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Diskussion um Prämien für Waschbär-Jagd

  • Autorenbild: Christoph Boll
    Christoph Boll
  • vor 4 Stunden
  • 4 Min. Lesezeit

Die Population von Waschbären nimmt in Deutschland rasant zu – damit auch die Schäden. Deshalb mehren sich die Stimmen, die Erlegungsprämien fordern. Wollen das die Jäger oder stellen sie auch die Frage nach ihrem Selbstverständnis?


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Foto: Alexas_Fotos
Foto: Alexas_Fotos

Seriösen Berechnungen zufolge schöpfen die bisherigen Waschbär-Strecken den Zuwachs, der jährlich bei etwa 26 Prozent liegt, nicht ab. Und das trotz immer neuer Streckenrekorde. Im Jagdjahr 2024/2025 betrug die Strecke bereits 284.220 Bären. Zehn Jahre vorher waren es noch weniger als 120.000 und ein weiteres Jahrzehnt zuvor lag die Zahl bei gut über 21.000. Das belegt zwar, dass die Jäger dem Neubürger aus Nordamerika, der inzwischen in allen Bundesländern zu Hause ist, intensiv nachstellen. Es zeigt aber auch, dass das Wachstum der Population kaum zu bremsen ist und sie sich alle fünf bis sechs Jahre verdoppelt. 1958 lag der Besatz zwischen 500 und 1.000 Tieren. Heute sind es mehr als zwei Millionen. Wissenschaftliche Hochrechnungen gehen davon aus, dass es mehr als fünf Millionen werden können.


Die Entwicklung widerlegt die irrige Behauptung, die Bejagung kurbele die Reproduktion an. Das Gegenteil ist der Fall. Beigetragen hat dazu auch, dass in manchen Privatrevieren, besonders aber in Bundes- und Landesforsten sowie in Schutzgebieten der Waschbär gar nicht oder zumindest wenig bejagt wird. Dadurch werden von dort gut bejagte Reviere kontinuierlich neu aufgefüllt. Sollte der weitere Anstieg der Vorkommen gestoppt werden, müsste jährlich mindestens ein knappes Drittel der Waschbären erlegt werden. Das hätte für 2012 bereits eine Strecke von gut 600.000 Tieren bedeutet. Tatsächlich waren es gut 71.000.


Auswirkungen auf den urbanen Bereich


Das hat seine Auswirkungen in urbanen Bereichen und besonders in der Natur, wo die possierlichen Räuber keine wirklichen Feinde haben. Die Waschbären erbeuten gerne Frösche, Kröten und Molche, Regenwürmer, Schnecken, Maden und Insekten. Am Wasser setzen sie Fischen, Krebsen und Muscheln zu. Und als klassische Nesträuber plündern sie Vogelgelege und fressen Kleinsäuger wie Igel und Junghasen. Marc Henrichmann, CDU-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Unions-Arbeitskreises Jagd, Fischerei, Natur, warnt daher: „Die Explosion bei den Bestandszahlen muss Jäger und andere Naturschützer alarmieren. Es geht um nichts weniger als das Überleben vieler sensibler Populationen.“


Das hat bereits 2013 in Brandenburg zu einer parlamentarischen Anfrage geführt, ob nicht die Einführung einer Abschussprämie sinnvoll sei. Die damalige Landesregierung lehnte diesen Weg jedoch ab. In Hessen endeten die Versuche, die Expansion der Tiere einzudämmen, im vergangenen Jahr mit einem Rechtsstreit zwischen Tierschützern, Jägern und Behörden.


