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  • Streit um das Verbandsklagerecht: „Lobby-Lähmung“ überwinden?

    Die CSU drängt auf die Abschaffung des Verbandsklagerechts im Umweltbereich. Sie geht damit Natur-, Klima- und Umweltschutzverbände frontal an. Deren Protest erfolgte umgehend und deutlich. Auch Jagdverbände wären betroffen Symbolbild: ChatGPT Die Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden sind bereits seit ihrer Schaffung umstritten. Ein Instrument zur Verhinderung, zumindest aber Verzögerung zwingender Modernisierungsprojekte monieren Kritiker. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD deshalb auf eine „Vereinfachung“ verständigt. „Das Verbandsklagerecht vor Verwaltungsgerichten werden wir reformieren, straffen und auf die tatsächliche Betroffenheit ausrichten“, heißt es dazu. Es solle bis auf das „europäische Mindestmaß“ abgesenkt und auf eine weitere internationale Reduzierung hingewirkt werden. Die Linke-Bundesvorsitzende Ines Schwerdtner argwöhnte umgehend „einen Angriff auf die Zivilgesellschaft“. Das hält die CSU-Landesgruppe im Bundestag aber nicht ab, nun Druck bei dem Thema zu machen. In einem Beschlusspapier bei ihrer Klausur im bayerischen Kloster Seeon wird gefordert, einen missbräuchlichen Einsatz des Verbandsklagerechts zu verhindern. „Wo es möglich und sinnvoll ist, sehen wir im Sinne schnellerer Rechtssicherheit und besserer Planbarkeit eine Kürzung des Instanzenwegs auf höchstens zwei Instanzen vor.” Der Landesgruppenvorsitzende Alexander Hoffmann fordert, Deutschland müsse „die Lobby-Lähmung überwinden“. Künftig solle nur noch klagen können, wer unmittelbar betroffen ist. „Verbände gehören nicht dazu.“ Konkret geht es um neue Straßen, Brücken, Flughäfen oder andere Großprojekte. Hintergrund sind zahlreiche Verfahren, die Projekte wie den A1-Lückenschluss in der Eifel, den Ausbau der Autobahnen A20, A49 und A44, Erdgasbohrungen vor Borkum, den Bau von LNG-Terminals oder Stuttgart 21 zum Teil über Jahre blockierten. Die Umweltverbandsklage ist eine Besonderheit im deutschen Rechtssystem. Die Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen anzufechten, ist im Grundgesetz verankert. Sie ist ein Recht aller von einer Verwaltungsentscheidung in ihren eigenen Rechten betroffenen Bürger. Das Verbandsklagerecht weitet diesen individuellen Rechtsschutz auf die Umwelt als Schutzgut der Allgemeinheit aus. Umweltvereinigungen können dabei als „Anwälte für die Umwelt“ vor Gericht ziehen, ohne selbst in eigenen Rechten betroffen zu sein. Bürgerbeteiligung ist unstrittig Dahinter steht der weitgehend unstrittige Gedanke, dass wirksamer Umweltschutz aktive Bürgerbeteiligung braucht. „Umweltverbände haben oft spezielle Kenntnisse über den Umweltzustand vor Ort. Durch ihre Stellungnahmen zu geplanten Vorhaben können sie dieses Fachwissen in die Entscheidung der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden einbringen und so zu besseren Entscheidungen für die Umwelt beitragen“, so das Umweltbundesamt. Es verweist auf eine wissenschaftliche Analyse. Danach sorgt bereits die bloße Möglichkeit, dass eine Vereinigung gerichtlich gegen ein Vorhaben vorgehen könnte, dafür, dass Vorhabenträger und Behörden die von den Umweltverbänden vorgebrachten Umweltbelange besser berücksichtigen. Die Zahlen des Bundesumweltamtes belegen eine kontinuierliche Zunahme derartiger Klagen. Zwölf waren es im Zeitraum von Dezember 2006 bis April 2012 im Jahresmittel. Von 2013 bis 2016 stieg der Wert auf 35 Fälle und lag für die Phase von 2017 bis 2020 bei 63 Fällen. Bis 2023 stieg er dann auf 69 Fälle im Jahresdurchschnitt, von denen es durchschnittlich zwölfmal pro Jahr um Windkraftanlagen ging. Auch die klageberechtigten Vereinigungen sind immer mehr geworden. Waren es Anerkennungen auf Bundesebene im Dezember 2017 noch 112, stieg die Zahl bis zum Juni 2021 auf 127 und lag im März 2025 bei 146. Insgesamt sind mittlerweile vom Bund und von den Ländern etwa 400 Vereinigungen anerkannt worden. Davon haben 34 Vereinigungen im Zeitraum 2021 bis 2023 aktiv von ihren Klagerechten Gebrauch gemacht – und das sehr erfolgreich. Seit Einführung der Verbandsklage im Jahr 2006 ist die Erfolgsquote von knapp unter 50 Prozent auf leicht über die Hälfte gestiegen. Auch Jagdverbände betroffen Würde das Instrument des Klagerechts eingeschränkt oder gar komplett gestrichen, träfe dies besonders Organisationen wie Nabu, Deutsche Umwelthilfe oder BUND. Aber auch der Deutsche Jagdverband (DJV) und die als Naturschutzorganisationen anerkannten Landesjagdverbände wären betroffen. Eine gemeinsame Klage mit dem Nabu, wie sie DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke Anfang September vergangenen Jahres gegen den geplanten Solarpark auf dem Autobahntunnel des Pellinger Bergs im Saarland ankündigte, wäre dann nicht mehr möglich. Dahinter steht die Befürchtung, dass das Photovoltaik-Projekt einen alten Rotwildwechsel zerstört, der in dem Bundesland die einzige Möglichkeit des Gen-Austausches zwischen den Rotwild-Populationen in Frankreich und Deutschland ist. Die Jägerschaft hat sich bislang nicht zu dem CSU-Vorstoß geäußert. Doch eine DUH-Sprecherin erklärte gegenüber der „Bild“: „Das Verbandsklagerecht ist europa- und völkerrechtlich gewährleistet. In Deutschland erfüllt die aktuelle Gesetzeslage nicht einmal das europarechtliche Mindestmaß.” Nötig sei deshalb „eine Erweiterung der Klagerechte und keinesfalls eine Einschränkung. Und Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentierte die Pläne mit dem Hinweis, schnelleres Bauen dürfe nicht mit dem Abbau rechtsstaatlicher Standards verwechselt werden. „Tempo ist wichtig, aber nicht auf Kosten von Rechtssicherheit sowie Natur- und Artenschutz. Schlampige Planung beschleunigt keine Projekte.“ Wer schneller bauen wolle, solle Umweltverbände als Partner begreifen. „Deutschland braucht Tempo und Rechtsstaat. Beides lässt sich verbinden, aber nur im Dialog“, so Krüger.

