationenthema. Dessen Funktionen und aktuelle gesellschaftliche Ansprüche wachsen dramatisch mit den unterschiedlichen Bestrebungen zwischen wirtschaftlich verpflichtetem Eigentum und öffentlichem Wohl. Zum Wald gehört von je her die Jagd als fester Bestandteil in der Naturnutzung. Die Jagd hat den Kompetenzanspruch, im Einklang mit wirtschaftlichen Eigentumsinteressen ihren Beitrag zu leisten. Unterschiedliche Forstwirtschaftsformen geben dem Wild angemessen Raum oder verfolgen das Konzept Wirtschaftswald mit bis auf null zu reduzierenden Wildbeständen – insbesondere Rot- und Rehwild. Die Stiftung natur+mensch wendet sich aktuell dem Thema zu . Sie hat sich entschieden, sich an dieser gesellschaftlichen, politischen und fachlichen Diskussion zu beteiligen. Nach ihrer Satzung verfolgt sie diese Grundprinzipien: Schutz der Naturlandschaften, Pflege der Artenvielfalt, Erhalt artenreicher Kulturlandschaften. Mit unserem Praxis-Partner aus der Forstwirtschaft, Andreas Kohnen, ( forst.kohnen@vodafone.de ) baut die Stiftung natur+mensch Kontakte zu Besitzern von Forstgrundstücken auf. Den Partnern geht es darum, gemeinsam den Nachweis zu führen, dass das System auf Grundlage einer natürlichen Ablenkung zu einem ertragsfähigen und wildgerechten Waldbau möglich ist. Es geht darum, Forstgrundstücke ertragreich auch für die Jagd über Generationen werthaltig zu gestalten.
- Frauen-Power auf den Höfen unverzichtbar
Frauen leisten enorm viel in der deutschen Landwirtschaft – doch das Sagen auf den Höfen haben meist Männer. Das von der UN ausgerufene 2026 als „Internationales Jahr der Frauen in der Landwirtschaft“ ist Thema auf der Grünen Woche Foto: Sora Der Blick in die EU-Statistik spricht Bände. Während in Lettland oder Litauen 45 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe von Frauen geleitet werden, beträgt der Anteil der weiblichen Betriebsleiterinnen in Deutschland 11,3 Prozent (Stand 2023). Er liegt damit deutlich unter dem EU-weiten Durchschnitt von rund 32 Prozent. Die Niederlande bilden mit einem Frauenanteil von sechs Prozent zwar das Schlusslicht, aber Deutschland war vor zehn Jahren mit 8,4 Prozent nicht weit vom Negativ-Wert des Nachbarn entfernt. Woran liegt es, dass Frauen einerseits eine immer größere Rolle in der grünen Branche spielen und sich stärker zu Wort melden, andererseits bei den Führungspositionen aber zu wenig Berücksichtigung finden? Antworten auf diese Frage gibt ein Positionspapier, das eine Allianz mehrerer Verbände – darunter Landjugend, Landfrauen und Bauernverband – jetzt vorgestellt haben. Kernbotschaft: Die Rahmenbedingungen für Frauen in der Landwirtschaft sind alles andere als optimal. Es gibt an vielen Stellen strukturelle Hürden und altbackene Weichenstellungen bei der Rollenverteilung. Starke Rolle auf den Höfen, in den Ställen, in der Direktvermarktung Dabei ist die Mitwirkung talentierter und tüchtiger Frauen unverzichtbar für die Branche, die in einem komplexen Transformationsprozess mit großen Herausforderungen steckt. Bei einem Medienabend des Deutschen Bauernverbandes auf der „Grünen Woche“ setzte Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der landwirtschaftlichen Rentenbank, gleich mehrere Ausrufezeichen. Frauen seien in der Branche kein „Nice to have“, sondern ein „Erfolgsmodell“. Sie arbeiteten auf den Höfen, in den Ställen, in der Direktvermarktung, im Büro, im Management, in neuen Betriebszweigen und in der Agrarwirtschaft. „Ohne ihren täglichen Einsatz würde ein großer Teil der Betriebe schlicht nicht funktionieren“, hob die Chefin der Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum hervor. Ihre kritische Einschätzung lautet: „Frauen tragen Verantwortung im Alltag – aber nicht auf dem Papier. Sie treffen Entscheidungen – aber oft ohne formale Entscheidungsbefugnis. Sie sind unverzichtbar – bleiben aber häufig unsichtbar.“ Andere Blickwinkel, andere Prioritäten Studien zeigten, dass gemischte Führungsteams vielfältigere Perspektiven einbringen, Risiken differenzierter bewerten und häufiger neue und auch notwendige Wege gehen, betonte Nikola Steinbock. „In der Landwirtschaft kann das bedeuten: neue Produktionszweige, innovative Vermarktungskonzepte, stärkere Diversifizierung oder auch eine andere Herangehensweise an Nachhaltigkeitsfragen. Frauen bringen andere Erfahrungen ein, andere Blickwinkel, andere Prioritäten.“ Genau diese Fähigkeiten benötige die Branche mehr denn je. Für die Finanzexpertin sind die Hofübergaben und Eigentumsstrukturen ein zentrales Thema. Landwirtschaftliche Betriebe würden weiterhin überwiegend an männliche Nachfolger übergeben. Frauen, die über Jahre oder Jahrzehnte auf dem Hof mitarbeiten, blieben formal häufig außen vor. Ohne Eigentum und ohne offizielle Leitungsfunktion fehlten ihnen nicht nur Mitspracherechte, sondern auch wirtschaftliche Sicherheiten – etwa mit Blick auf Altersvorsorge oder Kreditwürdigkeit. „Klassische Finanzierungsmodelle greifen hier oft zu kurz und benachteiligen Frauen strukturell. Das erschwert Investitionen, Neugründungen oder Hofübernahmen – und bremst unternehmerisches Potenzial aus.“ Neben diesen Ansätzen enthält das Positionspapier viele weitere Punkte – von der Anerkennung der Arbeit und sozialer Absicherung bis hin zur Aus- und Weiterbildung. Punkte, um die sich Politik und Gesellschaft kümmern sollten, um das Ungleichgewicht zu beenden. Dass man das Problem erkannt hat, zeigt sich im Bauernverband an verschiedenen Stellen. So trifft sich seit 2022 regelmäßig unter Vorsitz von DBV-Vizepräsidentin Susanne Schulze Bockeloh ein Unternehmerinnen-Fachausschuss. Zu den drei Schwerpunktthemen des Kreises gehört neben Agrarpolitik und Netzwerk auch die Stärkung der Frauen in der Landwirtschaft und im Verband. Schulze Bockeloh ist fest davon überzeugt, dass die Landwirtschaft in Zukunft weiblicher wird.
