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Streit um das Verbandsklagerecht: „Lobby-Lähmung“ überwinden?

  • Autorenbild: Christoph Boll
    Christoph Boll
  • vor 2 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 1 Tag

Die CSU drängt auf die Abschaffung des Verbandsklagerechts im Umweltbereich. Sie geht damit Natur-, Klima- und Umweltschutzverbände frontal an. Deren Protest erfolgte umgehend und deutlich. Auch Jagdverbände wären betroffen


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Symbolbild: ChatGPT
Symbolbild: ChatGPT

Die Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden sind bereits seit ihrer Schaffung umstritten. Ein Instrument zur Verhinderung, zumindest aber Verzögerung zwingender Modernisierungsprojekte monieren Kritiker. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD deshalb auf eine „Vereinfachung“ verständigt. „Das Verbandsklagerecht vor Verwaltungsgerichten werden wir reformieren, straffen und auf die tatsächliche Betroffenheit ausrichten“, heißt es dazu. Es solle bis auf das „europäische Mindestmaß“ abgesenkt und auf eine weitere internationale Reduzierung hingewirkt werden. Die Linke-Bundesvorsitzende Ines Schwerdtner argwöhnte umgehend „einen Angriff auf die Zivilgesellschaft“.


Das hält die CSU-Landesgruppe im Bundestag aber nicht ab, nun Druck bei dem Thema zu machen. In einem Beschlusspapier bei ihrer Klausur im bayerischen Kloster Seeon wird gefordert, einen missbräuchlichen Einsatz des Verbandsklagerechts zu verhindern. „Wo es möglich und sinnvoll ist, sehen wir im Sinne schnellerer Rechtssicherheit und besserer Planbarkeit eine Kürzung des Instanzenwegs auf höchstens zwei Instanzen vor.” Der Landesgruppenvorsitzende Alexander Hoffmann fordert, Deutschland müsse „die Lobby-Lähmung überwinden“. Künftig solle nur noch klagen können, wer unmittelbar betroffen ist. „Verbände gehören nicht dazu.“


Konkret geht es um neue Straßen, Brücken, Flughäfen oder andere Großprojekte. Hintergrund sind zahlreiche Verfahren, die Projekte wie den A1-Lückenschluss in der Eifel, den Ausbau der Autobahnen A20, A49 und A44, Erdgasbohrungen vor Borkum, den Bau von LNG-Terminals oder Stuttgart 21 zum Teil über Jahre blockierten.


Die Umweltverbandsklage ist eine Besonderheit im deutschen Rechtssystem. Die Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen anzufechten, ist im Grundgesetz verankert. Sie ist ein Recht aller von einer Verwaltungsentscheidung in ihren eigenen Rechten betroffenen Bürger. Das Verbandsklagerecht weitet diesen individuellen Rechtsschutz auf die Umwelt als Schutzgut der Allgemeinheit aus. Umweltvereinigungen können dabei als „Anwälte für die Umwelt“ vor Gericht ziehen, ohne selbst in eigenen Rechten betroffen zu sein.


Bürgerbeteiligung ist unstrittig


Dahinter steht der weitgehend unstrittige Gedanke, dass wirksamer Umweltschutz aktive Bürgerbeteiligung braucht. „Umweltverbände haben oft spezielle Kenntnisse über den Umweltzustand vor Ort. Durch ihre Stellungnahmen zu geplanten Vorhaben können sie dieses Fachwissen in die Entscheidung der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden einbringen und so zu besseren Entscheidungen für die Umwelt beitragen“, so das Umweltbundesamt. Es verweist auf eine wissenschaftliche Analyse. Danach sorgt bereits die bloße Möglichkeit, dass eine Vereinigung gerichtlich gegen ein Vorhaben vorgehen könnte, dafür, dass Vorhabenträger und Behörden die von den Umweltverbänden vorgebrachten Umweltbelange besser berücksichtigen.


Die Zahlen des Bundesumweltamtes belegen eine kontinuierliche Zunahme derartiger Klagen. Zwölf waren es im Zeitraum von Dezember 2006 bis April 2012 im Jahresmittel. Von 2013 bis 2016 stieg der Wert auf 35 Fälle und lag für die Phase von 2017 bis 2020 bei 63 Fällen. Bis 2023 stieg er dann auf 69 Fälle im Jahresdurchschnitt, von denen es durchschnittlich zwölfmal pro Jahr um Windkraftanlagen ging. Auch die klageberechtigten Vereinigungen sind immer mehr geworden. Waren es Anerkennungen auf Bundesebene im Dezember 2017 noch 112, stieg die Zahl bis zum Juni 2021 auf 127 und lag im März 2025 bei 146.


Insgesamt sind mittlerweile vom Bund und von den Ländern etwa 400 Vereinigungen anerkannt worden. Davon haben 34 Vereinigungen im Zeitraum 2021 bis 2023 aktiv von ihren Klagerechten Gebrauch gemacht – und das sehr erfolgreich. Seit Einführung der Verbandsklage im Jahr 2006 ist die Erfolgsquote von knapp unter 50 Prozent auf leicht über die Hälfte gestiegen.


Auch Jagdverbände betroffen


Würde das Instrument des Klagerechts eingeschränkt oder gar komplett gestrichen, träfe dies besonders Organisationen wie Nabu, Deutsche Umwelthilfe oder BUND. Aber auch der Deutsche Jagdverband (DJV) und die als Naturschutzorganisationen anerkannten Landesjagdverbände wären betroffen. Eine gemeinsame Klage mit dem Nabu, wie sie DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke Anfang September vergangenen Jahres gegen den geplanten Solarpark auf dem Autobahntunnel des Pellinger Bergs im Saarland ankündigte, wäre dann nicht mehr möglich. Dahinter steht die Befürchtung, dass das Photovoltaik-Projekt einen alten Rotwildwechsel zerstört, der in dem Bundesland die einzige Möglichkeit des Gen-Austausches zwischen den Rotwild-Populationen in Frankreich und Deutschland ist.


Die Jägerschaft hat sich bislang nicht zu dem CSU-Vorstoß geäußert. Doch eine DUH-Sprecherin erklärte gegenüber der „Bild“: „Das Verbandsklagerecht ist europa- und völkerrechtlich gewährleistet. In Deutschland erfüllt die aktuelle Gesetzeslage nicht einmal das europarechtliche Mindestmaß.” Nötig sei deshalb „eine Erweiterung der Klagerechte und keinesfalls eine Einschränkung. Und Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentierte die Pläne mit dem Hinweis, schnelleres Bauen dürfe nicht mit dem Abbau rechtsstaatlicher Standards verwechselt werden. „Tempo ist wichtig, aber nicht auf Kosten von Rechtssicherheit sowie Natur- und Artenschutz. Schlampige Planung beschleunigt keine Projekte.“ Wer schneller bauen wolle, solle Umweltverbände als Partner begreifen. „Deutschland braucht Tempo und Rechtsstaat. Beides lässt sich verbinden, aber nur im Dialog“, so Krüger.

 
 
 

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