  • Der Wolf im Reformpaket des Bundestages und ein Blick auf die Grüne Woche

    Gedanken, Anmerkungen und Beobachtungen mit dem Blick aufs Land und auf die Bundespolitik Liebe Leserin, lieber Leser, dicht gedrängt war in dieser Woche das Programm in Berlin. Der Bundestag hatte weitere Reformvorhaben auf der Tagesordnung. Strittige Themen gibt es genug. Das wurde nicht nur bei der Ersten Lesung zur Bürgergeldreform deutlich. Sondern auch in der Debatte mit dem begleitenden Medienecho zur Novelle des Bundesjagdgesetzes mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht. Das sind heftig umstrittene Themen. Am Donnerstagabend begann die Jubiläums-Grüne-Woche, prominent besetzt mit 2000 geladenen Gästen und einer Eröffnungsrede des Bundespräsidenten zum Jubiläum. Seit ihrer Gründung vor 100 Jahren trage diese Messe mit ihrer Ausstrahlung zur Annäherung von Stadt und Land bei. Gestern folgte dann am ersten Publikumstag der Prominenten-Rundgang mit dem Präsidenten des Bauernverbandes und dem Landwirtschaftsminister an der Spitze. Nun beginnt übers Wochenende für die rund 1600 Aussteller aus 50 Ländern der erste Massenansturm. Bleiben wir erst mal beim politischen Tagesgeschäft. Weitere von der schwarz-roten Regierung beschlossene Reformprojekte sind nun auf dem Weg zur Verabschiedung. Im allgemeinen politischen Fokus steht natürlich das Thema Grundsicherung, die das Bürgergeld ablösen soll. Der Wunsch von Schwarz und ein bisschen von Rot: Der neue Gesetzentwurf soll treffsicherer, gerechter, wirkungsvoller und praxistauglicher werden. Die Ausgaben im alten System betragen bei 5,3 Millionen Bürgergeldempfängern insgesamt über 50 Milliarden Euro im Jahr. Kernziel der Neuregelung soll es sein, Missbrauch einzudämmen und einen größeren Anteil der bisher 5,3 Millionen Bezieher in den Arbeitsmarkt zu führen. Gewerkschaften, Sozialverbände, Linke und Grüne opponieren. Der eine oder die andere in der SPD-Fraktion stimmt dem offensichtlich nur widerwillig zu, was Merz und Klingbeil als Koalitionsbeschluss auf den Weg gebracht haben. Das wird im weiteren Verfahren also noch mühsam und steinig. Es folgten im Parlament noch eine Reihe anderer geplanter gesetzlicher Neuregelungen, an denen sich die Geister scheiden. Die Novelle des Jagdgesetzes und der Wolf Dazu gehörte in dieser Woche der Wolf. Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes und der vorgesehenen Aufnahme dieses Raubtieres in den Katalog jagdbarer Tierarten lebt ein Streit auf, der sich schon lange durch Gesellschaft, Politik und Verbände zieht. Wird das am Ende so beschlossen, wirft die Änderung neue Fragen für die Praxis auf. Nahezu zeitgleich zur Bundestagsdebatte haben wir das in unserem Blog natur+mensch auch unter diesem Aspekt erneut behandelt . Das neue Gesetz steht mit guten Gründen im Koalitionsvertrag . Ausgangspunkt ist die nachgewiesene Gefahr für frei gehaltene Tiere und damit zugleich für die Existenz ihrer Halter in den Weidebetrieben und Schäfereien. Dort beklagen die Betroffenen inzwischen jährlich 5000 Risse – mit steigender Tendenz. Dagegen sehen Grüne und Linke nicht diese Tiere, sondern mehr den Artenschutz in Gefahr, wie sie jetzt in der Parlamentsdebatte erneut argumentierten. Staatlich geförderte Zäune, allenfalls der Abschuss sogenannter Problemwölfe reichten demnach für sie aus. Die Praxis belegt das bisher allerdings nicht. Ergänzend hält die Tierschützerszene eine Kampagne im Gleichklang mit Organisationen wie NABU, WWF und BUND dagegen. In Stellungnahmen und Briefen an die Abgeordneten wird vielfach die angebliche Gefährdung des Wolfes in Deutschland mit Ausrottungsszenarien beschrieben. Bei über 200 Wolfsrudeln im Lande kann das meiner Meinung nach irgendwie nicht ernst gemeint sein. Wie wirklichkeitsfremd die Argumente sind, liegt auf der Hand, wenn etwa von einer „Koexistenz von Wölfen und Weidetieren“ fabuliert wird. In dieser Woche tauchen dann zur Bundestagsdebatte Formulierungen wie „Freie Bahn für den Wolfsabschuss“  in Schlagzeilen und Berichten auf. Auch das gehört zur verbreiteten Pflege eines verzerrten Bildes . Das Waidwerk unterliegt mit der Liste jagdbarer Tiere klaren Regeln für jede einzelne Art; mit vielen für den Naturausgleich sinnvollen und arterhaltenden Einschränkungen. Die treibende Kraft für die Gesetzesänderung kommt nicht aus der Jagd, sondern aus der Weidetierhaltung. Für deren Verbände steht der Schutz der gehaltenen Tiere im Vordergrund und nicht die Entschädigung bei Wolfsrissen. Für den Deutschen Jagdverband sollte der Fokus im Umgang mit dem Wolf auf Konfliktlösung mit schnellem Handeln nach Nutztierrissen liegen. Das Erlegen von Problemwölfen – im Einzelfall auch ganzer Rudel – müsse ganzjährig ohne behördliche Anordnung möglich sein. Für eine nachhaltige Bestandsregulierung sei es zudem notwendig, wildbiologisch fundierte Jagdzeiten und Abschusspläne für Jungwölfe einzuführen – ähnlich wie bei anderen Arten. Landwirtschaftsminister Rainer sieht vor, dass die Bundesländer dort künftig Weidegebiete ausweisen können, wo ein zumutbarer Herdenschutz unmöglich sei. Hier soll das Bundesjagdgesetz die rechtssichere Entnahme von Wölfen gewährleisten. Der Wolf solle wie andere Wildarten im Jagdrecht ohne Sonderstatus behandelt werden. Für Rainer braucht es aufgrund der Risse die Möglichkeit, den Wolf in einem bestimmten Zeitraum auch zu bejagen und Problemwölfe rechtssicher zu entnehmen. Was spricht dagegen? „ Über die Hälfte der Menschen leben auf dem Lande“ Zurück zur Grünen Woche: „Ernährung sichern. Natur schützen“ . Das ist das diesjährige Motto und auch ein Statement für Inhalte. Bundespräsident Steinmeier bestätigte in seiner Eröffnungsrede, dass die Messe zu einer der größten internationalen Leistungsschauen für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau gewachsen sei. Hier gehe es seit 100 Jahren auch um die Annäherung von Stadt und Land, um gesellschaftlichen Zusammenhalt, um die Angleichung von Lebensverhältnissen, um Identität – damals wie heute. Ausgehend von seiner Erinnerung daran, dass er in einem ostwestfälischen Dorf aufgewachsen ist, bestätigt er, dass mehr als die Hälfte der Menschen in unserem Land eben nicht in den urbanen Zentren leben. Trotzdem bekämen die ländlichen Räume nicht die Aufmerksamkeit und Anerkennung, die sie verdienten . „Ja, die Lebenserfahrungen dort sind andere als in den großen Städten. Aber auch sie sind leistungsfähig und modern, auch dort entsteht Kunst, auch dort wächst Wissen, auch dort gibt es wertvolles Engagement von Menschen, die sich für andere einsetzen: von der Freiwilligen Feuerwehr bis zum genossenschaftlich organisierten Dorfladen, von den Landfrauen bis zum örtlichen Bündnis für Demokratie und Vielfalt.“ Und er fügt an, wie sehr auch Erfindergeist auf dem Lande zu Hause ist und wie sehr dort Neues wachse. Zum Spendenformular Zur Messe gehört ein umfangreiches Rahmenprogramm. Unter den rund 300 Fachkonferenzen  ragt dabei natürlich die Agrarministerkonferenz heraus, zu der heute rund 70 Landwirtschaftsminister  und -ministerinnen erwartet werden. Bauernpräsident Joachim Rukwied: „Die Grüne Woche ist der agrarpolitische Höhepunkt zu Beginn eines jeden Jahres.“  Viele sind nun gespannt darauf, was der Kanzler zu Mercosur sagt, wenn er bei seiner Visite unter dem Funkturm auf die Ballung seiner Kritiker zu diesem Abkommen trifft. In den nächsten Tagen wird also zur Grünen Woche noch viel zu lesen, zu sehen und zu hören sein. Zur Tradition der Messe gehört hier übrigens, dass sich ein Bundesland als offizieller Partner präsentiert. Mecklenburg-Vorpommern führt in dieser Funktion die Liste der 13 Länder an, die sich traditionell mit ihren kulinarischen Spezialitäten und touristischen Highlights zeigen. Ein Amtswechsel mit Blick auf die Landtagswahl Bleiben wir auf der Ebene der Länder und blicken erneut kurz auf die anstehenden Landtagswahlen und hier aktuell nach Sachsen-Anhalt. Dort, so ist immer wieder zu hören, gefährde die AfD bei der nächsten Wahl am 6. September die Koalition. Das soll jetzt durch einen überraschenden Amtsverzicht anders werden. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat nun doch vorbehaltlich der Zustimmung von SPD und FDP seinen Rückzug angeboten, um seinem Kabinettskollegen Sven Schulze bessere Wahlchancen mit auf den Weg zu geben .  Die Bereitschaft für seinen bisher nicht geplanten Rückzug hat er daran geknüpft, dass die Partner zustimmen und die jetzige Koalition mit allen Verabredungen weiter bestehen bleibt. Dem haben jetzt die beiden kleinen Regierungsfraktionen mit ihren Parteivorständen zugestimmt. Und das, obwohl letztlich nur die CDU davon profitieren kann. SPD und FDP bangen weiter. CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze ist Landesvorsitzender und sitzt bisher mit dem Großressort Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten am Kabinettstisch. Damit verfügt er in diesen Themenfeldern und als früherer Abgeordneter im Europäischen Parlament über viel Erfahrung. Er will sichtbarer aus dem Schatten des noch amtierenden Ministerpräsidenten treten. Haseloff ist bisher „die Landespolitik“  und damit die im Lande und im Bund nahezu allein wahrgenommene Figur. Dass er nun doch seinen Amtsbonus vererbt, kam letztlich überraschend. Ob das am Ende im großen Trend der fünf 2026 anstehenden Landtagswahlen greift, steht weiter in den Sternen. Nur zur Erinnerung, die letzten Umfragewerte sehen so aus: AfD 40 Prozent, CDU 26, SPD 6, FDP 4, BSW 6 Prozent (INSA). Da hat Schulze noch viel Überzeugungs- und Profilierungsarbeit vor sich … Verbandsklagerecht: CSU will „Lobby-Lähmung“ abschaffen Schneller soll Deutschland werden . Schneller auch bei der Realisierung von Infrastruktur-Projekten. Die CSU-Landesgruppe im Bundestag will das Verbandsklagerecht im Umweltbereich als Bremsklotz für zwingende Modernisierungsvorhaben abschaffen. In einem vorab bekannt gewordenen Beschlusspapier für ihre Klausur im bayerischen Kloster Seeon ist von einem missbräuchlichen Einsatz dieses Rechtsinstruments die Rede. Und Landesgruppen-Vorsitzender Alexander Hoffmann fordert, Deutschland müsse „die Lobby-Lähmung überwinden“. In einem Blog-Beitrag beleuchtet unser Autor Christoph Boll in der kommenden Woche dieses Thema anhand konkreter Zahlen. Er erläutert zudem, warum auch der Deutsche Jagdverband und die als Naturschutzorganisationen anerkannten Landesjagdverbände betroffen wären. Denn eine gemeinsame Klage mit dem NABU, wie sie DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke Anfang September vergangenen Jahres gegen den geplanten Solarpark auf dem Autobahntunnel des Pellinger Bergs im Saarland ankündigte, wäre dann nicht mehr möglich. Mit dieser Wochenkolumne wünsche ich Ihnen ein angenehmes Wochenende und in dem einen oder anderen Fall einen erlebnisreichen Besuch der zitierten Grünen Woche. Ihr Jost Springensguth Redaktionsleitung / Koordination