- Wälder werden zur Müllkippe
Trockenheit und menschliche Unachtsamkeit setzen den schönen Wäldern in Brandenburg zu. Doch die Natur wehrt sich – auch mit menschlicher Hilfe Symbolbild: Sora Es ist das Bundesland mit der höchsten Walddichte in ganz Deutschland. Gerade das macht aber auch die Größe der Aufgabe klar. Laut dem aktuellen Bericht zur Lage der Forstwirtschaft in Brandenburg, der auf Zahlen zwischen 2022 bis 2024 basiert, umfasst das östliche Bundesland rund 1,1 Millionen Hektar Wald. Das sind etwa 38 Prozent der gesamten Landesfläche. Zum Vergleich: In Nordrhein-Westfalen bedeckt Wald nur 25 Prozent der Fläche des Landes. AbWaer auch Brandenburg hat mit Klimawandel, menschlicher Rücksichtlosigkeit und fehlenden Finanzressourcen zu kämpfen: Wie das Agrar- und Forstministerium in Potsdam mitteilte, gelten in Brandenburg aktuell lediglich noch 15 Prozent der Bäume als gesund. Bereits 32 Prozent der Bäume sind deutlich geschädigt – Tendenz steigend. Die heißen und vor allem trockenen Jahre seit 2015 haben gerade in den Laub- und Mischwäldern des Landes ihre Spuren hinterlassen. Auch der Wildverbiss setzt vielen noch gesunden Bäumen im gesamten Bundesland stark zu. Trockene Böden brennen aus Rückblick: In den Jahren 2018 und 2019 gab es gerade in Brandenburg, das durch sandige Böden geprägt ist, zahlreiche verheerende Waldbrände . Hektarweise verbrannten Wälder , wurden die Böden weiter stark geschädigt, wurden ganze Landstriche Raub der Flammen . In Zahlen: Laut Landesministerium brannten in den Jahren von 2022 bis 2024 Wälder 949 Mal auf insgesamt 2.397 Hektar der Landesfläche. Dabei ist die Lage in Brandenburg noch gefährlicher als anderenorts: Zwischen Cottbus und Berlin lagert auch im Jahr 2025 noch immer tonnenweise Munition in der Erde, die das Löschen des Feuers zur lebensgefährlichen Aufgabe macht: Granaten, Öl- und Benzinlager und sogar scharfe Bomben sind allesamt Hinterlassenschaften der bewegten Geschichte des Bundeslandes. Gerade zwischen der heutigen polnischen Grenze und Berlin tobten kurz vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs schwere Schlachten zwischen den Deutschen und der vordringenden Roten Armee. Später dienten viele Gebiete der Roten Armee und der NVA als Truppenübungsplätze – mit einer hoch explosiven Hinterlassenschaft , um die sich erst seit der Wende gekümmert wird. Immer mehr Müll um Wald Ein weiteres Problem für die Lebensfähigkeit des Waldes ist auch in Brandenburg die illegale Müllentsorgung: Laut Ministeriumsangaben wurden allein im Jahr 2023 knapp 6.000 Kubikmeter Müll im Wald entdeckt und dokumentiert. Das Einsammeln des Mülls schlug im Etat des Landesbetriebs Forst Brandenburg mit 2,1 Millionen Euro zu Buche. Verantwortlich dafür sind nicht nur Privatpersonen, deren achtloses Verhalten die Natur belastet. In zunehmenden Maßen werden auch gewerblich und teilweise gefährliche Abfälle wie Asbest, Dämmstoffe oder Dachpappe illegal in der Natur abgeladen. Holzvorrat steigt weiter an Doch es gibt auch positive Nachrichten: Dank umfangreicher Aufforstungsmaßnahmen durch private und staatliche Hände konnte die Waldfläche in den vergangenen zehn Jahren stabil gehalten werden. Der Anteil an Mischwäldern wurde gesteigert. Auch der Holzvorrat wuchs in den letzten zehn Jahren auf 296 Kubikmeter je Hektar, wie es hieß. Das Bundesland kämpft seit Jahren um die Pflege der Natur- und Seenlandschaft, die in Europa wohl einmalig ist und die für das strukturarme Bundesland auch ein erheblicher Wirtschaftsfaktor ist. Denn neben der Gewinnung von Holz und einer hoch attraktiven Jagd-Landschaft ist die Verbindung aus unberührten Wäldern und Seen auch ein Anziehungspunkt für Touristen. Immer mehr Touristen verbinden nicht nur ihren Urlaub in Berlin oder Potsdam mit Ausflügen nach Brandenburg, sondern buchen sogar ganze Ferien zum Beispiel im Spreewald. „Das Land verbindet eine schnelle Erreichbarkeit mit einem unvergesslichen Naturerlebnis“, erklärt ein Tourismusmanager aus Brandenburg stolz. „Dazu kommt noch ein gutes Preis-Leistungsverhältnis. Darauf achten immer mehr Menschen.“
- Streit um das Verbandsklagerecht: „Lobby-Lähmung“ überwinden?
Die CSU drängt auf die Abschaffung des Verbandsklagerechts im Umweltbereich. Sie geht damit Natur-, Klima- und Umweltschutzverbände frontal an. Deren Protest erfolgte umgehend und deutlich. Auch Jagdverbände wären betroffen Symbolbild: ChatGPT Die Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden sind bereits seit ihrer Schaffung umstritten. Ein Instrument zur Verhinderung, zumindest aber Verzögerung zwingender Modernisierungsprojekte monieren Kritiker. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD deshalb auf eine „Vereinfachung“ verständigt. „Das Verbandsklagerecht vor Verwaltungsgerichten werden wir reformieren, straffen und auf die tatsächliche Betroffenheit ausrichten“, heißt es dazu. Es solle bis auf das „europäische Mindestmaß“ abgesenkt und auf eine weitere internationale Reduzierung hingewirkt werden. Die Linke-Bundesvorsitzende Ines Schwerdtner argwöhnte umgehend „einen Angriff auf die Zivilgesellschaft“. Das hält die CSU-Landesgruppe im Bundestag aber nicht ab, nun Druck bei dem Thema zu machen. In einem Beschlusspapier bei ihrer Klausur im bayerischen Kloster Seeon wird gefordert, einen missbräuchlichen Einsatz des Verbandsklagerechts zu verhindern. „Wo es möglich und sinnvoll ist, sehen wir im Sinne schnellerer Rechtssicherheit und besserer Planbarkeit eine Kürzung des Instanzenwegs auf höchstens zwei Instanzen vor.” Der Landesgruppenvorsitzende Alexander Hoffmann fordert, Deutschland müsse „die Lobby-Lähmung überwinden“. Künftig solle nur noch klagen können, wer unmittelbar betroffen ist. „Verbände gehören nicht dazu.