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  • Kalte Dusche im Schweriner Schloss

    Wasser ist ein rares und damit teures Gut. Das mussten jetzt auch die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern leidvoll erfahren Foto: Sora Am Ende stand die linke Regierungsmehrheit im Schweriner Schloss. Mit den Stimmen der SPD und der Linken beschloss der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern jetzt eine deutliche Anhebung der Wasserpreise – gegen die Stimmen der oppositionellen CDU und AfD. Dies wird für die Menschen im nordöstlichen Bundesland die jährlich zu begleichende Wasserrechnung für den privaten Verbrauch deutlich erhöhen. Die Entnahmegebühr für Trinkwasser steigt demnach von 10 auf 20 Cent je Kubikmeter. Auf der Gegenseite darf sich die Landeskasse freuen: Laut Umweltministerium steigen die Einnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern damit von 11 auf 21 Millionen Euro im Jahr. „Das Geld wird vollständig dem Gewässerschutz zugutekommen. Die Einnahmen werden zweckgebunden eingesetzt und nicht irgendwo im Haushalt versickern“, sagte Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD). Landwirtschaft besonders hart getroffen Für private Haushalte bedeute die höhere Entnahmegebühr voraussichtlich ab 2027 eine moderate Steigerung des Wasserpreises. Eine Durchschnittsfamilie muss demnach zwischen 12 und 17 Euro pro Jahr mehr zahlen. Viel härter durfte es aber die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im ohnehin strukturschwachen Land an der Ostsee treffen. Mit der Reform müssen die Agrarbetriebe für Oberflächenwasser bald zwei Cent je Kubikmeter zahlen, für Grundwasser sechs Cent. Dies kann für einen mittleren Ackerbau-Betrieb sich durchaus auf mehrere Hundert Euro im Jahr summieren. „Unsere Betriebe stehen ohnehin von allen Seiten unter Druck – sie brauchen klare Unterstützung vom Land und keine zusätzlichen Belastungen ohne Mehrwert“, übte der Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Trunk, klare Kritik. Worte, die im Jahr der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern noch Gewicht erhalten könnten. Die Neuerungen des seit 1992 in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Wassergesetzes betreffen neben der Wassernutzung für Verbraucher und Wirtschaft auch den Gewässer- und Küstenschutz. Neben den finanziellen Belastungen sieht das jetzt geänderte Wassergesetz dabei weitere Auflagen für die Landwirtschaft vor. So gilt zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern für Landwirte künftig ein Nachhaltigkeitsgebot. Konkret: In fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen sind tiefes Pflügen und Düngen sowie das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln verboten. Ausgenommen von den strengen Auflagen in dem Bundesland sind laut Gesetz nur „effektive Tröpfchenbewässerung und Frostschutzberegnung im Obstanbau“. Wasserpreise im Norden niedrig Die Wasserkosten in der deutschen Landwirtschaft variieren stark zwischen den Bundesländern, primär durch unterschiedliche Wasserentnahmeentgelte, und liegen meist zwischen 0,5 und 31 Cent pro Kubikmeter für Grundwasser. Während Norddeutschland teils niedrige Sätze hat, verlangen Länder wie Berlin hohe Entgelte, wobei oft Bagatellgrenzen gelten. In einigen Bundesländern ist die Entnahme für die Landwirtschaft (insbesondere Oberflächenwasser) teils günstig, etwa in Bremen, Hamburg oder Teilen des Saarlands. Deutschland als positiver Vorreiter Dabei ist Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern der Erde ein wasserreiches Land. Nach Verrechnung von Zu- und Abflüssen aus dem bundesdeutschen Gebiet sowie Abzug der Verdunstung verbleiben nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes erneuerbare Wasserressourcen von ca. 188 Milliarden Kubikmetern zur Nutzung, das sogenannte jährliche Wasserdargebot aus Grund-, Oberflächen- und Quellwasser. Alle Wirtschaftsbereiche und privaten Haushalte zusammen nutzten 2016 ca. 28,5 Mrd. Kubikmeter, also nur rund 15 Prozent der 188 Mrd. Kubikmeter. Während im Weltmaßstab rund zwei Drittel des Wasserverbrauchs auf die Landwirtschaft entfallen, setzen Land-, Forstwirtschaft und Fischerei in Deutschland insgesamt nur zwei Prozent des Gesamtwassereinsatzes ein. Darin ist bereits die Wassernutzung für die Bewässerung enthalten. Damit nutzen diese Bereiche nur 0,3 Prozent des insgesamt verfügbaren Wassers. Ein Grund für den im Vergleich zu anderen Ländern sehr geringen Anteil des Verbrauchs durch Landwirtschaft ist die Tatsache, dass hierzulande in der Landwirtschaft zu 99 Prozent Regenwasser genutzt wird.

  • Klage gegen Nachtjagd auf Muffel

    Wenn Politikern und Behörden das Wild zu viel wird, heben sie Schonzeiten auf. Oder sogar das Nachtjagdverbot. Wie nun im thüringischen Saale-Orla-Kreis. Der Landesjagdverband hat inzwischen Klage eingereicht Foto: Margit Völtz / pixelio.de Das Geschehen in Ostthüringen ist gleich in mehrfacher Hinsicht exemplarisch. Es zeigt, wie hilflos Gesetzgeber und örtliche Verwaltungen oft vor Problemen stehen, die Wild verursacht. Zugleich belegt es anschaulich, dass sich die Natur und damit auch Wildvorkommen eben nicht selbst regulieren, wie es Jagdgegner oft behaupten. Greifen Jäger nicht ausreichend in Bestände ein, läuft die Sache aus dem Ruder. Die Probleme entstehen nicht schlagartig. Sie entwickeln sich. So war es auch in Ostthüringen. Im dortigen Schiefergebirge sind die Muffel schon rund 100 Jahre zu Hause. Es bietet den Wildschafen einen optimalen Lebensraum. Also gedeihen sie prächtig und vermehren sich kräftig. Es kam zu einer unkontrollierten Ausbreitung, in deren Zuge das Muffelwild von ehemals anderthalb inzwischen in mehr als 60 Revieren im Saale-Orla-Kreis vorkommt. Von Großrudeln mit bis zu 300 Tieren ist die Rede. Die überhöhten Bestände führten in der Region zu rasant steigenden Schäden durch die Wildschafe. Vor allem dem Wald machen die vielen Tiere zu schaffen. Neben Schäl- und Verbissschäden reklamiert die Forstpartie auch Trittschäden. Das Wild trete schlicht die Vegetation kaputt. Ähnliche Klagen kommen auch aus der Landwirtschaft. Um Abhilfe zu schaffen, hob der Landkreis erstmals 2023 und dann auch in den beiden Folgejahren per Allgemeinverfügung für die Monate Juni und Juli die Schonzeit für Widder, Schafe, Schmalschafe und Lämmer auf. Regulär beginnt die Jagdzeit erst im August. Doch konnte damit die gewünschte Reduzierung der Mufflon-Bestände nach Darstellung der Behörde nicht erzielt werden. Dass das gut äugende Muffelwild alles andere als leicht zu bejagen ist, tut das Seine dazu. Wolf und Luchs sind keine Problemlöser Gezeigt hat sich auch, dass Wolf und Luchs, die beide in der Region wieder heimisch sind, entgegen manchen gegenteiligen Behauptungen nur sehr begrenzt zu einer Lösung des Problems beitragen. Im Gegenteil. In Teilen verschärfen sie Lage. Denn aus Angst vor den Beutegreifern finden sich die Wildschafe zu immer größeren Rudeln zusammen oder verstecken sich an immer schwieriger zu erreichenden Orten. Ende vergangenen Jahres erfolgte dann die nächste Verschärfung des Reduktions-Kurses: Das Landesministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten und der Landkreis hoben in zwei Allgemeinverfügungen das Nachtjagdverbot auf Muffelwild auf. Seit 4. November ist der Einsatz von Nachtsichttechnik und künstlichen Lichtquellen erlaubt. Zwar gilt auch dabei der Muttertierschutz. Doch wie der gewährleistet werden soll, ist offen. Kontrollen wie der körperliche Nachweis der nächtens erlegten Stücke oder eine Evaluation dieses heftigen Eingriffs sind vorgesehen. Der Landesjagdverband (LJV) hat inzwischen gegen die beiden Allgemeinverfügungen Klage beim Verwaltungsgericht Gera eingereicht, nachdem er bereits zuvor zusammen mit der Interessengemeinschaft Muffelwild Thüringen das Vorgehen mit klaren Worten abgelehnt hatte. Sie sprechen von einer „zu korrigierenden Fehlentscheidung eines falsch beratenen Landrats“. Auch der Verein Wildes Bayern läuft „Sturm gegen diese hanebüchene Anordnung“. Die Allgemeinverfügung sei nicht geeignet, das Problem binnen einer vertretbaren Zeitspanne zu lösen, bemängeln die Kritiker. Die ausführliche Begründung zur Klage erarbeitet derzeit ein Münchner Fachanwalt für Verwaltungs- und Jagdrecht. Er vertritt den LJV auch vor dem Verwaltungsgericht. Bruch des Nachtjagd-Tabus Dabei ist unstrittig, dass die Muffelwildbestände in der Region überhöht sind. Die Nachtjagdfreigabe aber ist aus Sicht der Kritiker das völlig falsche Mittel. Sie sehen darin nicht nur einen Bruch der Tabus von Nachtjagd auf wiederkäuendes Wild und einen Verstoß gegen das Verbot des Einsatzes von Nachtzielhilfen zu dessen Bejagung. Durch die Maßnahme drohe zudem wegen der verstärkten Beunruhigung nicht nur der Muffel ein wesentlich höherer Verbissschaden, besonders im Wald. Der LJV-Chef betont: „Die in der Region entstandenen Probleme wären auf anderen Wegen und mit bestehenden gesetzeskonformen Regularien bei deren konsequenter Anwendung und mit entsprechenden Kontrollen im Zusammenwirken Hegegemeinschaften-Jagdbehörde-Jägerschaften eher zu lösen gewesen. Grundvoraussetzung aber ist, dass sich auch die auf Trophäenjagd und deren Verkauf orientierten Gemeinschaftsjagdbezirke incl. die aus hohen Jagdpachtpreisen nutznießenden Jagdgenossenschaften an der Problemlösung beteiligen.“ Mit diesen kryptischen Andeutungen ist der Blick auf ein oft verschwiegenes Problem gelenkt: Wegen des schnöden Mammons sind manchmal Revier- und Jagdrechtsinhaber an sehr hohen oder gar überhöhten Wildbeständen interessiert.