  • Wolf im Jagdrecht: Alter Streit und neue Fragen

    Landwirte und besonders Weidetierhalter wünschen sich schon lange mehr Wolfsabschüsse. Die Bundesregierung hat dazu den Weg mit ihrer Zustimmung zu einem neuen Jagdgesetz freigemacht. Die Reaktionen sind kontrovers Symbolbild: Sora Die einen jubeln und die anderen schreien Zeter und Mordio. Beides ist unangebracht, geht es doch um ein angemessenes Bestandsmanagement. Stimmen Bundestag und Bundesrat zu, sehen die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte Folgendes vor: Regionen mit hohen Wolfszahlen können den Wolfsbestand begrenzen. Die Bundesländer sind also zu entsprechenden Regelungen aufgefordert. Reißt ein Wolf trotz Herdenschutz Nutztiere, darf der Abschuss auch außerhalb der vom 1. Juli bis zum 31. Oktober dauernden Jagdzeit genehmigt werden, und zwar sechs Wochen lang in einem Radius von 20 Kilometern um den Schadensort. Deichgebiete und Almwiesen können zu wolfsfreien Zonen erklärt werden, weil sich dort Tiere schlechter durch Zäune schützen lassen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) möchte das parlamentarische Verfahren bis zum Almauftrieb im Mai abgeschlossen haben. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit den neuen Regeln etwa 150 bis 300 Wölfe pro Jahr erlegt werden könnten, ohne dass der Arterhalt gefährdet wäre. 20 bis 50 Fälle davon könnten sogenannte „Problemwölfe“ sein, die zum Schutz von Nutztieren oder zur Gefahrenabwehr gezielt getötet werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Neuregelung und hält einen Abschuss von 40 Prozent des jährlichen Zuwachses zur nachhaltigen Bestandskontrolle für angebracht. Naturschutzverbände hingegen wettern gegen die geplante Novelle. Der BUND sieht „den Fortbestand der streng geschützten Art“ gefährdet. Wobei schon die Charakterisierung von Isegrim als streng geschützt seit dessen Neueinstufung auf EU-Ebene falsch ist. Die Abschussquote wird als alarmierend bezeichnet, weil angeblich der gesetzlich geforderte günstige Erhaltungszustand des Wolfs damit nicht zu halten sei. Noch einen Schritt weiter geht Katharina Steglein vom NRW-Landesverband. Sie spricht gar von einem „Gesetzentwurf zur Ausrottung des Wolfs“. Dabei sind alle Zahlen möglicher Bestandsreduktionen nur Schätzungen. Wie viele Wölfe tatsächlich erlegt werden, entscheiden weiterhin die Landesbehörden. Und das immer mit einem genauen Blick auf den Bestand. Kritik der Naturschützer Schon dessen genaue Höhe lässt sich nicht exakt beziffern. Klar ist, dass die Zahl der Rudel in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) hat für das letzte Monitoringjahr 2024/2025 mehr als 270 Wolfsterritorien gezählt. Darin können Einzeltiere, Paare oder ganze Rudel vorkommen. Ein Monitoringjahr orientiert sich an der Wurfzeit der Welpen und beginnt jeweils am 1. Mai und endet am 30. April des Folgejahres. Die so ermittelten und jeweils im Herbst veröffentlichten Zahlen hinken deshalb stets der Wirklichkeit hinterher. Denn sie enthalten den aktuellen Nachwuchsjahrgang nicht. So geht die DBBW aktuell von mindestens 1636 Wölfen aus. Das ist auch deshalb eine zurückhaltende Schätzung, weil viele Wölfe, die außerhalb der bekannten Territorien umherstreifen, in der amtlichen Statistik wohl gar nicht erfasst sind. Schwerpunkt der Verbreitung ist der Nordosten Deutschlands, also die Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Ärger und Besorgnis über die Ausbreitung des Großräubers sind bei der Landbevölkerung parallel zur Zunahme der Risse von Weidetieren, vorrangig Schafen, gewachsen. So haben laut Schadenstatistik des Bundes Wölfe im Jahr 2023 insgesamt mehr als 5500 Tiere verletzt oder getötet. Da überrascht nicht, dass bei einer Anfang Dezember im Auftrag des DJV durchgeführten repräsentativen Erhebung knapp zwei Drittel der Befragten die Bejagung befürworten . Auf dem Lande war die Zustimmung sogar noch höher. Viel Geld für Herdenschutz Zwar lassen sich Weidetiere auch schützen. Allerdings können die Vorkehrungen sehr teuer werden. „Die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen kann ein Vielfaches dessen kosten, was für einen reinen Schadensausgleich aufzuwenden wäre“, schreibt die DBBW auf ihrer Webseite. Um die Akzeptanz von Isegrim zu erhöhen, gibt der Staat kräftig Zuschüsse. So zahlte er im Jahr 2024 für die Prävention von wolfsbedingten Nutztierschäden insgesamt 23,4 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen für tatsächlich entstandene Schäden lagen mit zuletzt gut 780.000 Euro deutlich niedriger. Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Hütehunde sollen auch nach der Änderung des Jagdgesetzes weiterhin finanziell gefördert werden. Angesichts der Vorbehalte gegen eine unkontrollierte Ausbreitung der Wölfe haben Naturschützer den Jägern immer wieder illegale Abschüsse unterstellt. Die Statistik der DBBW belegt aber, dass solche Straftaten zwar vereinzelt vorkommen, in der behaupteten Menge jedoch reine Märchen sind. Nur bei neun der 135 im laufenden Monitoringjahr untersuchten Wolfskadaver wird eine Straftat unterstellt. Wie bereits in den Vorjahren werden viel mehr Tiere zu Opfern des Straßenverkehrs. Seit dem vergangenen Frühjahr sind bereits 98 überfahrene Wölfe erfasst. Wenn dem Vorwurf illegaler Abschüsse mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht auch weitgehend der Boden entzogen wird, so bringt die Änderung auch neue Herausforderungen für die Jäger. Die meisten Revierpächter haben sich zur Übernahme von Wildschaden verpflichtet. Damit stellt sich die Frage, wer für Wildschaden durch Wölfe aufkommt. Auch in der Jagdpraxis wird sich vielleicht einiges ändern müssen. Bereits heute tun sich Hundeführer schwer, ihren Vierbeiner bei der Drückjagd oder auf der Nachsuche zu schnallen. Wer aber wird das noch machen, wenn er damit rechnen muss, dass der Jagdhelfer auf verletzte, aber noch wehrhafte Wölfe trifft?

  • Mercosur-Abkommen: Warum die Vorteile eindeutig überwiegen

    Das Mercosur-Abkommen hat in der EU eine Mehrheit bekommen, trotz der Proteste von Landwirten und des Widerstands von Ländern wie Frankreich. Das ist gut so Symbolbild: ChatGPT Es hat lange gedauert, doch nun kommt endlich das Handelsabkommen der Europäischen Union mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten zustande. Erst am Sonntagabend beendeten die letzten Bauern in Belgien ihre Proteste dagegen – am Tag zuvor hatten Landwirte in Brüssel tausende Kartoffeln auf den Grand Place gekippt. Bedenken gegen die Vereinbarung äußerten vor allem französische, irische und polnische Landwirte. Auch der deutsche Bauernpräsident Joachim Rukwied übte Kritik und noch Anfang Januar verlangte er weitere Verhandlungen über den Agrarteil des Mercosur-Abkommens. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen kam es zu Demonstrationen an Autobahn-Auffahrten. Trotz des Widerstands stimmte der Rat der 27 EU-Staaten mit einer knappen qualifizierten Mehrheit von 15 Ländern, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren, für das Abkommen. Frankreich, Polen, Irland, Österreich und Ungarn waren dagegen, Belgien enthielt sich. Deutschland war ebenso dafür wie Italien, das nach erneuten Verhandlungen von seinem Widerstand abrückte. Zwar muss das EU-Parlament noch zustimmen, doch das gilt als Formsache. Auch wenn 200 bis 250 Abgeordnete dagegen sein könnten, scheint die Mehrheit sicher. Aus wirtschaftlichen wie geopolitischen Gründen ist es erfreulich, dass das Mercosur-Abkommen eine Mehrheit fand. Die größte Freihandelszone der Welt mit 750 Millionen Menschen Das Handels- und Investitionsabkommen schafft die größte Freihandelszone der Welt mit 750 Millionen Menschen in der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Mercosur steht für „Mercado Común del Sur“, auf Deutsch „Gemeinsamer Markt des Südens“. Bolivien ist zwar auch Mitglied, muss aber erst seine Regeln anpassen und dann separat mit der EU verhandeln. Venezuela wurde 2016 wegen Menschenrechtsverletzungen auf unbestimmte Zeit suspendiert. Nicht weniger als 25 Jahre dauerten die Verhandlungen. Sie zogen sich auch deshalb in die Länge, weil es um den Schutz der Regenwälder, vor allem aber um den besseren Schutz der Bauern ging. Dafür hatten sich Frankreich, Irland und Polen stark gemacht – was zu Gegenforderungen der Mercosur-Länder führte. Zwar äußern viele Bauern weiterhin Sorge wegen der Konkurrenz aus Südamerika bei Zucker, Geflügel und Rindfleisch, doch hier wird der europäische Markt nur teilweise geöffnet. Herkunftsangaben wie „Bayerisches Bier“ sind auch künftig geschützt Laut Abkommen ist die Einfuhr von Rindfleisch auf 99.000 Tonnen im Jahr beschränkt, was 1,2 Prozent des Verbrauchs in den Ländern der Europäischen entspricht. Jedoch können die Europäer mehr Käse oder Wein ausführen. 350 geographische Herkunftsangaben für europäische Waren wie „Bayerisches Bier“ oder „Nürnberger Bratwürste“ sind auch künftig geschützt. Die EU-Verbraucher- und Lebensmittelstandards bleiben bestehen. Die Gesundheitsvorschriften der EU gelten weiterhin. Wenn Exportsteuern auf Soja aus Argentinien entfallen, könnte das Futtermittel in Deutschland billiger werden. Das bundeseigene Thünen-Institut für Marktanalyse in Braunschweig sieht das Abkommen positiv. „Für viele Produkte des Agrar- und Ernährungssektors der EU bleibt ein hoher Außenschutz gegenüber den Mercosur-Staaten bestehen“, heißt es in einer Untersuchung der Wissenschaftlerinnen Janine Pelikan und Tatjana Döbeling. Ein Produktionsrückgang von maximal 1,5 Prozent würde vor allem Rind- und Geflügelfleisch betreffen. Gleichzeitig würden neue Exportchancen für Milchprodukte und verarbeitete Lebensmittel entstehen. Sensible Agrarprodukte blieben auch weiterhin durch Zollquoten geschützt. Wirtschaftliche und geopolitische Vorteile Die Bedenken von Bauern sind grundsätzlich ernst zu nehmen, aber in diesem Fall sind sie überzogen. Die Vorteile des Mercosur-Abkommens überwiegen bei weitem, aus ökonomischen wie geopolitischen Gründen. Wirtschaftsexperten schätzen, dass die Ausfuhr aus Europa in die Mercosur-Staaten bis zu 39 Prozent steigen könnte, was immerhin 440.000 Arbeitsplätze sichert – vor allem in der Autoindustrie, dem Maschinenbau und der Pharmabranche. In erster Linie geht es um Lieferungen nach Brasilien. Für eine exportstarke Nation wie Deutschland ist das Abkommen daher nicht zu unterschätzen. Die Europäische Union hat sich handlungsfähig gezeigt. Das ist wohltuend in einer Zeit, in der US-Präsident Donald Trump eine willkürliche Zollpolitik betreibt, Russland wegen des Überfalls auf die Ukraine kein Handelspartner mehr ist und China Taiwan bedroht. Und wäre es tatsächlich besser, wenn die Chinesen statt der Europäer Fleisch aus Südamerika importieren, aber nicht auf entsprechende Standards achten? In der aktuellen schwierigen weltpolitischen Lage müssen die EU-Staaten von autoritären Großmächten unabhängiger werden und sich anderswo auf der Erde umsehen. Denn es ist wichtig, die regelbasierte Ordnung zu verteidigen. Dies gelingt auch, indem die Europäische Union lateinamerikanische Staaten wie Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay enger an sich bindet. Dass Kanzler Friedrich Merz das bevölkerungsreichste Land Indien besucht, ist richtig und passt ins Bild.

