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Dürre, Wolf und Wahlkampf: Das Land in Sorge

  • Autorenbild: Jost Springensguth
    Jost Springensguth
  • vor 8 Stunden
  • 5 Min. Lesezeit

Unsere Kolumne zu Politik, Themen des ländlichen Raumes und der Jagd



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Liebe Leserin, lieber Leser!


In Berlin ist bis auf die Zuordnung der kriegerischen Leipzig-Drohnen und innenpolitisch bis auf das Interview-Geplänkel nicht viel passiert. Die Reformpläne werden wie angekündigt erst einmal durchs Kabinett ins Parlament gebracht. Dort fallen dann auch die finalen Entscheidungen. Man kann nur hoffen, dass unser Land nicht destabilisiert wird. Bis nach den Wahlsonntagen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und fürs Berliner Abgeordnetenhaus bleibt die große Politik in Wartestellung. Als Erstes blickt alles wie das Kaninchen auf die Schlange nach Magdeburg, wo am Sonntag final ausgezählt wird. Und darauf, wie weit die Prognosen mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Weiter beschäftigen wir uns mit den Folgen des Hitze- und Dürresommers. Für die Landwirtschaft erkennt jetzt der zuständige Minister Alois Rainer (CSU) mit der erwarteten Ernte eine „Krise von nationaler Tragweite“. Und mit Rückblick auf die Brände, die uns im August bewegt haben, hat die Debatte darüber Fahrt aufgenommen, was man für die Zukunft daraus lernen muss. Es geht um Konsequenzen mit Vermeidungsstrategien, die Ausstattung der Einsatzkräfte und den schon lange diskutierten Waldumbau. Weiter lässt uns das Thema Wolf nicht los, solange die Häufigkeit von Schäden durch Risse von Weidetieren nicht abnimmt. Da spielen auch die Gerichte eine Rolle.


Am Donnerstag hat der Bundeskanzler seinen zweiten Wahlkampfausflug nach Sachsen-Anhalt unternommen. Wenn früher bei der CDU vor Landtagswahlen auf den Plakaten „Der Kanzler kommt“ stand, kamen auch die Massen. Auch in den seit der Wende so bezeichneten „neuen Bundesländern“. Als Helmut Kohl im März 1990 uns Berichterstatter zu seiner Kundgebung nach Leipzig einlud, prognostizierte er, dass es so große CDU-Veranstaltungen wohl künftig nicht mehr gebe. Beeindruckt erinnere ich mich an seine Wahlkampfrede wenige Tage vor der ersten freien Volkskammerwahl der DDR, die den Weg zur deutschen Wiedervereinigung endgültig ebnete. Auf den damaligen Karl-Marx-Platz und heutigen Augustusplatz kamen seinerzeit offiziell geschätzt 300.000 Menschen. Sie hatten Hoffnung.


Wahlkampf in einem Land mit wenig spürbarer Hoffnung


Nicht nur dort in Sachsen und dem benachbarten Bindestrich-Land mit dem zweiten Wortteil Anhalt ist heute wenig Hoffnung zu spüren. Der gerade amtierende Kanzler und CDU-Vorsitzende wird im Wahlkampf eher versteckt. So wirkten seine Ausflüge erst an die Mecklenburger Küste und dann nach Quedlinburg. Am Donnerstag dieser Woche fuhr Merz noch einmal nach Leuna. Sein Wahlkampfbeitrag fand praktisch unter Ausschluss von Wählerinnen und Wählern statt. Ursprünglich geplante Großveranstaltungen wurden abgesagt. Für eine Volkspartei kann's das nicht sein. Es mag auch fadenscheinige Gründe für das Maß der Ablehnung eines Kanzlers dort geben. Jedenfalls hat er uns nicht in die Krise hineingeführt, aus der er das Land nun herausbringen will. Wahlforscher bestätigen übrigens, dass mit Dissens und Streit in den eigenen Reihen einer Partei keine Wahl zu gewinnen ist. Oder lehrt uns die Kampagne des AfD-Ministerpräsidenten-Kandidaten Ulrich Siegmund mit seinem „Heile-Welt-Wahlkampf“ jetzt etwas anderes?