“ Konkret geht es um neue Straßen, Brücken, Flughäfen oder andere Großprojekte. Hintergrund sind zahlreiche Verfahren, die Projekte wie den A1-Lückenschluss in der Eifel, den Ausbau der Autobahnen A20, A49 und A44, Erdgasbohrungen vor Borkum, den Bau von LNG-Terminals oder Stuttgart 21 zum Teil über Jahre blockierten. Die Umweltverbandsklage ist eine Besonderheit im deutschen Rechtssystem. Die Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen anzufechten, ist im Grundgesetz verankert. Sie ist ein Recht aller von einer Verwaltungsentscheidung in ihren eigenen Rechten betroffenen Bürger. Das Verbandsklagerecht weitet diesen individuellen Rechtsschutz auf die Umwelt als Schutzgut der Allgemeinheit aus. Umweltvereinigungen können dabei als „Anwälte für die Umwelt“ vor Gericht ziehen, ohne selbst in eigenen Rechten betroffen zu sein. Bürgerbeteiligung ist unstrittig Dahinter steht der weitgehend unstrittige Gedanke, dass wirksamer Umweltschutz aktive Bürgerbeteiligung braucht. „Umweltverbände haben oft spezielle Kenntnisse über den Umweltzustand vor Ort. Durch ihre Stellungnahmen zu geplanten Vorhaben können sie dieses Fachwissen in die Entscheidung der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden einbringen und so zu besseren Entscheidungen für die Umwelt beitragen“, so das Umweltbundesamt. Es verweist auf eine wissenschaftliche Analyse. Danach sorgt bereits die bloße Möglichkeit, dass eine Vereinigung gerichtlich gegen ein Vorhaben vorgehen könnte, dafür, dass Vorhabenträger und Behörden die von den Umweltverbänden vorgebrachten Umweltbelange besser berücksichtigen. Die Zahlen des Bundesumweltamtes belegen eine kontinuierliche Zunahme derartiger Klagen. Zwölf waren es im Zeitraum von Dezember 2006 bis April 2012 im Jahresmittel. Von 2013 bis 2016 stieg der Wert auf 35 Fälle und lag für die Phase von 2017 bis 2020 bei 63 Fällen. Bis 2023 stieg er dann auf 69 Fälle im Jahresdurchschnitt, von denen es durchschnittlich zwölfmal pro Jahr um Windkraftanlagen ging. Auch die klageberechtigten Vereinigungen sind immer mehr geworden. Waren es Anerkennungen auf Bundesebene im Dezember 2017 noch 112, stieg die Zahl bis zum Juni 2021 auf 127 und lag im März 2025 bei 146. Insgesamt sind mittlerweile vom Bund und von den Ländern etwa 400 Vereinigungen anerkannt worden. Davon haben 34 Vereinigungen im Zeitraum 2021 bis 2023 aktiv von ihren Klagerechten Gebrauch gemacht – und das sehr erfolgreich. Seit Einführung der Verbandsklage im Jahr 2006 ist die Erfolgsquote von knapp unter 50 Prozent auf leicht über die Hälfte gestiegen. Auch Jagdverbände betroffen Würde das Instrument des Klagerechts eingeschränkt oder gar komplett gestrichen, träfe dies besonders Organisationen wie Nabu, Deutsche Umwelthilfe oder BUND. Aber auch der Deutsche Jagdverband (DJV) und die als Naturschutzorganisationen anerkannten Landesjagdverbände wären betroffen. Eine gemeinsame Klage mit dem Nabu, wie sie DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke Anfang September vergangenen Jahres gegen den geplanten Solarpark auf dem Autobahntunnel des Pellinger Bergs im Saarland ankündigte, wäre dann nicht mehr möglich. Dahinter steht die Befürchtung, dass das Photovoltaik-Projekt einen alten Rotwildwechsel zerstört, der in dem Bundesland die einzige Möglichkeit des Gen-Austausches zwischen den Rotwild-Populationen in Frankreich und Deutschland ist. Die Jägerschaft hat sich bislang nicht zu dem CSU-Vorstoß geäußert. Doch eine DUH-Sprecherin erklärte gegenüber der „Bild“: „Das Verbandsklagerecht ist europa- und völkerrechtlich gewährleistet. In Deutschland erfüllt die aktuelle Gesetzeslage nicht einmal das europarechtliche Mindestmaß.” Nötig sei deshalb „eine Erweiterung der Klagerechte und keinesfalls eine Einschränkung. Und Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentierte die Pläne mit dem Hinweis, schnelleres Bauen dürfe nicht mit dem Abbau rechtsstaatlicher Standards verwechselt werden. „Tempo ist wichtig, aber nicht auf Kosten von Rechtssicherheit sowie Natur- und Artenschutz. Schlampige Planung beschleunigt keine Projekte.“ Wer schneller bauen wolle, solle Umweltverbände als Partner begreifen. „Deutschland braucht Tempo und Rechtsstaat. Beides lässt sich verbinden, aber nur im Dialog“, so Krüger.
- Der Wolf im Reformpaket des Bundestages und ein Blick auf die Grüne Woche
Gedanken, Anmerkungen und Beobachtungen mit dem Blick aufs Land und auf die Bundespolitik Liebe Leserin, lieber Leser, dicht gedrängt war in dieser Woche das Programm in Berlin. Der Bundestag hatte weitere Reformvorhaben auf der Tagesordnung. Strittige Themen gibt es genug. Das wurde nicht nur bei der Ersten Lesung zur Bürgergeldreform deutlich. Sondern auch in der Debatte mit dem begleitenden Medienecho zur Novelle des Bundesjagdgesetzes mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht. Das sind heftig umstrittene Themen. Am Donnerstagabend begann die Jubiläums-Grüne-Woche, prominent besetzt mit 2000 geladenen Gästen und einer Eröffnungsrede des Bundespräsidenten zum Jubiläum. Seit ihrer Gründung vor 100 Jahren trage diese Messe mit ihrer Ausstrahlung zur Annäherung von Stadt und Land bei. Gestern folgte dann am ersten Publikumstag der Prominenten-Rundgang mit dem Präsidenten des Bauernverbandes und dem Landwirtschaftsminister an der Spitze. Nun beginnt übers Wochenende für die rund 1600 Aussteller aus 50 Ländern der erste Massenansturm. Bleiben wir erst mal beim politischen Tagesgeschäft. Weitere von der schwarz-roten Regierung beschlossene Reformprojekte sind nun auf dem Weg zur Verabschiedung. Im allgemeinen politischen Fokus steht natürlich das Thema Grundsicherung, die das Bürgergeld ablösen soll. Der Wunsch von Schwarz und ein bisschen von Rot: Der neue Gesetzentwurf soll treffsicherer, gerechter, wirkungsvoller und praxistauglicher werden. Die Ausgaben im alten System betragen bei 5,3 Millionen Bürgergeldempfängern insgesamt über 50 Milliarden Euro im Jahr. Kernziel der Neuregelung soll es sein, Missbrauch einzudämmen und einen größeren Anteil der bisher 5,3 Millionen Bezieher in den Arbeitsmarkt zu führen. Gewerkschaften, Sozialverbände, Linke und Grüne opponieren. Der eine oder die andere in der SPD-Fraktion stimmt dem offensichtlich nur widerwillig zu, was Merz und Klingbeil als Koalitionsbeschluss auf den Weg gebracht haben. Das wird im weiteren Verfahren also noch mühsam und steinig. Es folgten im Parlament noch eine Reihe anderer geplanter gesetzlicher Neuregelungen, an denen sich die Geister scheiden. Die Novelle des Jagdgesetzes und der Wolf Dazu gehörte in dieser Woche der Wolf. Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes und der vorgesehenen Aufnahme dieses Raubtieres in den Katalog jagdbarer Tierarten lebt ein Streit auf, der sich schon lange durch Gesellschaft, Politik und Verbände zieht. Wird das am Ende so beschlossen, wirft die Änderung neue Fragen für die Praxis auf. Nahezu zeitgleich zur Bundestagsdebatte haben wir das in unserem Blog natur+mensch auch unter diesem Aspekt erneut behandelt . Das neue Gesetz steht mit guten Gründen im Koalitionsvertrag . Ausgangspunkt ist die nachgewiesene Gefahr für frei gehaltene Tiere und damit zugleich für die Existenz ihrer Halter in den Weidebetrieben und Schäfereien. Dort beklagen die Betroffenen inzwischen jährlich 5000 Risse – mit steigender Tendenz. Dagegen sehen Grüne und Linke nicht diese Tiere, sondern mehr den Artenschutz in Gefahr, wie sie jetzt in der Parlamentsdebatte erneut argumentierten. Staatlich geförderte Zäune, allenfalls der Abschuss sogenannter Problemwölfe reichten demnach für sie aus. Die Praxis belegt das bisher allerdings nicht. Ergänzend hält die