Wandernde Hirsche sind ein erster Schritt zum Genaustausch
- Christoph Boll

- vor 38 Minuten
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Baden-Württemberg vollzieht eine radikale Kurskorrektur: Hirsche dürfen wieder ihrem natürlichen Wandertrieb folgen. Das außerhalb der fünf klar definierten Rotwildgebiete festgelegte Abschussgebot gilt nicht mehr

Seit 1958 galt die Rotwildgebiete-Verordnung des Landes. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat sie nun geändert. Was nach außen unspektakulär klingt, ist im Kern eine grundlegende Neuausrichtung. Von einem historischen Wendepunkt zu sprechen, ist allerdings übertrieben. Unsere größte Wildart darf sich auch im Ländle weiterhin nicht ihren Lebensraum frei wählen. Es bleibt bei den fünf räumlich klar begrenzten Rotwildgebieten auf vier Prozent der Landesfläche. Die Änderung ermöglicht Hirschen lediglich, zwischen diesen Bereichen zu wandern. Die Vorschrift, sie bei diesen Wanderungen zu erlegen, ist entfallen. Ein Fortschritt, aber keine wildbiologische Revolution. Ob dieser Schritt in die richtige Richtung auch Signalwirkung für andere Bundesländer hat, ist mehr als ungewiss.
Dabei ist die Problematik überall gleich, mal gravierender, mal weniger ausgeprägt. In diesem Blog wurde mehrfach auf die genetische Verarmung des Rotwildes hingewiesen. Sie macht sich in Abhängigkeit von Größe und Isolation des jeweiligen Vorkommens bemerkbar. Für Baden-Württemberg kam die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) des Landes in ihrem im März vergangenen Jahres veröffentlichten Abschlussberichts zum Projekt „Weiterentwicklung des Rotwildmanagements in Baden-Württemberg auf wissenschaftlichen Grundlagen“ zu dem Ergebnis: „Die genetischen Analysen im Projekt haben gezeigt, dass der aktuelle genetische Austausch zwischen den Rotwildgebieten zu gering ist, sodass die genetische Diversität in den Rotwildvorkommen BWs in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist. Ohne eine Anpassung der aktuellen Rotwildbewirtschaftung wird sich dieser Trend fortsetzen und die Wahrscheinlichkeit für negative Effekte in Form von zurückgehender Anpassungsfähigkeit gegenüber sich ändernden Umweltbedingungen, höhere Inzuchtkoeffizienten und Inzuchtdepression wird zunehmen. Die genetische Diversität in den Rotwildvorkommen und der genetische Austausch zwischen diesen sind somit aktuell nicht ausreichend, um langfristig einen gesunden und anpassungsfähigen Rotwildbestand zu erhalten.“
Ohne Wanderung droht Exit
Im Klartext heißt das, wenn nichts geschieht, droht das Aussterben des baden-württembergischen Wappentieres. Die FVA war zu dem Ergebnis gekommen, das über die Rotwildrichtlinie bestehende Abschussgebot außerhalb der Rotwildgebiete habe sich als „sehr effektives Instrument erwiesen, um eine Ansiedlung von Rotwild außerhalb der fest-gelegten Gebiete zu verhindern“. Gleichzeitig sei das Abschussgebot neben der großen geographischen Distanz und bestehenden Barrieren vermutlich einer der Hauptfaktoren, die einer besseren Vernetzung entgegenstehen. „Damit wandernde Individuen die benachbarten Rotwildpopulationen erreichen können, ist eine Schonung, das heißt eine Aufhebung des Abschussgebotes außerhalb der Rotwildgebiete, zumindest in den identifizierten Verbundkorridoren, erforderlich.“ Die Forschungseinrichtung wies zugleich darauf hin, dass die Wanderbereitschaft eines Rothirsches je nach Geschlecht und Alter variiert, wobei junge Hirsche zwischen zwei und fünf Jahren am wanderwilligsten sind. Daraus wird gefolgert: „Die aktuell geringen Anteile an jungen Hirschen und die niedrigen Dichten in den Randbereichen der Rotwildgebiete begrenzen das Wander- bzw. Ausbreitungspotential. Zur Unterstützung einer zielgerichteten Vernetzung kann es daher ebenfalls zielführend sein, den Anteil an jungen Hirschen in den Randbereichen der bestehenden Vorkommen zu erhöhen.“
Änderung darf nur erster Schritt sein
Dieser Hinweis ist mindestens ebenso wichtig wie die seit langem von Wissenschaftlern, Naturschützern und Jagdverbänden geforderte Möglichkeit den Genaustausches durch Wandermöglichkeiten. René Greiner, Hauptgeschäftsführer des Landesjagdverbandes (LJV), bewertet die nun erfolgte Anpassung als „ein starkes Zeichen für das Wildtier des Jahres 2026 und eine wichtige Grundlage für ein modernes, zukunftsfähiges Rotwildmanagement“. Der Verband hatte sich intensiv dafür eingesetzt, wissenschaftliche Erkenntnisse zur genetischen Vielfalt in jagdliche und politische Praxis zu überführen. Mit den Kampagnen „Platz!Hirsch“ und „Wanderhirsch“ machte er gemeinsam mit Partnern deutlich, wie essenziell funktionierende Wanderräume für den Erhalt gesunder Rotwildpopulationen sind.
Der nun erreichte Fortschritt kann aber auch für den LJV nur ein erster Schritt zu einer echten Zukunftsperspektive des Rotwildes sein. Das sieht die FVA ähnlich, die in ihrem Bericht erklärt, dass „eine zielgerichtete, nachhaltige und gesamtgesellschaftlich akzeptierte Vernetzung der Rotwildvorkommen vermutlich nicht mit alleinstehenden, eindimensionalen Maßnahmen zu erreichen sein wird. Vielversprechender ist dagegen die Erarbeitung eines zielgerichteten Populationsverbundkonzepts unter Einbeziehung der betroffenen Akteursgruppen.“





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