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Gericht: Kein persönliches Erscheinen zur Lösung des Jagdscheins
Die Untere Jagdbehörde kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln nicht mehr das persönliche Erscheinen zur Verlängerung des Jagdscheins anordnen Foto: ChatGPT Die Verlängerung eines Jagdscheins wird in den Unteren Jagdbehörden in den Bundesländern und damit in den gut 400 Rathäusern der Stadtkreise sowie Kreisverwaltungen unterschiedlich behandelt. Teilweise und nach verschiedenen Kriterien wird nach dem Antrag zur Jagdscheinverlängerung das persönliche Erscheinen
natur+mensch – JS
vor 1 Tag
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