  • Innenpolitische Erwartungen – aktuelle Themen der Jagd

    Gedanken, Anmerkungen und Beobachtungen mit dem Blick aufs Land und auf die Bundespolitik Liebe Leserin, lieber Leser, in dieser Woche wurde deutlich, dass es in diesem Jahr mit notwendigen Reformen offensichtlich auch ans Eingemachte unseres Sozialstaates gehen wird. Die harsche Antwort der Gewerkschaften auf Forderungen aus der Union und die Erwartung weiterer Streiks im öffentlichen Dienst lassen eine spannungsreiche Zukunft für die Koalition erwarten. Dazu trägt auch die nervöse Stimmung vor den vier Landtags- und Kommunalwahlen im März bei. Die Trends der Prognosen mischen sich zwischen Berlin und den Landeshauptstädten. Die Landespolitik ist ein Hauptfaktor für die Entwicklung der ländlichen Räume. Da könnten sich in diesem Wahljahr Grundlinien gerade regional und insbesondere im Osten verschieben. Traditionell gehören Messen für den ländlichen Raum zum Jahresbeginn. Bei der Grünen Woche in Berlin war die Jagd dabei. Jetzt steht sie großflächig in den Westfalenhallen im Mittelpunkt – auch mit politischen Positionen. Die Zahl der Jäger ist in den letzten Jahren um 42 Prozent gestiegen. Und offensichtlich auch deren Akzeptanz in der Gesellschaft. Die Regierungserklärung des Bundeskanzlers stand diese Woche im politischen Brennpunkt. So wirkte die Parlamentsdebatte nach Davos mit der Rolle Europas im internationalen Machtgefüge als innenpolitische Fortsetzung globaler Themen . Es wurde im Bundestag weniger sichtbar, was uns in Deutschland alles noch auf den Nägeln brennt. Obwohl: Internationale Allianzen oder auch Isolierungen bestimmen für die Zukunft die nationalen Handlungsspielräume. Auch wirtschaftlich. Über Fragen, wie wir das am besten regeln, bleibt unser Land gespalten. Während deutsche Unternehmen ausbleibende Reformen des Sozialstaats als größtes Hindernis für eigenen Erfolg und Investitionen im Inneren Deutschlands betrachten, bangen Gewerkschaften und linke Parteien um soziale Standards. Genau zu diesem Thema versuchen sich gerade die Spitzen von Union und SPD in Berlin zusammenzuraufen. Jedenfalls scheint eine gemeinsame Erkenntnis im Koalitionsausschuss zu reifen, dass allein der demografische Wandel eine Reform der Sozialsysteme unumgänglich macht. Nur der Weg dorthin und das anzustrebende Ergebnis teilen die Geister. Das gilt gerade nach der Konzeptvorlage der Sozialstaatskommission mit umfassenden Ideen zum Umbau der Sozialsysteme. Aus allen Richtungen kommt Druck von unten. Themenansätze wie die in der Union andiskutierte Mehrarbeit bei flexibleren Regeln bei den Arbeitszeiten oder die Regelung von Krankschreibungen lösen entsprechende Widerstandsankündigungen aus. Für Friedrich Merz steht bei dem kurz vor der Landtagswahl in Stuttgart angesetzten Bundesparteitag die Bewährungsprobe als CDU-Vorsitzender bevor. Die Programmkommission wird derzeit überhäuft von wirtschafts- und sozialpolitischen Ideen aus allen Teilen der Partei. Als Kanzler muss er das alles mit dem zusammenbringen, was Klingbeil und Bas aus ihrer Partei auf den Kabinettstisch legen. „ Migration, schlanke Verwaltung, ländlicher Raum“ Erneut werfen wir einen Blick mit Vollzugsmeldung noch einmal auf Sachsen-Anhalt . In Magdeburg wurde der CDU-Landesvorsitzende und Spitzenkandidat Sven Schulze zum Nachfolger des langjährigen Regierungschefs Reiner Haseloff gewählt. Und das mit zwei Stimmen mehr als die Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP hat. Die dort beheimatete Mitteldeutsche Zeitung fasst in ihrer Schlagzeile das, was Schulze vorhat, so zusammen: „ Migration, schlanke Verwaltung, ländlicher Raum“. Sein Ministerium übernimmt Finanzminister Michael Richter (CDU) nur administrativ. Seine bisherigen Themen Wirtschaft, Landwirtschaft und Forst will er inhaltlich auch aus der Staatskanzlei heraus bearbeiten. Anlässlich der Novelle zum Landesjagdrecht mit Aufnahme des Wolfes hat Schulze die Reform als praxistaugliches und rechtlich einwandfreies Regelwerk bezeichnet. Er wird in diesem Zusammenhang weiter so zitiert: „ Wir bringen Naturschutz, Tierschutz, die berechtigten Interessen der Land- und Forstwirtschaft sowie die Anliegen der Jägerschaft in ein neues Gleichgewicht.“   Das hört sich doch vielversprechend an. Während Schulze nach den letzten Umfragen mit seiner CDU noch 13 Prozent Abstand zum Hauptgegner AfD aufzuholen hat, hofft er auf einen Trend, der sich für seine SPD-Amtskollegin in Mecklenburg-Vorpommern neuerdings abzeichnet. Manuela Schwesigs Partei hat sich dort gegen den Bundestrend seit September um sechs auf 25 Prozent verbessert. Die AfD verlor dagegen drei Prozent, bleibt aber wie in Magdeburg immer noch klar vorn (Quelle: NDR/Infratest dimap). Beide Wahlen sind im September. Informationen und Austausch rund um Jagd und Natur Wechseln wir zur Jagd & Hund, die am Dienstag eröffnet  wurde. Erneut suchen viele tausend Menschen in Dortmund bis morgen Informationen rund um Jagd und Natur. Neben der Breite an Produkten verschaffen viele Bühnenshows den Besuchern einen umfassenden Überblick zu allen Trends und Themen. Dazu gehört auch die Ernte der Jäger: Beim Wildfoodfestival in der Westfalenhalle präsentieren Köche neue Rezepte aus der Wildküche. Europas größte Jagdmesse zeigt sich in ihrer Breite selbst als „die ideale Plattform für den politischen Austausch, aber auch den innerhalb der Jagd-Community“. Nicole Heitzig, die Präsidentin des Landesjagdverbandes, bekräftigte bei der Eröffnung die gesellschaftliche Rolle der Jagd. Sie kommt auch durch neue Zahlen zum Ausdruck, die der DJV in dieser Woche bekanntgab: Mit knapp 468.000 gibt es in Deutschland so viele geprüfte Jägerinnen und Jäger wie noch nie. Damit ist die Jägerschaft binnen 30 Jahren um rund 42 Prozent gewachsen. In Verbänden organisiert sind deutschlandweit sieben von zehn Jägern. Gerichtsurteil zur Lösung des Jagdscheins Voraussetzung, die Jagd auszuüben, ist die regelmäßige Beantragung und Verlängerung des Jagdscheins bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde. Verbunden ist damit natürlich die Erlaubnis, die entsprechenden Waffen zu führen. Im Rahmen der anhaltenden Debatten über die Innere Sicherheit steht das Thema Überprüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit immer wieder im Fokus. Die Frage, wie das in der Behörden-Praxis mit der Verlängerung des Jagdscheins als Voraussetzung für den Waffenbesitz geschieht, haben wir in unserem Blog natur+mensch diese Woche aufgegriffen . Es ging um die Anordnung des persönlichen Erscheinens bei der Unteren Jagdbehörde in einem Kreis im Rheinland. Damit hat sich das Verwaltungsgericht Köln jetzt beschäftigt und geurteilt: Danach gibt es keine Ermächtigungsgrundlage für die Jagdbehörde, zu einem Pauschalkriterium wie einem bestimmten Alter das Erscheinen anzuordnen, um den Jagdschein zu verlängern (VG Köln 8 K 1648/23 vom 15. Dezember 2025). Zum Spendenformular Entscheidend bleiben also die gesetzlichen Grundlagen . Marc Henrichmann, MdB, Innenpolitiker und Waffenrechtsexperte der CDU, hat dazu vor einiger Zeit im ARD-Magazin „Report Mainz“ betont: „Statt Sportschützen und Jäger müssen wir die Täter stärker in den Blick nehmen.“  Er plädiert dafür, die kommunalen Waffenbehörden durch digitale und schlankere Verfahren zu entlasten. natur+mensch hat ihn auch zu diesem Fall befragt. Gegenüber unserem Blog erklärte er jetzt: „Der Gesetzgeber hat aus guten Gründen die Anordnung des persönlichen Erscheinens – auch zur Vermeidung von Willkürentscheidungen – auf sogenannte begründete Ausnahmefälle begrenzt. Das müssen tatsachenunterlegte Zweifel an Zuverlässigkeit oder Eignung des Antragstellers sein. Das Alter ist zwar eine Tatsache. Auf Zuverlässigkeit oder Eignung lässt sie aber sicher keine pauschalen Rückschlüsse zu.“ Umstrittene Nachtjagdfreigabe vor einem weiteren Verwaltungsgericht Misserfolge im Waldumbau und Schäden bei Aufforstungsmaßnahmen werden manchmal zurecht, manchmal aber auch vorschnell als entscheidende und oft als alleinige Ursachen beim Waldum- und Aufbau benannt. Die verstärkte Jagd mit Außerkraftsetzung von gesetzlich vorgeschriebenen Normen wie Ruhezeiten  sowie Ausnahmen für den Einsatz von Nachtoptik und Licht ist und bleibt umstritten – bald auch vor einem Verwaltungsgericht. Einen aktuellen Fall in Thüringen greift mit seinen unterschiedlichen Facetten nächste Woche unser Autor Christoph Boll in seinem Bericht für unseren Blog natur+mensch auf. Dort im Saale-Orla-Kreis geht es um die angeblich unkontrollierte Verbreitung des Muffelwildes. Da die vor drei Jahren verfügte Vorziehung der Jagdzeit um zwei Monate (regulär ab August) nicht den gewünschten Erfolg brachte, wurden das Nachtjagdverbot aufgehoben und der Einsatz von Nachtsichttechnik mit künstlichen Lichtquellen erlaubt. Unstrittig ist, dass hier die Muffelbestände zu hoch sind und etwas getan werden muss. Nur was? Der Landesjagdverband (LJV) hat dort inzwischen gegen die beiden Allgemeinverfügungen Klage beim Verwaltungsgericht Gera eingereicht. Die Nachtjagdfreigabe ist für Praktiker und Kritiker eine „hanebüchene Anordnung“. Dazu steht die Frage im Raum, wie der Muttertierschutz gewährleistet werden soll. Der LJV drängt auf eine konsequente Anwendung gesetzeskonformer Regeln unter Einschluss entsprechender Kontrollen. Gleichzeitig läuft eine ständige gesellschaftliche Debatte voller Widersprüche. Auf der einen Seite wird den Jägern oft pauschal eine verbreitete Tötungslust unterstellt. Auf der anderen hören und lesen wir weitgehend unwidersprochene radikale Abschussforderungen zwischen Jagd und Forst. Danach ist ebenso pauschal für den Wald „jedes tote Reh ein gutes Reh“ . Das auch für mich wünschenswerte Kontrastprogramm hieße: mehr politische und gesellschaftliche Anerkennung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Jagd und Forst. Mit diesen Bemerkungen zum Wochengeschehen und besonderem Fokus auf Themen der Jagd verbleibe ich diesmal mit guten Wünschen Ihr Jost Springensguth Redaktionsleitung / Koordination

