Die Post hat gerade auf dem Land Probleme, ein dichtes Filialnetz anzubieten. Das neue Postgesetz erleichtert auch deshalb das Umschwenken auf digitale Poststationen. Eine Lösung?

Die Deutsche Post AG kann nicht machen, was sie will. Politik und Bundesnetzagentur schauen genau darauf, dass das Unternehmen seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt. Dazu gehört beispielsweise, bundesweit mindestens 12.000 Filialen zu betreiben. Jeder Ort mit mehr als 2000 Einwohnern muss strenggenommen eine Anlaufstelle der Post haben.
Doch die Realität sieht etwas anders aus. Zwar übertrifft der Konzern mit derzeit rund 12.800 Postfilialen in der Summe das Soll. Doch im Juli – so eine jüngste Erhebung – waren laut Bundesnetzagentur 141 sogenannte Pflichtstandorte unbesetzt. Sprich: Dort mussten die Bewohner längere Wege zurücklegen, um Briefmarken zu kaufen oder Pakete aufzugeben. Schaut man sich die Liste der betroffenen Orte an, stößt man vielfach auf ländliche Regionen, in denen es manchmal länger kein nahes Postangebot gibt.
Die Post arbeitet gerade in kleineren Orten seit vielen Jahre mit Partnern zusammen und eröffnet in Märkten oder beim Bäcker kleinere Agenturfilialen. Schließen die Partnerbetriebe, endet meist auch die Postdienstleistung. Die Suche nach einem neuen Standort im Dorf beginnt von vorn.
Helfen könnten der Post jetzt bei der flächendeckenden Versorgung die angepassten Regeln im neuen Postgesetz. Die Gesetzesnovelle trat am 19. Juli in Kraft und löst inhaltlich an vielen Stellen die seit 1997 geltenden Vorschriften ab.
Ab Januar 2025 kann die Deutsche Post anstelle von Filialen künftig auch Selbstbedienungs-Automaten betreiben, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Diese Automaten muss die Post allerdings in so einem Fall durch die Bundesnetzagentur zulassen. Und auch die örtlichen Kommunen können per Gesetz mitreden.
Die Postautomaten sind schon heute an vielen Stellen im Land zu finden. Bislang wurden sie aber als Ergänzung des Filialnetzes angesehen. Da man hier rund um die Uhr Dienstleistungen der Post in Anspruch nehmen kann, kommen sie gerade bei der jüngeren Generation gut an. An einem Terminal kann man Briefmarken kaufen, Sendungen verschicken, Pakete aufgeben und sich im Fall des Falles per Video beraten lassen. Dies alles funktioniert digital. Bezahlt wird bargeldlos. Öffnungszeiten gibt es nicht.
Interpretiert man die Äußerungen aus der Bundesnetzagentur richtig, so kann man fest davon ausgehen, dass die Aufsichtsbehörde sich nicht querstellen wird, wenn die Deutsche Post gerade im ländlichen Raum vermehrt zu den digitalen Poststationen tendieren wird. Der Konzern erfüllt künftig auf diesem Wege seine gesetzliche Verpflichtung, ohne mühsam nach Partnern vor Ort Ausschau zu halten und auf Geschäftsschließungen zu reagieren. Mit dem Trend zum Postautomaten verlieren allerdings auch Einzelhändler ihre Einnahmen aus dem Agenturgeschäft.
Warnung aus der Politik
Und was sagt die Politik? In Kreisen der Union blickt man skeptisch auf diesen Aspekt des novellierten Postgesetzes. In einem Interview warnte Volker Ullrich, Fachsprecher für Verbraucherschutz in der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, vor einem Missbrauch: „Wenn Pflichtstandorte künftig mit Zustimmung der Bundesnetzagentur vermehrt durch Automaten bestückt werden, wird die Politik genau hinschauen. Denn die Selbstbedienungs-Poststationen bieten längst nicht alle Dienstleistungen einer normalen Filiale an.“ Die Stationen seien als Ergänzung gedacht, dürften also nicht die regulären Filialen im großen Stil ersetzen.
Die Deutsche Post AG selbst verspricht auch für die Zukunft eine „flächendeckende Filialversorgung“. Sie verweist aber deutlich darauf, dass es vor allem im ländlichen Raum immer schwieriger werde, Ladenlokale oder Einzelhändler zum Betrieb von Filialen zu finden. Dies hieße aber nicht, dass die Deutsche Post künftig Filialen konsequent mit Automaten ersetzen werde.
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