  • Kehrtwende mit Risiko

    Fünf Landtagswahlen stehen in diesem Jahr an. Vor allem die Abstimmungen im Osten könnten das Land verändern Foto: Tim Reckmann / pixelio.de Der politische Terminkalender für das Jahr 2026 trägt gleich mehrere dicke Einträge aus und in den Bundesländern, versehen mit dicken Ausrufezeichen. Fünf Landtagswahlen stehen an, durch die sich die politische Statik in Deutschland ein Stück weit verändern könnte. Während – wohl interessierte Kreise – einige gleich vom „Endspiel um die Demokratie“ sprechen, beschreibt eine nervöse Grundstimmung vor allem in den Parteizentralen von CDU und SPD, aber auch bei den Grünen wohl treffender die aktuelle richtige Gemütslage. CDU hofft auf West-Landtagswahlen Zunächst überwiegt vor allem bei den Christdemokraten und auch im Kanzleramt die Hoffnung, bei den anstehenden Landtagswahlen im Westen die beiden Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne, Baden-Württemberg) und Alexander Schweitzer (SPD, Rheinland-Pfalz) abzulösen. Vor allem in Baden-Württemberg überzeugt CDU-Spitzenkandidat Manuel Hagel mit guten fachlichen und persönlichen Werten, die die CDU dort in allen Umfragen deutlich vor die regierenden Grünen tragen. Der ehemalige grüne Landwirtschaftsminister Cem Özdemir verfügt zwar über gute Bekanntheitswerte – die Grünen haben aber immer noch mit dem Erbe der Habeck-Baerbock-Ära und der auseinandergebrochenen Ampel-Regierung zu kämpfen. Für die Union um Manuel Hagel dürfte es viel mehr darum gehen, die auch im „Ländle“ starke AfD deutlich auf Abstand zu halten. Es wird darauf ankommen, im erfolgsverwöhnten und wohlhabenden Südwesten die richtigen Antworten auf den aktuell sehr harten Transformationsprozess zu finden und zu geben. Die AfD profitiert vor der Furcht, dass Baden-Württemberg mit seiner starken, aber kriselnden Zuliefererindustrie für die Automobilbranche das „Chicago Deutschlands“ zu werden droht. Für die Sozialdemokraten steht dagegen in Rheinland-Pfalz viel auf dem Spiel. Dort regiert seit dem Abgang von Malu Dreyer nun Alexander Schweitzer, der sein Amt unbedingt gegen CDU-Herausforderer Gordon Schnieder (Bruder des amtierenden Bundesverkehrsministers Patrick Schnieder) verteidigen muss. Gerade diese Wahl könnte nach Einschätzung von SPD-Spitzenpolitikern Auswirkungen auf die Stimmung in der Bundesregierung haben. „Kippt Rheinland-Pfalz, dürften in der SPD die Kritiker der Koalition mit der Union im Bund Auftrieb bekommen“, befürchtet ein Mitglied der Bundesregierung – und dies in einem Jahr mit absehbar harten Entscheidungen bei den Sozialversicherungen. Sorge vor Mehrheit der AfD im Osten Ungemütlich dürfte es für beide Regierungsparteien bei den drei anstehenden Landtagswahlen im Osten der Republik im September werden: Sachsen-Anhalt (6. September), Mecklenburg-Vorpommern (20. September) und Berlin (20. September). Vor allem in Sachsen-Anhalt liegt die rechtspopulistische AfD (in manchen Ländern gilt die Partei sogar als gesichert rechtsextrem) bei 36 bis 38 Prozent. Dies lässt die Sorge allenthalben groß werden, dass die Partei von Spitzenkandidat Ulrich Siegemund an die Schalthebel der Macht kommen könnte. „Die Besetzung der Staatskanzlei in Magdeburg durch diese Leute ist gefährlich“, sagt ein Kenner der Szene in Ostdeutschland. Dort könnten die AfD-Hintermänner, die auch in Sachsen-Anhalt trotz der gemäßigten Töne des Spitzenkandidaten ein extrem rechtes Gedankengut vertreten und in deren Reihe Personen agieren, die Nähe zur Neonazis-Szene aufweisen, Einfluss auf den gesamten Sicherheitsapparat haben. „Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie es werden würde, wenn der Verfassungsschutz und die Polizeipräsidien im Land von solchen Leuten besetzt würden.“ Auch die Bildungspolitik und die Wirtschaftspolitik gelten als neuralgische Themenfelder. Vor diesem Hintergrund vollzog die bisher seit der Wende durchgehend in Magdeburg regierende CDU von Ministerpräsident Reiner Haseloff über den Jahreswechsel die Kehrtwende: Der populäre Haseloff macht Platz, der bisherige Landwirtschaftsminister Sven Schulze übernimmt. Angesichts eines Zehn-Punkte-Rückstands auf die AfD wollen die Christdemokraten mit einem Amtsbonus für den aktuellen Spitzenkandidaten Schulze in den Wahlkampf 2026 ziehen. Ob das klappt oder ob es nicht als panische „Kurzschlussreaktion“ wahrgenommen wird, dürfte erst der Wahlabend im Herbst zeigen. Dass der jetzt früher als geplant vollzogene Rückzug von Haseloff, dessen Stimme durchaus in der Partei Gewicht hat, nicht freiwillig war, ist dagegen auf jeden Fall gesichert.

  • Ländlicher Raum unter Druck: Jagd, Landwirtschaft und Politik im Wahljahr 2026

    Gedanken, Anmerkungen und Beobachtungen mit dem Blick aufs Land und auf die Bundespolitik Liebe Leserin, lieber Leser, da sind wir wieder. Unser Blog natur+mensch meldet sich nach einer im letzten Newsletter vor Weihnachten angekündigten kleinen Pause mit dieser ersten Wochenkolumne im neuen Jahr. Es geht uns weiter aktuell um Themen und Einordnungen in direktem oder indirektem Bezug zum ländlichen Raum und zur Jagd. In der sogenannten großen Politik spielt das im Tagesgeschäft unter diesem Blickwinkel oft nur eine Nebenrolle. Die Landespolitik ist da meist näher dran, wenn es beispielsweise um die Erwartungen und Folgen von Richtungsentscheidungen in den Flächenländern geht. 2026 erwarten uns fünf Landtags- und drei Kommunalwahltermine. Dabei steht immer wieder auch die Frage im Raum, wie lange wir noch aus einer politischen Mitte regiert werden. Und ob die Menschen das wollen. Das Jahr beginnt unter anderem mit den ländlichen Messen Grüne Woche und Jagd & Hund. In den Rahmenprogrammen stehen jeweils auch aktuelle, entsprechend hier verortete politische Interessenlagen auf der Agenda. Die Welt- und die Wirtschaftslage haben über die Feiertage im Regierungsviertel an der Spree und in Brüssel wenig Ruhe zugelassen. Friedrich Merz versucht derweil zu vermitteln, dass er nicht nur Außenkanzler ist. Die Aufgabenfülle, die Dinge im Inneren zu regeln, hält nicht nur an. Sie wächst offensichtlich. Das hat er in seiner Neujahrsrede wie mit seinem Schreiben an die Abgeordneten von Union und SPD versucht zu vermitteln. Seine Feststellung in seinem offensichtlich bewusst öffentlich gemachten vierseitigen „geheimen Brandbrief“ (Schlagzeile Münchner Merkur), die Lage der deutschen Wirtschaft sei „in einigen Bereichen sehr kritisch“, kommt nicht überraschend. Zahlen und Fakten unterstreichen das. Er erwartet, dass die Reform- und Investitionsbeschlüsse seiner Regierung endlich greifen. Gleichwohl gibt es erste positive Meldungen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben die Bestellungen im Verarbeitenden Gewerbe jetzt wieder überraschend deutlich zugelegt. Sinkende Erzeugerpreise und wachsende Kosten Gleichwohl: Der Hoffnungsschimmer gilt noch nicht für die deutsche Landwirtschaft und die gesamten Rahmenbedingungen im ländlichen Raum. Preisdruck, Bürokratie und Strukturwandel mit weniger, aber größeren Betrieben sind bekannte Stichworte dazu. In vielen Agrarbetrieben herrscht Unzufriedenheit mit der Politik, wobei aus Unsicherheit über die Entwicklung Investitionen ausbleiben. Sinkende Erzeugerpreise bei gleichzeitig wachsenden Kosten sind viel zitierte Stichworte auch in den ersten Tagen des neuen Jahres. Überall, wo der steigende Mindestlohn gesetzt ist und nun wirksam wird, steigen Existenzsorgen. Der deutsche Weinbau ist in der Breite der Konsumenten sichtbares Beispiel dafür. Dort wird ein katastrophaler Preisverfall beklagt und eine Reihe von Winzern denkt über die Reduzierung von Rebflächen nach. Der Bauernverband erwartet darüber hinaus, dass der Anbau von Weizen, Mais und Raps nicht mehr kostendeckend erfolgen kann. Und ein Beispiel, das die Tierhalter trifft, nennt der regionale Bauernpräsident in Westfalen, Hubertus Beringmeier: „Der Schweinepreis ist im freien Fall“, heißt es in einer Pressemitteilung aus den ersten Januartagen. Politische Nervosität vor allem in den östlichen Bundesländern Besonders in den neuen Bundesländern werden dann an der Basis Fragen angeknüpft, wie beispielsweise unlängst in der FAZ als Überschrift eines Artikels zu lesen war: „Wenn sie hier die Landwirtschaft kaputtmachen, was bleibt dann noch?“ Diese Formulierung hat die Autorin von einem Ortsbesuch im Dorf Wasserleben im Nordharz mitgenommen, wo der Frust tief sitze und die AfD bei 40 Prozent liege. Damit sind wir wieder bei den politisch bedingten Zusammenhängen. In dem zitierten Artikel geht es unter anderem um die Erfahrung eines Landwirts, der dort in Sachsen-Anhalt mit der Bürokratie und um existenzerhaltende Fördergelder kämpft. Das lenkt aktuell den Blick auf das Bundesland, auf das politisch ganz Deutschland schaut und wo die politische Mitte nach allen Prognosen zur Landtagswahl im September am stärksten gefährdet zu sein scheint. Immer wieder werden Umfragen zitiert, nach denen die AfD bei der Wahl des Landtages am 6. September die absolute Mehrheit erreichen und damit eine Regierung stellen könnte. Dort in Sachsen-Anhalt hat der noch amtierende Ministerpräsident Haseloff (CDU) sich nun neun Monate vor der Wahl doch entschlossen, Platz zu machen. Dem von seiner Partei nominierten Nachfolgekandidaten Sven Schulze fehlt der Amtsbonus als Regierungschef. Den soll er nun erhalten. Allein mit der Sichtbarkeit als Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten kann er seine Partei nicht aus dem 26-Prozent-Tief holen. Nur: In der Koalition müssen SPD und FDP zustimmen, wenn die CDU den Regierungschef wechseln will. In Rheinland-Pfalz ist das viel länger vor dem Wahltermin in der Koalition glatt gelaufen; Alexander Schweitzer (SPD) hat sich als Ministerpräsident profiliert und Malu Dreyer ist auch in den Köpfen der Menschen Vergangenheit. Ein spannendes Wahljahr in den Ländern Ein ganz anderer Fall spielt sich gerade in Brandenburg ab, wo nicht der Ministerpräsident ausgewechselt werden soll, sondern der Koalitionspartner. Das ohnehin fragile Bündnis von SPD und BSW in Potsdam ist auseinandergebrochen. Hier will nun Dietmar Woidke mit der dort bei der letzten Landtagswahl „kleingewählten“ CDU ins Geschäft kommen. Jedenfalls will er so Neuwahlen verhindern. Gelingt ihm das nicht, rutscht er mit Blick auf die AfD in eine vergleichbare Risiko-Lage wie seine östlichen Nachbarbundesländer. Unser Autor Frank Polke wird sich zeitnah in unserem Blog natur+mensch mit der aktuellen Entwicklung dort befassen. Hier geht es besonders um Landesregierungen, bei denen der ländliche Raum mit der Agrar- und Forstwirtschaft und der Jagd mit ihren gesetzlichen Grundlagen eine besondere Rolle spielt. Und vergessen wir nicht Mecklenburg-Vorpommern, wo sich Manuela Schwesig von der SPD gegen die aktuell prognostizierten 38 Prozent der AfD im Amt halten will. Auch hier steht die Alternative an, ob es nach der Wahl am 9. September weiter ein Bündnis der Mitte oder eine neue Rechts-Regierung gibt. Zum Spendenformular Westlich von Berlin wird mit diesem Blick auch die bereits zitierte Wahl in Rheinland-Pfalz mit Spannung erwartet. Jedenfalls gilt dort unser Augenmerk auch der von der CDU angestrebten Revision des gerade verabschiedeten Jagdrechtes. Die Fallstricke dieses Gesetzes für die jagdliche Praxis bleiben auf der Agenda. Und dann ist da noch Baden-Württemberg, wo sich Manuel Hagel am 8. März als Newcomer für die CDU und Cem Özdemir um die Nachfolge von Winfried Kretschmann bewerben. An den Wahlurnen wird beantwortet, ob in Stuttgart weiter unter grüner Flagge regiert wird oder nicht . Die Fortsetzung eines längst überholten Streits Die Bundesregierung macht Ernst mit ihrer Ankündigung, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Das Kabinett hat wenige Tage vor Weihnachten einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Es folgt damit dem Wunsch des überwiegenden Teils der Landbevölkerung. Unser Autor Christoph Boll wird in einem Blog-Beitrag in der kommenden Woche aufzeigen, warum zu uneingeschränktem Jubel allerdings ebenso wenig Anlass besteht wie zu Kritik von Umwelt- und Naturschutzverbänden; sie gipfelt in dem Vorwurf, die Novellierung ziele auf eine Ausrottung Isegrims. Das ist die Fortsetzung eines alten, längst überholten Streits. Auch ein novelliertes Bundesjagdgesetz bildet nur den Rahmen für konkrete Managementpläne der Bundesländer. Wie viele Wölfe künftig jährlich in Deutschland erlegt werden, ist deshalb noch ebenso offen wie die Regelung des durch Wölfe verursachten Wildschadens. Und noch ein Aspekt führt zu Diskussionen innerhalb der Jägerschaft: Das wäre die erhöhte Gefahr, dass eingesetzte Hunde auf der Drückjagd oder bei der Nachsuche auf verletzte, aber noch wehrhafte Wölfe treffen könnten. Das verursacht bei Hundeführern mehr als nur Unbehagen. Aus unserer Leserschaft haben wir den Hinweis erhalten, dass das Verwaltungsgericht Köln gerade darüber geurteilt hat, ob bei der Jagdscheinverlängerung eine behördliche Anordnung zum persönlichen Erscheinen erfolgen darf oder nicht. Es geht natürlich um die „körperliche Eignung“ zur Führung einer Jagdwaffe. Das Gericht hat festgestellt, dass es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, das persönliche Erscheinen eines Antragstellers zum Zweck der Jagdscheinverlängerung von der ausstellenden Behörde zu verlangen. Dies ergebe sich weder aus den jagd- und anwendbaren waffenrechtlichen Vorschriften. Im Kern geht es um die Frage, ob ein(e) Verwaltungsmitarbeiter(in) der ausstellenden Kreisbehörde die Voraussetzungen für eine Beurteilung über die Eignung erfüllt oder nicht. Das hat das Gericht entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hintergrund war offensichtlich die Entscheidung der Behörde, ab einem höheren Lebensalter das Erscheinen anzuordnen. Wir werden zeitnah in einem eigenen Beitrag auf www.blog-natur-und-mensch.de auf diese Rechtsprechung eingehen. Mit diesem Hinweis wünsche ich Ihnen im Namen unseres Redaktionsteams von natur+mensch weiterhin alles Gute für 2026 und, wo es passt, viel Waidmannsheil! Wir erwarten ein Wochenende mit unterschiedlichen Herausforderungen der Wetterlagen für Mensch und Tier. Dabei blicken wir auch auf die positiven Seiten der in den vergangenen Jahren oft vermissten Schneelage. Ihr Jost Springensguth Redaktionsleitung / Koordination