Tierschützerszene eine Kampagne im Gleichklang mit Organisationen wie NABU, WWF und BUND dagegen. In Stellungnahmen und Briefen an die Abgeordneten wird vielfach die angebliche Gefährdung des Wolfes in Deutschland mit Ausrottungsszenarien beschrieben. Bei über 200 Wolfsrudeln im Lande kann das meiner Meinung nach irgendwie nicht ernst gemeint sein. Wie wirklichkeitsfremd die Argumente sind, liegt auf der Hand, wenn etwa von einer „Koexistenz von Wölfen und Weidetieren“ fabuliert wird. In dieser Woche tauchen dann zur Bundestagsdebatte Formulierungen wie „Freie Bahn für den Wolfsabschuss“ in Schlagzeilen und Berichten auf. Auch das gehört zur verbreiteten Pflege eines verzerrten Bildes . Das Waidwerk unterliegt mit der Liste jagdbarer Tiere klaren Regeln für jede einzelne Art; mit vielen für den Naturausgleich sinnvollen und arterhaltenden Einschränkungen. Die treibende Kraft für die Gesetzesänderung kommt nicht aus der Jagd, sondern aus der Weidetierhaltung. Für deren Verbände steht der Schutz der gehaltenen Tiere im Vordergrund und nicht die Entschädigung bei Wolfsrissen. Für den Deutschen Jagdverband sollte der Fokus im Umgang mit dem Wolf auf Konfliktlösung mit schnellem Handeln nach Nutztierrissen liegen. Das Erlegen von Problemwölfen – im Einzelfall auch ganzer Rudel – müsse ganzjährig ohne behördliche Anordnung möglich sein. Für eine nachhaltige Bestandsregulierung sei es zudem notwendig, wildbiologisch fundierte Jagdzeiten und Abschusspläne für Jungwölfe einzuführen – ähnlich wie bei anderen Arten. Landwirtschaftsminister Rainer sieht vor, dass die Bundesländer dort künftig Weidegebiete ausweisen können, wo ein zumutbarer Herdenschutz unmöglich sei. Hier soll das Bundesjagdgesetz die rechtssichere Entnahme von Wölfen gewährleisten. Der Wolf solle wie andere Wildarten im Jagdrecht ohne Sonderstatus behandelt werden. Für Rainer braucht es aufgrund der Risse die Möglichkeit, den Wolf in einem bestimmten Zeitraum auch zu bejagen und Problemwölfe rechtssicher zu entnehmen. Was spricht dagegen? „ Über die Hälfte der Menschen leben auf dem Lande“ Zurück zur Grünen Woche: „Ernährung sichern. Natur schützen“ . Das ist das diesjährige Motto und auch ein Statement für Inhalte. Bundespräsident Steinmeier bestätigte in seiner Eröffnungsrede, dass die Messe zu einer der größten internationalen Leistungsschauen für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau gewachsen sei. Hier gehe es seit 100 Jahren auch um die Annäherung von Stadt und Land, um gesellschaftlichen Zusammenhalt, um die Angleichung von Lebensverhältnissen, um Identität – damals wie heute. Ausgehend von seiner Erinnerung daran, dass er in einem ostwestfälischen Dorf aufgewachsen ist, bestätigt er, dass mehr als die Hälfte der Menschen in unserem Land eben nicht in den urbanen Zentren leben. Trotzdem bekämen die ländlichen Räume nicht die Aufmerksamkeit und Anerkennung, die sie verdienten . „Ja, die Lebenserfahrungen dort sind andere als in den großen Städten. Aber auch sie sind leistungsfähig und modern, auch dort entsteht Kunst, auch dort wächst Wissen, auch dort gibt es wertvolles Engagement von Menschen, die sich für andere einsetzen: von der Freiwilligen Feuerwehr bis zum genossenschaftlich organisierten Dorfladen, von den Landfrauen bis zum örtlichen Bündnis für Demokratie und Vielfalt.“ Und er fügt an, wie sehr auch Erfindergeist auf dem Lande zu Hause ist und wie sehr dort Neues wachse. Zum Spendenformular Zur Messe gehört ein umfangreiches Rahmenprogramm. Unter den rund 300 Fachkonferenzen ragt dabei natürlich die Agrarministerkonferenz heraus, zu der heute rund 70 Landwirtschaftsminister und -ministerinnen erwartet werden. Bauernpräsident Joachim Rukwied: „Die Grüne Woche ist der agrarpolitische Höhepunkt zu Beginn eines jeden Jahres.“ Viele sind nun gespannt darauf, was der Kanzler zu Mercosur sagt, wenn er bei seiner Visite unter dem Funkturm auf die Ballung seiner Kritiker zu diesem Abkommen trifft. In den nächsten Tagen wird also zur Grünen Woche noch viel zu lesen, zu sehen und zu hören sein. Zur Tradition der Messe gehört hier übrigens, dass sich ein Bundesland als offizieller Partner präsentiert. Mecklenburg-Vorpommern führt in dieser Funktion die Liste der 13 Länder an, die sich traditionell mit ihren kulinarischen Spezialitäten und touristischen Highlights zeigen. Ein Amtswechsel mit Blick auf die Landtagswahl Bleiben wir auf der Ebene der Länder und blicken erneut kurz auf die anstehenden Landtagswahlen und hier aktuell nach Sachsen-Anhalt. Dort, so ist immer wieder zu hören, gefährde die AfD bei der nächsten Wahl am 6. September die Koalition. Das soll jetzt durch einen überraschenden Amtsverzicht anders werden. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat nun doch vorbehaltlich der Zustimmung von SPD und FDP seinen Rückzug angeboten, um seinem Kabinettskollegen Sven Schulze bessere Wahlchancen mit auf den Weg zu geben . Die Bereitschaft für seinen bisher nicht geplanten Rückzug hat er daran geknüpft, dass die Partner zustimmen und die jetzige Koalition mit allen Verabredungen weiter bestehen bleibt. Dem haben jetzt die beiden kleinen Regierungsfraktionen mit ihren Parteivorständen zugestimmt. Und das, obwohl letztlich nur die CDU davon profitieren kann. SPD und FDP bangen weiter. CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze ist Landesvorsitzender und sitzt bisher mit dem Großressort Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten am Kabinettstisch. Damit verfügt er in diesen Themenfeldern und als früherer Abgeordneter im Europäischen Parlament über viel Erfahrung. Er will sichtbarer aus dem Schatten des noch amtierenden Ministerpräsidenten treten. Haseloff ist bisher „die Landespolitik“ und damit die im Lande und im Bund nahezu allein wahrgenommene Figur. Dass er nun doch seinen Amtsbonus vererbt, kam letztlich überraschend. Ob das am Ende im großen Trend der fünf 2026 anstehenden Landtagswahlen greift, steht weiter in den Sternen. Nur zur Erinnerung, die letzten Umfragewerte sehen so aus: AfD 40 Prozent, CDU 26, SPD 6, FDP 4, BSW 6 Prozent (INSA). Da hat Schulze noch viel Überzeugungs- und Profilierungsarbeit vor sich … Verbandsklagerecht: CSU will „Lobby-Lähmung“ abschaffen Schneller soll Deutschland werden . Schneller auch bei der Realisierung von Infrastruktur-Projekten. Die CSU-Landesgruppe im Bundestag will das Verbandsklagerecht im Umweltbereich als Bremsklotz für zwingende Modernisierungsvorhaben abschaffen. In einem vorab bekannt gewordenen Beschlusspapier für ihre Klausur im bayerischen Kloster Seeon ist von einem missbräuchlichen Einsatz dieses Rechtsinstruments die Rede. Und Landesgruppen-Vorsitzender Alexander Hoffmann fordert, Deutschland müsse „die Lobby-Lähmung überwinden“. In einem Blog-Beitrag beleuchtet unser Autor Christoph Boll in der kommenden Woche dieses Thema anhand konkreter Zahlen. Er erläutert zudem, warum auch der Deutsche Jagdverband und die als Naturschutzorganisationen anerkannten Landesjagdverbände betroffen wären. Denn eine gemeinsame Klage mit dem NABU, wie sie DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke Anfang September vergangenen Jahres gegen den geplanten Solarpark auf dem Autobahntunnel des Pellinger Bergs im Saarland ankündigte, wäre dann nicht mehr möglich. Mit dieser Wochenkolumne wünsche ich Ihnen ein angenehmes Wochenende und in dem einen oder anderen Fall einen erlebnisreichen Besuch der zitierten Grünen Woche. Ihr Jost Springensguth Redaktionsleitung / Koordination
