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Landwirtschaft erzwingt Denkpause im Kabinett

  • natur+mensch / pm
  • vor 11 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Das umstrittene Natürliche-Infrastruktur-Gesetz (NatInfG) liegt nach politischem Widerstand von Land- und Forstwirtschaft vorerst auf Eis, wobei Naturschutzverbände wie der Nabu auf eine Umsetzung drängen


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Carsten Schneider (Foto: BMUKN/Sascha Hilgers)
Carsten Schneider (Foto: BMUKN/Sascha Hilgers)

Das Natürliche-Infrastruktur-Gesetz von SPD-Umweltminister Carsten Schneider sollte am 22. Juli vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Auf Druck der unionsgeführten Agrarressorts wurde der Beschluss verschoben. Die Kritik der Landwirtschaft ist grundsätzlicher Natur und liegt damit vorerst auf Eis. Was Umweltminister Schneider als längst überfälliges Naturschutzgesetz präsentierte, ist für Bauernverband, Waldeigentümer und Familienbetriebe ein massiver Eingriff in die Nutzungsmöglichkeiten land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Die unionsgeführten Agrarressorts haben die Kabinettsentscheidung vorerst blockiert. Zurecht, meinen die betroffenen Verbände.


Ein langer Anlauf mit bekanntem Muster


Die Geschichte des NatInfG beginnt nicht erst heute. Seit 2023 versprechen wechselnde Bundesregierungen ein Gesetz, das Naturflächen besser schützen soll. Zuerst unter der Ampel als „Flächenbedarfsgesetz“, dann im schwarz-roten Koalitionsvertrag von 2025 unter dem Begriff „Naturflächenbedarfsgesetz“, schließlich umbenannt in „Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur“. Der Referentenentwurf liegt jetzt seit Juli im Bundesumweltministerium, mit einer Anhörungsfrist von lediglich drei Werktagen. Eine ernsthafte Einbindung der betroffenen Verbände war damit von vornherein ausgeschlossen.


Das Gesetz ist eng verknüpft mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG), das Ende Juni vom Bundestag verabschiedet wurde. Das IZG erlaubt es, Naturschutzausgleich durch Geldzahlungen zu ersetzen. Das NatInfG soll, so die Idee, mit diesen Ersatzgeldern neue Naturflächen finanzieren. Umweltverbände träumen davon, sich einen Biotopverbund „zusammenkaufen“ zu können. Die Landwirtschaft sieht darin genau das Problem.


Es geht um den Begriff „Überragendes öffentliches Interesse“


Das NatInfG schafft eine neue Schutzgebietskategorie „Natürliche Infrastruktur“, der ein „überragendes öffentliches Interesse“ zugemessen werden soll. Darunter fallen neben FFH- und Vogelschutzflächen auch Moorflächen. Nach ersten Abschätzungen könnte diese Gebietskulisse allein in Baden-Württemberg bis zu 50 Prozent der Landesfläche umfassen.


Die Konsequenzen wären erheblich: Land- und forstwirtschaftliche Belange müssten in Planungs- und Genehmigungsverfahren regelmäßig zurückstehen. Zudem ist eine Erhöhung des naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarfs um 20 Prozent für Eingriffe innerhalb dieser Gebietskulisse vorgesehen. Längere Genehmigungsverfahren, mehr Rechtsunsicherheit und steigender Verwaltungsaufwand wären die Folge.


DBV-Präsident Joachim Rukwied bringt die Kernkritik auf den Punkt: „Krisenvorsorge und Versorgungssicherheit bei Nahrungsmitteln und Rohstoffen sind nicht realisierbar, wenn Naturschutz absoluten Vorrang haben soll. Dieses Regelungspaket übersteigt jedes Maß. Es wird weder in der Land- und Forstwirtschaft noch bei Kommunen, Landkreisen, Unternehmen und den Menschen im ländlichen Raum Akzeptanz finden.“


Steuergeld für Flächenaufkauf statt kooperativem Naturschutz


Besonders kritisch sehen die Verbände die Möglichkeit, dass Bund oder Umweltverbände mit den Ersatzgeldern aus dem IZG normale land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen aufkaufen könnten. Statt den bewährten kooperativen Naturschutz mit Eigentümern und Landwirten weiterzuentwickeln, entstünde so eine großflächige Flächenkulisse als Grundlage für weitere Flächenbeschaffung. Die Bundesregierung würde zum Aufkäufer von Agrarland mit Steuergeld.


Die bayerische Agrarministerin Michaela Kaniber, Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, warnt: „Wer Nutzungskonflikte weiter verschärft und immer mehr Flächen bindet, nimmt den Betrieben Entwicklungsmöglichkeiten und schwächt ihre Wettbewerbsfähigkeit.“ Hinzu komme, dass der Bund beim Ausbau des Biotopverbunds über europäische Vorgaben hinausgehe und damit erneut „Gold-Plating“ betreibe.


Moorschutz als Knackpunkt


Minister Schneider hat mehrfach betont, dass ein „überragendes öffentliches Interesse“ bei der Wiedervernässung von Mooren für ihn nicht verhandelbar sei. Genau hier hakt es in der Koalition. Denn das bedeutet in der Praxis: Landwirte, die Moorflächen bewirtschaften, könnten künftig mit deutlich strengeren Auflagen rechnen, ohne dass der kooperative Weg mit ihnen gesucht wird.


Die Verschiebung der Kabinettsentscheidung ist damit kein bürokratischer Aufschub. Sie ist ein notwendiges Signal, dass ein Gesetz, das die Hälfte einer Landesfläche als Schutzgebiet ausweisen kann, nicht in einer Nacht-und-Nebel-Aktion mit dreitägiger Anhörungsfrist verabschiedet werden darf.


Die nächste Runde kommt


Rukwied fordert nicht nur Nachbesserungen am NatInfG, sondern auch am nationalen Wiederherstellungsplan, den die Bundesregierung Ende August verabschieden will. Mit dem Plan soll die EU-Wiederherstellungsverordnung in nationales Recht umgesetzt werden. Auch hier drohen nach Einschätzung des Bauernverbandes Einschränkungen für die landwirtschaftliche Nutzung.


Kanibers Botschaft ist klar: „Jetzt muss die Zeit genutzt werden, um ihn grundlegend zu verbessern. Naturschutz und Ernährungssicherung sind keine Gegensätze.“ Die Verschiebung ist eine Chance. Ob die Bundesregierung sie nutzt, wird sich zeigen.

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