Wenn Brutverluste, Neozoen und eine Seuche den Sommer prägen
- natur+mensch
- vor 2 Tagen
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Das war das Jahr 2025 im Blog natur+mensch (Teil 3)
Die Sommermonate brachten dramatische Entwicklungen: Ein Naturschutzgebiet meldete einen verheerenden Brutverlust, die Wissenschaft lieferte neue Erkenntnisse zu invasiven Arten und in Rheinland-Pfalz wurde ein Jagdgesetz verabschiedet, das bundesweit Aufmerksamkeit erregte. Gleichzeitig machten sich im Spätsommer die Auswirkungen einer Tierseuche bemerkbar, die das Niederwild in besorgniserregendem Ausmaß bedroht. Die meistgelesenen Artikel der Monate Juli bis September zeigen, wie sich alte und neue Herausforderungen im Wildtiermanagement verschärfen.
Flamingo-Drama im Zwillbrocker Venn
Im Juli sorgte eine Nachricht für Erschütterung: In einem der bedeutendsten Naturschutzprojekte Nordrhein-Westfalens, dem Zwillbrocker Venn, kam es zu einem verheerenden Totalausfall der Flamingo-Brut. Die 83 Brutnester blieben in diesem Jahr ohne Erfolg. Offensichtlich war ein Rotfuchs in die Kolonie eingedrungen und hatte für Panik gesorgt. Die Flamingos verließen fluchtartig ihren Sommerrastplatz – Wochen früher als üblich. In den verlassenen Nestern fanden Biologen tote Küken und nicht ausgebrütete Eier. Das Zwillbrocker Venn beherbergt auf 3200 Hektar Fläche zahlreiche seltene Brut- und Rastvögel. Die Biologische Station betonte in ihrer Pressemitteilung, dass in der anthropogen veränderten Kulturlandschaft die natürliche Populationsdynamik zwischen Räuber und Beute nicht mehr gegeben sei. Deshalb sei neben passivem Prädationsmanagement durch Zaun und Wasserstandsregulierung auch die aktive Bejagung von Bodenprädatoren wie Rotfuchs und Marderartigen erforderlich. Bereits 2010 kam es durch hohen Prädationsdruck zu einem fast vollständigen Bruterfolgsausfall bei den Lachmöwen. Der Vorfall macht deutlich, wie fragil der Schutz bodenbrütender Arten geworden ist.
Waschbären: Wissenschaft bestätigt Handlungsbedarf
Mitte Juli sorgte ein Positionspapier der Goethe-Universität Frankfurt für Aufsehen. Wissenschaftler bestätigten darin die Forderungen nach intensiverer Bejagung des Waschbären. Die geschätzten 1,6 bis 2 Millionen Waschbären in Deutschland verursachen erhebliche Schäden: Sie zerstören Gebäudestrukturen, verbreiten Krankheiten und bedrohen bodenbrütende Vögel, Amphibien sowie Reptilien durch hohen Prädationsdruck. Das Papier räumt mit Mythen auf – etwa dem angeblichen Einfluss der Jagd auf die Fortpflanzungsrate – und betont die Notwendigkeit konsequenten Managements. Die öffentliche Wahrnehmung als „putziger Neubürger“ steht im Widerspruch zu den realen Schäden. In Hessen wurden im Jagdjahr 2024/25 allein über 41.000 Waschbären entnommen. Die Landesregierung plant die Abschaffung der Schonzeit. Der zuständige Minister Jung stellte im Landtag klar: „Wenn wir dem Problem irgendwie Herr werden wollen, müssen wir den Waschbären konsequent und intensiv bejagen.“ Der Landesjagdverband Hessen sieht seine Forderungen durch die Forschungsergebnisse bestätigt, darunter eine ganzjährige Jagdzeit unter Einhaltung des Elterntierschutzes und den Ausbau von Lebendfangfallen mit Fangmeldern.
Rheinland-Pfalz: Das erste „grüne“ Jagdgesetz
Anfang August beschloss der Landtag in Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland ein umfassendes „grünes“ Jagdgesetz, das 2027 in Kraft treten wird. Rechtsanwalt Klaus Nieding, Justiziar des Landesjagdverbands Rheinland-Pfalz, analysierte die weitreichenden Konsequenzen für die jagdliche Praxis. Das Gesetz vollzieht einen jagdlichen Paradigmenwechsel: Nicht mehr die Vertragsparteien des Jagdpachtvertrages entscheiden über den Wildbestand im Revier, sondern die zuständigen Behörden. Bei erheblicher Beeinträchtigung der Waldfunktion durch Wild werden Mindestabschusspläne festgesetzt – beim Rehwild durch die untere, beim Rotwild durch die obere Jagdbehörde. Die Nichterfüllung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und gefährdet im Wiederholungsfall den Jagdschein. Darüber hinaus kann die Jagdbehörde bei allen Wildarten eine Wildbestandssenkung unter Aufhebung der Schonzeit anordnen. Die Kosten einer behördlich angeordneten Ersatzjagd trägt der Revierinhaber. Dam- und Muffelwild dürfen außerhalb der Duldungsgebiete weder gehegt noch geduldet werden. Das Kirren ist grundsätzlich verboten. Beim Wildschaden wurde die Ersatzpflicht ausgeweitet, die Ausschlussfrist praktisch wirkungslos gemacht. Für die Baujagd wird ein zusätzlicher Fachkundenachweis erforderlich, wildernde Hunde und Katzen dürfen faktisch nicht mehr erlegt werden. Das Gesetz verweist an 50 Stellen auf noch zu erlassende Verordnungen.
Myxomatose bedroht den Feldhasen
Ende September richtete sich der Blick auf die bevorstehende Niederwildjagd. Die Nachrichten waren besorgniserregend: Die Myxomatose, lange nur von Wildkaninchen bekannt, breitet sich zunehmend unter Feldhasen aus. In 45 Prozent der NRW-Kreise ist die Krankheit bereits dokumentiert. Aus Niedersachsen kommen Meldungen, dass die Myxomatose zu dramatischen Bestandsrückgängen führt. Insbesondere im Emsland und im weiteren Westniedersachsen stellte das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine Mortalität bis zu 90 Prozent fest. Seit Juli ist auch Schleswig-Holstein betroffen. Die Krankheit breitet sich vom Westen in den Norden aus. Der Deutsche Jagdverband empfiehlt, auf Hasenjagden in betroffenen Revieren zu verzichten. Wildkaninchen stehen kaum noch zur Debatte – die Myxomatose hat dort bereits Verluste bis zu 90 Prozent verursacht. Auch bei den Fasanen sind die Strecken in den letzten Jahren zurückgegangen. Jäger stehen vor der schwierigen Frage, ob sie in gewohntem Umfang zur Treibjagd einladen können. Die Unsicherheit über die weitere Ausbreitung von Krankheiten wie der Tularämie und der Myxomatose prägt die Diskussionen kurz vor Beginn der Gesellschaftsjagden.
In Kürze melden wir uns mit dem vierten und letzten Teil unseres Jahresrückblicks zurück und werfen einen Blick auf die Monate Oktober bis Dezember und die Themen, die das vierte Quartal 2025 in unserem Blog natur+mensch geprägt haben.










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