  • Gericht: Kein persönliches Erscheinen zur Lösung des Jagdscheins

    Die Untere Jagdbehörde kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln nicht mehr das persönliche Erscheinen zur Verlängerung des Jagdscheins anordnen Foto: ChatGPT Die Verlängerung eines Jagdscheins wird in den Unteren Jagdbehörden in den Bundesländern und damit in den gut 400 Rathäusern der Stadtkreise sowie Kreisverwaltungen unterschiedlich behandelt. Teilweise und nach verschiedenen Kriterien wird nach dem Antrag zur Jagdscheinverlängerung das persönliche Erscheinen angeordnet. Das führte jetzt in einem Kreis in Nordrhein-Westfalen zu einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln, der zugunsten des klagenden Jägers ausfiel. Er braucht nicht, schon gar nicht aufgrund seines Alters, persönlich zur Verlängerung seines Jagdscheins bei der Unteren Jagdbehörde erscheinen. Zum Hintergrund: Es geht um die Umsetzung der Frage, die bereits in der Fassung von 1952 im Bundesjagdgesetz so formuliert wurde: Der Jagdschein muss Personen versagt werden, die wegen körperlicher oder geistiger Mängel unfähig sind, ein Jagdgewehr sicher zu führen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Jagdrecht (BJagdG) und das Waffenrecht (WaffG) „eigenständige Ordnungsrechtsbereiche“ sind. 2002 stellte dann der Gesetzgeber dazu weiter klar, dass für die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis und jagdrechtlichen Erlaubnis die gleichen Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung gelten sollen. In der Praxis ist den Jägerinnen und Jägern in der Regel klar, dass die Waffenbesitzkarte von der zuständigen Polizeidienststelle ausgestellt wird und der Jagdschein von der Unteren Jagdbehörde. Hier handelt es sich um einen Fall in NRW, wo im Unterschied zu den Städten mit Polizeipräsidien in den Kreisen beide Behörden in eine Zuständigkeit des Landrates fallen; also hier unter einem Dach, aber getrennt. Der Fall im Rhein-Erft-Kreis Aktueller Anlass des Rechtsstreits war die praktische Umsetzung im Rhein-Erft-Kreis in der Nähe von Köln. Dort lautete die Anordnung 2023 noch: „Zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache jedes Antragstellers erforderlich“. Dort werde diese Regelung wie folgt umgesetzt: „Nur bei Erstausstellung oder Neuausstellung (wenn keine Felder im Jagdschein frei sind), bei Zuzug in den Rhein-Erft-Kreis oder bei Antragstellern, die älter als 70 Jahre  sind, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich“. Dagegen hat ein langjähriger Jäger beim für ihn zuständigen Verwaltungsgericht Köln geklagt und vor wenigen Wochen Recht bekommen. Die Jagdbehörde kann demnach und nach aktueller Gesetzeslage das persönliche Erscheinen nicht verlangen. Der klagende Jäger aus dem Rhein-Erft-Kreis wollte die „Untersuchung bzw. Taxierung“ nicht hinnehmen, da den Mitarbeitern der Unteren Jagdbehörde für die medizinische Bewertung jedwede Ausbildung fehle. Dem Antrag zur Jagdscheinverlängerung hat er den Übungsnachweis des Schießkinos beigefügt und damit nachgewiesen, dass er Ziele erkennt (also sehen kann), trifft (also sicher mit der Waffe umgehen und schießen kann) und den Anweisungen der Schießaufsicht folgen (also hören) kann. Er war außerdem der Überzeugung, dass das persönliche Erscheinen nicht verlangt werden kann, weil das im Gesetz nicht vorgeschrieben ist. Die Untere Jagdbehörde blieb bei ihrer Forderung und berief sich auf Vorgaben aus dem Ministerium. Der Jäger klagte am Verwaltungsgericht und bekam Recht (VG Köln 8 K 1648/23 vom 15. Dezember 2025). In der Begründung stellt das Gericht klar, dass das persönliche Erscheinen nicht verlangt werden kann, weil es im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) nicht vorgesehen ist und den ministeriellen Vorgaben/Erlassen als innerdienstliche Verwaltungsvorschrift keine Rechtsnormqualität zukommt. Die Behörde muss zwar den Jagdschein versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dem Antragsteller die körperliche bzw. persönliche Eignung fehlt. Tatsachen sind aber Dinge, die bekannt sein müssen. Zuständigkeit der Waffenbehörde Die Untere Jagdbehörde ordnete die persönliche Vorsprache jedoch an, um das Fehlen der körperlichen Eignung festzustellen. Und das ging dem klagenden Jäger zu weit. „Die Forderung zum persönlichen Erscheinen ist somit eine wissentliche, vorsätzliche und fortgesetzte Missachtung von Recht und Gesetz und ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes.“ Ergänzt und klargestellt wurde diese Frage durch einen Änderungsbeschluss des Bundestages (§ 17 BJagdG), wonach die Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung stets der zuständigen Waffenbehörde obliegt. Es handelt sich demnach um ein Teilmodul der jagdlichen Erlaubnis, das sich nach dem Waffenrecht richtet. Zur Begründung hieß es: „Eine parallele Prüfung durch die Jagdbehörde ist dann nicht nur redundant, sondern bindet auch unnötig Ressourcen der Sicherheitsbehörden.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; allerdings sei – so der Kläger – es unwahrscheinlich, dass die angestrebte Berufung aufgrund der eindeutigen Rechtslage am Oberverwaltungsgericht Münster zugelassen werde. Kernpunkte sind nach diesem Urteil demnach: dass es keine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Jagdbehörde gibt, zu einem Pauschalkriterium (Alter) das Erscheinen anzuordnen Es ist die Waffenbehörde (also Polizei) und nicht die Jagdbehörde, die zu beurteilen hat, ob jemand eine Waffe sachgerecht und sicher führen kann Die Verlängerung des Jagdscheins (regelmäßig wiederkehrend) von persönlichem Erscheinen abhängig zu machen, ist nicht zulässig keine parallele Prüfung neben der Waffenbehörde, bei der die Jagdscheinstelle ggf. Auskunft einholen kann, ob Tauglichkeit nicht gegeben ist Waffenbehörde ermittelt, kann Erkundigungen einholen und handelt bei begründeten Einzelfällen (Tatsachen müssen Bedenken begründen) Es fehlt eine Ermächtigungsgrundlage zur generellen Anordnung zum persönlichen Erscheinen > begründete Einzelfälle > Waffenbehörde In Augenscheinnahme kann bei begründeten Anhaltspunkten vor Ort von der Polizei angeordnet und durchgeführt werden Wenn der Anordnung der Jagdbehörde nicht nachgekommen wird, können daraus keine schematischen Schlüsse zu Lasten des Beteiligten gezogen werden Ein ministerialer Erlass stellt nach Feststellung des Gerichts keine gesetzliche Grundlage dar, sondern sei eine „rein innerdienstliche Verwaltungsvorschrift“. (Im vorliegenden Fall geht es um einen 2002 vom Kreis zitierten ministeriellen Erlass in NRW zum Verlangen des persönlichen Erscheinens)