  • Kulturkämpfe, Verkehrskonflikte und Krisen im ländlichen Raum

    Das war das Jahr 2025 im Blog natur+mensch (Teil 4) Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu. Während vielerorts Silvesterraketen vorbereitet werden, blicken wir auf die letzten drei Monate zurück – ein Quartal, das thematisch über die üblichen Jagd- und Wildtierthemen hinausging. Die meistgelesenen Artikel der Monate Oktober bis Dezember zeigen, wie vielfältig die Herausforderungen im ländlichen Raum geworden sind: von Kulturkämpfen um Lebensmittelbezeichnungen über Verkehrspolitik und Wirtschaftskrisen bis hin zu medialer Berichterstattung über den deutschen Wald. Wurst ohne Fleisch: Ein Etikettenschwindel? Foto: ChatGPT Anfang Oktober stand im Europaparlament eine Abstimmung an, die weit über technische Produktbezeichnungen hinausging. Ludwig Hintjens berichtete über den Vorstoß der Christdemokraten , Fleischersatzprodukten die Verwendung von Begriffen wie „Wurst“, „Schnitzel“ oder „Burger“ zu verbieten. Hinter der Debatte stehen handfeste kommerzielle Interessen: Fleischersatz boomt, die Supermarktregale sind voll, und alle Produkte machen im Namen und in der Optik Anleihen bei tierischen Artikeln. Landwirte und Metzger haben mit viel Mühe und nach den Regeln des guten Handwerks Burger, Wurst und Schnitzel zu Lebensmitteln gemacht, die hohe Akzeptanz genießen. Sie beklagen, dass die Fleischersatzindustrie sich dreist beim guten Namen dieser Produkte bediene. Der Artikel macht deutlich, dass es auch um einen Kulturkampf geht: Viele Menschen wehren sich dagegen, dass der Verzehr von Fleisch als politisch rückständig gebrandmarkt wird. Dass die Benennungen überhaupt ausgeborgt wurden, können Landwirte und Metzger als Kompliment verstehen – offensichtlich löst selbst der Begriff Schnitzel Assoziationen aus, die die Kaufschwelle senken. Straßensperren gegen den Stau-Tourismus Foto: ChatGPT Wolfgang Kleideiter widmete sich im Oktober einem Verkehrsproblem , das vor allem ländliche Regionen in Bayern betrifft. Die Landkreise Rosenheim und Berchtesgadener Land haben Ausweichstrecken für den Autobahnverkehr gesperrt, um Dorfbewohner vor Lärm und Abgas zu schützen. Der Hintergrund: 2024 erreichten Staus auf deutschen Autobahnen eine Gesamtlänge von 859.000 Kilometern – das entspricht einer Hin- und Rückreise zum Mond. Navigationsgeräte und Apps leiten Verkehr über Kreis- und Gemeindestraßen, mit fatalen Folgen. In manchen Regionen geht nichts mehr, Müllfahrzeuge stecken fest, Rettungswagen finden kaum noch durch. Nach österreichischem Vorbild, wo seit 2019 an Sommerwochenenden Abfahrtssperren auf der Inntalautobahn gelten, haben die bayerischen Landkreise temporäre Durchfahrtsverbote eingeführt. Die Polizei kontrolliert mit Stichproben, nur Reisende mit nachweisbarem Ziel in der Region dürfen passieren. Die Maßnahmen stehen rechtlich auf sicheren Füßen – der Bund hat Verständnis dafür, dass Gemeinden ihre Bürger entlasten. Nach ersten Wochen berichten Polizei, Gemeinden und Bürger von spürbaren Verbesserungen. Der ADAC beobachtet die Entwicklung genau und fordert länderübergreifende Lösungen, sieht in den Sperren aber keine dauerhafte Lösung. Für manch anderen staugeplagten Ort könnte dies ein Signal sein. Kneipensterben bedroht Lebensqualität Foto: Sora Mitte November rückte Frank Polke die Gastronomiebranche in den Fokus – mit alarmierenden Zahlen. Es war kein gutes Jahr für Kneipen und Restaurants in Deutschland, besonders auf dem Land. Der Umsatz im Gastgewerbe sank im August um 1,4 Prozent gegenüber dem Vormonat, im Vergleich zum Vorjahr sogar um 3,5 Prozent. Seit 2019 haben 67.000 Kneipen, Restaurants und Gasthöfe aufgegeben. Die Corona-Pandemie wirkte wie eine Abrissbirne, viele Mitarbeiter kehrten nach der Zwangspause nicht zurück. Auch nach staatlichen Hilfen bleibt der Trend negativ. Die Kosten sind dramatisch gestiegen: Energie kostet 13 Prozent mehr, Löhne 14 Prozent, Grunderzeugnisse für Lebensmittel fast 20 Prozent mehr. Ein seriös kalkuliertes Schnitzel kostet kaum noch unter 30 Euro, eher 40 Euro. Für viele Familien ist das zu viel – sie bleiben zu Hause, teilen sich Essen oder verzichten aufs zweite Bier. Waldverlust oder Waldzuwachs? Eine Medienkritik Screenshot: YouTube Ende November sorgte ein Beitrag über mediale Berichterstattung für Aufsehen . Der Forstwissenschaftler Prof. Dr. Andreas Schulte nahm in einem YouTube-Video Stellung zur weit verbreiteten Meldung „900.000 Hektar Wald verloren". Diese Schlagzeile ging durch alle großen Medien – von der Tagesschau über FAZ und Süddeutsche bis zu Regionalzeitungen, die den dpa-Artikel eins zu eins abdruckten. Schultes Urteil: „Nachgewiesen falsch“. Die Aussagen gehen auf eine Veröffentlichung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt zurück, die korrekt von „Kronendachverlusten“ sprach – nicht von verlorenem Wald. Schulte stellt klar: Seit 1949 hat die Waldfläche in Deutschland um etwa 1,5 Millionen Hektar zugenommen. Anstatt große Mengen an bestem, durch Borkenkäfer dem Markt zugeführtem Fichtenholz für eine Holzbauoffensive zu nutzen, wurde es unter Begasung mit einem Klimakiller billig nach China exportiert oder als Totholz liegen gelassen, wo es durch natürliche Zersetzung Millionen Tonnen CO₂ emittiert. Der Artikel verweist auf Schultes YouTube-Kanal „CumTempore“ , in dem der emeritierte Lehrstuhlinhaber für Waldökologie der „zunehmend alarmistischen und ideologisierten Berichterstattung" daten- und faktenbasierte Hintergründe gegenüberstellt. Damit schließen wir unseren Jahresrückblick 2025 ab. Das Jahr hat gezeigt, wie vielfältig und komplex die Herausforderungen im Spannungsfeld von Natur, Mensch und Gesellschaft geworden sind. Vom Schutz bedrohter Arten über jagdpolitische Weichenstellungen bis hin zu wirtschaftlichen und medialen Fragen – der Blog natur+mensch hat versucht, diese Themen sachlich zu beleuchten und zur Diskussion beizutragen. Wir danken Ihnen für Ihre Treue und Ihr Interesse und wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins Jahr 2026. Bleiben Sie uns gewogen – wir freuen uns darauf, Sie auch im neuen Jahr mit spannenden Beiträgen zu begleiten.