- Wolf im Jagdrecht: Alter Streit und neue Fragen
Landwirte und besonders Weidetierhalter wünschen sich schon lange mehr Wolfsabschüsse. Die Bundesregierung hat dazu den Weg mit ihrer Zustimmung zu einem neuen Jagdgesetz freigemacht. Die Reaktionen sind kontrovers Symbolbild: Sora Die einen jubeln und die anderen schreien Zeter und Mordio. Beides ist unangebracht, geht es doch um ein angemessenes Bestandsmanagement. Stimmen Bundestag und Bundesrat zu, sehen die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte Folgendes vor: Regionen mit hohen Wolfszahlen können den Wolfsbestand begrenzen. Die Bundesländer sind also zu entsprechenden Regelungen aufgefordert. Reißt ein Wolf trotz Herdenschutz Nutztiere, darf der Abschuss auch außerhalb der vom 1. Juli bis zum 31. Oktober dauernden Jagdzeit genehmigt werden, und zwar sechs Wochen lang in einem Radius von 20 Kilometern um den Schadensort. Deichgebiete und Almwiesen können zu wolfsfreien Zonen erklärt werden, weil sich dort Tiere schlechter durch Zäune schützen lassen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) möchte das parlamentarische Verfahren bis zum Almauftrieb im Mai abgeschlossen haben. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit den neuen Regeln etwa 150 bis 300 Wölfe pro Jahr erlegt werden könnten, ohne dass der Arterhalt gefährdet wäre. 20 bis 50 Fälle davon könnten sogenannte „Problemwölfe“ sein, die zum Schutz von Nutztieren oder zur Gefahrenabwehr gezielt getötet werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Neuregelung und hält einen Abschuss von 40 Prozent des jährlichen Zuwachses zur nachhaltigen Bestandskontrolle für angebracht. Naturschutzverbände hingegen wettern gegen die geplante Novelle. Der BUND sieht „den Fortbestand der streng geschützten Art“ gefährdet. Wobei schon die Charakterisierung von Isegrim als streng geschützt seit dessen Neueinstufung auf EU-Ebene falsch ist. Die Abschussquote wird als alarmierend bezeichnet, weil angeblich der gesetzlich geforderte günstige Erhaltungszustand des Wolfs damit nicht zu halten sei. Noch einen Schritt weiter geht Katharina Steglein vom NRW-Landesverband. Sie spricht gar von einem „Gesetzentwurf zur Ausrottung des Wolfs“. Dabei sind alle Zahlen möglicher Bestandsreduktionen nur Schätzungen. Wie viele Wölfe tatsächlich erlegt werden, entscheiden weiterhin die Landesbehörden. Und das immer mit einem genauen Blick auf den Bestand. Kritik der Naturschützer Schon dessen genaue Höhe lässt sich nicht exakt beziffern. Klar ist, dass die Zahl der Rudel in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) hat für das letzte Monitoringjahr 2024/2025 mehr als 270 Wolfsterritorien gezählt. Darin können Einzeltiere, Paare oder ganze Rudel vorkommen. Ein Monitoringjahr orientiert sich an der Wurfzeit der Welpen und beginnt jeweils am 1. Mai und endet am 30. April des Folgejahres. Die so ermittelten und jeweils im Herbst veröffentlichten Zahlen hinken deshalb stets der Wirklichkeit hinterher. Denn sie enthalten den aktuellen Nachwuchsjahrgang nicht. So geht die DBBW aktuell von mindestens 1636 Wölfen aus. Das ist auch deshalb eine zurückhaltende Schätzung, weil viele Wölfe, die außerhalb der bekannten Territorien umherstreifen, in der amtlichen Statistik wohl gar nicht erfasst sind. Schwerpunkt der Verbreitung ist der Nordosten Deutschlands, also die Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Ärger und Besorgnis über die Ausbreitung des Großräubers sind bei der Landbevölkerung parallel zur Zunahme der Risse von Weidetieren, vorrangig Schafen, gewachsen. So haben laut Schadenstatistik des Bundes Wölfe im Jahr 2023 insgesamt mehr als 5500 Tiere verletzt oder getötet. Da überrascht nicht, dass bei einer Anfang Dezember im Auftrag des DJV durchgeführten repräsentativen Erhebung knapp zwei Drittel der Befragten die Bejagung befürworten . Auf dem Lande war die Zustimmung sogar noch höher. Viel Geld für Herdenschutz Zwar lassen sich Weidetiere auch schützen. Allerdings können die Vorkehrungen sehr teuer werden. „Die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen kann ein Vielfaches dessen kosten, was für einen reinen Schadensausgleich aufzuwenden wäre“, schreibt die DBBW auf ihrer Webseite. Um die Akzeptanz von Isegrim zu erhöhen, gibt der Staat kräftig Zuschüsse. So zahlte er im Jahr 2024 für die Prävention von wolfsbedingten Nutztierschäden insgesamt 23,4 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen für tatsächlich entstandene Schäden lagen mit zuletzt gut 780.000 Euro deutlich niedriger. Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Hütehunde sollen auch nach der Änderung des Jagdgesetzes weiterhin finanziell gefördert werden. Angesichts der Vorbehalte gegen eine unkontrollierte Ausbreitung der Wölfe haben Naturschützer den Jägern immer wieder illegale Abschüsse unterstellt. Die Statistik der DBBW belegt aber, dass solche Straftaten zwar vereinzelt vorkommen, in der behaupteten Menge jedoch reine Märchen sind. Nur bei neun der 135 im laufenden Monitoringjahr untersuchten Wolfskadaver wird eine Straftat unterstellt. Wie bereits in den Vorjahren werden viel mehr Tiere zu Opfern des Straßenverkehrs. Seit dem vergangenen Frühjahr sind bereits 98 überfahrene Wölfe erfasst. Wenn dem Vorwurf illegaler Abschüsse mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht auch weitgehend der Boden entzogen wird, so bringt die Änderung auch neue Herausforderungen für die Jäger. Die meisten Revierpächter haben sich zur Übernahme von Wildschaden verpflichtet. Damit stellt sich die Frage, wer für Wildschaden durch Wölfe aufkommt. Auch in der Jagdpraxis wird sich vielleicht einiges ändern müssen. Bereits heute tun sich Hundeführer schwer, ihren Vierbeiner bei der Drückjagd oder auf der Nachsuche zu schnallen. Wer aber wird das noch machen, wenn er damit rechnen muss, dass der Jagdhelfer auf verletzte, aber noch wehrhafte Wölfe trifft?
