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Die unterschätzte Gefahr im Seuchengeschehen

  • natur+mensch
  • 3. Dez. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Die Geflügelpest breitet sich in Deutschland rasant aus. Zehntausende Nutztiere mussten bereits getötet werden, Wildvögel sind massiv betroffen. Was viele nicht auf dem Radar haben: Auch Stadttauben können das Virus übertragen


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Foto: Rike / pixelio.de
Foto: Rike / pixelio.de

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, warnt aktuell vor einem „drastischen Anstieg von Geflügelpest-Ausbrüchen“. Die Verbreitungskarte zeigt: Längst sind auch Ballungsräume wie Hamburg, Berlin und das Ruhrgebiet betroffen. Damit rückt ein Problem in den Fokus, das Kommunen und Tierseuchenexperten gleichermaßen umtreibt: die Rolle der Stadttauben. Und: Sie werden durch oft illegale Fütterungen zur Brutstätte der Seuche.


Tauben als Überträger – die Fakten


Das FLI bestätigte nach einer Medienanfrage, dass Tauben zwar „weniger empfänglich als Hühner und Puten“ seien, eine Infektion mit dem H5N1-Virus aber durchaus „auch bei Tauben zu Erkrankungen und Todesfällen führen“ kann. Infizierte Tauben scheiden den Erreger aus und verbreiten kontaminierten Kot – „allerdings nur in sehr geringen Mengen“, wie das FLI einschränkt. Bei unerlaubten Fütterungen in Parks und auf Plätzen – steigt offensichtlich das Übertragungsrisiko.


Marc Henrichmann (CDU), Vorsitzender des Arbeitskreises Jagd, Fischerei, Natur der Union, fordert deshalb gegenüber der Bild ein Umdenken: „Wir sehen an der Verbreitung der Geflügelpest, dass es hier nicht um falsche oder zu geringe Jagd auf Wildvögel geht, sondern dass auch städtische Lebensräume Brutstätte des Virus sein können.“ Er verlangt Notfallpläne für Städte und Gemeinden, um landwirtschaftliche Nutztiere und Wildvögel gleichermaßen zu schützen. Das Füttern von Tauben und Enten in der Stadt möge ein beliebter Freizeitspaß sein, mit Blick auf das Seuchengeschehen sei das aber eine ernste Gefahr.


Ordnungswidrigkeiten werden nicht konsequent verfolgt


Das Füttern von Tauben ist in den meisten deutschen Kommunen als Ordnungswidrigkeit untersagt. In Köln beispielsweise lautet das Taubenfütterungsverbot nach der Stadtordnung: Das Füttern, Auslegen oder Anbieten von Futter für verwilderte Haustauben oder Wildtauben wird mit 35 bis 1.000 Euro geahndet. Dieses Beispiel gilt für viele Städte. Sie entscheiden zwar oft örtlich über Fütterungsverbote. Konsequente Maßnahmen bleiben in der Praxis aber meist aus.


Die rasante Ausbreitung der Geflügelpest zeigt: Notfallpläne für städtische Taubenbestände sind überfällig. Kommunen müssen Fütterungsverbote konsequent durchsetzen und kontrollieren. Die Gefahr ist real – und sie ist längst in unseren Städten angekommen.


Quellen: u.a. FLI, Kommunen, Mediendienste

1 Kommentar


HappyMay
06. Dez. 2025

Schluss mit den Lügen über Stadttauben! Hier das aktuelle Statement des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zum Thema Stadttauben und Geflügelpest: Tauben tragen nicht zur Ausbreitung der Seuche bei! https://www.bmleh.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2025/251203-gefluegelpest.html?fbclid=IwY2xjawOhhA5leHRuA2FlbQIxMABzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeiH1ojPQLmNlMdMrtgvLeKeRMalmrg5dRIhumnxMx-zHssYipYaD2LW6WXSE_aem_IYCPxa1Lz_SkUV-i4_n0Ig

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