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Füttern in Notzeiten gehört zum Hegeauftrag

  • Autorenbild: Christoph Boll
    Christoph Boll
  • vor 12 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Wenn der Winter Deutschland fest im Griff hat, bedeutet das für das Wild vielerorts Notzeit. Es findet kaum noch Äsung. Dann müssen Jäger es füttern. Denn das gehört zum gesetzlichen Hegeauftrag


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Foto: Sybille Daden / pixelio.de
Foto: Sybille Daden / pixelio.de

Besonders im Spätwinter sorgen Eis und Schnee dafür, dass Wildtiere nur noch schwer Nahrung finden. Sie leiden besonders, wenn eine teilweise zentimeterdicke Eisdecke auf dem Schnee liegt. Zudem erhöht sich das Verletzungsrisiko bei Fluchten durch den verharschten Schnee. Früher war es für Jäger selbstverständlich, dem Schalenwild in dieser Zeit zu helfen. Dazu bedurfte es keiner Gesetze und Verordnungen, sondern nur eines jagdlichen Ethos. Weil sich Notzeitfütterungen aber teilweise zu einem Instrument des Anlockens von Wild mit unangebrachten Futtermitteln entwickelt hatten, gibt es längst staatliche Vorgaben in Form von Fütterungsverordnungen, über deren Ausgestaltung nicht selten heftig gestritten wurde.


Heute entscheidet nicht der einzelne Jäger darüber, ob eine Notzeit gegeben ist, sondern die Landkreise rufen die Notzeit aus. Sie folgen damit den Vorgaben des Paragrafen 23 des Bundesjagdgesetzes. Der verpflichtet Jagdausübungsberechtigte, im Rahmen des Jagdschutzes das Wild „angemessen und artgerecht zu füttern“. Daran orientiert wurde in einigen Regionen während der vergangenen Kälteperiode mit Frost, Schnee und Eisregen in etlichen Landkreisen eine Notzeit ausgerufen. Als einer der ersten Landkreise griff Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern per Allgemeinverfügung zu dieser Maßnahme.


Er formulierte auch deutlich seine Erwartung an die Revierverantwortlichen. Sie hatten Äsungsflächen zum Beispiel durch das Freischleppen von Wildäckern oder Waldschneisen zu schaffen. Was als Futtermittel zugelassen ist, regeln die Bundesländer. Kraftfutter und Küchenabfälle sind quasi überall verboten. Vorrangig zu verwenden ist Raufutter, also Heu oder Grassilage. Teilweise sind auch Obstreste und Zuckerrüben zugelassen. Ist die Notzeit ausgerufen, ist es nicht mehr in das Ermessen des einzelnen Revierinhabers gestellt, ob er füttert oder nicht. Wer in der Notzeit nicht für angemessene und artgerechte Fütterung des Wildes sorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.


Vermeidbares Leid verhindern


Auch der Landkreis Oder-Spree in Brandenburg rief die Notzeit aus und wurde dafür vom Landesjagdverband ausdrücklich gelobt. Die Entscheidungen sei fachlich richtig, tierschutzrechtlich geboten und beispielhaft für verantwortungsvolles Verwaltungshandeln. Der Landkreis habe die Wetterlage sorgfältig bewertet und entschlossen gehandelt, um vermeidbares Leid bei Wildtieren zu verhindern, hieß es.


Immer wieder umstritten ist die Fütterung von Rehwild. Befürworter sehen in ihr ein Mittel zur Vermeidung von Verbissschäden. Andere gehen so weit, Wildtier-Fütterungen grundsätzlich infrage zu stellen. Sie verweisen auf Beispiele wie den schweizerischen Kanton Graubünden oder Nationalparke, wo Wildtiere grundsätzlich nicht gefüttert werden. Allerdings ist es schwierig, Lebensräume und Witterungsbedingungen im Winter miteinander zu vergleichen.


In die Überlegungen einbezogen werden muss zudem auch der Anteil von Ruhezonen für das Wild in der Region. Gerade solche vom Menschen im Winter kaum oder gar nicht berührte Rückzugsgebiete von entsprechender Größe gibt es in Mitteleuropa kaum noch. Man denke nur an Wanderer und Wintersportler, die bis in die letzten Ecken der Lebensräume vordringen. Das strapaziert enorm die Energiereserven der Wildwiederkäuer, deren Stoffwechsel im Winter im Sparmodus läuft. Gleichwohl gehen Wildbiologen nicht so weit, eine generelle Notwendigkeit der Rehwildfütterung zu behaupten.


Beitrag zur Verbiss-Entlastung


Andererseits verlassen viele Rehe rechtzeitig die schneereichen Gebirgslagen. In landwirtschaftlich intensiv genutzten tieferen Lagen hingegen kommt es besonders in Waldinseln zu einem enormen saisonalen Anstieg der Wilddichte bei gleichzeitig knappem Äsungsangebot. Dort kann die Fütterung ein Beitrag zur Verbiss-Entlastung sein. Ein weiteres Argument für Fütterungen ist, dass mit ihrer Hilfe das Wild „gelenkt“ werden kann, also etwa weg von vielbefahrenen Straßen, um Verkehrsunfälle zu vermeiden. Unter dem Strich kann die Wildfütterung den Verlust von Winterlebensraum teilweise kompensieren und dadurch den extremen Unterschied zwischen dem Äsungsangebot im Sommer und im Winter in der intensiv genutzten Kulturlandschaft etwas ausgleichen.

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