- Mercosur-Abkommen: Warum die Vorteile eindeutig überwiegen
Das Mercosur-Abkommen hat in der EU eine Mehrheit bekommen, trotz der Proteste von Landwirten und des Widerstands von Ländern wie Frankreich. Das ist gut so Symbolbild: ChatGPT Es hat lange gedauert, doch nun kommt endlich das Handelsabkommen der Europäischen Union mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten zustande. Erst am Sonntagabend beendeten die letzten Bauern in Belgien ihre Proteste dagegen – am Tag zuvor hatten Landwirte in Brüssel tausende Kartoffeln auf den Grand Place gekippt. Bedenken gegen die Vereinbarung äußerten vor allem französische, irische und polnische Landwirte. Auch der deutsche Bauernpräsident Joachim Rukwied übte Kritik und noch Anfang Januar verlangte er weitere Verhandlungen über den Agrarteil des Mercosur-Abkommens. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen kam es zu Demonstrationen an Autobahn-Auffahrten. Trotz des Widerstands stimmte der Rat der 27 EU-Staaten mit einer knappen qualifizierten Mehrheit von 15 Ländern, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren, für das Abkommen. Frankreich, Polen, Irland, Österreich und Ungarn waren dagegen, Belgien enthielt sich. Deutschland war ebenso dafür wie Italien, das nach erneuten Verhandlungen von seinem Widerstand abrückte. Zwar muss das EU-Parlament noch zustimmen, doch das gilt als Formsache. Auch wenn 200 bis 250 Abgeordnete dagegen sein könnten, scheint die Mehrheit sicher. Aus wirtschaftlichen wie geopolitischen Gründen ist es erfreulich, dass das Mercosur-Abkommen eine Mehrheit fand. Die größte Freihandelszone der Welt mit 750 Millionen Menschen Das Handels- und Investitionsabkommen schafft die größte Freihandelszone der Welt mit 750 Millionen Menschen in der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Mercosur steht für „Mercado Común del Sur“, auf Deutsch „Gemeinsamer Markt des Südens“. Bolivien ist zwar auch Mitglied, muss aber erst seine Regeln anpassen und dann separat mit der EU verhandeln. Venezuela wurde 2016 wegen Menschenrechtsverletzungen auf unbestimmte Zeit suspendiert. Nicht weniger als 25 Jahre dauerten die Verhandlungen. Sie zogen sich auch deshalb in die Länge, weil es um den Schutz der Regenwälder, vor allem aber um den besseren Schutz der Bauern ging. Dafür hatten sich Frankreich, Irland und Polen stark gemacht – was zu Gegenforderungen der Mercosur-Länder führte. Zwar äußern viele Bauern weiterhin Sorge wegen der Konkurrenz aus Südamerika bei Zucker, Geflügel und Rindfleisch, doch hier wird der europäische Markt nur teilweise geöffnet. Herkunftsangaben wie „Bayerisches Bier“ sind auch künftig geschützt Laut Abkommen ist die Einfuhr von Rindfleisch auf 99.000 Tonnen im Jahr beschränkt, was 1,2 Prozent des Verbrauchs in den Ländern der Europäischen entspricht. Jedoch können die Europäer mehr Käse oder Wein ausführen. 350 geographische Herkunftsangaben für europäische Waren wie „Bayerisches Bier“ oder „Nürnberger Bratwürste“ sind auch künftig geschützt. Die EU-Verbraucher- und Lebensmittelstandards bleiben bestehen. Die Gesundheitsvorschriften der EU gelten weiterhin. Wenn Exportsteuern auf Soja aus Argentinien entfallen, könnte das Futtermittel in Deutschland billiger werden. Das bundeseigene Thünen-Institut für Marktanalyse in Braunschweig sieht das Abkommen positiv. „Für viele Produkte des Agrar- und Ernährungssektors der EU bleibt ein hoher Außenschutz gegenüber den Mercosur-Staaten bestehen“, heißt es in einer Untersuchung der Wissenschaftlerinnen Janine Pelikan und Tatjana Döbeling. Ein Produktionsrückgang von maximal 1,5 Prozent würde vor allem Rind- und Geflügelfleisch betreffen. Gleichzeitig würden neue Exportchancen für Milchprodukte und verarbeitete Lebensmittel entstehen. Sensible Agrarprodukte blieben auch weiterhin durch Zollquoten geschützt. Wirtschaftliche und geopolitische Vorteile Die Bedenken von Bauern sind grundsätzlich ernst zu nehmen, aber in diesem Fall sind sie überzogen. Die Vorteile des Mercosur-Abkommens überwiegen bei weitem, aus ökonomischen wie geopolitischen Gründen. Wirtschaftsexperten schätzen, dass die Ausfuhr aus Europa in die Mercosur-Staaten bis zu 39 Prozent steigen könnte, was immerhin 440.000 Arbeitsplätze sichert – vor allem in der Autoindustrie, dem Maschinenbau und der Pharmabranche. In erster Linie geht es um Lieferungen nach Brasilien. Für eine exportstarke Nation wie Deutschland ist das Abkommen daher nicht zu unterschätzen. Die Europäische Union hat sich handlungsfähig gezeigt. Das ist wohltuend in einer Zeit, in der US-Präsident Donald Trump eine willkürliche Zollpolitik betreibt, Russland wegen des Überfalls auf die Ukraine kein Handelspartner mehr ist und China Taiwan bedroht. Und wäre es tatsächlich besser, wenn die Chinesen statt der Europäer Fleisch aus Südamerika importieren, aber nicht auf entsprechende Standards achten? In der aktuellen schwierigen weltpolitischen Lage müssen die EU-Staaten von autoritären Großmächten unabhängiger werden und sich anderswo auf der Erde umsehen. Denn es ist wichtig, die regelbasierte Ordnung zu verteidigen. Dies gelingt auch, indem die Europäische Union lateinamerikanische Staaten wie Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay enger an sich bindet. Dass Kanzler Friedrich Merz das bevölkerungsreichste Land Indien besucht, ist richtig und passt ins Bild.
