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  • Michael Lehner

Neuer Anlauf gegen das Jagdrecht

Aktualisiert: 30. Mai

Brandenburgs Umweltminister hat seine Reformpläne noch nicht aufgegeben


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Foto: C_C_sk

Ein halbes Jahr vor der Landtagswahl will Brandenburgs Umweltminister im dritten Anlauf gegen anhaltenden Widerstand aus dem ländlichen Raum seine umstrittene Jagdrechtsnovelle durchsetzen. Wie schon in Rheinland-Pfalz steckt hinter den Bemühungen der Versuch, die Spielräume auszureizen, die das Bundesjagdgesetz den Bundesländern lässt. Einfacher gesagt: Was in Berlin trotz Ampel-Mehrheit nicht gelingt, soll durch die Hintertür durchgesetzt werden. Drastische Lockerungen bei den Schalenwild-Schonzeiten, Eigentümer-Jagd auf Mini-Grundstücken und mehr Artenschutz für Fuchs & Co.

 

Das Hauptproblem des brandenburgischen Umweltministers Axel Vogel von den Grünen: Die Koalitionspartner von CDU und SPD haben längst erkannt, welchen Zündstoff Vogels Pläne enthalten. Nicht nur der Landesjagdverband und der Bauernverband protestieren heftig. Auch die kommunalen Spitzenverbände geben Kontra. Zu groß ist die Sorge, dass das bewährte System der Genossenschaftsreviere jagdlichem Chaos weichen könnte.

 

Besonders spannend: Kippen wollten Grüne schon in Rheinland-Pfalz das bundesweit geltende Jagdrecht, das auf den preußischen SPD-Ministerpräsidenten Otto Braun zurückgeht. Der setzte im Jahr 1929 die „Preußische Tier- und Pflanzenschutzverordnung“ mit deutlichen Verbesserungen beim jagdlichen Tierschutz durch und wenig später ein Jagdrecht, das die oft chaotischen Zustände bei der Jagdausübung nach den Revolutionsjahren beenden sollte.

 

Jagd auf Mini-Flächen gefordert


Tagträume wie jene von der Eigentümer-Jagd auf Mini-Flächen bis hinunter zu einem Hektar mussten die Reformer zwar bald aufgeben. Lange geblieben sind jedoch Ideen wie jene, dass Grundbesitzer auch für bereits verpachtete Flächen Begehungsscheine ausstellen dürfen. Und zwar auch dann, wenn das Jagdgebiet weit unter der im Bundesjagdgesetz festgelegten Mindestgröße von 75 Hektar bleibt.

 

Dass die meisten Grundbesitzer bei solchen Aussichten auch um die meist stattlichen Pachteinnahmen fürchten mussten, lag auf der Hand. Wie die Sorge, dass die Schusszeitverlängerung fürs Schalenwild bis zum 31. Januar sowohl die Hatz auf Reh und Hirsch als auch den Verbissdruck weiter verschärfen wird. Zum Ausgleich bietet Minister Vogel eine zusätzliche Sommer-Schonzeit an. Irgendwie begründet durch die absurde Annahme, dass Jäger die Geiß nicht vom Bock unterscheiden können – oder gar den Hirsch nicht vom Stuck.

 

Raubwild und Raubzeug will Diplom-Kaufmann Vogel hingegen durch Beschränkung der Fallenjagd besser schützen. Was das etwa für das ambitionierte Auerhahn-Projekt in der Lausitz bedeutet, ist klar. Und dem Minister offenbar ebenso egal wie die Schäden am Hochwasserschutz, den die Herausnahme von Nutria und Bisam aus dem Jagdrecht provoziert.

 

Wir sind gespannt, ob die rot-schwarz-grüne Landesregierung den Alleingang durchgehen lässt. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg: „Die Politik in Brandenburg muss sich nicht mehr wundern, wenn sich die Wählerschaft im ländlichen Raum von der Landesregierung distanziert und abwendet. Diese Verordnung ist ein Faustschlag in das Gesicht der engagierten und ehrenamtlich tätigen Jägerschaft sowie gegen den ländlichen Raum in Brandenburg.“

 

Interessant am Rande: Der Ökologische Jagdverband Brandenburg (ÖJV) beklagt, dass Minister Vogel zurückrudern musste: „Für den ÖJV ist die Entwicklung durchweg enttäuschend, denn die Auswirkungen für den Wald und das Land sind fatal. Geringe Verbesserungen im Jagdrecht stehen nach wie vor erheblichen Defiziten gegenüber. Mit den jetzigen Vorschlägen wird es keinen Fortschritt für den Waldumbau geben.“

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