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Die Jägerschaft kann sich bald des Wolfes annehmen

  • Ludwig Hintjens
  • 10. März
  • 3 Min. Lesezeit

Die Brüsseler Kommission schlägt vor, den Schutzstatus des Beutegreifers von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Es wird damit gerechnet, dass die EU-Staaten und das Europaparlament zustimmen


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Foto: Margit Völtz / pixelio.de
Foto: Margit Völtz / pixelio.de

Der Wolf könnte schon bald unter das Jagdrecht fallen. Die Kommission hat am Freitag den Vorschlag gemacht, dafür das einschlägige EU-Gesetz zu ändern. In der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) soll der Schutzstatus des Beutegreifers von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt werden. Die FFH-Richtlinie regelt in den Anhängen den Schutzstatus von Pflanzen- und Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind.


Nun sind die Co-Gesetzgeber der EU am Zug: Damit der Vorschlag der Kommission umgesetzt werden kann, müssen eine Mehrheit der Mitgliedstaaten sowie eine Mehrheit des Europaparlaments dem Vorschlag zustimmen. Da es sich um eine Richtlinie handelt, haben die Mitgliedstaaten Spielraum bei der Umsetzung. Wenn die Richtlinie einmal im Sinne des Kommissionsvorschlags geändert ist, bekommen die Bundesregierung und die Regierungen der anderen Mitgliedstaaten Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Es kann also noch ein bisschen dauern.


Dass es zu der Änderung des Schutzstatus kommt, gilt als sehr wahrscheinlich. Sowohl in der Staatenkammer als auch im Europaparlament ist der politische Wille vorhanden. Da der nächste Umweltminister in Deutschland nach der Wahl am 23. Februar sehr sicher nicht mehr von den Grünen gestellt wird, ist auch auf Seiten der Bundesregierung nicht mehr mit Widerstand zu rechnen.


Die Initiative war von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ausgegangen. Sie hatte vorgeschlagen, dass die EU sich für die Änderung der Berner Konvention zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten stark macht. Zunächst sah es lange so aus, als würde es bei den Mitgliedstaaten keine Mehrheit dafür geben. Doch die politischen Mehrheiten haben sich in vielen EU-Mitgliedstaaten geändert, sodass es jetzt keine Sperrminorität zur Verhinderung von Änderungen am Artenschutzrecht mehr gibt.


Fundamentaler Wandel


Damit bahnt sich ein fundamentaler Wandel beim Umgang mit dem Wolf in der EU an. Bislang ist die Art „streng geschützt“. Das bedeutet, dass nur die Behörden überhaupt tätig werden können. Wenn etwa ein Exemplar auffällig wird und immer wieder Weidetiere reißt, dürfen die Behörden den Problemwolf abschießen. In Skandinavien sowie in Frankreich wurde von dieser Möglichkeit auch systematisch Gebrauch gemacht. Anders hierzulande: In Deutschland war es die absolute Ausnahme.


Künftig soll es anders werden. Wenn der Wolf nicht mehr „streng“, sondern nur noch „geschützt“ ist, können die Bestände aktiv „gemanaged“ werden. Dann sind es nicht die Behörden, sondern die Jäger, die über Abschüsse entscheiden. Sie greifen ein, wenn die Populationen zu groß werden. Solange der Bestand der Art nicht gefährdet ist, spricht dann nichts mehr gegen „Entnahmen“, also Abschüsse.


In der Sache ist dieser Paradigmenwechsel richtig. Allein in den letzten zehn Jahren hat der Bestand an Wölfen in der EU um über 80 Prozent zugelegt. Da der Beutegreifer keine natürlichen Feinde hat, vermehrt sich die Art sehr stark. Zunehmend kommt es zu Konflikten mit Weidetieren. In Deutschland sind vor allem Tierhalter an der Nord- und Ostsee sowie in den Hochlagen der Alpen davon betroffen, die zunehmend Verluste hinnehmen mussten.


Die ideologisch aufgeladene Debatte der vergangenen Jahre um den Schutzstatus des Wolfes ist eigentlich überflüssig. Es ist ein großer Gewinn, dass sich der Bestand des Wolfes in den Jahrzehnten seit dem Fall des Eisernen Vorhanges kräftig erholt hat und die Art nicht mehr akut vom Aussterben bedroht ist. Niemand will den Wolf ausrotten, es geht vielmehr darum, ein Miteinander zwischen ihm und den Weidetieren zu ermöglichen.


Es gibt weitere Tierarten, die vor Jahrzehnten vom Aussterben bedroht waren und zu Recht unter „strengen Schutz“ gestellt wurden, nun aber zu einer regelrechten Plage geworden sind: etwa Biber, Krähen und einige Gänsearten. Eine grundlegende Überarbeitung der FFH-Richtlinie wäre geboten. Doch leider steht dies nicht auf dem Arbeitsprogramm der Kommission.

3 Comments


Peter
Mar 29

Wölfe ernähren sich überwiegend von Wildtieren. Deshalb sind sie im Ökosystem Wald wichtig. Das bestätigen die Förster. Der Blog "Natur und Mensch" stellt diese Bedeutung des Wolfes meiner Meinung nach zu wenig heraus.

In Osteuropa leben Landwirte schon lange damit, dass Wolfsrudel mit ihnen den Lebensraum teilen. Nutztiere werden dort entsprechend geschützt. Wölfe haben außerdem, wie gerade auch Jäger wissen, eine natürliche Scheu vor Menschen.

Wenn einzelne Wölfe Menschen und deren Wohnorte angreifen, dann muss jedoch ein gezielter Abschuss möglich sein. Deshalb finde ich die Änderung des Schutzstatus richtig. Ich finde es aber wichtig, dass man damit aufhört, Wölfe als schädliche Tiere zu betrachten. Sie sind im Naturschutz wichtig und haben das Recht, in Europa zu leben wie andere Tierarte…

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Guest
Mar 22

Wir haben dem Wolf den Lebensraum genommen und nicht er uns

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Guest
Mar 22

Ihr schieß würdige Cowboys von Jägern lass die Wölfe in Ruhe,Ihr knallt schon genug von Wildtiere und Haustiere Ab.

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