- Kehrtwende mit Risiko
Fünf Landtagswahlen stehen in diesem Jahr an. Vor allem die Abstimmungen im Osten könnten das Land verändern Foto: Tim Reckmann / pixelio.de Der politische Terminkalender für das Jahr 2026 trägt gleich mehrere dicke Einträge aus und in den Bundesländern, versehen mit dicken Ausrufezeichen. Fünf Landtagswahlen stehen an, durch die sich die politische Statik in Deutschland ein Stück weit verändern könnte. Während – wohl interessierte Kreise – einige gleich vom „Endspiel um die Demokratie“ sprechen, beschreibt eine nervöse Grundstimmung vor allem in den Parteizentralen von CDU und SPD, aber auch bei den Grünen wohl treffender die aktuelle richtige Gemütslage. CDU hofft auf West-Landtagswahlen Zunächst überwiegt vor allem bei den Christdemokraten und auch im Kanzleramt die Hoffnung, bei den anstehenden Landtagswahlen im Westen die beiden Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne, Baden-Württemberg) und Alexander Schweitzer (SPD, Rheinland-Pfalz) abzulösen. Vor allem in Baden-Württemberg überzeugt CDU-Spitzenkandidat Manuel Hagel mit guten fachlichen und persönlichen Werten, die die CDU dort in allen Umfragen deutlich vor die regierenden Grünen tragen. Der ehemalige grüne Landwirtschaftsminister Cem Özdemir verfügt zwar über gute Bekanntheitswerte – die Grünen haben aber immer noch mit dem Erbe der Habeck-Baerbock-Ära und der auseinandergebrochenen Ampel-Regierung zu kämpfen. Für die Union um Manuel Hagel dürfte es viel mehr darum gehen, die auch im „Ländle“ starke AfD deutlich auf Abstand zu halten. Es wird darauf ankommen, im erfolgsverwöhnten und wohlhabenden Südwesten die richtigen Antworten auf den aktuell sehr harten Transformationsprozess zu finden und zu geben. Die AfD profitiert vor der Furcht, dass Baden-Württemberg mit seiner starken, aber kriselnden Zuliefererindustrie für die Automobilbranche das „Chicago Deutschlands“ zu werden droht. Für die Sozialdemokraten steht dagegen in Rheinland-Pfalz viel auf dem Spiel. Dort regiert seit dem Abgang von Malu Dreyer nun Alexander Schweitzer, der sein Amt unbedingt gegen CDU-Herausforderer Gordon Schnieder (Bruder des amtierenden Bundesverkehrsministers Patrick Schnieder) verteidigen muss. Gerade diese Wahl könnte nach Einschätzung von SPD-Spitzenpolitikern Auswirkungen auf die Stimmung in der Bundesregierung haben. „Kippt Rheinland-Pfalz, dürften in der SPD die Kritiker der Koalition mit der Union im Bund Auftrieb bekommen“, befürchtet ein Mitglied der Bundesregierung – und dies in einem Jahr mit absehbar harten Entscheidungen bei den Sozialversicherungen. Sorge vor Mehrheit der AfD im Osten Ungemütlich dürfte es für beide Regierungsparteien bei den drei anstehenden Landtagswahlen im Osten der Republik im September werden: Sachsen-Anhalt (6. September), Mecklenburg-Vorpommern (20. September) und Berlin (20. September). Vor allem in Sachsen-Anhalt liegt die rechtspopulistische AfD (in manchen Ländern gilt die Partei sogar als gesichert rechtsextrem) bei 36 bis 38 Prozent. Dies lässt die Sorge allenthalben groß werden, dass die Partei von Spitzenkandidat Ulrich Siegemund an die Schalthebel der Macht kommen könnte. „Die Besetzung der Staatskanzlei in Magdeburg durch diese Leute ist gefährlich“, sagt ein Kenner der Szene in Ostdeutschland. Dort könnten die AfD-Hintermänner, die auch in Sachsen-Anhalt trotz der gemäßigten Töne des Spitzenkandidaten ein extrem rechtes Gedankengut vertreten und in deren Reihe Personen agieren, die Nähe zur Neonazis-Szene aufweisen, Einfluss auf den gesamten Sicherheitsapparat haben. „Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie es werden würde, wenn der Verfassungsschutz und die Polizeipräsidien im Land von solchen Leuten besetzt würden.“ Auch die Bildungspolitik und die Wirtschaftspolitik gelten als neuralgische Themenfelder. Vor diesem Hintergrund vollzog die bisher seit der Wende durchgehend in Magdeburg regierende CDU von Ministerpräsident Reiner Haseloff über den Jahreswechsel die Kehrtwende: Der populäre Haseloff macht Platz, der bisherige Landwirtschaftsminister Sven Schulze übernimmt. Angesichts eines Zehn-Punkte-Rückstands auf die AfD wollen die Christdemokraten mit einem Amtsbonus für den aktuellen Spitzenkandidaten Schulze in den Wahlkampf 2026 ziehen. Ob das klappt oder ob es nicht als panische „Kurzschlussreaktion“ wahrgenommen wird, dürfte erst der Wahlabend im Herbst zeigen. Dass der jetzt früher als geplant vollzogene Rückzug von Haseloff, dessen Stimme durchaus in der Partei Gewicht hat, nicht freiwillig war, ist dagegen auf jeden Fall gesichert.
- Ländlicher Raum unter Druck: Jagd, Landwirtschaft und Politik im Wahljahr 2026
Gedanken, Anmerkungen und Beobachtungen mit dem Blick aufs Land und auf die Bundespolitik Liebe Leserin, lieber Leser, da sind wir wieder. Unser Blog natur+mensch meldet sich nach einer im letzten Newsletter vor Weihnachten angekündigten kleinen Pause mit dieser ersten Wochenkolumne im neuen Jahr. Es geht uns weiter aktuell um Themen und Einordnungen in direktem oder indirektem Bezug zum ländlichen Raum und zur Jagd. In der sogenannten großen Politik spielt das im Tagesgeschäft unter diesem Blickwinkel oft nur eine Nebenrolle. Die Landespolitik ist da meist näher dran, wenn es beispielsweise um die Erwartungen und Folgen von Richtungsentscheidungen in den Flächenländern geht. 2026 erwarten uns fünf Landtags- und drei Kommunalwahltermine. Dabei steht immer wieder auch die Frage im Raum, wie lange wir noch aus einer politischen Mitte regiert werden. Und ob die Menschen das wollen. Das Jahr beginnt unter anderem mit den ländlichen Messen Grüne Woche und Jagd & Hund. In den Rahmenprogrammen stehen jeweils auch aktuelle, entsprechend hier verortete politische Interessenlagen auf der Agenda. Die Welt- und die Wirtschaftslage haben über die Feiertage im Regierungsviertel an der Spree und in Brüssel wenig Ruhe zugelassen. Friedrich Merz versucht derweil zu vermitteln, dass er nicht nur Außenkanzler ist. Die Aufgabenfülle, die Dinge im Inneren zu regeln, hält nicht nur an. Sie wächst offensichtlich. Das hat er in seiner Neujahrsrede wie mit seinem Schreiben an die Abgeordneten von Union und SPD versucht zu vermitteln. Seine Feststellung in seinem offensichtlich bewusst öffentlich gemachten vierseitigen „geheimen Brandbrief“ (Schlagzeile Münchner Merkur), die Lage der deutschen Wirtschaft sei „in einigen Bereichen sehr kritisch“, kommt nicht überraschend. Zahlen und Fakten unterstreichen das. Er erwartet, dass die Reform- und Investitionsbeschlüsse seiner Regierung endlich greifen. Gleichwohl gibt es erste positive Meldungen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben die Bestellungen im Verarbeitenden Gewerbe jetzt wieder überraschend deutlich zugelegt. Sinkende Erzeugerpreise und wachsende Kosten Gleichwohl: Der Hoffnungsschimmer gilt noch nicht für die deutsche Landwirtschaft und die gesamten Rahmenbedingungen im ländlichen Raum. Preisdruck, Bürokratie und Strukturwandel mit weniger, aber größeren Betrieben sind bekannte Stichworte dazu. In vielen Agrarbetrieben herrscht Unzufriedenheit mit der Politik, wobei aus Unsicherheit über die Entwicklung