  • Rekordbesuch und starkes Signal für den ländlichen Raum

    Die Internationale Grüne Woche in Berlin hat zu ihrem 100. Jubiläum neue Maßstäbe gesetzt. 350.000 Besucher strömten zehn Tage lang auf das Berliner Messegelände – ein Plus von rund 40.000 gegenüber dem Vorjahr Foto: © Messe Berlin GmbH Die weltweit bedeutendste Messe für Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Gartenbau bewies eindrucksvoll: Auch nach einem Jahrhundert ist sie relevanter denn je. Am Sonntag, dem letzten Messetag, konnte mit dem Besucher-Plus eine positive Bilanz dieser Jubiläumsmesse am Berliner Funkturm gezogen werden. Das gilt nicht nur für die Besucherzahl, sondern auch für Veranstalter, Aussteller, beteiligte Verbände und die Inhalte im großen Rahmenprogramm. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte die Jubiläumsausgabe eröffnet. Bundeskanzler Friedrich Merz informierte sich bei einem eigenen Rundgang über die Leistungsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft. Insgesamt sieben Bundesminister nahmen sich Zeit für Gespräche mit Bürgern und Fachbesuchern. Die Grüne Woche bestätigte damit erneut ihre Rolle als zentraler politischer Treffpunkt zu Jahresbeginn. Rainer sieht sich im Kurswechsel seines Ministeriums bestätigt Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer nutzte die Messe als Plattform für intensive Gespräche und hob die Bedeutung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft hervor. Der Minister, der die Grüne Woche erstmals in seinem Amt erlebte, lobte den Austausch auf Augenhöhe und zeigte sich zufrieden mit der Resonanz auf den politischen Kurswechsel der Bundesregierung. Auch die Akteure aus dem ländlichen Raum nutzten das Forum intensiv. Beim Parlamentarischen Abend von Deutschem Jagdverband (DJV), Deutschem Schützenbund (DSB) und dem Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) kamen rund 400 Gäste aus Verbänden, Politik und Gesellschaft zusammen. Minister Rainer fühlte sich bei dieser Veranstaltung nach eigener Aussage „zu Hause unter Freunden“. Im Zentrum der Gespräche standen die Ausbreitung des Wolfes und seine geplante Aufnahme ins Bundesjagdgesetz sowie die Evaluierung des Waffenrechts. DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke begrüßte die Gesetzesänderung beim Wolf als großen Fortschritt, kritisierte aber das geplante Schnellabschussverfahren für Problemwölfe. Er forderte ein konsequenteres Vorgehen: „Wir sollten zudem in allen Rudeln 40 Prozent des Nachwuchses entnehmen. Der Wolf muss lernen: Menschliche Witterung bedeutet Gefahr." Schulterschluss der Landnutzer Max von Elverfeldt, Vorsitzender des AFN, unterstrich den notwendigen Schulterschluss der Landnutzer und betonte die Hauptaufgabe, für eine stärkere Wahrnehmung des ländlichen Raums in Politik und Gesellschaft einzutreten. Die Akteure im ländlichen Raum wirkten gemeinsam als Eigentümer, Pächter oder Nutzer in der Natur und mit der Natur – nach dem Motto: natürlich nutzen und schützen. Die Grüne Woche war nicht nur politischer Treffpunkt, sondern auch wirtschaftlicher Impulsgeber. Über 1.100 Reisebusse brachten Besucher aus ganz Deutschland und dem Ausland nach Berlin, die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben lagen bei rund 150 Euro. Mehr als 1.800 Medienschaffende aus 21 Ländern berichteten von der Veranstaltung. Die Bilanz der Branchenvertreter fiel durchweg positiv aus. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, zeigte sich erfreut über das große Besucherinteresse und die Gespräche mit hochkarätigen politischen Gästen. Die Grüne Woche im 100. Jahr sei ein voller Erfolg gewesen. Die nächste Grüne Woche findet vom 15. bis zum 24. Januar 2027 statt.

  • Von Davos bis Dortmund: Handelspolitik, Wahlen und die Zukunft von Wald und Jagd

    Gedanken, Anmerkungen und Beobachtungen mit dem Blick aufs Land und auf die Bundespolitik Liebe Leserin, lieber Leser, während Bundes- und Vizekanzler durch das verschneite Davos und damit durch die Ansammlung von Spitzen aus internationaler Politik und Wirtschaft bis Donnerstag im mehrdeutigen Sinne rutschten, bleibt bis morgen in Berlin Grün angesagt. Die Welt zwischen Feld und Wald, Ernten und Genießen: Allein am letzten Wochenende sind bereits über 100.000 Besucher in die Messehallen am Funkturm geströmt. Der politische Betrieb an der Spree hat neben der Grünen Woche dagegen kaum Schlagzeilen produziert. Allenfalls die Brandmauer, die durch die EU-Grünen in Brüssel bei der Blockade des Mercosur-Abkommens ins Wanken geraten ist, sorgte für Gesprächsstoff. Die gemeinsame Abstimmung mit AfD-Abgeordneten in Brüssel hat jedenfalls auch innenpolitisches Entsetzen ausgelöst. Politisch war es natürlich auch Thema bei der Grünen Woche und ebenso wird die größte Jagdmesse Europas, die Jagd & Hund in Dortmund, zur Plattform für den Austausch. Das Thema Wald und Wild ist auch politisch. Es gibt weiter Diskussionsstoff. Wir wissen, dass vom Mercosur-Abkommen unter dem Strich für Europa gesamtwirtschaftlich Vorteile zu erwarten sind. Dadurch soll für 750 Millionen Verbraucher die weltweit größte Freihandelszone entstehen. Im Prinzip ist das ein Kontrastprogramm zu der Zollpolitik Trumps mit dessen Werkzeugkasten in der Machtausweitung und politischen Erpressung. Mercosur sieht unter anderem geringere Zölle auf wichtige Rohstoffe und Folgeprodukte vor. Importe aus den lateinamerikanischen Partnerstaaten sollen Vorteile für Weiterverarbeiter und Verbraucher bei uns und dort bringen. Wir wissen aber auch: Wenn bei uns dadurch vieles günstiger wird, bleibt zu befürchten, dass in der europäischen Agrarwirtschaft neue Belastungen entstehen werden. Das wäre die abzusehende Billigkonkurrenz für heimische Produkte. Dagegen haben europäische Landwirte bis in diese Woche hinein mit guten Gründen heftig protestiert. Die Abwägung aller Aspekte hat aber dazu geführt, dass am Ende im Rat der 27 EU-Staaten eine qualifizierte Mehrheit von 15 Ländern einen 25-jährigen Verhandlungs- und Abstimmungsmarathon beendet hat. Mein Kollege Christian Urlage hat sich in unserem Blog natur+mensch mit der Abwägung von Vor- und Nachteilen dieser schwierigen Vertragsgeburt bereits ausführlich befasst . Entsetzen über die Grünen in Brüssel – auch aus den eigenen Reihen Nach der Einigung im Rat ist neuer Streit entstanden. Ausgerechnet fast zeitgleich zum Weltwirtschaftsforum in Davos mit Trump, von der Leyen, Merz, Macron & Co. hat das EU-Parlament nicht die Ratifizierung, sondern eine absehbar langwierige Überprüfung dieses unterschriebenen Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof beschlossen. Das war im Fußball-Deutsch so etwas wie eine Blutgrätsche zur Blockade. Europa wollte gerade einmal die Muskeln spielen lassen , schon behindert es sich selbst mit Fallstricken im eigenen System. Das hat Schockwellen ausgelöst. Sie gingen insbesondere von acht deutschen Abgeordneten der EU-Grünen aus, die gemeinsam mit AfD (!) und Linken gestimmt und damit letztlich die knappe Mehrheit der Ablehnungsfront gesichert haben. Entsetzt sind inzwischen selbst die eigenen Parteifreunde im Bundestag, die sich laut und mit starken Argumenten für ein handlungsfähigeres Europa im internationalen Wettbewerb einsetzen. Der SPD-Fraktionsgeschäftsführer im Bundestag, Dirk Wiese, sagte dazu kurz und knackig in der RP: „Dumm und instinktlos“. Die dem Beschluss folgende Einsicht, dass das ein Fehler war, kommt bei den Grünen zu spät. Wenn hohe Zölle weiter den Autoexport – hier nach Südamerika – belasten, wird das natürlich auch auf den Wahlkampf von Cem Özdemir schlagen. Er kämpft bei der Wahl im März um das grüne Ministerpräsidenten-Erbe im Autoland Baden-Württemberg. Sein krampfhafter Versuch der Schadensbegrenzung ist sein Appell, den übrigens auch der Bundeskanzler an die EU-Kommissionspräsidentin richtet: Sie soll den Handelsteil des Abkommens wenigstens vorläufig in Kraft setzen. Das wäre möglich. Umfrage in Rheinland-Pfalz dämpft Hoffnung auf Revision des Jagdgesetzes Apropos Landtagswahlen: Wir blicken regelmäßig darauf, was sich in unseren Ländern tut. Und das aus dem Grund, weil hier viel Gesetzes- und Regelungskompetenzen für ländliche Strukturpolitik, Agrar-, Umwelt- und Forstpolitik liegen. Einbezogen sind vernetzte Themen wie Jagd und Natur. Neben Baden-Württemberg stehen in Deutschland mit Berlin damit fünf Landtags- und drei Kommunalwahlen an. In Mainz, Stuttgart, Schwerin und in Magdeburg geht es neben dem Roten Rathaus in der Hauptstadt um mögliche Regierungswechsel. In unserer letzten Kolumne haben wir uns mit den strategischen Gründen für einen vorzeitigen Rückzug von Rainer Haseloff beschäftigt. Das ist nun vollzogen und am Dienstag soll sein Nachfolger, der amtierende Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze, gewählt werden. Zum Spendenformular In Rheinland-Pfalz wird am 22. März gewählt. Nachdem von der noch bestehenden Ampelkoalition im letzten Jahr gegen viele Proteste von Jägern und Waldbesitzern  ein neues Jagdgesetz durchgeboxt wurde, liegt jetzt eine Hoffnung auf Gordon Schnieder von der CDU. In allen Umfragen liegt er vorn. Auch wird die FDP aus der Ampel stürzen. Nun ist die Frage: Was kommt danach? Ministerpräsident Alexander Schweitzer hat sich seit seiner Übernahme von der am Ende glücklosen Malu Dreyer vor knapp zwei Jahren im Amt gefestigt. In dieser Woche hat der SWR eine neue Demoskopie von Infratest-Dimap mit einer stabilisierten SPD (26 %) vorgelegt. Die CDU bleibt mit 29 Prozent danach stärkste Kraft; die angestrebte Große Koalition unter Schnieders Führung wackelt aber, weil Schweitzer auch mit Grünen (10 %) und Linken (6 %) koalieren könnte. Katrin Eder, die als grüne Umweltministerin das umstrittene Jagdgesetz mit massiven Einschränkungen bei Waldbauregelungen für die Praxis in den Revieren angetrieben hat, bliebe dann wohl im Amt. Die Jägerschaft aber setzt auf Korrekturen durch die CDU. Da heißt es also nicht nur abwarten, sondern auch kämpfen. Bleibt noch die Situation in Mecklenburg, wo Manuela Schwesig bei einer wie fast überall im Osten starken AfD ums Amt bangt. Damit befassen wir uns in einem unserer nächsten Beiträge. Wald und Jagd als Generationenthema Bei der Messe Jagd & Hund in Dortmund  steht der veranstaltende Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen im Vordergrund. Die Messe strahlt aber weit über das Land hinaus. Sie hat den Anspruch, die größte Messe dieser Art in Europa zu sein. Rund um die Westfalenhalle ist sie ab Dienstag wieder sechs Tage lang der internationale Treffpunkt für Jäger, Jagdinteressierte, Outdoor-, Hunde- und Naturfreunde . Beim Eröffnungsprogramm und vielen Treffen am Rande geht es nicht nur um Information aus der und für die Praxis, sondern wie beim zitierten Beispiel Rheinland-Pfalz um die gesellschaftliche Akzeptanz und die politische Zukunft der Jagd. Sie ist wie der Wald ein Generationenthema. Gern zitieren wir aus einem im Presseservice der Messe angebotenen Interview mit dem Biologen Dr. Michael Petrak, bis 2023 Leiter der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des Landes : „Die Jäger kümmern sich um das große Wild. Jagd ist eine Form der nachhaltigen Nutzung. Gerade weil es bei uns keine natürliche Regulation mehr gibt, ist Bejagung notwendig. Es muss auch genügend Wild erlegt werden. Die Forstwirtschaft hat die Aufgabe, den Wald zu erhalten und wieder aufzubauen, dabei aber auch den Lebensraum insgesamt im Blick zu haben. Dabei spielen wirtschaftliche Aspekte natürlich auch eine Rolle, weil Holz ein wichtiger Rohstoff ist.“ Und dann sei da der Tourismus. Der Wald sei für viele Menschen Erholungsraum – zum Wandern, Radfahren, für den Wintersport. „Das ist grundsätzlich positiv, bringt aber auch Belastungen für Wildtiere und ihre Lebensräume mit sich.“ Das Thema „Wirtschaftliche, generationengerechte Waldentwicklung im Einklang  mit einer angemessenen und nachhaltigen Wildbewirtschaftung“ bildet einen der Schwerpunkte der Stiftungsarbeit von „natur+mensch“ . Darauf sind wir schon mehrfach eingegangen. Mit unserem Praxis-Partner Andreas Kohnen ( forst.kohnen@vodafone.de ) bauen wir Kontakte zu Besitzern von Forstgrundstücken auf, mit denen dieser Nachweis geführt wird: Waldaufbau kann in Verbindung mit einer natürlichen Ablenkung wildgerecht, ertragreich und werthaltig auch für die nächsten Generationen gestaltet werden. Auch das wäre ein Thema für den Austausch in Dortmund … Die zur Jagd & Hund einladende Präsidentin des Landesjagdverbandes, NRW, Nicole Heitzig, erinnert in der Verbandszeitschrift daran, dass es in dem urban geprägten Bundesland „leider immer wieder zu Diskussionen mit sogenannten Balkon-Biologen“  komme. Das gilt sicher auch über NRW hinaus. Und sie fügt an: „Die jagd- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen werden also nicht weniger, aber wir nehmen sie an. Wir werden nicht müde, für unsere Sache – die Jagd, die Jägerschaft und die Wildtiere – zu streiten.“ Weil viele Menschen draußen Erholung suchen, lautet für das letzte Wochenende auf der Grünen Woche ein Programmangebot: „ Wo die Reise hingeht – Urlaub bei deutschen Landwirtinnen und Landwirten“.  Wer Inspirationen also für den nächsten Urlaub sucht, findet ihn über die Grüne Woche : Ein neuer Radweg in Schleswig-Holstein, Reiturlaub in Mecklenburg-Vorpommern oder Genussmomente in Hessen seien nur einige der Highlights, die es zu entdecken gibt. Das passt doch diesmal zu unseren Wünschen! Ihr Jost Springensguth Redaktionsleitung / Koordination

