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Gegen eine genetische Verarmung unseres Rotwildes

Autorenbild: Christoph Boll
Christoph Boll
vor 3 Minuten
4 Min. Lesezeit

Durch die sogenannte Verinselung der einzelnen Vorkommen in allen Teilen der Bundesrepublik schreitet die genetische Verarmung des Rotwildes voran. Dem soll eine auch wirksamere Vernetzung der Lebensräume entgegenwirken


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Die Rotwildbrunft ist jetzt Anfang Oktober weitgehend abgeklungen und hat die Grundlage für den nächsten Nachwuchs-Jahrgang beim König der Wälder gelegt. Sie ist eines der imposantesten Naturschauspiele, die wir in Deutschland jährlich zu Herbstbeginn erleben können. Das laute Röhren der Hirsche täuscht aber auch oft darüber hinweg, dass es seiner Art nicht wirklich gut geht. Durch Verinselung der einzelnen Rotwild-Vorkommen mit etwa 250.000 Tieren in allen Teilen der Bundesrepublik schreiten die genetische Verarmung und damit der Verlust der Anpassungsfähigkeit rasant voran.


Diese Erkenntnis hat sich in den vergangenen Jahren weitgehend durchgesetzt. Langsam reift auch der Wille, übers Lamentieren hinaus und zu konkreten Lösungen zu kommen, die Jagdpraktiker schon länger fordern. Sie müssen allerdings die Politik und die Forstpartie dafür gewinnen. Eine Aufgabe, die nicht einfach ist. Denn unser größtes Landsäugetier verbeißt nun mal gerne junge Bäume. Es folgt damit seiner Biologie, wird deshalb aber im Bemühen um die Schaffung klimastabiler Wälder allzu oft in erster Linie als Problem, denn als Bereicherung gesehen.


Lebensräume nach Gesetzen und Verordnungen


Dabei lebt das Tier des Jahres 2026, der Rothirsch, nur auf etwa 25 Prozent der Fläche Deutschlands. Grund dafür sind nicht in erster Linie die speziellen Lebensraumbedürfnisse des Rotwildes, sondern Gesetze und Verordnungen. Sie sperren das scheue Rotwild in Reservate, sogenannte Bewirtschaftungsbezirke, ein und fordern für alle außerhalb liegenden Bereiche den Totalabschuss.


Ein unrühmliches Beispiel dafür ist Bayern, wo der Rothirsch sogar nur auf 14 Prozent der Landesfläche geduldet wird. Dort gibt es mit Hubert Aiwanger, dem Vorsitzenden der Freien Wähler, zwar einen aktiven Jäger, der als stellvertretender Ministerpräsident auch für das Jagdwesen zuständig ist. Doch mit der von ihm verantworteten Novelle des Landesjagdgesetzes im März dieses Jahres hat sich nichts daran geändert, dass es in der entsprechenden Ausführungsverordnung heißt: „Reviere außerhalb der Rotwildbezirke sind rotwildfrei zu machen und zu halten.“ Eine Studie der TU München hat vor kurzem nachgewiesen, dass bereits deutliche Anzeichen genetischer Verarmung und Inzucht das Ergebnis dieser Haltung sind.


Reservate als Lebensraum


Dem entgegenzuwirken, war das Ziel des 12. Rotwildsymposiums der Deutschen Wildtier Stiftung. In der Hamburger HafenCity haben 150 hochrangige Fachleute aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Justiz, Jagd und Großschutzgebieten um Lösungsvorschläge gerungen. Als Ergebnis fordert der Ausrichter der Tagung neue Trittstein-Vorkommen für den Rothirsch. Denn neben Grünbrücken und Wanderkorridoren brauche es neue Vorkommen, um die bestehenden Rothirsch-Lebensräume besser miteinander zu vernetzen. Schon kleine Trittstein-Vorkommen – etwa auf Liegenschaften der öffentlichen Hand – könnten den genetischen Austausch zwischen den Teilpopulationen sichern und damit den langfristigen Bestand der Art in Deutschland stärken, so die Argumentation.