Investitionen ausbleiben. Sinkende Erzeugerpreise bei gleichzeitig wachsenden Kosten sind viel zitierte Stichworte auch in den ersten Tagen des neuen Jahres. Überall, wo der steigende Mindestlohn gesetzt ist und nun wirksam wird, steigen Existenzsorgen. Der deutsche Weinbau ist in der Breite der Konsumenten sichtbares Beispiel dafür. Dort wird ein katastrophaler Preisverfall beklagt und eine Reihe von Winzern denkt über die Reduzierung von Rebflächen nach. Der Bauernverband erwartet darüber hinaus, dass der Anbau von Weizen, Mais und Raps nicht mehr kostendeckend erfolgen kann. Und ein Beispiel, das die Tierhalter trifft, nennt der regionale Bauernpräsident in Westfalen, Hubertus Beringmeier: „Der Schweinepreis ist im freien Fall“, heißt es in einer Pressemitteilung aus den ersten Januartagen. Politische Nervosität vor allem in den östlichen Bundesländern Besonders in den neuen Bundesländern werden dann an der Basis Fragen angeknüpft, wie beispielsweise unlängst in der FAZ als Überschrift eines Artikels zu lesen war: „Wenn sie hier die Landwirtschaft kaputtmachen, was bleibt dann noch?“ Diese Formulierung hat die Autorin von einem Ortsbesuch im Dorf Wasserleben im Nordharz mitgenommen, wo der Frust tief sitze und die AfD bei 40 Prozent liege. Damit sind wir wieder bei den politisch bedingten Zusammenhängen. In dem zitierten Artikel geht es unter anderem um die Erfahrung eines Landwirts, der dort in Sachsen-Anhalt mit der Bürokratie und um existenzerhaltende Fördergelder kämpft. Das lenkt aktuell den Blick auf das Bundesland, auf das politisch ganz Deutschland schaut und wo die politische Mitte nach allen Prognosen zur Landtagswahl im September am stärksten gefährdet zu sein scheint. Immer wieder werden Umfragen zitiert, nach denen die AfD bei der Wahl des Landtages am 6. September die absolute Mehrheit erreichen und damit eine Regierung stellen könnte. Dort in Sachsen-Anhalt hat der noch amtierende Ministerpräsident Haseloff (CDU) sich nun neun Monate vor der Wahl doch entschlossen, Platz zu machen. Dem von seiner Partei nominierten Nachfolgekandidaten Sven Schulze fehlt der Amtsbonus als Regierungschef. Den soll er nun erhalten. Allein mit der Sichtbarkeit als Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten kann er seine Partei nicht aus dem 26-Prozent-Tief holen. Nur: In der Koalition müssen SPD und FDP zustimmen, wenn die CDU den Regierungschef wechseln will. In Rheinland-Pfalz ist das viel länger vor dem Wahltermin in der Koalition glatt gelaufen; Alexander Schweitzer (SPD) hat sich als Ministerpräsident profiliert und Malu Dreyer ist auch in den Köpfen der Menschen Vergangenheit. Ein spannendes Wahljahr in den Ländern Ein ganz anderer Fall spielt sich gerade in Brandenburg ab, wo nicht der Ministerpräsident ausgewechselt werden soll, sondern der Koalitionspartner. Das ohnehin fragile Bündnis von SPD und BSW in Potsdam ist auseinandergebrochen. Hier will nun Dietmar Woidke mit der dort bei der letzten Landtagswahl „kleingewählten“ CDU ins Geschäft kommen. Jedenfalls will er so Neuwahlen verhindern. Gelingt ihm das nicht, rutscht er mit Blick auf die AfD in eine vergleichbare Risiko-Lage wie seine östlichen Nachbarbundesländer. Unser Autor Frank Polke wird sich zeitnah in unserem Blog natur+mensch mit der aktuellen Entwicklung dort befassen. Hier geht es besonders um Landesregierungen, bei denen der ländliche Raum mit der Agrar- und Forstwirtschaft und der Jagd mit ihren gesetzlichen Grundlagen eine besondere Rolle spielt. Und vergessen wir nicht Mecklenburg-Vorpommern, wo sich Manuela Schwesig von der SPD gegen die aktuell prognostizierten 38 Prozent der AfD im Amt halten will. Auch hier steht die Alternative an, ob es nach der Wahl am 9. September weiter ein Bündnis der Mitte oder eine neue Rechts-Regierung gibt. Zum Spendenformular Westlich von Berlin wird mit diesem Blick auch die bereits zitierte Wahl in Rheinland-Pfalz mit Spannung erwartet. Jedenfalls gilt dort unser Augenmerk auch der von der CDU angestrebten Revision des gerade verabschiedeten Jagdrechtes. Die Fallstricke dieses Gesetzes für die jagdliche Praxis bleiben auf der Agenda. Und dann ist da noch Baden-Württemberg, wo sich Manuel Hagel am 8. März als Newcomer für die CDU und Cem Özdemir um die Nachfolge von Winfried Kretschmann bewerben. An den Wahlurnen wird beantwortet, ob in Stuttgart weiter unter grüner Flagge regiert wird oder nicht . Die Fortsetzung eines längst überholten Streits Die Bundesregierung macht Ernst mit ihrer Ankündigung, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Das Kabinett hat wenige Tage vor Weihnachten einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Es folgt damit dem Wunsch des überwiegenden Teils der Landbevölkerung. Unser Autor Christoph Boll wird in einem Blog-Beitrag in der kommenden Woche aufzeigen, warum zu uneingeschränktem Jubel allerdings ebenso wenig Anlass besteht wie zu Kritik von Umwelt- und Naturschutzverbänden; sie gipfelt in dem Vorwurf, die Novellierung ziele auf eine Ausrottung Isegrims. Das ist die Fortsetzung eines alten, längst überholten Streits. Auch ein novelliertes Bundesjagdgesetz bildet nur den Rahmen für konkrete Managementpläne der Bundesländer. Wie viele Wölfe künftig jährlich in Deutschland erlegt werden, ist deshalb noch ebenso offen wie die Regelung des durch Wölfe verursachten Wildschadens. Und noch ein Aspekt führt zu Diskussionen innerhalb der Jägerschaft: Das wäre die erhöhte Gefahr, dass eingesetzte Hunde auf der Drückjagd oder bei der Nachsuche auf verletzte, aber noch wehrhafte Wölfe treffen könnten. Das verursacht bei Hundeführern mehr als nur Unbehagen. Aus unserer Leserschaft haben wir den Hinweis erhalten, dass das Verwaltungsgericht Köln gerade darüber geurteilt hat, ob bei der Jagdscheinverlängerung eine behördliche Anordnung zum persönlichen Erscheinen erfolgen darf oder nicht. Es geht natürlich um die „körperliche Eignung“ zur Führung einer Jagdwaffe. Das Gericht hat festgestellt, dass es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, das persönliche Erscheinen eines Antragstellers zum Zweck der Jagdscheinverlängerung von der ausstellenden Behörde zu verlangen. Dies ergebe sich weder aus den jagd- und anwendbaren waffenrechtlichen Vorschriften. Im Kern geht es um die Frage, ob ein(e) Verwaltungsmitarbeiter(in) der ausstellenden Kreisbehörde die Voraussetzungen für eine Beurteilung über die Eignung erfüllt oder nicht. Das hat das Gericht entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hintergrund war offensichtlich die Entscheidung der Behörde, ab einem höheren Lebensalter das Erscheinen anzuordnen. Wir werden zeitnah in einem eigenen Beitrag auf www.blog-natur-und-mensch.de auf diese Rechtsprechung eingehen. Mit diesem Hinweis wünsche ich Ihnen im Namen unseres Redaktionsteams von natur+mensch weiterhin alles Gute für 2026 und, wo es passt, viel Waidmannsheil! Wir erwarten ein Wochenende mit unterschiedlichen Herausforderungen der Wetterlagen für Mensch und Tier. Dabei blicken wir auch auf die positiven Seiten der in den vergangenen Jahren oft vermissten Schneelage. Ihr Jost Springensguth Redaktionsleitung / Koordination