  • Waldumbau ertragreich, wildfreundlich und generationenfest

    Den Wald, wie wir ihn kennen, wird es Experten zufolge bald nicht mehr geben. Viele erinnern sich an unsere Wälder aus Kindheitszeiten. Gesund, ertragreich, vielfältig, aber auch mit überwiegend Fichten- und Buchenbeständen. Beim Blick von oben prägte in den Mittelgebirgen saftiges Grün die Bilder der Regionen. Sie sind in dieser Zeit und nach den aktuellen Waldzustandsberichten in den Ländern im Vergleich zu früheren Jahrzehnten heute nicht mehr wiederzuerkennen. Waldbauern und Förster stehen vor grundlegenden Herausforderungen, unter diesen Bedingungen Reviere umzubauen, aktuell und für kommende Generationen zukunftsfest zu machen. Der Wald ist von je her ein Generationenthema. Dessen Funktionen und aktuelle gesellschaftliche Ansprüche wachsen dramatisch mit den unterschiedlichen Bestrebungen zwischen wirtschaftlich verpflichtetem Eigentum und öffentlichem Wohl. Zum Wald gehört von je her die Jagd als fester Bestandteil in der Naturnutzung. Die Jagd hat den Kompetenzanspruch, im Einklang mit wirtschaftlichen Eigentumsinteressen ihren Beitrag zu leisten. Unterschiedliche Forstwirtschaftsformen geben dem Wild angemessen Raum oder verfolgen das Konzept Wirtschaftswald mit bis auf null zu reduzierenden Wildbeständen – insbesondere Rot- und Rehwild. Die Stiftung natur+mensch wendet sich aktuell dem Thema zu . Sie hat sich entschieden, sich an dieser gesellschaftlichen, politischen und fachlichen Diskussion zu beteiligen. Nach ihrer Satzung verfolgt sie diese Grundprinzipien: Schutz der Naturlandschaften, Pflege der Artenvielfalt, Erhalt artenreicher Kulturlandschaften. Mit unserem Praxis-Partner aus der Forstwirtschaft, Andreas Kohnen, ( forst.kohnen@vodafone.de ) baut die Stiftung natur+mensch Kontakte zu Besitzern von Forstgrundstücken auf. Den Partnern geht es darum, gemeinsam den Nachweis zu führen, dass das System auf Grundlage einer natürlichen Ablenkung zu einem ertragsfähigen und wildgerechten Waldbau möglich ist. Es geht darum, Forstgrundstücke ertragreich auch für die Jagd über Generationen werthaltig zu gestalten.

  • Frauen-Power auf den Höfen unverzichtbar

    Frauen leisten enorm viel in der deutschen Landwirtschaft – doch das Sagen auf den Höfen haben meist Männer. Das von der UN ausgerufene 2026 als „Internationales Jahr der Frauen in der Landwirtschaft“ ist Thema auf der Grünen Woche Foto: Sora Der Blick in die EU-Statistik spricht Bände. Während in Lettland oder Litauen 45 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe von Frauen geleitet werden, beträgt der Anteil der weiblichen Betriebsleiterinnen in Deutschland 11,3 Prozent (Stand 2023). Er liegt damit deutlich unter dem EU-weiten Durchschnitt von rund 32 Prozent. Die Niederlande bilden mit einem Frauenanteil von sechs Prozent zwar das Schlusslicht, aber Deutschland war vor zehn Jahren mit 8,4 Prozent nicht weit vom Negativ-Wert des Nachbarn entfernt. Woran liegt es, dass Frauen einerseits eine immer größere Rolle in der grünen Branche spielen und sich stärker zu Wort melden, andererseits bei den Führungspositionen aber zu wenig Berücksichtigung finden? Antworten auf diese Frage gibt ein Positionspapier, das eine Allianz mehrerer Verbände – darunter Landjugend, Landfrauen und Bauernverband – jetzt vorgestellt haben. Kernbotschaft: Die Rahmenbedingungen für Frauen in der Landwirtschaft sind alles andere als optimal. Es gibt an vielen Stellen strukturelle Hürden und altbackene Weichenstellungen bei der Rollenverteilung. Starke Rolle auf den Höfen, in den Ställen, in der Direktvermarktung Dabei ist die Mitwirkung talentierter und tüchtiger Frauen unverzichtbar für die Branche, die in einem komplexen Transformationsprozess mit großen Herausforderungen steckt. Bei einem Medienabend des Deutschen Bauernverbandes auf der „Grünen Woche“ setzte Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der landwirtschaftlichen Rentenbank, gleich mehrere Ausrufezeichen. Frauen seien in der Branche kein „Nice to have“, sondern ein „Erfolgsmodell“. Sie arbeiteten auf den Höfen, in den Ställen, in der Direktvermarktung, im Büro, im Management, in neuen Betriebszweigen und in der Agrarwirtschaft. „Ohne ihren täglichen Einsatz würde ein großer Teil der Betriebe schlicht nicht funktionieren“, hob die Chefin der Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum hervor. Ihre kritische Einschätzung lautet: „Frauen tragen Verantwortung im Alltag – aber nicht auf dem Papier. Sie treffen Entscheidungen – aber oft ohne formale Entscheidungsbefugnis. Sie sind unverzichtbar – bleiben aber häufig unsichtbar.“ Andere Blickwinkel, andere Prioritäten Studien zeigten, dass gemischte Führungsteams vielfältigere Perspektiven einbringen, Risiken differenzierter bewerten und häufiger neue und auch notwendige Wege gehen, betonte Nikola Steinbock. „In der Landwirtschaft kann das bedeuten: neue Produktionszweige, innovative Vermarktungskonzepte, stärkere Diversifizierung oder auch eine andere Herangehensweise an Nachhaltigkeitsfragen. Frauen bringen andere Erfahrungen ein, andere Blickwinkel, andere Prioritäten.“ Genau diese Fähigkeiten benötige die Branche mehr denn je. Für die Finanzexpertin sind die Hofübergaben und Eigentumsstrukturen ein zentrales Thema. Landwirtschaftliche Betriebe würden weiterhin überwiegend an männliche Nachfolger übergeben. Frauen, die über Jahre oder Jahrzehnte auf dem Hof mitarbeiten, blieben formal häufig außen vor. Ohne Eigentum und ohne offizielle Leitungsfunktion fehlten ihnen nicht nur Mitspracherechte, sondern auch wirtschaftliche Sicherheiten – etwa mit Blick auf Altersvorsorge oder Kreditwürdigkeit. „Klassische Finanzierungsmodelle greifen hier oft zu kurz und benachteiligen Frauen strukturell. Das erschwert Investitionen, Neugründungen oder Hofübernahmen – und bremst unternehmerisches Potenzial aus.“ Neben diesen Ansätzen enthält das Positionspapier viele weitere Punkte – von der Anerkennung der Arbeit und sozialer Absicherung bis hin zur Aus- und Weiterbildung. Punkte, um die sich Politik und Gesellschaft kümmern sollten, um das Ungleichgewicht zu beenden. Dass man das Problem erkannt hat, zeigt sich im Bauernverband an verschiedenen Stellen. So trifft sich seit 2022 regelmäßig unter Vorsitz von DBV-Vizepräsidentin Susanne Schulze Bockeloh ein Unternehmerinnen-Fachausschuss. Zu den drei Schwerpunktthemen des Kreises gehört neben Agrarpolitik und Netzwerk auch die Stärkung der Frauen in der Landwirtschaft und im Verband. Schulze Bockeloh ist fest davon überzeugt, dass die Landwirtschaft in Zukunft weiblicher wird.