  • Wenn Brutverluste, Neozoen und eine Seuche den Sommer prägen

    Das war das Jahr 2025 im Blog natur+mensch (Teil 3) Die Sommermonate brachten dramatische Entwicklungen: Ein Naturschutzgebiet meldete einen verheerenden Brutverlust, die Wissenschaft lieferte neue Erkenntnisse zu invasiven Arten und in Rheinland-Pfalz wurde ein Jagdgesetz verabschiedet, das bundesweit Aufmerksamkeit erregte. Gleichzeitig machten sich im Spätsommer die Auswirkungen einer Tierseuche bemerkbar, die das Niederwild in besorgniserregendem Ausmaß bedroht. Die meistgelesenen Artikel der Monate Juli bis September zeigen, wie sich alte und neue Herausforderungen im Wildtiermanagement verschärfen. Flamingo-Drama im Zwillbrocker Venn Foto: Kurt F. Domnik / pixelio.de Im Juli sorgte eine Nachricht für Erschütterung: In einem der bedeutendsten Naturschutzprojekte Nordrhein-Westfalens, dem Zwillbrocker Venn, kam es zu einem verheerenden Totalausfall der Flamingo-Brut . Die 83 Brutnester blieben in diesem Jahr ohne Erfolg. Offensichtlich war ein Rotfuchs in die Kolonie eingedrungen und hatte für Panik gesorgt. Die Flamingos verließen fluchtartig ihren Sommerrastplatz – Wochen früher als üblich. In den verlassenen Nestern fanden Biologen tote Küken und nicht ausgebrütete Eier. Das Zwillbrocker Venn beherbergt auf 3200 Hektar Fläche zahlreiche seltene Brut- und Rastvögel. Die Biologische Station betonte in ihrer Pressemitteilung, dass in der anthropogen veränderten Kulturlandschaft die natürliche Populationsdynamik zwischen Räuber und Beute nicht mehr gegeben sei. Deshalb sei neben passivem Prädationsmanagement durch Zaun und Wasserstandsregulierung auch die aktive Bejagung von Bodenprädatoren wie Rotfuchs und Marderartigen erforderlich. Bereits 2010 kam es durch hohen Prädationsdruck zu einem fast vollständigen Bruterfolgsausfall bei den Lachmöwen. Der Vorfall macht deutlich, wie fragil der Schutz bodenbrütender Arten geworden ist. Waschbären: Wissenschaft bestätigt Handlungsbedarf Foto: berggeist007 / pixelio.de Mitte Juli sorgte ein Positionspapier der Goethe-Universität Frankfurt für Aufsehen. Wissenschaftler bestätigten darin die Forderungen nach intensiverer Bejagung des Waschbären . Die geschätzten 1,6 bis 2 Millionen Waschbären in Deutschland verursachen erhebliche Schäden: Sie zerstören Gebäudestrukturen, verbreiten Krankheiten und bedrohen bodenbrütende Vögel, Amphibien sowie Reptilien durch hohen Prädationsdruck. Das Papier räumt mit Mythen auf – etwa dem angeblichen Einfluss der Jagd auf die Fortpflanzungsrate – und betont die Notwendigkeit konsequenten Managements. Die öffentliche Wahrnehmung als „putziger Neubürger“ steht im Widerspruch zu den realen Schäden. In Hessen wurden im Jagdjahr 2024/25 allein über 41.000 Waschbären entnommen. Die Landesregierung plant die Abschaffung der Schonzeit. Der zuständige Minister Jung stellte im Landtag klar: „Wenn wir dem Problem irgendwie Herr werden wollen, müssen wir den Waschbären konsequent und intensiv bejagen.“ Der Landesjagdverband Hessen sieht seine Forderungen durch die Forschungsergebnisse bestätigt, darunter eine ganzjährige Jagdzeit unter Einhaltung des Elterntierschutzes und den Ausbau von Lebendfangfallen mit Fangmeldern. Rheinland-Pfalz: Das erste „grüne“ Jagdgesetz Foto: jens / pixelio.de Anfang August beschloss der Landtag in Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland ein umfassendes „grünes“ Jagdgesetz, das 2027 in Kraft treten wird. Rechtsanwalt Klaus Nieding, Justiziar des Landesjagdverbands Rheinland-Pfalz, analysierte die weitreichenden Konsequenzen für die jagdliche Praxis . Das Gesetz vollzieht einen jagdlichen Paradigmenwechsel: Nicht mehr die Vertragsparteien des Jagdpachtvertrages entscheiden über den Wildbestand im Revier, sondern die zuständigen Behörden. Bei erheblicher Beeinträchtigung der Waldfunktion durch Wild werden Mindestabschusspläne festgesetzt – beim Rehwild durch die untere, beim Rotwild durch die obere Jagdbehörde. Die Nichterfüllung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und gefährdet im Wiederholungsfall den Jagdschein. Darüber hinaus kann die Jagdbehörde bei allen Wildarten eine Wildbestandssenkung unter Aufhebung der Schonzeit anordnen. Die Kosten einer behördlich angeordneten Ersatzjagd trägt der Revierinhaber. Dam- und Muffelwild dürfen außerhalb der Duldungsgebiete weder gehegt noch geduldet werden. Das Kirren ist grundsätzlich verboten. Beim Wildschaden wurde die Ersatzpflicht ausgeweitet, die Ausschlussfrist praktisch wirkungslos gemacht. Für die Baujagd wird ein zusätzlicher Fachkundenachweis erforderlich, wildernde Hunde und Katzen dürfen faktisch nicht mehr erlegt werden. Das Gesetz verweist an 50 Stellen auf noch zu erlassende Verordnungen. Myxomatose bedroht den Feldhasen Solche Kaninchenstrecken gehören der Vergangenheit an. Droht bei den Feldhasen ähnliches? ( Foto: Springensguth/Gemini) Ende September richtete sich der Blick auf die bevorstehende Niederwildjagd. Die Nachrichten waren besorgniserregend : Die Myxomatose, lange nur von Wildkaninchen bekannt, breitet sich zunehmend unter Feldhasen aus. In 45 Prozent der NRW-Kreise ist die Krankheit bereits dokumentiert. Aus Niedersachsen kommen Meldungen, dass die Myxomatose zu dramatischen Bestandsrückgängen führt. Insbesondere im Emsland und im weiteren Westniedersachsen stellte das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine Mortalität bis zu 90 Prozent fest. Seit Juli ist auch Schleswig-Holstein betroffen. Die Krankheit breitet sich vom Westen in den Norden aus. Der Deutsche Jagdverband empfiehlt, auf Hasenjagden in betroffenen Revieren zu verzichten. Wildkaninchen stehen kaum noch zur Debatte – die Myxomatose hat dort bereits Verluste bis zu 90 Prozent verursacht. Auch bei den Fasanen sind die Strecken in den letzten Jahren zurückgegangen. Jäger stehen vor der schwierigen Frage, ob sie in gewohntem Umfang zur Treibjagd einladen können. Die Unsicherheit über die weitere Ausbreitung von Krankheiten wie der Tularämie und der Myxomatose prägt die Diskussionen kurz vor Beginn der Gesellschaftsjagden. In Kürze melden wir uns mit dem vierten und letzten Teil unseres Jahresrückblicks zurück und werfen einen Blick auf die Monate Oktober bis Dezember und die Themen, die das vierte Quartal 2025 in unserem Blog natur+mensch geprägt haben.