Bedeutung des Rotwildes für viele ökologische Funktionen


Die Referentinnen und Referenten des Symposiums waren sich nach Angaben der Ausrichter einig, dass Rothirsche eine große Bedeutung für viele Prozesse des Ökosystems haben. Mit klaren Worten wird der Finger in die Wunde gelegt: „Zum Beispiel verbreiten die Tiere Pflanzensamen über viele Kilometer und dienen selbst unzähligen anderen Tierarten als Nahrung – vom Aaskäfer bis zum Wolf. Doch statt die ökologischen Funktionen des Rothirschs anzuerkennen, sehen viele Landnutzer von Wald und Flur oft nur das Risiko von Wildschäden durch einen großen Pflanzenfresser. Deshalb ist die Verbreitung der Art in Deutschland so stark eingeschränkt, obwohl ausreichend potenzielle Lebensräume vorhanden wären. Der Mensch muss nur zulassen, dass der Rothirsch sie wieder besiedeln darf.“


Einen konkreten Schritt weiter ist man in den Bemühungen, die ihren Ausgangspunkt im Sommer 2025 in der Forderung regionaler Jägervereinigungen und Hegegemeinschaften nach einer dreiländerübergreifenden XXL-Rotwildregion hatten. Sie sollte Hessen, Thüringen und Bayern verbinden (Rhön, Spessart, Thüringer Wald, Haßberge). Letztlich jedoch wurde in diesem Sommer nur ein Wanderkorridor zwischen den Haßbergen und dem südlichen Thüringer Wald beschlossen. Der angedachten großen Lösung standen unterschiedliche gesetzliche Grundlagen in den Bundesländern entgegen. Bayern und Thüringen erzielten auf ministerieller Ebene dazu eine schnelle bilaterale Einigung.


Hessen jedoch hat andere behördliche Vorgaben. So wird dort bereits ein eigenes großflächiges forst- und jagdwirtschaftliches Lebensraumkonzept wie das Forum Rotwild Werra-Fulda verfolgt. Dabei zielt die hessische Jagdpolitik darauf, die Rotwildgebiete innerhalb des eigenen Bundeslandes besser zu vernetzen oder langfristig aufzulösen, anstatt sich am Korridorsystem der Nachbarländer zu beteiligen. Letztlich wäre die Anbindung Hessens, insbesondere in Richtung Rhön/Spessart, wegen extrem stark belasteter Verkehrsstraßen und einer großflächigen Zersiedelung biologisch und baulich auch deutlich schwieriger zu verwirklichen als der direkte Grenzkorridor zwischen Südthüringen und Franken.


4:1-Regelung ist wesentlicher Baustein


Ein wesentlicher Baustein der bilateralen Vereinbarung, den die bayerische Seite ausdrücklich anerkannt hat, ist die in der Ausführungsverordnung zum Thüringer Jagdgesetz verankerte 4:1-Regelung. Sie fordert das Abschussverhältnis von vier Stück weiblichem zu einem Stück männlichem Rotwild außerhalb der Einstandsgebiete. Damit wird der Abschuss stark auf das weibliche Wild gelenkt. Das verhindert einerseits, dass sich neue Standpopulationen etablieren – und lässt andererseits wandernde Hirsche durchziehen. Der Korridor bleibt damit passierbar, ohne dass die Fläche flächendeckend zum Rotwildgebiet wird.


Grenzübergreifendes Projekt nur ein Anfang


Der Beschluss ist ein Rahmen, keine fertige Regelung. Die konkrete Ausgestaltung und räumliche Festlegung des Korridors übernehmen die unteren Jagdbehörden in Bayern und Thüringen. Die Umsetzung erfolgt anschließend über Hegeringe und Revierinhaber. Der Wanderkorridor bedeutet auch nicht, dass Rotwild dort ganzjährig geschont ist oder das Gebiet zum Rotwildgebiet wird. Es gelten vielmehr weiterhin die jeweiligen Landesregelungen, Jagd- und Schonzeiten sowie die behördlich festgesetzte Abschussplanung.


Das grenzübergreifende Projekt ist also noch nicht fertig, sondern ein Anfang. An dem ist auch die Überlegung aus München bemerkenswert, Bayern sei bereit, bestehende Vorgaben im Umgang mit dem Rotwild weiterzuentwickeln und an wildbiologische Erkenntnisse anzupassen. Angesichts der langjährigen äußerst restriktiven Rotwildpolitik ist das eine Ankündigung, die Hoffnung macht, dass auch in fernerer Zukunft das Schauspiel der Rotwildbrunft dort noch erlebbar sein wird.

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