Bundeshaushalt und ländlicher Raum: Bis in den frühen Morgen
- Frank Polke

- vor 2 Tagen
- 3 Min. Lesezeit
Berlin will und muss dem ländlichen Raum helfen – und gibt dafür viel Geld aus. Sehr viel Geld

Die Bundesregierung bemüht sich, die Interessen des ländlichen Raumes auch finanziell zu berücksichtigen. Dies schlägt sich auch im jetzt ausverhandelten Bundeshaushalt 2026 nieder – auch die Weichenstellungen für den Haushalt 2027 sind in diese Richtung getroffen worden. Die Haushaltsbereinigungssitzung im Bundestag – dort bemühen sich Haushaltspolitiker von Union und SPD um letzte Einigungen für die Etats – dauerte in der vergangenen Woche von Donnerstag 17 Uhr bis in den frühen Freitag. Auseinander gingen die zuständigen Haushaltspolitiker schließlich um 5.30 Uhr. Eine Marathonsitzung.
Nach Informationen des Blogs natur+mensch setzten sich vor allem Unions-Vertreter dafür ein, einzelne Bereiche, die für den ländlichen Raum besonders relevant sind, finanziell zu entlasten bzw. zu fördern. Konkret gehört dazu natürlich die im Koalitionsvertrag festgeschriebene vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückerstattung. Ausverhandelt wurde dies im Finanzhaushalt des Bundes, da diese Entscheidung an das Gesetz zur „Abschaffung der Freihandelszone Cuxhaven“ angehängt wurde.
Zudem werden bereits im kommenden Haushaltsjahr die Betriebe der sogenannten „Grünen Branche“ entlastet, indem der Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung um 20 Millionen Euro erhöht wird. Diese Zahlungen belasten vor allem kleinere Landwirtschaftsbetriebe, die als Familienunternehmen geführt werden. Die von der Ampel-Regierung geplanten Kürzungen im Bereich des Ackerbaus und der ökologischen Landwirtschaft werden ebenfalls zurückgenommen.
Auch für die Zukunft der heimischen Wälder werden erneut Mittel in Millionenhöhe bereitgestellt, um Anpassungen an den Klimawandel wissenschaftlich zu begleiten und die Zukunftsfähigkeit des Waldes zu sichern. Konkret: Im Bundeshaushalt 2026 werden die Mittel für den Wald im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)“ um zehn Millionen Euro auf 100 Millionen Euro angehoben. Hilfe für den ländlichen Raum.
Entlastungssignale für unsere Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Christian Haase, zeigte sich denn auch zufrieden. „Mit dem Bundeshaushalt 2026 setzen wir trotz notwendiger Konsolidierungen deutliche Entlastungssignale für unsere Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie für die ländlichen Räume. Wir halten Wort.“ Auch die im Wahlkampf heftig debattierte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie soll – wie versprochen – zum 1. Januar kommen. Damit will man dem weiteren Wegbrechen gastronomischer Infrastrukturen gerade im ländlichen Raum weiter entgegenwirken.
Eine weitere – mittelbare – Entlastung für den ländlichen Raum ist die Senkung der Flughafensteuer und die Übernahme der Flugsicherungsgebühren durch den Bund. Kostenpunkt: eine knappe halbe Milliarde Euro. Damit will der Bund vor allem den kleinen Regionalflughäfen helfen, die besonders vor der drohenden oder schon vollzogenen Streichung von Fluglinien betroffen sind. Dies trifft die Wirtschaft im ländlichen Raum, die auf Anbindung an größere Drehkreuze angewiesen sind. Und diese Ankündigung, die Kosten für die Flugverkehrswirtschaft zu senken, zeitigt erste Wirkung. So kündigte zum Beispiel die Lufthansa an, die Verbindung vom Flughafen Münster/Osnabrück nach München nicht – wie angekündigt – zu streichen. Dies hätte der Wirtschaft (und auch dem Tourismus) gerade im Münsterland, im Osnabrücker Raum und im Emsland schweren Schaden zugefügt. Auch Paderborn, Dresden und Nürnberg kämpfen um die Attraktivität ihrer Regionalflughäfen.
Weniger Verwaltungskosten gefordert
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Neuausrichtung der Förderpolitik für den ländlichen Raum. Damit Steuergelder zielgerichteter als bisher im ländlichen Raum Wirkung entfalten können, werden ab nächstem Jahr die Verwaltungskosten von Projektträgern auf maximal fünf Prozent der Fördersumme begrenzt. Modellrechnungen haben ergeben, dass bei zahlreichen Förder-Projekten gerade für den ländlichen Raum Verwaltungskosten bis zu 60 Prozent verschlingen. Das soll jetzt gesetzlich verboten sein. Fraglich ist, wie dies zu kontrollieren sein wird oder ob dies neue (Kontroll-)Bürokratie schafft.






Kommentare