ASP in NRW: Jetzt geht es um die Verhinderung der Ausbreitung
- natur+mensch
- 15. Juni
- 3 Min. Lesezeit
Erst gab es die Verdachtsmeldung, dann die Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut: Beim von Jägern in einem Revier im Kreis Olpe gefundenen toten Wildschwein wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen

Kurz vor dem Wochenende wurde die Erstmeldung auf einen ASP-Verdachtsfall verbreitet, am Samstag kam der abschließende Nachweis vom zuständigen Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, dem Friedrich-Loeffler-Institut: Die für die Gesundheit der Menschen direkt nicht gefährliche, aber für Schweine hochansteckende Infektionskrankheit hat Nordrhein-Westfalen erreicht. Das Tier war von einem Jagdausübungsberechtigten in einem Waldstück bei Kirchhundem im Südsauerland verendet aufgefunden worden.
Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Düsseldorf wurden inzwischen die zuständigen Landesbehörden in den Bundesländern informiert und in einen ständigen Austausch einbezogen. Der Kreis Olpe, das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE NRW) und das nordrhein-westfälische Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz arbeiten dabei eng zusammen und stehen bereits seit Freitag in engem Kontakt.
ASP bei Schweinen fast immer tödlich
Eine Infektion mit dem ASP-Virus verläuft für Schweine fast immer tödlich. Von der Ansteckung bedroht sind nicht nur Wildschweine, sondern auch Schweine in der Nutztierhaltung. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die ASP dagegen ungefährlich. Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere sowie über indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung). Eine Übertragung auf den Menschen ist aber nicht möglich.
Um den Fundort herum ist eine Restriktionszone eingerichtet worden. Die von der Restriktionszone betroffenen Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte organisieren aktuell in Abstimmung mit dem Land NRW die Suche, Beprobung, Bergung und Entsorgung von tot aufgefundenem Wild. Die Krisenstrukturen der betroffenen Kreise sind aktiviert. Ein epidemiologisches Expertenteam des Bundesinstituts FLI wird die Veterinärbehörde des Kreises Olpe vor Ort unterstützen.
Hinweise an die Landwirtschaft zur Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen
Wichtig ist der Schutz der eigenen Tiere, wie das Einzäunen der Stallanlagen inklusive der Bereiche, in denen Futter und Einstreu gelagert wird. Der Zutritt in die Stallungen soll nur über Hygieneschleusen erfolgen, in denen betriebseigene Schutzkleidung und -stiefel angezogen werden und das Waschen und Desinfizieren der Hände möglich sind. Weiterhin ist Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Betrieb zu begrenzen. Zudem besteht die Möglichkeit, an einem freiwilligen Früherkennungsprogramm teilzunehmen.
Vorsorgemaßnahmen im Vorfeld getroffen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits vielfältige Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Bereits 2019 hat es einen Rahmenvertrag mit einem privaten Dienstleister, der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG), abgeschlossen. Sie soll im Ausbruchsfall die betroffenen Kommunen unmittelbar unterstützen.
WLV: Schweinehalter in großer Sorge
Die Bestätigung des ersten Falles in Westfalen-Lippe führt bei den westfälischen Schweinehalterinnen und Schweinehaltern zu großer Sorge um ihre Tiere. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband unterstützt das Vorgehen der örtlichen Veterinärbehörde, um ein Übergreifen des Virus auf Tierställe und die weitere Ausbreitung im Wildschweinbestand zu verhindern, ausdrücklich. „Die Afrikanische Schweinepest stellt für unsere Tiere eine große Bedrohung dar. Umso wichtiger ist es jetzt, die weitere Ausbreitung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern und das Seuchengeschehen auf diese Weise umgehend einzudämmen. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis, dass es in nun einzurichtenden Sperrzonen rund um den Fundort des ASP-Virus zu Einschränkungen – etwa beim Betretungsrecht von Wäldern – kommen kann. Zum Schutz unserer Tiere und auch der Wildschweinbestände sind diese Maßnahmen unverzichtbar.“, begründet Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, die nötigen Maßnahmen.
Jetzt sollen alle direkt und indirekt vor Ort Beteiligten weitere Informationen erhalten, da es für Jagdausübungsberechtigte, Landwirte und den Forstbetrieb innerhalb einer Sperrzone als erstes unmittelbare Einschränkungen geben muss. Wird ASP bei Wildschweinen festgestellt, wird ein sogenanntes infiziertes Gebiet festgelegt und eine Pufferzone eingerichtet, die nicht von der Tierseuche betroffen ist. Das Verbringen von Schweinen und Schweinefleisch und -erzeugnissen aus diesen Gebieten ist dann grundsätzlich verboten.
LJV: Hygieneregeln unbedingt einhalten
Der Landesjagdverband NRW hat bereits alle Jägerinnen und Jäger Nordrhein-Westfalens, insbesondere die Jägerschaften in den Kreisen Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein, dringend dazu aufgerufen, sämtliche Hygieneregeln penibel einzuhalten und auf Biosicherheit zu achten.
ASP-Hygieneregeln, auf die der LJV hinweist:
Desinfektion des Schuhwerks vor und nach Revierfahrten, ganz besonders beim Kirren!
Bitte immer ausreichend Desinfektionsmittel im Auto mitführen!
Keinerlei Aufbruch/Schwarten/Knochen im Wald lassen und möglichst auch keinen Schweiß!
Geopunkte vom Ort der Erlegung einer jeder erlegten Sau notieren, um später Erlegungsorte nachhalten zu können! Das geht beispielsweise mit einem Handyfoto und der aktivierten Funktion „Geotagging“. Auch Revier-Apps wie „Jagdgefährte“ sind dazu geeignet.
Keinerlei Transport mehr auf offenen Wildträgern!
Bei Anzeichen von Infektion/Krankheit an erlegter Sau, diese nicht anfassen, sondern sofort das Veterinäramt informieren!
Für Bürgeranfragen hat das Ministerium die Rufnummer 0211/38430 freigeschaltet.
Totfunde von Wildschweinen melden Jäger bitte sofort unter 0201/714488! (Bitte speichern Sie sich diese Telefonnummer sofort in Ihrem Handy!)
Jäger sind zur Mitarbeit verpflichtet und aufgerufen. Das heißt: bitte alle Beobachtungen und Kadaverfunde melden!
Der LJV ruft alle Jägerinnen und Jäger außerhalb der behördlich festgelegten Restriktionszonen erneut zur intensiven Bejagung der Wildschweine auf.
Die betroffenen Reviere der Restriktionsgebiete erhalten behördenseitig im Einzelfall anderslautende Maßgaben.
Quellen: Landwirtschaftsministerium NRW, Landesjagdverband NRW und Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband
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