2023 haben viele Bundesländer die Gelder für das Programm Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) nicht abgerufen
„Die Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ (GAK) ist das wichtigste nationale Förderinstrument zur Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, Entwicklung ländlicher Räume und zur Verbesserung des Küsten- und Hochwasserschutzes.“ – So weit, so gut.
Doch warum, so muss man fragen, wird dieses vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) so definierte Programm nicht in vollem Umfang genutzt? Warum rufen einzelne Bundesländer nur drei Viertel der Mittel ab? Aufgaben gäbe es zweifellos genug. Denn gebetsmühlenartig wird darauf verwiesen, wie wichtig es ist, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu ermöglichen. Und dass es bedeutsam ist, die nachhaltige Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete, deren integraler Bestandteil eine umwelt- und ressourcenschonende Land- und Forstwirtschaft ist, zu gewährleisten und den Küstenschutz zu verbessern. Nachlesen kann dies jedermann im zuletzt 2016 fortgeschriebenen GAK-Gesetz.
Eigentlich wäre die Erfüllung der vorweg genannten Aufgaben Ländersache. Da man aber aus gutem Grund die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland im Blick hat, mischt der Bund mit. Schon seit 1970, als das Gesetz in seiner ersten Fassung in Kraft trat. Rahmenpläne und genaue Maßnahmenbeschreibungen bilden eine Basis für das Förderprogramm.
Es könnten 1,5 Milliarden Euro fließen
Und natürlich Geld. In diesem Jahr stehen 907 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Theoretisch können bei entsprechender Mitwirkung (sprich Kofinanzierung) rund 1,5 Milliarden Euro in GAK-Maßnahmen fließen. Wie viel es sein wird, wird man erst Ende des Jahres überschlagen können, denn viele Mittel sind auch wie bisher zweckgebunden.
Nun zum Jahr 2023, als der Topf für diese Gemeinschaftsaufgabe sogar deutlich üppiger gefüllt war als in diesem Jahr. Wie das Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt vor kurzem schrieb, hat von den Bundesländern im vergangenen Jahr nur Bayern die ihm zur Verfügung stehenden Bundesmittel fast vollständig abgerufen. 215 Millionen Euro flossen in den Süden der Republik. Die Bayern nahmen ihrerseits zig weitere Millionen in die Hand, um unter anderem strukturschwache ländliche Regionen nach vorne zu bringen.
Auch deshalb, so viel ist klar, war der Aufschrei der bayerischen Landesregierung so laut, als im Sommer des vergangenen Jahres zum ersten Mal bekannt wurde, dass der Bund sich bei den GAK-Maßnahmen künftig finanziell zurückhalten will. Nur mühsam gelang es in den Folgemonaten, die zunächst geplante drastische Einsparung um rund 300 Millionen Euro zumindest etwas abzumildern. Gekürzt hat die Bundesregierung aber trotzdem.
Auch deshalb, weil viele Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg – die GAK-Fördermittel des Bundes zuletzt nicht in vollem Umfang genutzt haben. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin und Thüringen haben laut Wochenblatt weniger als 74 Prozent der ihnen aus dem GAK-Topf zur Verfügung stehenden Gelder genutzt. Den Rest musste Finanzminister Christian Lindner nicht überweisen – die Mittel verfielen. Und in Schleswig-Holstein fehlt nach der Sturmflut Ende Oktober letzten Jahres an der Ostsee das Geld zu Wiederaufbau und Optimierung des Küstenschutzes, das Ministerpräsident Daniel Günther beim Bund schon mehrfach vergeblich angemahnt hat. Da gibt der Topf wohl nichts mehr her, obwohl gerade der Agrarbereich schwere Schäden zu melden hatte.
Viele Gründe für Zurückhaltung
Die Gründe für die Zurückhaltung in manchen Bundesländern dürften unterschiedlich sein. Mal fehlt es an reifen und geeigneten Maßnahmen, mal fehlen die Mittel, um die erforderliche Kofinanzierung zu stemmen. Trotzdem ist dies eine Steilvorlage für die SPD-Haushaltspolitikerin Esther Dilcher und den Berichterstatter der FDP für den Agrarhaushalt, Frank Schäffler. Sie warfen in diesen Tagen einigen Bundesländern vor, nach Geld zu rufen, aber eigene Hausaufgaben nicht zu machen.
Niedersachsen habe in den vergangenen drei Jahren permanent weniger als drei Viertel der zugeteilten Mittel für die ländliche Entwicklung abgerufen, beklagte der Abgeordnete aus Porta Westfalica. Brandenburg schaffe es seit 2020 nicht, mehr als 25 Prozent der verfügbaren Mittel für den präventiven Hochwasserschutz zu investieren. Und Nordrhein-Westfalen habe in den vergangenen zwei Jahren nicht einmal ein Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden 22 Millionen Euro für die Beseitigung von Schäden im Wald in Anspruch genommen.
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