Was versprochen wird und was gehalten werden kann


Das sogenannte Regierungsprogramm der AfD klingt für den ländlichen Raum verführerisch mit Stichworten wie Schulschließungsstopp, ÖPNV-Garantie und bevorzugtem Ausbau bzw. Sanierung von Land- und Dorfstraßen. Die geforderte Abkehr von der EU-Agrarpolitik ist ein weiteres Versprechen, das an die Grenzen der Finanzierbarkeit und Kompetenz einer Landesregierung stößt. Die zugesagte Abschaffung des Wolfskompetenzzentrums und eine „aktive Reduzierung der Wolfspopulation“ werden vielleicht mehr Stimmen auf dem Lande bringen, aber beim Versuch der Umsetzung wohl an der zwischen Bund und Ländern korrespondierenden Jagdgesetzgebung scheitern. Überhaupt: Politikwissenschaftler und Verfassungsrechtler kommentieren überwiegend, dass viele Pläne der AfD im ländlichen Raum an rechtlichen, finanziellen oder föderalen Grenzen scheitern. Der erhoffte Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten, Siegmund, mag zwar eine Regierungsmannschaft zusammenbringen, die dem ländlichen Raum zugetan ist, aber deren fachlicher Sachverstand und Durchsetzungskraft lösen Zweifel aus. Jedenfalls finden sich da Namen auf der kursierenden Kabinettsliste, die mehr für Filz als für Kompetenz stehen.



Erfahrene Beobachter, die seit langem Wahlkämpfe in den Ländern verfolgen, erkennen hier – vor allem befeuert von der AfD – neue Maßstäbe der Emotionalisierung. Was in früheren Kampagnen SMS-Ketten mit begrenzter Wirkung waren, ist heute der Mix von Social-Media-Kanälen in einer neuen Wucht mit wirkungsstarken Influencern und erfahrenen digitalen Netzwerkern. Dazu kommen die von wem auch immer fürs Netz imitierten Seiten der Regionalmedien mit gefälschten Umfrageprognosen, angeblichen Manipulationen bei Wahlzetteln in Pflegeheimen oder Videos über Auszählungsbetrug. Am Ende werden wir sehen, wie sich der vom MDR gemeldete Run auf die Briefwahl auswirkt, die Rechtspopulisten nach amerikanischem Muster wohl grundsätzlich ein Dorn im Auge ist. Wir werden sehen, ob es überhaupt zu einer regierungsfähigen Mehrheit kommt. Und wie schwierig es ist, in einer polarisierten Gesellschaft mit einer Zersplitterung von Meinungen und Parteien zu einer handlungsfähigen Regierung zu kommen. Die Fünf-Prozent-Hürde wird wohl ein entscheidender Teil des Wahlergebnisses werden.


Die Krise in der Agrarwirtschaft verschärft sich dramatisch


Auch in diesem Bundesland wird dann am Ende wieder darauf gewartet, was aus Berlin kommt. Die aktuelle Krise der Agrarwirtschaft wird vor allem dort sichtbar, wo Agrarunternehmen als Kapitalgesellschaften organisiert sind. Das ist insbesondere in Ostdeutschland der Fall. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer spricht jetzt mit Blick auf den Dürre-Sommer von erwarteten dramatischen Ausfällen und von einer weiteren Existenzgefährdung vieler landwirtschaftlicher Betriebe. Und das in nationaler Tragweite. So kündigte er diese Woche Hilfen an. Dabei ist unverändert der Haushaltsgürtel in seinem Haus eng geschnallt. Dem Bauernverband reichen die angekündigten Hilfen nicht aus. Er blickt bereits weiter nach vorn. Seine Generalsekretärin Stefanie Schnabel mahnt mehr Unterstützung auch deshalb an, weil in vielen Betrieben die liquiden Mittel ausgehen, um bereits die nächste Ernte zu sichern. Es geht um Düngemittelhilfen und die Finanzierung der arbeitsaufwendigen Aussaat für morgen.