  • Wälder werden zur Müllkippe

    Trockenheit und menschliche Unachtsamkeit setzen den schönen Wäldern in Brandenburg zu. Doch die Natur wehrt sich – auch mit menschlicher Hilfe Symbolbild: Sora Es ist das Bundesland mit der höchsten Walddichte in ganz Deutschland. Gerade das macht aber auch die Größe der Aufgabe klar. Laut dem aktuellen Bericht zur Lage der Forstwirtschaft in Brandenburg, der auf Zahlen zwischen 2022 bis 2024 basiert, umfasst das östliche Bundesland rund 1,1 Millionen Hektar Wald. Das sind etwa 38 Prozent der gesamten Landesfläche. Zum Vergleich: In Nordrhein-Westfalen bedeckt Wald nur 25 Prozent der Fläche des Landes. AbWaer auch Brandenburg hat mit Klimawandel, menschlicher Rücksichtlosigkeit und fehlenden Finanzressourcen zu kämpfen: Wie das Agrar- und Forstministerium in Potsdam mitteilte, gelten in Brandenburg aktuell lediglich noch 15 Prozent der Bäume als gesund. Bereits 32 Prozent der Bäume sind deutlich geschädigt – Tendenz steigend. Die heißen und vor allem trockenen Jahre seit 2015 haben gerade in den Laub- und Mischwäldern des Landes ihre Spuren hinterlassen. Auch der Wildverbiss setzt vielen noch gesunden Bäumen im gesamten Bundesland stark zu. Trockene Böden brennen aus Rückblick: In den Jahren 2018 und 2019 gab es gerade in Brandenburg, das durch sandige Böden geprägt ist, zahlreiche verheerende Waldbrände . Hektarweise verbrannten Wälder , wurden die Böden weiter stark geschädigt, wurden ganze Landstriche Raub der Flammen . In Zahlen: Laut Landesministerium brannten in den Jahren von 2022 bis 2024 Wälder 949 Mal auf insgesamt 2.397 Hektar der Landesfläche. Dabei ist die Lage in Brandenburg noch gefährlicher als anderenorts: Zwischen Cottbus und Berlin lagert auch im Jahr 2025 noch immer tonnenweise Munition in der Erde, die das Löschen des Feuers zur lebensgefährlichen Aufgabe macht: Granaten, Öl- und Benzinlager und sogar scharfe Bomben sind allesamt Hinterlassenschaften der bewegten Geschichte des Bundeslandes. Gerade zwischen der heutigen polnischen Grenze und Berlin tobten kurz vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs schwere Schlachten zwischen den Deutschen und der vordringenden Roten Armee. Später dienten viele Gebiete der Roten Armee und der NVA als Truppenübungsplätze – mit einer hoch explosiven Hinterlassenschaft , um die sich erst seit der Wende gekümmert wird. Immer mehr Müll um Wald Ein weiteres Problem für die Lebensfähigkeit des Waldes ist auch in Brandenburg die illegale Müllentsorgung: Laut Ministeriumsangaben wurden allein im Jahr 2023 knapp 6.000 Kubikmeter Müll im Wald entdeckt und dokumentiert. Das Einsammeln des Mülls schlug im Etat des Landesbetriebs Forst Brandenburg mit 2,1 Millionen Euro zu Buche. Verantwortlich dafür sind nicht nur Privatpersonen, deren achtloses Verhalten die Natur belastet. In zunehmenden Maßen werden auch gewerblich und teilweise gefährliche Abfälle wie Asbest, Dämmstoffe oder Dachpappe illegal in der Natur abgeladen. Holzvorrat steigt weiter an Doch es gibt auch positive Nachrichten: Dank umfangreicher Aufforstungsmaßnahmen durch private und staatliche Hände konnte die Waldfläche in den vergangenen zehn Jahren stabil gehalten werden. Der Anteil an Mischwäldern wurde gesteigert. Auch der Holzvorrat wuchs in den letzten zehn Jahren auf 296 Kubikmeter je Hektar, wie es hieß. Das Bundesland kämpft seit Jahren um die Pflege der Natur- und Seenlandschaft, die in Europa wohl einmalig ist und die für das strukturarme Bundesland auch ein erheblicher Wirtschaftsfaktor ist. Denn neben der Gewinnung von Holz und einer hoch attraktiven Jagd-Landschaft ist die Verbindung aus unberührten Wäldern und Seen auch ein Anziehungspunkt für Touristen. Immer mehr Touristen verbinden nicht nur ihren Urlaub in Berlin oder Potsdam mit Ausflügen nach Brandenburg, sondern buchen sogar ganze Ferien zum Beispiel im Spreewald. „Das Land verbindet eine schnelle Erreichbarkeit mit einem unvergesslichen Naturerlebnis“, erklärt ein Tourismusmanager aus Brandenburg stolz. „Dazu kommt noch ein gutes Preis-Leistungsverhältnis. Darauf achten immer mehr Menschen.“

  • Streit um das Verbandsklagerecht: „Lobby-Lähmung“ überwinden?

    Die CSU drängt auf die Abschaffung des Verbandsklagerechts im Umweltbereich. Sie geht damit Natur-, Klima- und Umweltschutzverbände frontal an. Deren Protest erfolgte umgehend und deutlich. Auch Jagdverbände wären betroffen Symbolbild: ChatGPT Die Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden sind bereits seit ihrer Schaffung umstritten. Ein Instrument zur Verhinderung, zumindest aber Verzögerung zwingender Modernisierungsprojekte monieren Kritiker. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD deshalb auf eine „Vereinfachung“ verständigt. „Das Verbandsklagerecht vor Verwaltungsgerichten werden wir reformieren, straffen und auf die tatsächliche Betroffenheit ausrichten“, heißt es dazu. Es solle bis auf das „europäische Mindestmaß“ abgesenkt und auf eine weitere internationale Reduzierung hingewirkt werden. Die Linke-Bundesvorsitzende Ines Schwerdtner argwöhnte umgehend „einen Angriff auf die Zivilgesellschaft“. Das hält die CSU-Landesgruppe im Bundestag aber nicht ab, nun Druck bei dem Thema zu machen. In einem Beschlusspapier bei ihrer Klausur im bayerischen Kloster Seeon wird gefordert, einen missbräuchlichen Einsatz des Verbandsklagerechts zu verhindern. „Wo es möglich und sinnvoll ist, sehen wir im Sinne schnellerer Rechtssicherheit und besserer Planbarkeit eine Kürzung des Instanzenwegs auf höchstens zwei Instanzen vor.” Der Landesgruppenvorsitzende Alexander Hoffmann fordert, Deutschland müsse „die Lobby-Lähmung überwinden“. Künftig solle nur noch klagen können, wer unmittelbar betroffen ist. „Verbände gehören nicht dazu.“ Konkret geht es um neue Straßen, Brücken, Flughäfen oder andere Großprojekte. Hintergrund sind zahlreiche Verfahren, die Projekte wie den A1-Lückenschluss in der Eifel, den Ausbau der Autobahnen A20, A49 und A44, Erdgasbohrungen vor Borkum, den Bau von LNG-Terminals oder Stuttgart 21 zum Teil über Jahre blockierten. Die Umweltverbandsklage ist eine Besonderheit im deutschen Rechtssystem. Die Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen anzufechten, ist im Grundgesetz verankert. Sie ist ein Recht aller von einer Verwaltungsentscheidung in ihren eigenen Rechten betroffenen Bürger. Das Verbandsklagerecht weitet diesen individuellen Rechtsschutz auf die Umwelt als Schutzgut der Allgemeinheit aus. Umweltvereinigungen können dabei als „Anwälte für die Umwelt“ vor Gericht ziehen, ohne selbst in eigenen Rechten betroffen zu sein. Bürgerbeteiligung ist unstrittig Dahinter steht der weitgehend unstrittige Gedanke, dass wirksamer Umweltschutz aktive Bürgerbeteiligung braucht. „Umweltverbände haben oft spezielle Kenntnisse über den Umweltzustand vor Ort. Durch ihre Stellungnahmen zu geplanten Vorhaben können sie dieses Fachwissen in die Entscheidung der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden einbringen und so zu besseren Entscheidungen für die Umwelt beitragen“, so das Umweltbundesamt. Es verweist auf eine wissenschaftliche Analyse. Danach sorgt bereits die bloße Möglichkeit, dass eine Vereinigung gerichtlich gegen ein Vorhaben vorgehen könnte, dafür, dass Vorhabenträger und Behörden die von den Umweltverbänden vorgebrachten Umweltbelange besser berücksichtigen. Die Zahlen des Bundesumweltamtes belegen eine kontinuierliche Zunahme derartiger Klagen. Zwölf waren es im Zeitraum von Dezember 2006 bis April 2012 im Jahresmittel. Von 2013 bis 2016 stieg der Wert auf 35 Fälle und lag für die Phase von 2017 bis 2020 bei 63 Fällen. Bis 2023 stieg er dann auf 69 Fälle im Jahresdurchschnitt, von denen es durchschnittlich zwölfmal pro Jahr um Windkraftanlagen ging. Auch die klageberechtigten Vereinigungen sind immer mehr geworden. Waren es Anerkennungen auf Bundesebene im Dezember 2017 noch 112, stieg die Zahl bis zum Juni 2021 auf 127 und lag im März 2025 bei 146. Insgesamt sind mittlerweile vom Bund und von den Ländern etwa 400 Vereinigungen anerkannt worden. Davon haben 34 Vereinigungen im Zeitraum 2021 bis 2023 aktiv von ihren Klagerechten Gebrauch gemacht – und das sehr erfolgreich. Seit Einführung der Verbandsklage im Jahr 2006 ist die Erfolgsquote von knapp unter 50 Prozent auf leicht über die Hälfte gestiegen. Auch Jagdverbände betroffen Würde das Instrument des Klagerechts eingeschränkt oder gar komplett gestrichen, träfe dies besonders Organisationen wie Nabu, Deutsche Umwelthilfe oder BUND. Aber auch der Deutsche Jagdverband (DJV) und die als Naturschutzorganisationen anerkannten Landesjagdverbände wären betroffen. Eine gemeinsame Klage mit dem Nabu, wie sie DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke Anfang September vergangenen Jahres gegen den geplanten Solarpark auf dem Autobahntunnel des Pellinger Bergs im Saarland ankündigte, wäre dann nicht mehr möglich. Dahinter steht die Befürchtung, dass das Photovoltaik-Projekt einen alten Rotwildwechsel zerstört, der in dem Bundesland die einzige Möglichkeit des Gen-Austausches zwischen den Rotwild-Populationen in Frankreich und Deutschland ist. Die Jägerschaft hat sich bislang nicht zu dem CSU-Vorstoß geäußert. Doch eine DUH-Sprecherin erklärte gegenüber der „Bild“: „Das Verbandsklagerecht ist europa- und völkerrechtlich gewährleistet. In Deutschland erfüllt die aktuelle Gesetzeslage nicht einmal das europarechtliche Mindestmaß.” Nötig sei deshalb „eine Erweiterung der Klagerechte und keinesfalls eine Einschränkung. Und Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentierte die Pläne mit dem Hinweis, schnelleres Bauen dürfe nicht mit dem Abbau rechtsstaatlicher Standards verwechselt werden. „Tempo ist wichtig, aber nicht auf Kosten von Rechtssicherheit sowie Natur- und Artenschutz. Schlampige Planung beschleunigt keine Projekte.“ Wer schneller bauen wolle, solle Umweltverbände als Partner begreifen. „Deutschland braucht Tempo und Rechtsstaat. Beides lässt sich verbinden, aber nur im Dialog“, so Krüger.