Politischer Druck steigt


Inzwischen wird die Diskussion, wie die Misere gelöst werden kann, an gleich mehreren Stellen neu belebt. In einer entsprechenden Debatte im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern im April vergangenen Jahres lehnte Umweltminister Till Backhaus die vorgeschlagene Abschussprämie ab. Drei Monate später appellierte Wiebke Knell, Fraktionsvorsitzende und jagdpolitische Sprecherin der FDP im hessischen Landtag: „Hessen braucht eine Abschussprämie für Waschbären. Die Landesregierung muss alles unternehmen, um invasive Arten wie den Waschbären zu reduzieren.“


In diesem Jahr beantragten Ende Januar der Abgeordnete Ralf Niedmers und seine CDU-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft, der Senat solle die Bejagung von Waschbären intensivieren und Jäger mit Zuschüssen oder geeigneten Lebendfanggeräten und elektronischen Fangmeldern unterstützen. Darüber hinaus solle geprüft werden, inwieweit eine Aufwandsentschädigung in Form einer Prämie pro Waschbär umsetzbar sei. Als beispielhaftes Vorbild nannte die Hamburger CDU die brandenburgische Gemeinde Seddiner See. Dort würden pro Bär 25 Euro gezahlt. SPD, Grüne und Linke lehnten jedoch den Antrag mehrheitlich ab.


Den nächsten Vorstoß gab es Mitte März in Baden-Württemberg, als die jagdpolitische CDU-Sprecherin Sarah Schweizer in der Bild-Zeitung verlautbarte: „Jetzt braucht es eine Taskforce mit effektiven Maßnahmen für die Bekämpfung invasiver Arten – eine ganzjährige Aufhebung der Schonzeit, wie bei uns in Baden-Württemberg, die bundesweite Zulassung von Nachtsichttechnik und die Einführung einer Artenschutzprämie für die Erlegung.“ Ebenfalls im März forderte die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion eine Verschärfung der Bejagung. Für den Agrarpolitiker Dr. Marco Mohrmann ist dabei denkbar, „zeitlich und räumlich begrenzt finanzielle Anreize für die Jagd zu schaffen“.


Einen Schritt weiter ist Schleswig-Holstein. Dort hat Anfang dieses Monats eine Landtags-Mehrheit aus CDU, Grünen, FDP und SSW gegen die SPD beschlossen, die Fallenjagd mit 50.000 Euro zu fördern. Damit sollen die invasiven Arten Nutria, Marderhund und Waschbär bekämpft werden. Denn die Debatte um eine Erlegungsprämie für Waschbären orientiert sich oft an Zahlungen, die es in verschiedenen Regionen Deutschlands für tote Nutria gibt, meistens von Kommunen oder Wasser- und Boden-Unterhaltungsverbänden. Auch für die Erlegung von Füchsen oder aktuell in Sachsen-Anhalt und NRW von Wildschweinen („Pürzelprämie“) wurde schon gezahlt, meistens im Rahmen der Seuchenbekämpfung. Dabei geht es darum, wirtschaftlichen Schaden vom Land abzuwenden, der um ein Vielfaches höher ausfallen würde als die Prämiengewährung.


Jagd als Recht oder Dienstleistung


Verstanden werden die Prämien immer als zusätzlicher Anreiz und Ansporn für eine schärfere Bejagung. Damit verbunden sind auf jeden Fall ein Bürokratie-Aufbau für die Beantragung, Gewährung und Auszahlung des Geldes sowie die Benennung und ggf. Finanzierung einer Institution, die die körperlichen Nachweise der Erlegungen (Lunten) entgegennimmt, zählt, bestätigt und vernichtet, um Missbrauch entgegenzuwirken. Fraglich ist auch, ob jeder tote Waschbär prämiert werden soll oder nur die Tiere, die die Zahl früherer Erlegungen übersteigen. Und letztlich wäre zu prüfen, ob durch Gratifikationen überhaupt Strecken dauerhaft steigern.


Die entscheidende Frage aber ist, ob Jäger der finanziellen Motivationsförderung bedürfen und sich dies nachsagen lassen wollen. Jagd ist ein Freiheits- und Eigentumsrecht. Damit geht auch die Pflicht einher zu einem verantwortungsvollen Umgang, sprich das Recht gemeinförderlich einzusetzen. Wer sich dafür bezahlen lässt, läuft Gefahr, das Eigentumsrecht sukzessive aufzulösen. Am Ende ist dann das Recht verkauft und die Jagd allein zu einer gesellschaftsdienlichen Funktion degradiert. Es geht also bei der staatlichen Bezahlung für Erlegungen immer auch um die Frage nach dem Selbstverständnis von Jagd und Jägern.

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