top of page

Wilderei (Teil 1): Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Autorenbild: Christoph Boll
Christoph Boll
vor 1 Tag
3 Min. Lesezeit

Die Motive für Wilderei sind vielfältig. Viele Täter wissen nicht, dass das strafbar ist. Wir beginnen heute eine dreiteilige Serie über Geschichte und Wissenswertes zu diesem Thema. Sie erscheint in diesem Blog jeweils am Donnerstag


Beitrag anhören (MP3-Audio)

KI-Foto: ChatGPT
KI-Foto: ChatGPT

Erst vor kurzem wurden Fälle von Wilderei in Bayern bekannt. Ende Juni war in Petersdorf im Landkreis Aichach-Friedberg ein totes Reh gefunden worden. Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Schwaben Nord gab bekannt, es sei „unsachgemäß durch einen bislang unbekannten Täter erlegt“ worden. Einen knappen Monat später tauchte wenige Kilometer entfernt in einem Grünstreifen bei Rehling ein weiteres geschossenes Reh auf. Das Tier ist laut Polizei „durch einen unbekannten Schützen erlegt und am Tatort liegen gelassen“ worden. Der Abschuss durch einen Jagdausübungsberechtigten könne ausgeschlossen werden.


Im Jahr 2025 gab es in Deutschland insgesamt 3.261 Fälle von Wilderei. Davon entfielen 2.178 Straftaten auf den Bereich der Fischwilderei, also illegales Angeln, und 1.083 Fälle auf den Bereich der Jagdwilderei. Die meisten Vorkommnisse ereignen sich in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen. Dabei gilt: Je dünner eine Gegend besiedelt ist, desto mehr wird gewildert. Denn die soziale Kontrolle und damit die Gefahr der Entdeckung ist dort gering. Die Aufklärungsquote liegt nur bei rund 30 Prozent. Sie dürfte, gemessen an den tatsächlichen Fällen, sogar noch deutlich niedriger liegen. Denn Experten und Naturschutzverbände gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, weil viele Delikte im Dunkel des Waldes unentdeckt bleiben.


Die Motive der Wilderer sind unterschiedlich: Viele wollen das Wildbret verkaufen oder selbst verzehren. Ein Reh kann bei guter Verarbeitung zwischen 100 und 200 Euro einbringen. Andere Täter sind auf Trophäen aus oder werden von reiner Jagdlust getrieben. Auch Menschen, die nicht zur Waffe greifen, können sich der Wilderei schuldig machen. Denn vielen ist nicht bewusst, dass Wild zwar zunächst einmal herrenlos ist, ein totes Stück gleichwohl nicht einfach mitgenommen werden darf.


Unfallwild gehört dem Revierinhaber


Das gilt auch für Wild, das einem vor das Auto gelaufen oder geflogen ist. Wer das tot neben seinem Wagen liegende Reh oder Wildschwein im Kofferraum verschwinden lässt, um einen leckeren Sonntagsbraten zu haben, macht sich strafbar. Er begeht Jagdwilderei. Das gilt für alle dem Jagdrecht unterliegenden Arten, also von Kaninchen und Hase über Ringeltaube, Fasan, Ente und Gans bis zum Hirsch.


Auch Teile jedes Wildes – etwa Geweih, Knochen und Federn – unterliegen dem Jagdrecht. Wer also im Wald die prächtige Geweihstange eines Hirsches findet und sie als Wandschmuck mit nach Hause nimmt, begeht Wilderei im Sinne des Gesetzes. Ausgenommen von diesem Vorwurf ist die Tötung von Wild aus Gründen des Tierschutzes. Liegt das schwer verletzte Reh etwa neben dem Auto, darf eine Person mit den dazu nötigen Kenntnissen und Fähigkeiten das Notstandsrecht wahrnehmen und es von seinen Leiden erlösen. Allerdings darf sie sich den Tierkörper nicht aneignen. Dieser ist Eigentum des Revierinhabers.


Vergehen gibt es weltweit


Die Ertappten erwartet eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren – und seit geraumer Zeit auch der Führerscheinentzug. Wer die Tat gar gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begangen hat, in der Nacht, in der Schonzeit sowie unter Anwendung von Schlingen oder anderen nicht waidmännischen Methoden oder zusammen mit mehreren bewaffneten Komplizen gewildert hat, der wandert bis zu fünf Jahre ins Gefängnis. Denn ein solches Vorgehen gilt als besonders schweres Delikt. In früheren Zeiten nahmen die Strafen für Wilderei schnell deutlich rigorosere Ausmaße an und konnten bei Wiederholungstätern auch bis zur Zwangsarbeit auf einer Galeere oder gar zur Todesstrafe reichen.


Auch im internationalen Vergleich sind die heutigen Strafen in Deutschland durchaus moderat. In einigen Ländern wird Wilderei sehr viel härter bestraft. In Kenia wurde sogar in Erwägung gezogen, die Todesstrafe gegen Wilderer zu verhängen, obwohl es dort seit 1987 einen Hinrichtungsstopp für zum Tode verurteilte Verbrecher gibt. Hintergrund ist, dass gewerbsmäßige Wilderei weltweit den Bestand vieler Tierarten gefährdet und insbesondere in Entwicklungsländern auch Nationalparks unter den Verbrechern leiden. Manche Wilderer geht es dabei darum, rituell oder kulturell bedeutsame Körperteile zu erbeuten, etwa Tigerfelle, Nashorn-Hörner oder das Elfenbein der Elefantenstoßzähne. Andere Wilderer, oft sind es Ortsansässige, jagen aus finanziellen Gründen.

Kommentare


bottom of page