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Erdkabel: Landwirtschaft und Netzbetreiber finden zusammen

  • natur+mensch
  • 14. Okt.
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 15. Okt.

Seit längerem gibt es viel Ärger unter den Grundstückseigentümern, die von den Erdkabelprojekten der Netzbetreiber direkt betroffen sind. Amprion und gleich drei regionale Landwirtschaftsverbände haben nun eine Rahmenregelung


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Foto: Amprion GmbH / Frank Peterschröder
Foto: Amprion GmbH / Frank Peterschröder

Es war schon mehrfach ein Thema in unserem Blog, wie sehr insbesondere Landwirte in ihrer Nutzung von den großen Nord-Süd-Trassenplanungen für den Transport des Stroms aus überwiegend erneuerbaren Energien aus dem Norden in die Wirtschaftszentren im Westen und Süden betroffen sind. Insbesondere die Flächeneingriffe für die Erdkabel sind so gravierend, dass bereits das Bundesverwaltungsgericht darüber entschieden hat. Allerdings gegen die Eigentümer landwirtschaftlich genutzter Flächen im Bereich des Teutoburger Waldes an der Grenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Die Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für einen Abschnitt einer 380-kV-Höchstspannungsleitung, um mit Blick auf Belastungen eines benachbarten Wohngebietes die Freileitung durch ein Erdkabel zu ersetzen, wurde abgewiesen. Die Richter damals: Mögliche Unsicherheiten seien den Klägern zuzumuten.


Schon in diesem Verfahren ist deutlich geworden, wie sehr durch die Eingriffe in Grund und Boden und damit auch in Eigentumsrechte unter betroffenen Landwirten Unmut entstanden ist. In dem konkreten Fall aus Sicht der Kläger hieße das: Nicht nur, dass der obere Boden ihrer Äcker breitflächig abgetragen wird und dadurch ein rund vier Kilometer langer und etwa 50 Meter breiter Graben entsteht. Auch nach Abschluss der Bauarbeiten erholen sich die Felder nicht, bemängelten die klagenden Landwirte und verwiesen auf eine Bodenverdichtung und eine zerstörte Wasserführung. Das haben die Richter anders bewertet: Nach Abschluss der Baumaßnahmen könnten die Flächen wieder bewirtschaftet werden; ausgeschlossen sei nur Vegetation, die tiefer als 1,10 m wurzelt. Unzweifelhaft sind auch die Auswirkungen auf die Jagd in diesen Revieren.


Nun Rahmenvereinbarung von Amprion mit Landwirtschaftsverbänden


Für künftige Fälle gibt es nun die gestern unterzeichnete Vereinbarung zwischen rund 40 Vertretern und Vertreterinnen der Landwirtschaftsverbände aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen sowie des Netzbetreibers Amprion. Sie trafen sich gestern im Dreiländereck Bad Karlshafen zur feierlichen Unterschrift der übergeordneten Vereinbarung, die für die Verhandlung von Leitungsrechten Anwendung finden soll.


„Die Eigentümer und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen bilden eine der wichtigsten Interessengruppen für die Umsetzung unserer Erdkabelprojekte, da sie in der Bauausführung und im späteren Betrieb unmittelbar betroffen sind. Diese zukunftsgerichtete Vereinbarung erkennt einerseits die Interessen der Landwirtschaft an und trägt andererseits dem wichtigen Ziel einer bezahlbaren Energiewende Rechnung. Ich bin sehr dankbar für diese Partnerschaft.“, sagte Amprion CEO Dr. Christoph Müller bei der Veranstaltung in Bad Karlshafen.


Stimmen aus den Landesverbänden der Bauern


Bei der feierlichen Unterzeichnung der privatrechtlichen Vereinbarung hob Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, hervor: „Bei einem Großprojekt wie diesem gilt es, die Interessen von Grundstückseigentümern, Leitungsbetreibern, Stromanbietern und Endkunden überein zu bringen. Eine solche Regelung, wie sie heute geschlossen wird, ist ein Musterbeispiel für konsensuale Vorgehensweise und der Beweis dafür, dass auch bei derart großen Projekten gemeinsame Lösungen gefunden werden können. Wir sind zuversichtlich, heute den Grundstein für die weitere sehr gute Zusammenarbeit zu legen.“


Die Rahmenregelung würdige den erforderlichen Netzausbau zum Erreichen der deutschen Klimaneutralitätsziele gleichermaßen wie die Bedeutung und Rolle der Landwirtschaft sowie die schonende Inanspruchnahme der Böden. Besonderes Augenmerk sei dabei auf den Schutz der Böden sowie die Angemessenheit der Entschädigungen für die Inanspruchnahme der Grundstücke gelegt. Ein wesentlicher Inhalt ist ein gemeinschaftlich erarbeitetes Muster einer

Projektrahmenregelung. Dabei sei es jedem Grundstückseigentümer selbst

überlassen, von den Musterregelungen Gebrauch zu machen oder auch nicht.


Dr. Holger Hennies stellt für „Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband“ fest: „Niedersachsen ist vom Leitungsausbau mehr als alle anderen Bundesländer betroffen – allein 27 Landvolk-Kreisverbände sind es bei diesen fünf Amprion-Vorhaben.“ Mit dieser Regelung sei für die hiervon betroffenen Mitglieder ein akzeptabler Rahmen gefunden worden. Der Rheinische Landwirtschaftsverband weist durch Erich Gussen darauf hin, dass gerade dort, wo auf kleiner Fläche eine hohe Wertschöpfung erzielt wird, es entscheidend sei und dazu Bodenschutz und Rekultivierung verbindlich geregelt seien. Karsten Schmal vom Hessischen Bauernverband betont „eine tragfähige Lösung für die Landwirtschaft in Hessen.“ Quellen: WLV / Landvolk Niedersachsen / BVG

1 Kommentar


RN
18. Okt.

Mal ein positives Beispiel wie Interessenskonflikte positiv diskutiert u damit Lösungsorientiert verhandelt worden sind im Sinne einer nachhaltigen Energieversorgung,

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