  • Der Wolf im Reformpaket des Bundestages und ein Blick auf die Grüne Woche

    Gedanken, Anmerkungen und Beobachtungen mit dem Blick aufs Land und auf die Bundespolitik Liebe Leserin, lieber Leser, dicht gedrängt war in dieser Woche das Programm in Berlin. Der Bundestag hatte weitere Reformvorhaben auf der Tagesordnung. Strittige Themen gibt es genug. Das wurde nicht nur bei der Ersten Lesung zur Bürgergeldreform deutlich. Sondern auch in der Debatte mit dem begleitenden Medienecho zur Novelle des Bundesjagdgesetzes mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht. Das sind heftig umstrittene Themen. Am Donnerstagabend begann die Jubiläums-Grüne-Woche, prominent besetzt mit 2000 geladenen Gästen und einer Eröffnungsrede des Bundespräsidenten zum Jubiläum. Seit ihrer Gründung vor 100 Jahren trage diese Messe mit ihrer Ausstrahlung zur Annäherung von Stadt und Land bei. Gestern folgte dann am ersten Publikumstag der Prominenten-Rundgang mit dem Präsidenten des Bauernverbandes und dem Landwirtschaftsminister an der Spitze. Nun beginnt übers Wochenende für die rund 1600 Aussteller aus 50 Ländern der erste Massenansturm. Bleiben wir erst mal beim politischen Tagesgeschäft. Weitere von der schwarz-roten Regierung beschlossene Reformprojekte sind nun auf dem Weg zur Verabschiedung. Im allgemeinen politischen Fokus steht natürlich das Thema Grundsicherung, die das Bürgergeld ablösen soll. Der Wunsch von Schwarz und ein bisschen von Rot: Der neue Gesetzentwurf soll treffsicherer, gerechter, wirkungsvoller und praxistauglicher werden. Die Ausgaben im alten System betragen bei 5,3 Millionen Bürgergeldempfängern insgesamt über 50 Milliarden Euro im Jahr. Kernziel der Neuregelung soll es sein, Missbrauch einzudämmen und einen größeren Anteil der bisher 5,3 Millionen Bezieher in den Arbeitsmarkt zu führen. Gewerkschaften, Sozialverbände, Linke und Grüne opponieren. Der eine oder die andere in der SPD-Fraktion stimmt dem offensichtlich nur widerwillig zu, was Merz und Klingbeil als Koalitionsbeschluss auf den Weg gebracht haben. Das wird im weiteren Verfahren also noch mühsam und steinig. Es folgten im Parlament noch eine Reihe anderer geplanter gesetzlicher Neuregelungen, an denen sich die Geister scheiden. Die Novelle des Jagdgesetzes und der Wolf Dazu gehörte in dieser Woche der Wolf. Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes und der vorgesehenen Aufnahme dieses Raubtieres in den Katalog jagdbarer Tierarten lebt ein Streit auf, der sich schon lange durch Gesellschaft, Politik und Verbände zieht. Wird das am Ende so beschlossen, wirft die Änderung neue Fragen für die Praxis auf. Nahezu zeitgleich zur Bundestagsdebatte haben wir das in unserem Blog natur+mensch auch unter diesem Aspekt erneut behandelt . Das neue Gesetz steht mit guten Gründen im Koalitionsvertrag . Ausgangspunkt ist die nachgewiesene Gefahr für frei gehaltene Tiere und damit zugleich für die Existenz ihrer Halter in den Weidebetrieben und Schäfereien. Dort beklagen die Betroffenen inzwischen jährlich 5000 Risse – mit steigender Tendenz. Dagegen sehen Grüne und Linke nicht diese Tiere, sondern mehr den Artenschutz in Gefahr, wie sie jetzt in der Parlamentsdebatte erneut argumentierten. Staatlich geförderte Zäune, allenfalls der Abschuss sogenannter Problemwölfe reichten demnach für sie aus. Die Praxis belegt das bisher allerdings nicht. Ergänzend hält die Tierschützerszene eine Kampagne im Gleichklang mit Organisationen wie NABU, WWF und BUND dagegen. In Stellungnahmen und Briefen an die Abgeordneten wird vielfach die angebliche Gefährdung des Wolfes in Deutschland mit Ausrottungsszenarien beschrieben. Bei über 200 Wolfsrudeln im Lande kann das meiner Meinung nach irgendwie nicht ernst gemeint sein. Wie wirklichkeitsfremd die Argumente sind, liegt auf der Hand, wenn etwa von einer „Koexistenz von Wölfen und Weidetieren“ fabuliert wird. In dieser Woche tauchen dann zur Bundestagsdebatte Formulierungen wie „Freie Bahn für den Wolfsabschuss“  in Schlagzeilen und Berichten auf. Auch das gehört zur verbreiteten Pflege eines verzerrten Bildes . Das Waidwerk unterliegt mit der Liste jagdbarer Tiere klaren Regeln für jede einzelne Art; mit vielen für den Naturausgleich sinnvollen und arterhaltenden Einschränkungen. Die treibende Kraft für die Gesetzesänderung kommt nicht aus der Jagd, sondern aus der Weidetierhaltung. Für deren Verbände steht der Schutz der gehaltenen Tiere im Vordergrund und nicht die Entschädigung bei Wolfsrissen. Für den Deutschen Jagdverband sollte der Fokus im Umgang mit dem Wolf auf Konfliktlösung mit schnellem Handeln nach Nutztierrissen liegen. Das Erlegen von Problemwölfen – im Einzelfall auch ganzer Rudel – müsse ganzjährig ohne behördliche Anordnung möglich sein. Für eine nachhaltige Bestandsregulierung sei es zudem notwendig, wildbiologisch fundierte Jagdzeiten und Abschusspläne für Jungwölfe einzuführen – ähnlich wie bei anderen Arten. Landwirtschaftsminister Rainer sieht vor, dass die Bundesländer dort künftig Weidegebiete ausweisen können, wo ein zumutbarer Herdenschutz unmöglich sei. Hier soll das Bundesjagdgesetz die rechtssichere Entnahme von Wölfen gewährleisten. Der Wolf solle wie andere Wildarten im Jagdrecht ohne Sonderstatus behandelt werden. Für Rainer braucht es aufgrund der Risse die Möglichkeit, den Wolf in einem bestimmten Zeitraum auch zu bejagen und Problemwölfe rechtssicher zu entnehmen. Was spricht dagegen? „ Über die Hälfte der Menschen leben auf dem Lande“ Zurück zur Grünen Woche: „Ernährung sichern. Natur schützen“ . Das ist das diesjährige Motto und auch ein Statement für Inhalte. Bundespräsident Steinmeier bestätigte in seiner Eröffnungsrede, dass die Messe zu einer der größten internationalen Leistungsschauen für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau gewachsen sei. Hier gehe es seit 100 Jahren auch um die Annäherung von Stadt und Land, um gesellschaftlichen Zusammenhalt, um die Angleichung von Lebensverhältnissen, um Identität – damals wie heute. Ausgehend von seiner Erinnerung daran, dass er in einem ostwestfälischen Dorf aufgewachsen ist, bestätigt er, dass mehr als die Hälfte der Menschen in unserem Land eben nicht in den urbanen Zentren leben. Trotzdem bekämen die ländlichen Räume nicht die Aufmerksamkeit und Anerkennung, die sie verdienten . „Ja, die Lebenserfahrungen dort sind andere als in den großen Städten. Aber auch sie sind leistungsfähig und modern, auch dort entsteht Kunst, auch dort wächst Wissen, auch dort gibt es wertvolles Engagement von Menschen, die sich für andere einsetzen: von der Freiwilligen Feuerwehr bis zum genossenschaftlich organisierten Dorfladen, von den Landfrauen bis zum örtlichen Bündnis für Demokratie und Vielfalt.“ Und er fügt an, wie sehr auch Erfindergeist auf dem Lande zu Hause ist und wie sehr dort Neues wachse. Zum Spendenformular Zur Messe gehört ein umfangreiches Rahmenprogramm. Unter den rund 300 Fachkonferenzen  ragt dabei natürlich die Agrarministerkonferenz heraus, zu der heute rund 70 Landwirtschaftsminister  und -ministerinnen erwartet werden. Bauernpräsident Joachim Rukwied: „Die Grüne Woche ist der agrarpolitische Höhepunkt zu Beginn eines jeden Jahres.“  Viele sind nun gespannt darauf, was der Kanzler zu Mercosur sagt, wenn er bei seiner Visite unter dem Funkturm auf die Ballung seiner Kritiker zu diesem Abkommen trifft. In den nächsten Tagen wird also zur Grünen Woche noch viel zu lesen, zu sehen und zu hören sein. Zur Tradition der Messe gehört hier übrigens, dass sich ein Bundesland als offizieller Partner präsentiert. Mecklenburg-Vorpommern führt in dieser Funktion die Liste der 13 Länder an, die sich traditionell mit ihren kulinarischen Spezialitäten und touristischen Highlights zeigen. Ein Amtswechsel mit Blick auf die Landtagswahl Bleiben wir auf der Ebene der Länder und blicken erneut kurz auf die anstehenden Landtagswahlen und hier aktuell nach Sachsen-Anhalt. Dort, so ist immer wieder zu hören, gefährde die AfD bei der nächsten Wahl am 6. September die Koalition. Das soll jetzt durch einen überraschenden Amtsverzicht anders werden. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat nun doch vorbehaltlich der Zustimmung von SPD und FDP seinen Rückzug angeboten, um seinem Kabinettskollegen Sven Schulze bessere Wahlchancen mit auf den Weg zu geben .  Die Bereitschaft für seinen bisher nicht geplanten Rückzug hat er daran geknüpft, dass die Partner zustimmen und die jetzige Koalition mit allen Verabredungen weiter bestehen bleibt. Dem haben jetzt die beiden kleinen Regierungsfraktionen mit ihren Parteivorständen zugestimmt. Und das, obwohl letztlich nur die CDU davon profitieren kann. SPD und FDP bangen weiter. CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze ist Landesvorsitzender und sitzt bisher mit dem Großressort Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten am Kabinettstisch. Damit verfügt er in diesen Themenfeldern und als früherer Abgeordneter im Europäischen Parlament über viel Erfahrung. Er will sichtbarer aus dem Schatten des noch amtierenden Ministerpräsidenten treten. Haseloff ist bisher „die Landespolitik“  und damit die im Lande und im Bund nahezu allein wahrgenommene Figur. Dass er nun doch seinen Amtsbonus vererbt, kam letztlich überraschend. Ob das am Ende im großen Trend der fünf 2026 anstehenden Landtagswahlen greift, steht weiter in den Sternen. Nur zur Erinnerung, die letzten Umfragewerte sehen so aus: AfD 40 Prozent, CDU 26, SPD 6, FDP 4, BSW 6 Prozent (INSA). Da hat Schulze noch viel Überzeugungs- und Profilierungsarbeit vor sich … Verbandsklagerecht: CSU will „Lobby-Lähmung“ abschaffen Schneller soll Deutschland werden . Schneller auch bei der Realisierung von Infrastruktur-Projekten. Die CSU-Landesgruppe im Bundestag will das Verbandsklagerecht im Umweltbereich als Bremsklotz für zwingende Modernisierungsvorhaben abschaffen. In einem vorab bekannt gewordenen Beschlusspapier für ihre Klausur im bayerischen Kloster Seeon ist von einem missbräuchlichen Einsatz dieses Rechtsinstruments die Rede. Und Landesgruppen-Vorsitzender Alexander Hoffmann fordert, Deutschland müsse „die Lobby-Lähmung überwinden“. In einem Blog-Beitrag beleuchtet unser Autor Christoph Boll in der kommenden Woche dieses Thema anhand konkreter Zahlen. Er erläutert zudem, warum auch der Deutsche Jagdverband und die als Naturschutzorganisationen anerkannten Landesjagdverbände betroffen wären. Denn eine gemeinsame Klage mit dem NABU, wie sie DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke Anfang September vergangenen Jahres gegen den geplanten Solarpark auf dem Autobahntunnel des Pellinger Bergs im Saarland ankündigte, wäre dann nicht mehr möglich. Mit dieser Wochenkolumne wünsche ich Ihnen ein angenehmes Wochenende und in dem einen oder anderen Fall einen erlebnisreichen Besuch der zitierten Grünen Woche. Ihr Jost Springensguth Redaktionsleitung / Koordination

