Wolf im Jagdrecht: Alter Streit und neue Fragen
- Christoph Boll

- 15. Jan.
- 3 Min. Lesezeit
Landwirte und besonders Weidetierhalter wünschen sich schon lange mehr Wolfsabschüsse. Die Bundesregierung hat dazu den Weg mit ihrer Zustimmung zu einem neuen Jagdgesetz freigemacht. Die Reaktionen sind kontrovers

Die einen jubeln und die anderen schreien Zeter und Mordio. Beides ist unangebracht, geht es doch um ein angemessenes Bestandsmanagement. Stimmen Bundestag und Bundesrat zu, sehen die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte Folgendes vor: Regionen mit hohen Wolfszahlen können den Wolfsbestand begrenzen. Die Bundesländer sind also zu entsprechenden Regelungen aufgefordert. Reißt ein Wolf trotz Herdenschutz Nutztiere, darf der Abschuss auch außerhalb der vom 1. Juli bis zum 31. Oktober dauernden Jagdzeit genehmigt werden, und zwar sechs Wochen lang in einem Radius von 20 Kilometern um den Schadensort. Deichgebiete und Almwiesen können zu wolfsfreien Zonen erklärt werden, weil sich dort Tiere schlechter durch Zäune schützen lassen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) möchte das parlamentarische Verfahren bis zum Almauftrieb im Mai abgeschlossen haben.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit den neuen Regeln etwa 150 bis 300 Wölfe pro Jahr erlegt werden könnten, ohne dass der Arterhalt gefährdet wäre. 20 bis 50 Fälle davon könnten sogenannte „Problemwölfe“ sein, die zum Schutz von Nutztieren oder zur Gefahrenabwehr gezielt getötet werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Neuregelung und hält einen Abschuss von 40 Prozent des jährlichen Zuwachses zur nachhaltigen Bestandskontrolle für angebracht.
Naturschutzverbände hingegen wettern gegen die geplante Novelle. Der BUND sieht „den Fortbestand der streng geschützten Art“ gefährdet. Wobei schon die Charakterisierung von Isegrim als streng geschützt seit dessen Neueinstufung auf EU-Ebene falsch ist. Die Abschussquote wird als alarmierend bezeichnet, weil angeblich der gesetzlich geforderte günstige Erhaltungszustand des Wolfs damit nicht zu halten sei. Noch einen Schritt weiter geht Katharina Steglein vom NRW-Landesverband. Sie spricht gar von einem „Gesetzentwurf zur Ausrottung des Wolfs“. Dabei sind alle Zahlen möglicher Bestandsreduktionen nur Schätzungen. Wie viele Wölfe tatsächlich erlegt werden, entscheiden weiterhin die Landesbehörden. Und das immer mit einem genauen Blick auf den Bestand.
Kritik der Naturschützer
Schon dessen genaue Höhe lässt sich nicht exakt beziffern. Klar ist, dass die Zahl der Rudel in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) hat für das letzte Monitoringjahr 2024/2025 mehr als 270 Wolfsterritorien gezählt. Darin können Einzeltiere, Paare oder ganze Rudel vorkommen. Ein Monitoringjahr orientiert sich an der Wurfzeit der Welpen und beginnt jeweils am 1. Mai und endet am 30. April des Folgejahres.
Die so ermittelten und jeweils im Herbst veröffentlichten Zahlen hinken deshalb stets der Wirklichkeit hinterher. Denn sie enthalten den aktuellen Nachwuchsjahrgang nicht. So geht die DBBW aktuell von mindestens 1636 Wölfen aus. Das ist auch deshalb eine zurückhaltende Schätzung, weil viele Wölfe, die außerhalb der bekannten Territorien umherstreifen, in der amtlichen Statistik wohl gar nicht erfasst sind. Schwerpunkt der Verbreitung ist der Nordosten Deutschlands, also die Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.
Ärger und Besorgnis über die Ausbreitung des Großräubers sind bei der Landbevölkerung parallel zur Zunahme der Risse von Weidetieren, vorrangig Schafen, gewachsen. So haben laut Schadenstatistik des Bundes Wölfe im Jahr 2023 insgesamt mehr als 5500 Tiere verletzt oder getötet. Da überrascht nicht, dass bei einer Anfang Dezember im Auftrag des DJV durchgeführten repräsentativen Erhebung knapp zwei Drittel der Befragten die Bejagung befürworten. Auf dem Lande war die Zustimmung sogar noch höher.
Viel Geld für Herdenschutz
Zwar lassen sich Weidetiere auch schützen. Allerdings können die Vorkehrungen sehr teuer werden. „Die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen kann ein Vielfaches dessen kosten, was für einen reinen Schadensausgleich aufzuwenden wäre“, schreibt die DBBW auf ihrer Webseite. Um die Akzeptanz von Isegrim zu erhöhen, gibt der Staat kräftig Zuschüsse. So zahlte er im Jahr 2024 für die Prävention von wolfsbedingten Nutztierschäden insgesamt 23,4 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen für tatsächlich entstandene Schäden lagen mit zuletzt gut 780.000 Euro deutlich niedriger. Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Hütehunde sollen auch nach der Änderung des Jagdgesetzes weiterhin finanziell gefördert werden.
Angesichts der Vorbehalte gegen eine unkontrollierte Ausbreitung der Wölfe haben Naturschützer den Jägern immer wieder illegale Abschüsse unterstellt. Die Statistik der DBBW belegt aber, dass solche Straftaten zwar vereinzelt vorkommen, in der behaupteten Menge jedoch reine Märchen sind. Nur bei neun der 135 im laufenden Monitoringjahr untersuchten Wolfskadaver wird eine Straftat unterstellt. Wie bereits in den Vorjahren werden viel mehr Tiere zu Opfern des Straßenverkehrs. Seit dem vergangenen Frühjahr sind bereits 98 überfahrene Wölfe erfasst.
Wenn dem Vorwurf illegaler Abschüsse mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht auch weitgehend der Boden entzogen wird, so bringt die Änderung auch neue Herausforderungen für die Jäger. Die meisten Revierpächter haben sich zur Übernahme von Wildschaden verpflichtet. Damit stellt sich die Frage, wer für Wildschaden durch Wölfe aufkommt. Auch in der Jagdpraxis wird sich vielleicht einiges ändern müssen. Bereits heute tun sich Hundeführer schwer, ihren Vierbeiner bei der Drückjagd oder auf der Nachsuche zu schnallen. Wer aber wird das noch machen, wenn er damit rechnen muss, dass der Jagdhelfer auf verletzte, aber noch wehrhafte Wölfe trifft?






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