  • Vom Rehkitz bis zum Goldschakal: Herausforderungen im Wildtiermanagement

    Das war das Jahr 2025 im Blog natur+mensch (Teil 2) Auch im zweiten Quartal des Jahres 2025 beschäftigten sich die Leser des Blogs natur+mensch intensiv mit aktuellen Entwicklungen im Wildtiermanagement. Während im April die praktische Tierschutzarbeit im Vordergrund stand, dominierten im Mai und Juni Debatten über invasive Arten und neue Raubtiere die Diskussionen. Die meistgelesenen Artikel der Monate April bis Juni zeigen, wie vielfältig die Herausforderungen im Zusammenleben von Mensch und Tier sind. Kitzrettung: Teamarbeit in der Mahdsaison Foto: NCIS Den Auftakt macht ein Beitrag von Christoph Boll zur Kitzrettung während der Frühjahrsmahd . Jedes Jahr im Mai und Juni wird der Großteil des Rehnachwuchses geboren – ausgerechnet dann, wenn Landwirte ihre Wiesen mähen. Die Folge sind verstümmelte oder getötete Jungtiere, wenn nicht rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Moderne Drohnen mit Wärmebildkameras haben die Rettungsarbeit revolutioniert. Das Bundeslandwirtschaftsministerium förderte 2025 die Jungwildrettung mit 1,5 Millionen Euro. Durchschnittlich achtköpfige Teams investieren allein im Hauptmonat Mai drei volle Arbeitswochen ehrenamtlich, um Rehkitze, Junghasen und Bodenbrüter zu retten. Der Artikel macht deutlich, dass effektiver Wildtierschutz eine gemeinsame Aufgabe von Jägern und Landwirten ist. Landwirte haben als Flächenbewirtschafter nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern als Inhaber des Jagdrechts auch eine Hegeverpflichtung. Rechtzeitige Absprachen zwischen Revierpächtern und Bewirtschaftern sind entscheidend für den Erfolg dieser wichtigen Tierschutzmaßnahme. Waschbären: Niedlich, aber problematisch Foto: Michael Woita / pixelio.de Mitte Mai widmete sich Christian Urlage einer invasiven Art, die sich in Deutschland rasant ausbreitet: dem Waschbären . Ursprünglich aus Nordamerika stammend, wurden die Tiere seit den 1920er Jahren wegen ihres Pelzes nach Deutschland gebracht. Nach Ausbrüchen aus Pelzfarmen und gezielten Aussetzungen haben sie sich erfolgreich etabliert. Die Zahlen sprechen für sich: Von 2011 bis 2023 stieg die Zahl der erlegten Waschbären um das Dreifache auf 203.306. Mittlerweile melden 69 Prozent aller Jagdreviere ein Vorkommen. In manchen Bundesländern hat der Waschbär sogar den Rotfuchs in der Statistik überholt. Das Problem: Die possierlichen Tiere mit der schwarzen Gesichtsmaske bedrohen die biologische Vielfalt. Sie plündern Nester von Greif- und Singvögeln, fressen Amphibien während der Paarungszeit und dezimieren Bestände von Rebhühnern und Fasanen. Während der NABU eine Bejagung nur im Einzelfall für sinnvoll und eine friedliche Koexistenz für möglich hält, fordert der Deutsche Jagdverband eine staatlich unterstützte Fangjagd. Es geht den Jägern nicht um Ausrottung, sondern darum, die Population zu verkleinern und heimische Arten zu schützen. Das Insel-Drama: Ein Goldschakal auf Sylt Symbolbild: Вых Пыхманн , Golden jackal , CC BY-SA 3.0 Anfang Juni rückte ein Tier in den Fokus der Öffentlichkeit, von dem die meisten Menschen bis dahin kaum etwas gehört hatten: der Goldschakal. Jürgen Muhl berichtete über dramatische Ereignisse auf Sylt , wo ein Exemplar dieser zwischen Wolf und Fuchs angesiedelten Art innerhalb weniger Wochen über 70 Lämmer und Schafe gerissen hatte. Zunächst in der Keitumer Heide nahe des Hindenburgdamms aktiv, verlagerte das Raubtier seine Beutezüge später an die Nordspitze der Insel nach List. Das schleswig-holsteinische Umweltministerium leitete daraufhin eine Abschussgenehmigung für das eigentlich streng geschützte Tier ein. Goldschakale stammen ursprünglich aus Süd- und Südosteuropa und haben sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend nach Mitteleuropa ausgebreitet. In Schleswig-Holstein wurde der erste Nachweis 2017 im Kreis Dithmarschen dokumentiert. Mit den Vorfällen auf Sylt stieg die Zahl der bestätigten Nachweise im Land auf zehn. Der Landesjagdverband fordert bereits seit Jahren, den Goldschakal ins Jagdrecht aufzunehmen. Die Ereignisse auf der Ferieninsel zeigten, wie schnell die Ausbreitung neuer Arten zu Konflikten führen kann. Ende Juli folgte die Meldung , dass die befristete Abschussgenehmigung für den Goldschakal auf Sylt ausgelaufen war. Das Landesamt für Umwelt hatte die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung Anfang Juni erteilt, sie galt jedoch nur zeitlich begrenzt. Die Entscheidung löste heftige Reaktionen aus. Landwirte und Jäger äußerten Sorge um ihre Herden und forderten wirksamen Schutz. Sie beklagten die strikten Abschussregeln für streng geschützte Arten und fühlten sich mit den Herausforderungen im Herdenschutz alleingelassen. Eine Naturschutzinitiative aus Hessen zog vor das Oberverwaltungsgericht in Schleswig, um die Abschussgenehmigung anzufechten. Das Gericht traf Mitte Juni eine Entscheidung zum Vollzug der Entnahme, eine Beschwerde dagegen wies es Anfang Juli ab. Ab dem 1. August galt die Zulassung eines Abschusses nicht mehr – unabhängig davon, ob der Goldschakal noch auf der Insel war oder nicht. Neue Sichtungen oder Risse wurden zuletzt nicht gemeldet. In wenigen Tagen melden wir uns mit dem dritten Teil unseres Jahresrückblicks zurück und werfen einen Blick auf die Monate Juli bis September und die Themen, die im dritten Quartal 2025 in unserem Blog natur+mensch im Mittelpunkt standen.

  • Kitzrettung ist eine gemeinsame Aufgabe

    Frühjahrsmahd der Wiesen in der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere: Bundesweit werden jetzt viele Teams mit Drohnen und Infrarotkameras Rehkitze, Junghasen und Gelege von Vögeln vor Verstümmelung und dem Tod durch Mähwerke bewahren Foto: NCIS Im Mai und Juni wird der Großteil des Rehnachwuchses geboren. Leider fällt dies mit der Zeit zusammen, in der die Landwirte ihre Wiesen mähen. Die Ricken nutzen diese Flächen aber vielfach als Kinderstube, in der sie ihre Kitze ablegen. Zeitnot, Gleichgültigkeit, Unwissenheit, aber auch Unfähigkeit und fehlende Absprachen zwischen Landwirten und Revierinhabern sind dann oft die Gründe dafür, dass das junge Wild durch den Kreiselmäher verstümmelt oder getötet wird. Jäger haben das in der Vergangenheit zu verhindern versucht, indem sie die betroffenen Flächen kurz vor der Mahd verstänkert oder mit dem Anbringen von akustischen und visuellen Scheuchen wie Knistertüten oder Flatterbändern sowie akustischer Vergrämung das Wild fernzuhalten oder zu vertreiben. Im zeitigen Frühjahr aber sind die Jungtiere noch ohne Fluchtreflex. Sie bleiben trotz solcher Maßnahmen oft in ihren Verstecken liegen. Deshalb suchen Jäger obendrein die Wiesen mit firmen Hunden ab und bringen gefundenes Jungwild in Sicherheit. Technischer Fortschritt als Segen Inzwischen wird dies vielfach mit Drohnen und Wärmebildgeräten erledigt. Da ist der technische Fortschritt ein wirklicher Segen. Zu der Erkenntnis ist auch das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gekommen. Es fördert in diesem Jahr erneut die Jungwildrettung während der Frühjahrsmahd mit 1,5 Millionen Euro. Anträge können bis zum 17. Juni gestellt werden. Antragsberechtigt sind Kreisjägerschaften und Vereine, die sich die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) zur Aufgabe gemacht haben. Der Aufwand, den die durchschnittlich achtköpfigen Rettungsteam investieren, ist enorm. Das belegen Ergebnisse einer gemeinsamen Umfrage von Deutscher Wildtierrettung, Deutscher Wildtier Stiftung und Deutschem Jagdverband (DJV). Allein im Hauptmonat Mai engagierten sich die Helfer drei volle Arbeitswochen ehrenamtlich. Jedes Team fliegt dabei durchschnittlich 4,5 Quadratkilometer Grünland mit der Drohne ab. Es besteht in der Regel zu zwei Dritteln aus Jägern und einem Drittel aus Landwirten. Gerettet werden neben Rehkitzen und Junghasen auch Eier und Küken von Fasanen, Rebhühnern sowie Rohr- und Wiesenweihen. Jagdgegner mit widersinnigen Vorwürfen Von Jagdgegnern wird die Kitzrettung immer wieder verächtlich gemacht mit der Behauptung, der Einsatz der Jäger sei schizophren, weil sie später die Rehe tot schießen. Solche Vorwürfe sind in doppelter Hinsicht widersinnig. Zum einen wird aus dem kleinen Kitz als erlegtem Reh ein wertvolles Lebensmittel. Unter diesem Gesichtspunkt verhält der Jäger sich wie jeder Viehhalter, der seine Tiere vor Krankheiten bewahrt. Zum anderen ist das Vermeiden von Verstümmelungen und dem Mähtod ein Gebot des Tierschutzes, der sogar im Grundgesetz als Staatsziel festgeschrieben ist. Deshalb schreibt das einschlägige Gesetz den Flächenbewirtschaftern, also den Landwirten, vor, Maßnahmen zu ergreifen, wenn mit dem Tod oder der Verletzung von Wirbeltieren zu rechnen ist. Erfolgt dies nicht ausreichend, kann es durchaus zu Strafanzeigen und Gerichtsverfahren kommen. Außerdem haben auch Bauern als Inhaber des Jagdrechts eine Hegeverpflichtung. Denn die Schaffung und Bewahrung eines gesunden, artenreichen Wildbestandes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb sind nach dem Verursacherprinzip auch in erster Linie der Landwirt und der Traktorfahrer für das Absuchen der zu mähenden Flächen zuständig. Der Jagdausübungsberechtigte, sprich der Revierpächter, aber hat eine Mitwirkungspflicht. Häufig genug wird ihm sogar die Gesamtverantwortung für die Jungwildrettung im Pachtvertrag auferlegt. Auch Landwirte haben eine Hegepflicht Auf ganz dünnes Eis aber begeben sich Jagdgenossen, wenn sie nicht auf eine gute Absprache mit den zuständigen Jägern setzen, sondern Außenstehenden die Jungwildrettung übertragen. Zwar sind Rehkitze süß und Maßnahmen zu ihrem Schutz lassen sich unter Tier- und Naturschutzmaßnahmen gut öffentlichkeitswirksam vermarkten. Das Nachstellen und gezielte Aufsuchen von Wild ist aber qua Definition Jagdausübung, sodass sich dann die Frage der Wilderei stellt. Folgerichtig verweisen die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), der Bundesverband der Maschinenringe (BMR), der Deutsche Bauernverband (DBV) und der DJV darauf, dass effektiver Wildtierschutz bereits vor dem Mähen beginnt. „Entscheidend ist dabei, die anstehenden Termine für den Grünschnitt – für Silage oder Biomasseproduktion – rechtzeitig dem jeweiligen Jagdpächter mitzuteilen und die Mähweise dem Tierverhalten anzupassen“, so die Organisationen. Sie empfehlen generell, das Grünland möglichst von innen nach außen oder von einer Seite zur anderen zu mähen. Das ermögliche den Tieren, während der Mahd in die anliegenden Feldraine zu flüchten, ohne dabei den Schutz des hohen Grases verlassen zu müssen. Zudem verweisen sie auf weitere Techniken, etwa an Schleppern und Mähwerken verbaute Infrarot-Sensortechnik mit Echtzeiterkennung, die zunehmend Eingang in die Praxis finden und ebenfalls ein Mittel der Wahl sein können. Die Organisationen sehen weiterhin einen hohen Bedarf für Forschungs- und Innovationsförderung zum Schutz von Wildtieren und fordern die zukünftige Bundesregierung auf, diesem eine hohe Priorität einzuräumen.