  • Wolf im Jagdrecht: Alter Streit und neue Fragen

    Landwirte und besonders Weidetierhalter wünschen sich schon lange mehr Wolfsabschüsse. Die Bundesregierung hat dazu den Weg mit ihrer Zustimmung zu einem neuen Jagdgesetz freigemacht. Die Reaktionen sind kontrovers Symbolbild: Sora Die einen jubeln und die anderen schreien Zeter und Mordio. Beides ist unangebracht, geht es doch um ein angemessenes Bestandsmanagement. Stimmen Bundestag und Bundesrat zu, sehen die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte Folgendes vor: Regionen mit hohen Wolfszahlen können den Wolfsbestand begrenzen. Die Bundesländer sind also zu entsprechenden Regelungen aufgefordert. Reißt ein Wolf trotz Herdenschutz Nutztiere, darf der Abschuss auch außerhalb der vom 1. Juli bis zum 31. Oktober dauernden Jagdzeit genehmigt werden, und zwar sechs Wochen lang in einem Radius von 20 Kilometern um den Schadensort. Deichgebiete und Almwiesen können zu wolfsfreien Zonen erklärt werden, weil sich dort Tiere schlechter durch Zäune schützen lassen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) möchte das parlamentarische Verfahren bis zum Almauftrieb im Mai abgeschlossen haben. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit den neuen Regeln etwa 150 bis 300 Wölfe pro Jahr erlegt werden könnten, ohne dass der Arterhalt gefährdet wäre. 20 bis 50 Fälle davon könnten sogenannte „Problemwölfe“ sein, die zum Schutz von Nutztieren oder zur Gefahrenabwehr gezielt getötet werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Neuregelung und hält einen Abschuss von 40 Prozent des jährlichen Zuwachses zur nachhaltigen Bestandskontrolle für angebracht. Naturschutzverbände hingegen wettern gegen die geplante Novelle. Der BUND sieht „den Fortbestand der streng geschützten Art“ gefährdet. Wobei schon die Charakterisierung von Isegrim als streng geschützt seit dessen Neueinstufung auf EU-Ebene falsch ist. Die Abschussquote wird als alarmierend bezeichnet, weil angeblich der gesetzlich geforderte günstige Erhaltungszustand des Wolfs damit nicht zu halten sei. Noch einen Schritt weiter geht Katharina Steglein vom NRW-Landesverband. Sie spricht gar von einem „Gesetzentwurf zur Ausrottung des Wolfs“. Dabei sind alle Zahlen möglicher Bestandsreduktionen nur Schätzungen. Wie viele Wölfe tatsächlich erlegt werden, entscheiden weiterhin die Landesbehörden. Und das immer mit einem genauen Blick auf den Bestand. Kritik der Naturschützer Schon dessen genaue Höhe lässt sich nicht exakt beziffern. Klar ist, dass die Zahl der Rudel in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) hat für das letzte Monitoringjahr 2024/2025 mehr als 270 Wolfsterritorien gezählt. Darin können Einzeltiere, Paare oder ganze Rudel vorkommen. Ein Monitoringjahr orientiert sich an der Wurfzeit der Welpen und beginnt jeweils am 1. Mai und endet am 30. April des Folgejahres. Die so ermittelten und jeweils im Herbst veröffentlichten Zahlen hinken deshalb stets der Wirklichkeit hinterher. Denn sie enthalten den aktuellen Nachwuchsjahrgang nicht. So geht die DBBW aktuell von mindestens 1636 Wölfen aus. Das ist auch deshalb eine zurückhaltende Schätzung, weil viele Wölfe, die außerhalb der bekannten Territorien umherstreifen, in der amtlichen Statistik wohl gar nicht erfasst sind. Schwerpunkt der Verbreitung ist der Nordosten Deutschlands, also die Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Ärger und Besorgnis über die Ausbreitung des Großräubers sind bei der Landbevölkerung parallel zur Zunahme der Risse von Weidetieren, vorrangig Schafen, gewachsen. So haben laut Schadenstatistik des Bundes Wölfe im Jahr 2023 insgesamt mehr als 5500 Tiere verletzt oder getötet. Da überrascht nicht, dass bei einer Anfang Dezember im Auftrag des DJV durchgeführten repräsentativen Erhebung knapp zwei Drittel der Befragten die Bejagung befürworten . Auf dem Lande war die Zustimmung sogar noch höher. Viel Geld für Herdenschutz Zwar lassen sich Weidetiere auch schützen. Allerdings können die Vorkehrungen sehr teuer werden. „Die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen kann ein Vielfaches dessen kosten, was für einen reinen Schadensausgleich aufzuwenden wäre“, schreibt die DBBW auf ihrer Webseite. Um die Akzeptanz von Isegrim zu erhöhen, gibt der Staat kräftig Zuschüsse. So zahlte er im Jahr 2024 für die Prävention von wolfsbedingten Nutztierschäden insgesamt 23,4 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen für tatsächlich entstandene Schäden lagen mit zuletzt gut 780.000 Euro deutlich niedriger. Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Hütehunde sollen auch nach der Änderung des Jagdgesetzes weiterhin finanziell gefördert werden. Angesichts der Vorbehalte gegen eine unkontrollierte Ausbreitung der Wölfe haben Naturschützer den Jägern immer wieder illegale Abschüsse unterstellt. Die Statistik der DBBW belegt aber, dass solche Straftaten zwar vereinzelt vorkommen, in der behaupteten Menge jedoch reine Märchen sind. Nur bei neun der 135 im laufenden Monitoringjahr untersuchten Wolfskadaver wird eine Straftat unterstellt. Wie bereits in den Vorjahren werden viel mehr Tiere zu Opfern des Straßenverkehrs. Seit dem vergangenen Frühjahr sind bereits 98 überfahrene Wölfe erfasst. Wenn dem Vorwurf illegaler Abschüsse mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht auch weitgehend der Boden entzogen wird, so bringt die Änderung auch neue Herausforderungen für die Jäger. Die meisten Revierpächter haben sich zur Übernahme von Wildschaden verpflichtet. Damit stellt sich die Frage, wer für Wildschaden durch Wölfe aufkommt. Auch in der Jagdpraxis wird sich vielleicht einiges ändern müssen. Bereits heute tun sich Hundeführer schwer, ihren Vierbeiner bei der Drückjagd oder auf der Nachsuche zu schnallen. Wer aber wird das noch machen, wenn er damit rechnen muss, dass der Jagdhelfer auf verletzte, aber noch wehrhafte Wölfe trifft?

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