Erste Korrekturen, aber noch kein Kurswechsel
Die neue Landesregierung in Rheinland-Pfalz bessert das umstrittene Jagdgesetz nach. Der Landesjagdverband begrüßt die ersten Schritte, sieht den Kern des Konflikts aber noch nicht gelöst

Kaum ein Gesetz hat die Jägerschaft in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren so beschäftigt wie das neue Landesjagdgesetz. Im Juli 2025 hatte der Landtag es mit den Stimmen der damaligen Ampel-Koalition beschlossen, begleitet von anhaltenden Protesten der Jägerinnen und Jäger. Seit Mai 2026 regiert in Mainz eine Koalition aus CDU und SPD unter Ministerpräsident Gordon Schnieder. Sie hatte angekündigt, das Gesetz in wesentlichen Punkten zu korrigieren. Inzwischen liegen die ersten Entwürfe vor.
Neue Regierung, bewährter Zeitplan
Im August hat das Kabinett einen Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes gebilligt, Anfang September folgte der Entwurf einer neuen Landesjagdverordnung. Beide Entwürfe wurden den Verbänden zur Anhörung vorgelegt. Am Termin für das Inkrafttreten hält die Landesregierung fest: Das Gesetz soll gemeinsam mit den Verordnungen, wie bereits für die grün-rot-gelbe Novelle aus 2025 geplant, am 1. April 2027 gelten. So soll Rechtssicherheit entstehen. Die Zeit bis dahin nutzt die nun amtierende schwarz-rote Regierung, um das Gesetz praxistauglicher zu machen und die Interessen von Waldbesitzern, Landwirten und Jägern besser auszugleichen. Die zuständige Ministerin für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten, Christine Schneider (CDU), fasst ihr Ziel so zusammen: „Wir wollen einen Wald mit Wild.“
Was sich ändern soll
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft den Wolf. Nach den geänderten Vorgaben der EU und des Bundesjagdgesetzes wird er in Rheinland-Pfalz zur jagdbaren Art. Die Bundesregelungen werden in das Landesrecht übernommen und an die Verhältnisse im Land angepasst. Vorgesehen sind eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober, die Entnahme von Problemwölfen unter festgelegten Voraussetzungen sowie der Schutz der Anonymität der Erleger.
Beim Rotwild wandert die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung von der oberen zurück zur unteren Jagdbehörde. Kreisjagdbeiräte und Bewirtschaftungsgemeinschaften werden stärker beteiligt, auch die Grundeigentümer erhalten mehr Mitsprache. Für Dam- und Muffelwild entfällt der Begriff der „Duldungsgebiete“, die Arten dürfen in ihren festgelegten Gebieten bewirtschaftet werden. Hinzu kommen Entlastungen bei der Bürokratie, etwa bei Melde- und Vorlagepflichten.
Das zentrale Instrument bleibt
Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) erkennt diese Korrekturen ausdrücklich an. Aus seiner Sicht zeigen sie, dass Veränderung möglich ist. Seine Präsidentin Dr. Gitta Greif-Werner macht in der Verbandszeitschrift „Jagd & Jäger“ aber zugleich deutlich, dass die Reform damit nicht am Ziel ist. Die Überschrift ihres Editorials zu diesem Thema: LJG: „Versprochen war mehr!“ Entscheidend sei nicht, wie viele Paragrafen im Kleinen geändert werden. Die Präsidentin mahnt an: „Entscheidend ist, dass die zentralen Strukturelemente, die die Jagd aus den Händen der Jagdrechtsinhaber nehmen, aus dem Gesetz nicht gestrichen werden.“ Genau daran fehle es bislang. Der Kern der Kritik betrifft die forstbehördliche Stellungnahme als zentrales Steuerungsinstrument. Umstritten bleibt für die Praxis trotz des von der Ministerin formulierten Ziels „Wald mit Wild“ der Einfluss des Schalenwildes auf die Waldentwicklung.
Der Verband hält dagegen, dass die Waldentwicklung von vielen Faktoren abhängt: Standort, Baumartenwahl, Klima, Licht und Waldbau spielen ebenso eine Rolle wie das Wild. Eine feste Beziehung zwischen der Höhe des Wildbestandes und der Höhe des Wildschadens gebe es nicht. Ein System, das am Ende immer wieder auf höhere Abschüsse hinauslaufe, verlagere die Verantwortung von den Jagdgenossenschaften und Jagdausübungsberechtigten hin zur Behörde. Das Ministerium will die Stellungnahme zwar objektiver, nachvollziehbarer und digitaler gestalten. Die grundsätzliche Frage, ob dieses Instrument der Waldentwicklung tatsächlich hilft, sieht der LJV damit aber noch nicht beantwortet.
In ihrem ausführlichen erläuternden Beitrag über dieses Thema stellt Greif-Werner in der Verbandszeitschrift fest: „Ein naturnaher Wald entsteht draußen auf der Fläche: durch angepasste Wildbestände, geeignete waldbauliche Maßnahmen, Lebensraumgestaltung, Ruhekonzepte und eine Jagdausübung, die auf örtliche Verhältnisse abgestimmt ist.“ Hinter dieser Debatte stehe eine grundsätzliche Frage des Jagdrechts. Jagd sei eng mit dem Grundeigentum verbunden und lebe von Verantwortung vor Ort.
Gesetz und Verordnung gleichzeitig in Bewegung
Das Verfahren hat eine Besonderheit: Während über die Änderungen am Gesetz noch beraten wird, entstehen bereits die Landesjagdverordnung und die Vorschriften zur forstbehördlichen Stellungnahme. Der LJV mahnt deshalb, Detailregelungen nicht auf eine gesetzliche Grundlage zu bauen, die sich noch verändern kann. Für die Verbändeanhörung hat der Verband seine Expertenkommission deutlich erweitert. Erfahrene Jägerinnen und Jäger aus den Kreisgruppen bringen dort ihr Wissen ein, vom Niederwild bis zum Hochwild, vom Waldbau bis zum Hundewesen.
Nach Abschluss der Anhörung überarbeitet das Ministerium die Entwürfe, anschließend geht das Änderungsgesetz in den Landtag. Dort entscheidet sich, ob aus den ersten Korrekturen ein echter Kurswechsel wird. Für die Jägerschaft ist der Maßstab klar: Ein gutes Jagdgesetz zeigt sich nicht an der Zahl neuer Vorschriften und Stellungnahmen, sondern daran, ob Wald und Wild vor Ort davon profitieren.






Kommentare