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Der Waschbär als besonderes Problem in Wohngebieten

  • Wolfgang Molitor
  • 23. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit

Die FDP in Baden-Württemberg will mehr Entschädigung für Waschbären-Schäden vor allem in Siedlungsgebieten und ein geändertes Jagdgesetz. Ein Blick nach Baden-Württemberg


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Symbolbild: ChatGPT
Symbolbild: ChatGPT

Der Waschbär wird in Baden-Württemberg immer mehr zur Plage. Sogar im Neuen Schloss im Stuttgarter Stadtzentrum wurde er schon gesehen. Und mag er auch putzig aussehen und ein kluger Kerl sein: Der Waschbär dringt in Häuser, Schuppen und Dachböden ein, hinterlässt Kot und Urin, ganz abgesehen von erheblichen Gebäudeschäden.


Belastbare Zahlen über die Waschbären-Population im Land gibt es zwar nicht. Christian Fiderer, der stellvertretende Leiter der Wildforschungsstelle des Landes, präsentiert aber aussagekräftige Zahlen. Wurden 2022/23 noch 6322 Waschbären erlegt, stieg die Zahl im Jagdjahr 2024/25 auf 9174 – fast zwei Drittel im Ostalbkreis, im Rems-Murr-Kreis und im Landkreis Schwäbisch Hall.


Oft bleiben betroffene Bürger auf den Kosten für die Beseitigung der Schäden oder den Einsatz eines sogenannten Stadtjägers sitzen. Grund genug für die FDP im Landtag, einen härteren Umgang mit den Tieren und bessere Entschädigungen zu fordern. Es besteht offensichtlich Handlungsbedarf. Nach Einschätzung von Dorian Dröge vom Institut für Ökologie, Evolution und Diversität der Universität Frankfurt wird die Plage unterschätzt. Dröge fordert daher, den Waschbären-Bestand deutlich zu reduzieren und Vergrämungsmittel einzusetzen. Schließlich hat der Waschbär hierzulande keine natürlichen Feinde.


Zum besonderen Problem wird er in befriedeten Bezirken und damit in bewohnten Gebieten. Auch deshalb muss ein lokales Ordnungsamt im Falle eines Fangs in einem Siedlungsgebiet informiert werden. Zuständig wären auch besonders beauftragte Stadtjäger. Meldepflicht besteht vor allem deshalb, weil es sich bei dem Tier um eine invasive Art handelt, die nicht in die Natur entlassen werden darf.


Breiter Konsens: Unkontrollierte Ausbreitung ist zu verhindern


Der Deutsche Jagdverband meldete für das Jahr 2020/21 über 200.000 erlegte Waschbären bei einem gesamtdeutschen Bestand von schätzungsweise einer halben Million Tiere. Nach Modellrechnungen des Zoologen Frank-Uwe Michler müssten 300.000 Waschbären pro Jahr getötet werden. Auch unter Naturschützern herrscht daher die Meinung vor, die unkontrollierbare Ausbreitung wegen deren Verdrängung und Schädigung heimischer Tierarten und weiteren negativen Auswirkungen auf das Ökosystem der deutschen Wälder stärker als bisher zu verhindern – gerade weil das anpassungsfähige Tier mittlerweile nicht nur in jedem zweiten Jagdrevier vorkommt, sondern zunehmend verstädtert.


Genau hier liegt das Problem. „Wir müssen die Waschbären im Siedlungsraum managen, aber das können wir unter der aktuellen Jagdgesetzgebung nicht, weil diese auf die Jagd im Revier ausgelegt ist“, sagt der Stadtjäger Ulrich Pfeffer. Er müsse etwa nachweisen, dass vor dem Aufstellen von Lebendfallen Präventivmaßnahmen erfolglos geblieben seien. Kein Wunder, dass wie in fast allen Sparten auch hier die Litanei heißt: mehr Freiheiten, weniger Bürokratie, eine angepasste Gesetzgebung und geringere Kosten.


In Baden-Württemberg plant Landwirtschaftsminister Peter Hauk ein härteres Durchgreifen. Die Schonzeit soll unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes ganzjährig aufgehoben und die Waschbären sollen intensiver bejagt werden. Die Änderung der entsprechenden Verordnung soll vor allem den Städten helfen. Hauks Parteifreundin Sarah Schweizer sieht darin nicht zuletzt „einen Auftrag an die Jägerschaft, ohne die diese Plage nicht einzudämmen ist“, so die jagdpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion. Ihr seit zwei Jahren laufendes Pilotprojekt setzt auf die Unterstützung von Fallenfang und Fellverwertung. Der FDP geht das nicht weit genug. Sie will Rechtssicherheit sowie einen angemessenen strukturellen und finanziellen Rahmen, der dem Aufwand der Jäger in Stadt und Land gerecht wird.

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