  • Von Tierliebe über Jagddebatten bis zum Wolfsmanagement

    Das war das Jahr 2025 im Blog natur+mensch (Teil 1) Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende entgegen. Traditionell ist dies eine Zeit, in der wir innehalten und auf die vergangenen Monate zurückblicken. Welche Themen haben die Leser des Blogs natur+mensch in diesem Jahr bewegt? Welche Artikel haben besonders viel Resonanz erfahren? Um diese Fragen zu beantworten, präsentieren wir Ihnen in vier Teilen einen Jahresüberblick über die meistgelesenen Beiträge. Beginnen wir mit dem ersten Quartal des Jahres 2025. Die ersten drei Monate des Jahres waren geprägt von einer thematischen Vielfalt: Von wissenschaftlichen Erkenntnissen über gesellschaftspolitische Debatten bis hin zu drängenden Fragen des Wildtiermanagements zeigt sich ein breites Spektrum der Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur. Die meistgelesenen Artikel des ersten Quartals spiegeln wider, welche Themen unsere Leserschaft besonders beschäftigt haben. Warum wir Tierbabys so lieben Foto: Péronne vd Ham / pixelio.de Den Auftakt machte im Januar ein Beitrag über ein Phänomen, das jeder von uns kennt: die unwiderstehliche Anziehungskraft niedlicher Tierbabys. Wolfgang Kleideiter untersuchte in seinem Artikel „Süchtig nach niedlichen Dingen“ , warum Kulleraugen und tapsige Bewegungen uns so faszinieren. Die wissenschaftliche Erklärung dahinter liegt im Kindchenschema, das der österreichische Zoologe Konrad Lorenz bereits vor Jahrzehnten beschrieb. Bestimmte Merkmale wie große Augen, hohe Stirn und kleine Stupsnase lösen bei uns fürsorgliches Verhalten aus. Neurowissenschaftler haben herausgefunden, dass unser Gehirn innerhalb einer Siebtelsekunde auf diese Schlüsselreize reagiert und dabei das Belohnungssystem aktiviert. Vom Eisbären Knut bis zum Zwergflusspferd Moo Deng nutzen Zoos, Tierschutzorganisationen und Werbetreibende diesen Instinkt gezielt. Das große Interesse an diesem Artikel zeigt, dass sich viele Leser für die biologischen Grundlagen menschlichen Verhaltens interessieren. Jagd im Wandel Foto: torstensimon Ende Januar folgte mit „Jagd zwischen Ideologie und Auftrag“ ein Artikel von Christoph Boll, der eine kritische Bestandsaufnahme des Waidwesens in Deutschland vornahm. Zeitgleich zur Großdemonstration der Jäger in Hannover und zur Messe „Jagd und Hund“ in Dortmund beleuchtete der Beitrag das Spannungsfeld, in dem sich die Jagd heute bewegt. Obwohl die Zahl der Jagdscheininhaber auf einen Rekordstand von über 460.000 gestiegen ist, kämpft die Zunft mit sinkendem gesellschaftlichem Vertrauen. Während die Jägerschaft von der Forstseite vorgeworfen bekommt, zu wenig für den Waldumbau zu tun, werfen Tierrechtler ihr vor, Tiere zu töten. Die zunehmende Urbanisierung und das Fremdeln weiter Bevölkerungsteile mit natürlichen Prozessen verschärfen die Situation. Besonders kritisch sieht der Autor die Entwicklung bei der Ausbildung: Private Jagdschulen ermöglichen zwar einen schnellen Jagdschein, tragen aber gleichzeitig zu einer Verflachung des Handwerks bei. Armut auf dem Land Foto: angieconscious / pixelio.de Im Februar rückte Wolfgang Kleideiter mit seinem Beitrag „Wenn man im Dorf festsitzt“ ein oft übersehenes Problem in den Fokus: Armut in ländlichen Regionen. Während Armut in der Stadt vielfach erforscht ist, bleibt sie auf dem Land weitgehend im Verborgenen. Betroffene versuchen aus Scham, mit wenig Geld über die Runden zu kommen, und nutzen Hilfsangebote seltener. Die vom Thünen-Institut durchgeführte Studie zur Armut in Mecklenburg-Vorpommern zeigt einen zentralen Unterschied zur Stadt: Mobilität. Ohne Auto sind Menschen in ländlichen Gebieten praktisch von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Das Problem der Mobilitätsarmut verschärft die ohnehin prekäre Situation zusätzlich. Selbst wer es sich eigentlich nicht leisten kann, muss ein Auto unterhalten, um zur Arbeit zu gelangen oder zum Arzt zu kommen. Dieser Artikel macht deutlich, dass Armut auf dem Land andere, oft strengere Formen annimmt und in der Politik stärker wahrgenommen werden muss. Der Wolf polarisiert Foto: Rudolpho Duba / pixelio.de Das Thema Wolf beschäftigte die Leserschaft gleich zweimal im ersten Quartal. Frank Polke berichtete Mitte Februar über die Situation in Brandenburg , wo über 2000 Wölfe leben sollen – eine Zahl, die weltweit Spitzenrang bedeuten würde. Die zunehmenden Angriffe auf Wild und Weidetiere, selbst auf Rentiere in Tierparks, haben dort zu einem Umdenken geführt. Im März folgte Ludwig Hintjens mit einer europäischen Perspektive : Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Der Bestand an Wölfen in der EU hat sich in den letzten zehn Jahren um über 80 Prozent erhöht. Die Änderung des Schutzstatus würde bedeuten, dass Jäger eingreifen können, wenn Populationen zu groß werden – solange der Artbestand nicht gefährdet ist. In wenigen Tagen melden wir uns mit dem zweiten Teil unseres Jahresrückblicks zurück. Dann werfen wir einen Blick auf die Monate April bis Juni und die Themen, die im zweiten Quartal 2025 auf dem Blog natur+mensch im Mittelpunkt standen.

  • Beispiel Niedersachsen: Klimaanpassung als Pflichtaufgabe

    Der Landtag in Hannover hat die Novellierung des Klimagesetzes verabschiedet. Kritik gab es von der Opposition, von kommunalen Spitzenverbänden und Unternehmern. Ein Beispiel aus einem Flächenland Abstimmung im niedersächsischen Landtag (Foto: © Focke Strangmann) Der niedersächsische Landtag hat kürzlich das Klimagesetz geändert und dabei zwei Bundesgesetze ins Landesrecht überführt: das Wärmeplanungsgesetz und das Klimaanpassungsgesetz. Das hat sowohl positive als auch negative Folgen. Teile des Klimagesetzes sind politisch umstritten. Die gute Nachricht: Die niedersächsischen Kommunen werden komplett entlastet. Sie bekommen für ihre Wärmeplanung bis zum Jahr 2040 mehr als 46 Millionen Euro vom Land. Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes verpflichtet die Länder, flächendeckend eine Wärmeplanung umzusetzen. Diese Aufgabe überträgt die Landesregierung auf die Einheits- und Samtgemeinden. Niedersachsen fängt nicht bei null an, da 95 Mittel- und Oberzentren bereits im bisherigen Klimagesetz zur Wärmeplanung verpflichtet sind. Laut Umweltminister Christian Meyer (Grüne) müssen daher nur rund 140 Einheits- und Samtgemeinden im Rahmen der Gesetzesnovelle neu verpflichtet werden. Damit geht es jetzt mehr in die Fläche. CDU-Fraktion: Klimaneutralität 2040 ist unerreichbar und unrealistisch Umstrittener ist das Ziel der rot-grünen Landesregierung, Niedersachsen bereits 2040 klimaneutral zu machen. Dann sollen nur noch so viele schädliche Treibhausgase ausgestoßen werden, wie über sogenannte Senken – Wälder, Moore und technische Kohlenstoffsenken – aufgenommen wird. Das ist fünf Jahre früher, als der Bund es plant. Für die CDU-Fraktion im Landtag ist die Umsetzung in 15 Jahren ein zu ehrgeiziges, unerreichbares Vorhaben. Auch kommunale Spitzenverbände und Unternehmer warnen vor wirtschaftlichen Risiken und befürchten Wettbewerbsnachteile. Verena Kämmerling, die umweltpolitische Sprecherin der CDU im Landtag, wirft den Regierungsparteien „Symbolpolitik“ vor und hält 2045 – wie im Bundesklimaschutzgesetz – für ein realistisches Ziel. Die Klimaanpassung soll zur Pflichtaufgabe werden und vom Land finanziert werden. Niedersachsen will auf Hochwasser, Starkregen und Hitzewellen mit höheren Deichen, entsiegelten Flächen und Hitzeschutz durch Begrünung reagieren. Dafür stellt der Umweltminister den Kommunen 90 Millionen Euro für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung zur Verfügung. Bis Ende 2028 müssen die Landkreise und kreisfreien Städte, die Region und die Landeshauptstadt Hannover sowie Göttingen ein kommunales Klimaanpassungskonzept erarbeiten. Ein Klimaschutzbeauftragter für jede Landesbehörde in Niedersachsen Jede Landesbehörde soll einen Klimaschutzbeauftragten bekommen, was die CDU-Fraktion im Landtag als Zunahme der Bürokratie kritisiert. Außerdem plant die Landesregierung einen Klimarat, dem auch Vertreter der Landwirtschaft angehören sollen. „Das alles bringt dem Klima nichts. Wir brauchen Umsetzung statt Papiere“, erklärt Umweltpolitikerin Kämmerling. Statt des Klimarates, der 400.000 Euro pro Jahr verschlingt, schlägt sie Dialogformate, Verbandsbeteiligungen oder Gutachten vor. Die Union brachte zur Novellierung des Klimagesetzes einen Änderungsantrag ein, der aber keine Mehrheit fand. Dabei ging es auch um den Torfabbau, den die rot-grüne Landesregierung seit 2023 komplett verboten hat. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sah eine Rücknahme vor, was der Industrieverband Garten (IGV) e.V. begrüßte. Industrieverband Garten: Negative Folgen für Klimabilanz und Wettbewerbsfähigkeit Dies sei ein notwendiger Schritt, um die Versorgungssicherung der Substratindustrie und des Gartenbaus zu gewährleisten. Denn seit dem Verbot müssten wichtige Produktionsrohstoffe zunehmend aus dem Ausland importiert werden, „mit allen negativen Folgen für Klimabilanz, Wettbewerbsfähigkeit und regionale Wertschöpfung“, so der IGV. Nach Ansicht des Verbandes stehen ein verantwortungsvoller Torfabbau und wirksamer Moorschutz nicht im Widerspruch. Ähnlich sieht es CDU-Umweltexpertin Kämmerling: „Torf mit einer wesentlich schlechteren Treibhausgasbilanz muss importiert werden. Das ist für den Erwerbsgartenbau eine Katastrophe, vernichtet einen heimischen Wirtschaftszweig, verteuert die heimische Gemüseproduktion und erhöht die Lebensmittelpreise für die Verbraucher.“ Diese Folgen könnten nicht einfach ignoriert werden, meint die Diplom-Agraringenieurin. Deshalb spricht sich die Union dafür aus, den Torfabbau in Niedersachsen unter strengen Bedingungen und unter hohen Naturschutzauflagen weiterhin zuzulassen. Eine Mehrheit dafür fand sie im Landtag jedoch nicht.

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