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Mittelgroße Höfe könnten die Verlierer sein

  • Ludwig Hintjens
  • 14. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 15. Juli

Ein Entwurf zur künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU zeigt, dass die Kommission bei den Direktzahlungen die Axt anlegen will


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Foto: ybernardi
Foto: ybernardi

Die gute Nachricht ist: Es soll auch im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für die Jahre 2028 bis 2034 einen eigenständigen Titel für Agrarmittel geben. Dies ist im Vorfeld des morgigen Mittwochs bekannt geworden, an dem die Kommission ihren Vorschlag für den nächsten Haushaltsrahmen, der im EU-Jargon MFR genannt wird, sowie den Vorschlag für die nächste Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Öffentlichkeit vorlegen will.


Dass es wieder eine eigene GAP-Verordnung geben wird, ist keine Selbstverständlichkeit. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will nämlich beim nächsten MFR die GAP mit anderen Fördertöpfen zusammenführen. Am Montag ist ein Entwurf der GAP-Verordnung in Brüssel durchgesickert. Das knapp 40 Seiten umfassende Dokument enthält zwar noch keine Geldsummen. Wie viel in Euro und Cent demnächst für die Einkommensunterstützung der Bauern zur Verfügung steht, dieses Geheimnis will das Team der Kommissionspräsidentin selbst dem zuständigen Agrarkommissar Christophe Hansen erst wenige Stunden vor der Präsentation in der Öffentlichkeit bekannt geben.


Klar ist aber, dass weiterhin Gelder für Direktzahlungen an die europäischen Landwirte reserviert sein sollen. Der Bestand der sogenannten ersten Säule der Agrarpolitik kann damit als gesichert angenommen werden. Gerade für mittelständische Betriebe könnte es aber zu empfindlichen Kürzungen bei den Direktzahlungen kommen. Dies geht aus Artikel sechs der Verordnung hervor. Bisher war die Hektargröße das Kriterium für Kürzungen und Abschmelzungen bei den Subventionen aus Brüssel. Künftig ist der Zahlbetrag entscheidend. So sollen die Beträge schon ab Zahlungen zwischen 20 000 und 50 000 Euro im Jahr reduziert werden. Damit deutet sich an, dass Bauernhöfe mit einer Fläche von etwa 120 Hektar von Kürzungen der Einkommenshilfen betroffen sein könnten. Diese Pläne dürften zu einem heftigen Aufschrei der Landwirte führen.


Die erste Säule der GAP regelt die Direktzahlungen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten. In der zweiten Säule fließen bisher Fördergelder der EU an die Regionen. In Deutschland sind dies vor allem Gelder, die an die Bundesländer gehen. Während die erste Säule der GAP wohl auch für die Jahre 2028 bis 2034 steht, sind bei der zweiten Säule massive Zweifel angebracht. In dem Entwurf für die GAP-Verordnung wird etwa der EU-Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes gar nicht erwähnt. Während in der ersten Säule bislang die EU der alleinige Zahler war, wurden in der zweiten Säule die EU-Gelder kofinanziert. In Deutschland beteiligen sich der Bund und die Länder an den Zahlungen der zweiten Säule. Dies geschieht etwa mit dem Ziel, den Strukturwandel abzufedern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.


Vermutlich wird die Kommission auch weiterhin den Mitgliedstaaten Gelder für diese Zwecke zur Verfügung stellen. Jedoch deutet sich an, dass die Kommission über die Verwendung direkt mit den Mitgliedstaaten verhandeln und entscheiden will. Von der Leyen will also das Europäische Parlament außen vorlassen. Das ist bedenklich, weil sie damit den gewählten Abgeordneten die Mitbestimmung über die Verwendung der Finanzen abspricht. Das Budgetrecht wird auch das „Königsrecht“ des Parlaments genannt. Das zeigt, wie gewagt dieser Schritt vor dem Hintergrund der klassischen Gewaltenteilung ist. Schon bei dem milliardenschweren Wiederaufbaufonds nach der Corona-Pandemie Next Generation EU hatte die Kommission das Parlament kaltgestellt. Wie man heute weiß, wurden die Mittel nicht immer nach überzeugenden Kriterien ausgegeben. Als Vorbild taugt das Modell also nicht.

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