Lange Zeit des Streites um die EU-Entwaldungsverordnung
- Frank Polke

- 9. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Die Umsetzung eines geplanten EU-Gesetzes für entwaldungsfreie Lieferketten wird zum zweiten Mal verschoben. Bedenken der Forstwirtschaft gegen die Verschärfung der Entwaldungsverordnung wurden dabei auch inhaltlich berücksichtigt

Über die Entwaldungsverordnung hatte es seit Jahrzehnten Streit gegeben. Während Umweltschützer und grün-linke Politiker auf den Schutz der Wälder nach ihren Programmen pochten, wiesen die Branche und die EVP-Fraktion im EU-Parlament vor allem auf zusätzliche Bürokratie und neue Belastungen für die heimische Wirtschaft hin. Wie das Parlament in Straßburg mitteilte, stimmten bei der Abstimmung 402 Abgeordnete dafür, dass alle Unternehmen ein zusätzliches Jahr Zeit haben, um die neuen Vorschriften zu erfüllen. 250 waren dagegen. Über das Thema haben wir in unserem Blog schon mehrfach berichtet.
Zum Hintergrund: Ursprünglich sollten die wichtigsten Bestimmungen aus der „EU Deforestation Regulation“ (EUDR) schon ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Aufgrund massiver Bedenken seitens der Mitgliedstaaten, von Drittländern und Unternehmen wurde Ende 2024 eine erste einjährige Verschiebung beschlossen. Die Herausforderungen bei der Umsetzung – insbesondere mit Blick auf das erforderliche EU-Informationssystem, die Bereitstellung von Geodaten und die Pflichten in der nachgelagerten Lieferkette – blieben jedoch so groß, dass die EU-Kommission selbst bereits im Oktober 2025 eine weitere Verschiebung und Vereinfachungen vorschlug.
Am 4. Dezember 2025 verständigten sich Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament endgültig auf eine Verschiebung und auf Anpassungen; am 16. Dezember wurde diese Trilogeinigung formal vom Plenum des Europaparlaments angenommen.
Atempause für die Wirtschaft
Nach dieser Verordnung soll die Anwendung der EUDR um weitere zwölf Monate verschoben werden – für große und mittlere Unternehmen damit auf den 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen auf den 30. Juni 2027. Darüber hinaus wird ein Once-only-Ansatz in der Lieferkette gelten. Das bedeutet, dass ausschließlich der Erstinverkehrbringer eine Sorgfaltserklärung erstellen und nur der erste Marktakteur in der nachgelagerten Lieferkette die EUDR-Referenznummer speichern muss. Ursprünglich war vorgesehen, dass zumindest die größeren Akteure zwingend ein Sorgfaltspflichtensystem hätten etablieren – und damit stets erneut Informationen, Unterlagen und Daten über die Herkunft ihrer Produkte sammeln – müssen.
Für kleinste und kleine Primärerzeuger aus Ländern mit niedrigem Risiko reicht eine einmalige Registrierung im EU-System und eine vereinfachte Sorgfaltserklärung. Viele Unternehmen werden von der Entwaldungsverordnung direkt betroffen sein, da sie als Marktteilnehmer oder Händler relevanter Rohstoffe oder Erzeugnisse Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. Der Kreis der mittelbar betroffenen Unternehmen ist noch viel größer: Zum einen fallen darunter Zulieferer außerhalb der EU, die an der Aufklärung und Übermittlung relevanter Informationen und Daten sowie Nachweise mitwirken müssen, wenn sie ihre Ware weiterhin in die EU verkaufen möchten.
Entwaldung trägt zur Klimakrise bei
Die Verordnung soll verhindern, dass für Produkte wie Kaffee, Kakao und Soja ungebremst Wälder abgeholzt werden. Entwaldung trägt erheblich zur globalen Klimakrise, zum Verlust der biologischen Vielfalt und zu Gefährdungen der Lebensräume indigener Gemeinschaften bei. Die umfangreichsten Entwaldungsprozesse erfolgen in Südamerika, Zentralafrika und Südostasien, während die Waldflächen in der EU laut Eurostat zwischen 1990 und 2020 um zehn Prozent zugenommen haben. Nach Angaben der EU-Kommission sind EU-Rohstoffimporte für rund zehn Prozent der weltweiten Entwaldung verantwortlich. Vor Inkrafttreten der Verordnung am Jahresende müssen EU-Parlament, Mitgliedstaaten und Kommission eine endgültige Einigung erzielen.






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