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Ökopunkte: Währung für Revier-Gestaltung

  • Autorenbild: Christoph Boll
    Christoph Boll
  • 16. Juli
  • 3 Min. Lesezeit

Wer der Natur schadet, muss an anderer Stelle diesen Schaden wiedergutmachen. Jäger können das für die Revier-Gestaltung und wildtierfreundliche Aufwertung nutzen


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Foto: Jakob Ehrhardt / pixelio.de
Foto: Jakob Ehrhardt / pixelio.de

Ob Errichtung eines Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebietes, ob Bau von Straßen, Freizeitanlagen oder Abgrabungen: Jeder Eingriff in die Natur muss durch die Aufwertung anderer Flächen ausgeglichen werden. Der GesetzgebNaturer fordert für Flächenversiegelungen durch Baumaßnahmen einen entsprechenden ökologischen Ausgleich, da durch die Eingriffe in die Natur ein Schaden an Flora und Fauna entsteht. Geregelt wird dies im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und in den jeweiligen Länderrechten.


Um bei Eingriffen in die Natur die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen, existieren diverse Regelungen für den Genehmigungsprozess. Dazu gehören die Bauplanung und die Flächennutzungsplanung sowie die Eingriffsregelung. Durch letztere werden oft sogenannte Ausgleichsmaßnahmen gefordert, die die Prozesse verzögern und häufig relativ hohe Kosten verursachen. Das nahmen die Bundesländer zum Anlass, die sogenannten Ökokonten als ein relativ flexibles Instrument einzuführen, um die Prozesse insgesamt zu beschleunigen.


Jede Kompensation eines Eingriffs muss so erfolgen, dass die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt oder das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet wird. So setzt die Eingriffsregelung letztendlich die Belange des Naturschutzes durch, da hierdurch sichergestellt wird, dass auch Flächen, die nicht unter Naturschutz stehen, gewahrt bleiben und es unter dem Strich keine Verschlechterung von Natur und Landschaft erfolgt.


Schaffung von Lebensräumen für verschiedene Tierarten


Doch muss die Beseitigung einer Hecke nicht durch die Pflanzung einer Hecke kompensiert werden. Möglich ist jede Form der ökologischen Aufwertung der Ausgleichs- oder Ersatzfläche, etwa das Anlegen und die Pflege von Streuobstwiesen und Magerrasen oder auch die Renaturierung von Gewässern und das Schaffen von Lebensräumen für verschiedene Tierarten. Verantwortlich für die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ist der Eingriffsverursacher.


Die ökologische Bewertung von Eingriff und Ersatz erfolgt mit Hilfe sogenannter Ökopunkte, was manche Umweltschützer als „modernem Ablasshandel“ für die Bauindustrie bezeichnen. Natürlich kann ein Landwirt Flächen an die Kommune oder andere Interessierte verkaufen, damit diese darauf Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft umsetzen. Er kann darauf aber auch selbst Kompensation für andere betreiben – und das sogar auf Vorrat.


Wie bei einem Sparbuch die Geldeinzahlungen werden die Aufwertungen dann auf einem Ökokonto gutgeschrieben in Form von Ökopunkten. Die Ökopunkte kann er später verkaufen. Vorteil: Der Landwirt bestimmt, was auf seinem Grund und Boden geschieht und die Flächen bleiben sein Eigentum. Allerdings muss der Ausgleich bestehen bleiben, solange der Eingriff seine Wirkung entfaltet. Und das ist meistens dauerhaft. Denkbar ist allenfalls, dass die Kompensation an anderer Stelle neu erfolgt, wenn die ursprüngliche Ausgleichsfläche ausnahmsweise anderweitig in Anspruch genommen wird.


Natürlich können die Maßnahmen immer nur vom Flächeneigentümer oder in Absprache mit ihm vorgenommen werden. Und das Ökokonto kann nur auf seinen Namen lauten. In erster Linie können daher Eigenjagdbesitzer das Verfahren nutzen, um das Biotop wildtierfreundlich aufzuwerten. Aber Pächter können zumindest den oder die Eigentümer der von ihnen bejagten Flächen darauf aufmerksam machen und so vielleicht zu Maßnahmen veranlassen.


Wildtierfreundliche Aufwertung


Entscheidend ist in jedem Fall, dass die Planung von der Unteren Landschaftsbehörde anerkannt wird. Dazu gibt es naturschutzfachliche Gutachten. Dabei gibt es ebenso wie bei der Bewertung der Maßnahmen in Ökopunkten deutliche Unterschiede. Letztlich werden in einem Vertrag die Finanzfragen geklärt, der Ausgangszustand sowie die Maßnahme beschrieben und ökologisch bewertet. Außerdem müssen darin die Bewirtschaftung bzw. Pflege der Flächen geregelt sein.


Ökopunkte funktionieren wie eine Währung. Sie symbolisieren den Gegenwert einer bereits erfolgten ökologischen Aufwertung der Natur. Einfach erklärt bedeutet dies, dass Flächeneigentümer, die ihre Biotope aufwerten, indem sie etwa Streuobstwiesen oder ähnliches schaffen, sich diese Maßnahmen in Form von Ökopunkten honorieren lassen können. Verwaltet werden diese Ökopunkte in sogenannten Ökokonten von den Unteren Naturschutzbehörden. Die genaue Ermittlung und Berechnung der Ökopunkte erfolgt nach dem sehr komplexen Biotopwertverfahren.


Die Regelungen in den Bundesländern sind zwar nicht einheitlich. Bundesweit aber brauchen Unternehmen und Kommunen Ausgleich für ihre Eingriffe in die Natur. Sie benötigen dafür geeignete Flächen oder können Ökopunkte kaufen. Der Flächeninhaber erhält also in diesem Moment Geld für bereits erbrachte Leistungen oder er verpflichtet sich gegen Bezahlung zur Erbringung der Ausgleichsleistung. Dabei gibt es keinen einheitlichen Preis für Ökopunkte. Er richtet sich nach dem marktwirtschaftlichen Gesetz von Angebot und Nachfrage und kann durchaus bis zu fünf Euro je Punkt betragen. Tendenziell ist der Wert in Ballungsgebieten höher als im ländlichen Bereich. Ein Faktor bei der Preisfindung ist wegen unterschiedlicher Bewertungsverfahren auch das Bundesland.


Wer also Ökopunkte kaufen oder verkaufen möchte, tut gut daran, sich über die regionale Situation gut zu informieren. Dies erfolgt auf dem freien Markt. Dazu wird in aller Regel in enger Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ein Vertrag geschlossen. Längst gibt es auf dem Markt Unternehmen, die wie Makler vermitteln und Anbieter mit Nachfragern zusammenbringen.

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