Wenn es um den Wolf geht, entscheiden am Ende weiter Gerichte


Zu übertragen sind die Dürre-Folgen natürlich auch auf die Weidewirtschaft, wo das Futter knapp wird. Das gesellt sich zu einem bereits seit langem diskutierten Problem. Wir sprechen von den Schäden durch Wolfsrisse, die in Einzelfällen existenzgefährdende Ausmaße angenommen haben. In diesem Zusammenhang haben wir uns bereits mehrfach unter verschiedenen Aspekten auch mit den Organisationen und Vereinen beschäftigt, die sich im Lande mit großer Wirkung um den Erhalt der Wolfspopulation sorgen. Im Kreis Olpe, so wurde vor einiger Zeit gemeldet, wird weiter ein Wolf geschützt, der erneut Schäden unter Tieren und damit auch Leid für die Tierhalter durch seine Risse angerichtet hat. Karl-Heinz Busen, ehemaliger jagd- und waldpolitischer Sprecher der (im Bundestag nicht mehr verbliebenen) FDP-Fraktion, hat dieses Thema in einem jetzt erst veröffentlichten Leserbrief in einer Regionalzeitung aufgegriffen. Er reagierte auf eine Meldung über die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Arnsberg und folgend des OVG Münster. Danach wurde die Jagdgenehmigung der örtlichen Behörde unanfechtbar aufgehoben. Beschwerde eingelegt hatte eine hessische „Naturschutzinitiative“ – wie übrigens im Sommer letzten Jahres beim OVG Schleswig-Holstein. Dort blieb nach Weidetierrissen ein auf die Insel Sylt zugewanderter Goldschakal weiter unter Schutz.


Busen schrieb zu dem Vorgang in Olpe: „Dass solche Naturschutzinitiativen Klagen einreichen, ist klar; damit halten Sie Ihr Geschäftsmodell aufrecht. Von der Angst und dem Leid der gerissenen Tiere und der Weidetierhalter sind sie weit entfernt. Dass Gerichte allerdings den erklärten Willen des Gesetzgebers wenig beachten – sogar torpedieren –, ist eine neue Qualität.“ Dies bestätigt für mich, dass bisher die in einzelnen Ländern ergänzende Gesetzgebung zum Bundesrecht offensichtlich nicht wasserdicht ist und gerichtlich anfechtbar bleibt. Das führt dann zum Ergebnis, dass je nach Koalition auf Landesebene der jeweils niedrigste gemeinsame Nenner im Vollzug genommen wird. Die zitierten Beispiele kommen übrigens aus Ländern mit schwarz-grünen Koalitionen.


Daraus lernen wir: Das Leben auf dem Lande mit der Natur und deren Entwicklung hat sehr viel mit Gesetz und Recht zu tun. Deshalb beschäftigen wir von natur+mensch uns regelmäßig mit solchen Vorgängen.


Mit dieser nachdenklichen Bemerkung in meiner Kolumne verabschiede ich mich diesmal in ein hoffentlich auch für Sie gutes Wochenende.


Mit besten Grüßen

Ihr Jost Springensguth

Redaktionsleitung und Koordination

1 Kommentar


Lars Eric Broch
vor 4 Stunden

Die Darstellung des Wolfsmanagements greift mir an einigen entscheidenden Stellen zu kurz. Insbesondere der Vorwurf, Gerichte würden den erklärten Willen des Gesetzgebers „torpedieren“, stellt Ursache und Wirkung meines Erachtens auf den Kopf.Mit der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes hat sich die europarechtliche Ausgangslage grundlegend verändert. Der Wolf unterfällt nun Art. 14 der FFH-Richtlinie. Damit ist nicht mehr die Ausnahme vom strengen Schutz nach Art. 16 der Ausgangspunkt, sondern ein Management der Art, das mit der Aufrechterhaltung beziehungsweise Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes vereinbar sein muss.Bemerkenswert ist deshalb, was der deutsche Gesetzgeber daraus gemacht hat. Das neue Bundesjagdgesetz nimmt in § 22b ausdrücklich auf Art. 14 Bezug. Gleichzeitig baut § 22d für den Umgang mit schadensverursachenden Wölfen erneut Voraussetzungen ein, die in…

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