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Wolf ist nun im Bundesjagdgesetz

  • Autorenbild: Christoph Boll
    Christoph Boll
  • vor 13 Minuten
  • 4 Min. Lesezeit

Nach dem Bundestag hat am vergangenen Freitag auch der Bundesrat der Novelle des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes zugestimmt. Damit ist ein Paradigmenwechsel im Umgang mit dem Wolf vollzogen. Bis zur Bejagung von Isegrim braucht es aber noch etwas

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Foto: Alexas_Fotos
Foto: Alexas_Fotos

Mit den Beschlüssen hat die schwarz-rote Bundesregierung einen Punkt ihres Koalitionsvertrages umgesetzt. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) und der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßten die Zustimmung der Länderkammer, mit der das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. „Niemand will den Wolf ausrotten, er hat sich bei uns als Teil der Tierwelt etabliert“, heißt es in einer Erklärung Rainers. „Wenn aber Weidehaltung vielerorts schlicht nicht mehr stattfinden kann, haben wir einen klaren Handlungsauftrag.“ Der Bauernverband fordert eine schnelle Umsetzung der neuen Vorgaben. DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet sprach von einem „guten Tag für die Zukunft der Weidetierhaltung“.


Mehrere Umwelt- und Naturschutzorganisationen kritisierten die Entscheidung. Für Dr. Sybille Klenzendorf vom WWF etwa ist „die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz in dieser Form fachlich falsch, ökologisch riskant und politisch kurz gedacht“. Dem Förderverein der Deutschen Schafhaltung hingegen geht die Neuerung nicht weit genug. Er ist enttäuscht, weil die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht zwar ein Schritt in die richtige Richtung sei, dieser aber unzureichend und zu zögerlich bleibe. „Die Politik erkennt das Problem, scheut aber weiterhin die notwendigen konsequenten Entscheidungen", beanstandet Fördervereinsvorsitzender Wendelin Schmücker. Er forderte eine rechtssichere und unbürokratische Möglichkeit zur Bestandsregulierung von Isegrim sowie „echte Handlungsspielräume für die Bundesländer“.


Ziel ist Schutz von Weide- und Haustieren


Primäres Ziel der Gesetzesänderung ist ein besserer Schutz von Weide- und Haustieren. Zwar wird die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland und Europa in dem Entwurf für die Gesetzesänderung als Erfolg für den Artenschutz gewertet. Doch mit der enorm steigenden Zahl der bundesweit vorkommenden Grauhunde wachse auch die Gefahr für Herden- und Weidetiere. Das könne zu „potenziell existenzbedrohenden“ Belastungen für deren Halterinnen oder Halter führen, so die Begründung. Untermauert wird dies mit Zahlen. Danach sind im Jahr 2024 bundesweit bei etwa 1.100 Übergriffen etwa 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Im selben Jahr wurden rund 23,4 Millionen Euro für Herdenschutzmaßnahmen aufgewendet und etwa 780.000 Euro an Ausgleichszahlungen an betroffene Tierhalter gezahlt. Für Schutzmaßnahmen wie den Zaunbau oder die Anschaffung von Herdenschutzhunden soll es auch künftig finanzielle Unterstützung vom Staat geben.


Für Biologe Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel ist die Bejagung der Grauhunde auch aus ökologischen Gründen sinnvoll. Er ist überzeugt, es „würde sich bei weiter ungehemmter Fortpflanzungs- und Ausbreitungsdynamik Isegrims und dadurch bedingter Aufgabe der Weidewirtschaft unsere offene Kulturlandschaft durch Verbuschung und Bewaldung erheblich verändern, was mit einer dramatischen Verarmung der Biodiversität einherginge“.


Gejagt werden kann Isegrim künftig vom 1. Juli bis zum 31. Oktober. Unabhängig davon sollen auffällig gewordene Wölfe aber auch ganzjährig geschossen werden dürfen. Außerdem können Gebiete definiert werden, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind – etwa auf Deichen oder Almen. Grundsätzlich gilt, dass vorrangig der Nachwuchs erlegt werden soll und Alttiere aus unauffälligen Rudeln zu schonen sind, um die Sozialstruktur zu bewahren.


Mehr Verantwortung für Jäger


Für die Jägerschaft wächst damit nicht nur der Handlungsspielraum, sondern auch die Verantwortung. Angesichts der insgesamt äußerst emotional geführten Debatte um den Wolf sieht Helmut Dammann-Tamke, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), insbesondere die Jäger in der Pflicht, sachlich aufzuklären und zwischen den Interessen zu vermitteln. Dabei ist fraglich, ob es zu einer flächendeckenden Jagd nach dem Gießkannenprinzip kommt.


Bevor es aber überhaupt so weit ist, sind die Bundesländer gefragt. Sie müssen den neuen Passus im Bundesjagdgesetz nun in Landesrecht umsetzen. Wie schnell das erfolgt, steht in den Sternen. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den Ländern für einen möglichst einheitlichen und zügigen Vollzug der neuen Vorschriften einzusetzen. Die Bundesländer ihrerseits hatten im parlamentarischen Verfahren darauf gedrungen, dass die Regeln möglichst unbürokratisch und praxistauglich sein sollen. Besonders viele Wölfe gibt es in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen.


Debatte um günstigen Erhaltungszustand


Ihnen und den anderen Bundesländern gibt § 22d Absatz 2 des neuen Gesetzes vor, was nun zu geschehen hat: „Soweit sich die Tierart Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand (GEZ) befindet, hat die zuständige Behörde einen revierübergreifenden Managementplan aufzustellen, der darauf auszurichten ist, die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands zu gewährleisten.“ Mit der Berufung auf den GEZ sind aus Sicht von Prof. Pfannenstiel sowohl der Gesetzgeber als auch der Deutsche Jagdverband (DJV) unnötig in eine Falle getappt. Denn „mit der irrigen Annahme, deutsche Wölfe stellten jeweils eigene Populationen dar“, habe man „den Gegnern jedweder Wolfsbejagung die Gründe für Klagen vor Verwaltungsgerichten geradezu in den Mund“ gelegt, so der Wissenschaftler in der Deutschen Jagdzeitung (DJZ).


Der Europäische Gerichtshof habe im vergangenen Jahr geurteilt, für die Feststellung des GEZ müsse die gesamte Wolfspopulation berücksichtigt werden, also auch Wölfe außerhalb der EU. Selbst wenn der Wolf lokal als gefährdet eingestuft sei, könne er sehr wohl bejagt werden, wenn dieser lokale Bestand zu einer Population im GEZ gehöre. Pfannenstiel folgert: „Für unser Land bedeutet das, Wölfe können selbst in Bundesländern bejagt werden, in denen es bislang nur wenige von ihnen gibt. Denn unser Wolfsbestand stellt keine eigenständige Population dar. Er gehört zu einer Wolfspopulation, die weit über Europa hinausreicht und sich in ihrer Gesamtheit im GEZ befindet.“

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